Autoleasing für Selbstständige – Welche Vorteile ergeben sich gegenüber einem Kauf?
Leasingraten für einen Firmenwagen senken die Steuern eines Unternehmens. Selbstständige erhalten sich ihre Liquidität und belasten nicht die Bilanz durch Verbindlichkeiten für einen Autokauf.
Wenn sich aus einer guten Geschäftsidee eine eigene Firma ergibt, hat der Firmengründer zahlreiche Entscheidungen zu treffen. Die Überlegungen betreffen das Büro, den Laden oder die Produktionsräume, das Personal und die Ausstattung. In vielen Branchen ist ein Fahrzeug besonders wichtig. Bei einem produzierenden Betrieb müssen mit einem Lkw die bestellten Waren ausgeliefert werden. Ein Dienstleister benötigt einen repräsentativen Pkw, um Kunden zu besuchen oder zu einer Messe zu fahren. Oft ist bei einer Firmengründung kein ausreichendes Kapital vorhanden, um ein Fahrzeug zu finanzieren. Auch eingesessene Betriebe stehen regelmäßig vor der Entscheidung, einen neuen Firmenwagen anschaffen zu müssen. Für viele Selbstständige ergibt sich dabei die Frage, welche Vorteile sich aus dem Autoleasing gegenüber einem Kauf oder einer Finanzierung ergeben.
Was ist Autoleasing?
Durch das Autoleasing muss der Autofahrer nicht den vollen Kaufpreis für das Fahrzeug in einer Summe bezahlen. Beim Autoleasing gibt es mit dem Autoverkäufer, der Leasingbank und dem Leasingnehmer drei beteiligte Parteien. Der Leasingvertrag besagt, dass der Leasingnehmer ein Auto zur Verfügung hat, für das er einen regelmäßigen Betrag zahlen muss. Rechtlicher Eigentümer des Fahrzeugs bleibt der Leasinggeber. Für den Leasingnehmer steht die Nutzung des Wagens im Mittelpunkt. Der Leasingvertrag enthält mehrere wichtige Angaben. Dazu zählen die genaue Höhe der Leasingrate und die Dauer der sogenannten Grundmietzeit. Die Grundmietzeit ist der Zeitraum, in dem der Leasingnehmer die Leasingrate auf jeden Fall zahlen muss. Während dieser Zeit hat der Leasingnehmer kein Recht, den Leasingvertrag zu kündigen.
Einige Leasinggeber bestimmen im Leasingvertrag, wie oft das geleaste Fahrzeug zur Inspektion gebracht werden muss oder welche anderen Vereinbarungen zu Pflege und Wartung der Leasingnehmer einhalten muss. In den meisten Verträgen vereinbaren die Beteiligten, ob das Fahrzeug nach Ablauf der Grundmietzeit an den Leasingnehmer verkauft wird, ob er den Leasingvertrag verlängert oder ob der Selbstständige den Wagen zurückgibt und einen neuen Pkw least.
Für das Autoleasing muss der Geschäftsmann Zinsen zahlen, deren Höhe die Leasingbank bestimmt. Die Leasingrate setzt sich aus dem Wert des Fahrzeugs, der Laufzeit des Leasingvertrages, der vereinbarten Kilometerleistung und der Höhe der Zinsen zusammen. Die Kosten für die Abnutzung des Wagens, Verwaltungsgebühren der Leasingbank und eine Gewinnmarge des Autoverkäufers sind weitere Bestandteile der Leasingrate. Einige Verträge beinhalten auch die Kfz-Versicherung, deren Beiträge ebenfalls in der monatlichen Rate enthalten sind. In der Regel bestehen die Leasinggeber auf Abschluss einer Vollkaskoversicherung. Der Leasinggeber kann im Leasingvertrag auch auf Nutzung bestimmter Vertragswerkstätten für Reparaturarbeiten oder Wartung des Fahrzeugs bestehen.
Wo liegen die Unterschiede zwischen Autoleasing und Autovermietung?
Bei einer Autovermietung sind mit dem Vermieter und den Mieter nur zwei Vertragsparteien beteiligt, während bei einem Leasingvertrag ein Kreditinstitut der dritte Beteiligte ist. Somit hat ein Mieter nur einen Ansprechpartner bei Rückfragen oder Problemen mit dem Fahrzeug. Bei einem geleasten Pkw muss der Leasingnehmer erfragen, an wen er sich wenden muss. Wenn ein Mietwagen einen technischen Schaden hat, gibt der Mieter das Fahrzeug zurück und erhält ein anderes Auto als Ersatz. Er kann somit sicher sein, immer einen funktionstüchtigen Wagen zur Verfügung zu haben.
Bei einem geleasten Pkw muss der Leasingnehmer sämtliche Reparaturen selbst bezahlen. Auch die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen gegen den Autohändler oder den Hersteller des Fahrzeugs ist Aufgabe des Leasingnehmers. Die Kosten für einen Leihwagen während der Reparaturzeit gehen ebenfalls zu seinen Lasten. Trotzdem lohnt es sich für einen Selbstständigen in der Regel nicht, einen Mietwagen als Firmenfahrzeug zu nutzen. Die Mietverträge sind nur für kurze Zeiträume gedacht. Wenn ein Auto für längere Zeit gemietet wird, fallen die Mietkosten erheblich höher aus als bei einem Autoleasing.
