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Bandscheibenvorfall: Wann wird eine OP notwendig?

Bei einem Bandscheibenfall bietet die Medizin verschiedene Möglichkeiten der Behandlung. Dieser Ratgeber gibt Ihnen Informationen, wann statt einer konservativen Behandlung der Gang in die Neurochirurgie empfehlenswert ist.

Der Bandscheibenvorfall ist nicht nur ein häufiges Phänomen, sondern gehört auch zu den Erkrankungen, bei denen lange über die Behandlung diskutiert wird. Hier gilt es zu bedenken, ob eine operative Behandlung in der Neurochirurgie erfolgen oder erst einmal eine Zeit konservativ therapiert werden sollte. Um an dieser Diskussion als Patient oder Angehöriger eines Betroffenen aktiv und sinnvoll teilnehmen zu können, brauchen Sie Informationen, die Ihnen Entscheidungsgrundlagen liefern.

Hier finden Sie einen kurzen Überblick über das Wesen des Bandscheibenvorfalls und seine Symptome. Anschließend erfahren Sie, wann Sie eine Operation aufschieben oder vermeiden können und wann der Gang in die Neurochirurgie die richtige Wahl ist.

Bandscheibenvorfall: Was passiert in meinem Körper?

Die Bandscheibe ist Teil der Wirbelsäule. Sie liegt zwischen den einzelnen Wirbelkörpern und hat eine Pufferfunktion, indem sie ein direktes Aufprallen der knöchernen Wirbelkörper und damit deren vorzeitigen Verschleiß verhindert. Durch starke Belastung der Wirbelsäule und einseitige Beanspruchungen wird die Bandscheibe nicht gleichmäßig belastet.

Ein Beispiel: Eine starke Biegung in der Wirbelsäule kann dazu führen, dass zwei Wirbelkörper steil mit den Kanten aufeinander stehen. Dieser mechanische Druck führt dazu, dass die Bandscheibe aus ihrer natürlichen Lage zwischen den beiden Wirbelkörper herausgepresst wird.

Dies wird durch den Gallertkern im Inneren der Zwischenwirbelscheibe möglich, der verformbar ist. In einem ersten Prozess kommt es zur Vorwölbung der Bandscheibe (Protusio). Wird der Faserring der Bandscheibe durch besonders hohen Druck gesprengt, ist ein Vorfall (Prolaps) entstanden.

Zwei Probleme durch Bandscheibenverletzungen

Die Problematik von Protusio und insbesondere Prolaps hat dann insbesondere zwei Aspekte. Zum einen kann die geschädigte Bandscheibe ihre natürliche Pufferfunktion nicht mehr richtig wahrnehmen. An der betroffenen Stelle sind die beteiligten Wirbelkörper für Abrieb und damit Verschleiß besonders anfällig.

Zum zweiten, und dies ist die besonders gefürchtete Folge eines Bandscheibenvorfalls, wird die Masse des Gallertkerns in den Wirbelkanal gedrängt und beeinträchtigt hier durch mechanischen Druck die Funktionsfähigkeit der innenliegenden Nerven. Dies kann eine Vielzahl von Symptomen hervorrufen, die, wenn eine konservative Behandlung nicht hilft, eine Operation erfordern können.

Wann OP, wann nicht?

In vielen Fällen ist es möglich, einen Bandscheibenvorfall erst einmal konservativ zu therapieren. Konservativ meint in diesem Zusammenhang alle Maßnahmen, die die Medizin außerhalb eines operativen Eingriffs durch die Neurochirurgie bietet. Das kann beispielsweise die Krankengymnastik oder, bei längeren Beschwerden, die Rehabilitation sein. Auch eine Sporttherapie sowie die Rückenschule sind sinnvolle und oft hilfreiche Ansätze.

Wenn Schmerzen vorhanden sind, ist eine gezielte Schmerztherapie möglich. Allerdings ist in diesem Zusammenhang zu erwähnen, dass viele Bandscheibenvorfälle auch völlig symptomlos verlaufen und erst als Zufallsbefund im Rahmen einer Röntgenuntersuchung oder eines MRT entdeckt werden.

Generell kann festgehalten werden, dass bei keinen, wenig belastenden oder gut beherrschbaren Symptomen die konservative Behandlung der Neurochirurgie vorgezogen wird. Operationen im Bereich der Wirbelsäule sind immer im Hinblick auf das Verhältnis von Risiko und zu erwartendem Nutzen abzuschätzen.

Rote Flagge: Indikation zur Operation in der Neurochirurgie

Es gibt eine Liste von Merkmalen, die eine Operation zwingend und in vielen Fällen rasch erfordern. Der Betroffene kann davon eine Vielzahl von Kriterien an sich selbst erkennen. Oft ist ein Bandscheibenvorfall zum Beispiel mit Gefühlsstörungen in einem Areal des Körpers verbunden, das durch Nerven versorgt wird, die im betroffenen Wirbelsäulenbereich entspringen.

Zwei Beispiele:

Wenn einer der häufigsten Bandscheibenvorfälle, der in der Wirbelsäule zwischen den Lendenwirbelkörpern L4 und L5, eintritt, kann die Quetschung der dort verlaufenden Nerven ein Kribbeln im Bereich des Beines bis hinunter in den Fuß bewirken. Ein Kribbeln an der Innen- oder Außenseite der Hand kann beispielsweise durch eine Störung der Nerven verursacht sein, die aus der Halswirbelsäule entspringen. Auch hier kann der Bandscheibenvorfall die Ursache sein.

Handelt es sich um eine leichte oder temporäre Gefühlsstörung, besteht in der Regel kein akuter Handlungsbedarf. Wenn sich allerdings eine Lähmung entwickelt, kann die Neurochirurgie helfen, den eingeklemmten Nerv zu befreien und die Symptome reversibel zu machen. Dies muss unter Umständen schnell erfolgen, da die Dauer der Beeinträchtigung des Nervs mit dem Grad der Schädigung und der Möglichkeit, diese wieder zu beseitigen, in engem Zusammenhang steht.

Insbesondere bei Störungen der Blasen-, der Darm- oder auch der Sexualfunktion ist eine rasche Therapie wichtig. Denn sollten diese Funktionen durch ein Verzögern der Behandlung nicht wieder herzustellen sein, bedeutet dies für die Betroffenen eine massive Einschränkung der Lebensqualität.

Generell gilt: Wenn Schmerzen in der Nacht stärker werden oder wenn die Symptome von Nervenausfällen voranschreiten, ist es sinnvoll in der Neurochirurgie vorstellig zu werden. Die Entscheidung für oder gegen eine Operation erfolgt immer in Abstimmung mit dem Patienten und anhand des individuellen Krankheitsbildes.

Auch wenn ein Tumor vorhanden ist, der für die Raumforderungen und die Bandscheibenlagerung in der Wirbelsäule verantwortlich ist, ist eine Operation nötig. Liegt eine Osteoporose vor, ist das auch der Fall. Durch diese sind die Knochen ohnehin bruchgefährdeter als bei gesunden Menschen. So kann eine Bandscheiben-OP nötig werden, damit die in ihrer Stabilität ohnehin gefährdete Wirbelsäule nicht noch weiter belastet wird.

Fachkundige Nutzen-/Risiko-Beurteilung nötig

Es ist das Ziel der Bandscheiben-OP, den eingeklemmten Nerv von seiner Belastung zu befreien. Dies wird in der Regel dadurch erreicht, dass das Bandscheibenmaterial durch eine (zumeist minimal-invasive) Operation entfernt wird. Es gibt auch die Möglichkeit, eine künstliche Bandscheibe einzuarbeiten.

Wie bei jeder anderen Operation ist auch eine Bandscheiben-OP mit Risiken behaftet, die eng im Vergleich zum möglichen Nutzen abgewogen werden. Das sind zum einen die klassischen Operationsrisiken rund um die Narkose oder eine Infektion im Operationsgebiet. Dazu kommt speziell bei der Bandscheiben-OP das Risiko eines Rückfalls: Das von der Bandscheibenoperation nicht erfasste Material der Zwischenwirbelscheibe kann wieder in den Wirbelkanal gelangen und dort den Nerv schädigen.

Oft ist es auch so, dass durch einseitige Belastung oder Überbeanspruchung des Areals der Wirbelsäule die angrenzenden Bandscheiben ebenfalls für Protusio oder Prolaps gefährdet sind. Eine weitere Komplikation: Bei kleinen Verletzungen, die durch die Operation im Wirbelkanal an der Ummantelung des Rückenmarks entstehen können, kann es zu starken Kopfschmerzen kommen. Und: Auch die äußerst seltene Querschnittslähmung kann bei einer Operation in Rückenmarknähe nie ganz ausgeschlossen werden.

Nachbehandlung zwingend nötig

Eine Operation auf der Neurochirurgie kann eine Bandscheiben-Problematik in den allerseltensten Fällen komplett lösen. Es ist wichtig, dass der Betroffene eine stationäre oder ambulante Reha absolviert oder sich zumindest in kompetente physiotherapeutische Behandlung begibt. Auch Rehasport unter Anleitung von Sportlehrern oder Sporttherapeuten hilft, die Stabilisierung der Wirbelsäule wiederherzustellen und zu verbessern, indem schützende Rumpfmuskulatur aufgebaut wird.

Fazit: Ihr Weg zu Operationsentscheidung

Sind Sie oder ein Familienmitglied von einem Bandscheibenvorfall betroffen, ist es häufig so, dass keine sofortige OP-Indikation besteht und die Entscheidung für oder gegen eine OP von vielen Faktoren abhängig ist. Neben den rein medizinischen Tatsachen, die auf dem Röntgen- oder MRT-Bild zu sehen sind, sind auch Ihre persönliche Befindlichkeit sowie Ihre Wünsche bei Planung der weiteren Behandlung einzubeziehen.

Das beginnt zum Beispiel beim Leidensdruck, der durch Schmerzen oder Gefühlsstörungen entsteht. Auch haben manche Patienten den Wunsch nach einer sofortigen operativen Lösung, während wiederum andere lieber den Weg der konservativen Behandlung ausschöpfen, ehe die Möglichkeiten der Neurochirurgie in Betracht gezogen werden.

Wichtig für Sie zu wissen: Sie haben immer das Recht auf eine professionelle Zweitmeinung, deren Kosten von der Krankenkasse übernommen werden muss. Für diese Zweitmeinung kommt ein Orthopäde oder Neurologe in Betracht, aber auch ein auf dem Gebiet der Neurochirurgie tätiger Arzt. Lassen Sie sich nicht zu einer Operation überreden, die aus medizinischen Gründen nicht zwingend nötig ist. Es hilft, auch das eigene Verhalten zu analysieren: Regelmäßiger Sport ist, immer in Rücksprache mit dem behandelnden Arzt, oft eine vielversprechende Option um eine konservative Behandlung zu unterstützen.



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