Die Unterschiede zwischen Autofinanzierung und Autoleasing
Ein Selbstständiger kann entweder einen Firmenwagen auf Kredit finanzieren oder er least das Fahrzeug. Bei beiden Finanzierungsformen wird die Liquidität des Unternehmens geschont, da die Firma den Kaufpreis für den Wagen nicht auf einmal zahlen muss. Stattdessen verpflichtet sich der Geschäftsmann, eine monatliche, vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Rate zahlen. Der größte Unterschied zwischen Kredit und Leasing liegt darin, dass ein finanziertes Fahrzeug nach Zahlung der letzten Rate dem Kreditnehmer endgültig gehört. Beim Autoleasing hingegen wird der Wagen entweder zurückgegeben oder der Leasingnehmer kauft das Auto zu einem vorher vereinbarten Preis.
Da bei der Autofinanzierung der komplette Kaufpreis zugrunde gelegt wird, fällt die Kreditrate höher aus als eine Leasingrate. Sowohl Leasingrate als auch Kreditrate stellen eine regelmäßige Betriebsausgabe dar. Der Geschäftsmann muss sicherstellen, dass er die Rate aufbringen kann. Vor allem bei einer neu gegründeten Firma ist die niedrigere Leasingrate häufig die bessere Alternative. Durch das Autoleasing stellt ein Unternehmen außerdem sicher, regelmäßig ein neues Fahrzeug zu erhalten. Das macht bei den Geschäftspartnern einen besseren Eindruck, als mit einem Wagen vorzufahren, der schon mehrere Jahre alt ist und sichtbare Abnutzungserscheinungen zeigt.
Ein großer finanzieller Unterschied zwischen Autofinanzierung und Autoleasing besteht in der steuerlichen Behandlung. Bei einer Finanzierung kann der Kaufpreis des Firmenwagens nicht sofort und komplett als Betriebsausgabe steuerlich geltend gemacht werden. Stattdessen muss der Selbstständige das Fahrzeug als Anlagevermögen über mehrere Jahre nach den Regelungen der Absetzung für Abnutzungen (AfA) in der Steuererklärung angeben. Die Leasingraten dagegen stellen sofort eine absetzbare Betriebsausgabe dar. Die genauen steuerlichen Vorteile sollte ein Selbstständiger mit einem Steuerberater besprechen, da die Berechnung relativ kompliziert ist.
Steuerliche Vorteile des Autoleasings
Die regelmäßig zu zahlende Leasingrate stellt steuerlich eine Betriebsausgabe dar, die sich steuermindernd auswirkt. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Selbstständige eine Bilanz erstellt oder ob er seinen jährlichen Betriebsgewinn mithilfe der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ermittelt. In beiden Fällen verringert die Leasingrate den Gewinn des Unternehmens. Somit muss die Firma sowohl weniger Einkommensteuer als auch weniger Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer zahlen. Dabei muss der Selbstständige jedoch beachten, dass er die Leasingrate nur dann in voller Höhe absetzen kann, wenn er das Fahrzeug ausschließlich beruflich nutzt.
Sobald eine private Nutzung hinzukommt, muss der Geschäftsmann den privaten Anteil als geldwerten Vorteil versteuern. Dazu hat er die Wahl zwischen der Listenpreismethode oder der Führung eines Fahrtenbuches. Bei der Ein-Prozent-Regelung, wie die Listenpreismethode auch genannt wird, muss der Steuerpflichtige ein Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerten Vorteil versteuern. Auf diesen Betrag muss der Selbstständige Einkommensteuer zahlen.
Außerdem multipliziert das Finanzamt für die Fahrt vom Wohnort zur Arbeitsstätte zusätzlich 0,03 % des Bruttolistenpreises mit den Entfernungskilometern und zieht von dem Ergebnis die Entfernungspauschale von 0,30 Euro je Kilometer ab. Auch für den so ermittelten Betrag muss man als Selbstständiger Einkommensteuer zahlen. Alternativ kann der Unternehmer ein lückenloses Fahrtenbuch führen, um genau zu ermitteln, welchen Anteil der Fahrten er privat versteuern muss. Auch hier empfiehlt sich die Beratung durch einen Steuerberater, der die verschiedenen Varianten durchrechnet und die beste Lösung empfiehlt.
Unterschiedliche Leasingarten
Beim Autoleasing hat ein Selbstständiger die Wahl zwischen verschiedenen Leasingarten. So bieten einige Autohersteller ein direktes Leasing an, das sich ausschließlich auf die eigene Automarke beschränkt. Über eine Leasinggesellschaft hat ein Geschäftsmann dagegen im Rahmen des indirekten Leasings die Wahl zwischen verschiedenen Fahrzeugen unterschiedlicher Hersteller. Beim Autoleasing mit Restwertabrechnung leistet der Leasingnehmer zu Beginn des Vertrages eine Sonderzahlung. Der Leasinggeber kalkuliert bei Vertragsbeginn einen Restwert des Fahrzeugs. Liegt der tatsächliche Wert des Autos bei Vertragsende unter dem Restwert, muss der Leasingnehmer eine Nachzahlung leisten. Beim Kfz-Leasing mit Kilometerabrechnung wird eine jährliche Laufleistung vereinbart.
Bei Überschreitung der Kilometerzahl muss der Leasingnehmer eine Nachzahlung leisten. Beim Autoleasing mit Andienungsrecht wird ebenfalls zu Vertragsbeginn ein Restwert des Autos vereinbart. Nach Ablauf der Leasingdauer kann der Leasinggeber verlangen, dass der Leasingnehmer den Wagen zu dem festgelegten Restwert kauft. Es besteht jedoch kein rechtlicher Anspruch des Leasingnehmers, das Auto in jedem Fall zu dem Restwert zu erwerben.
Fazit
Autoleasing ist für viele Selbstständige eine gute Alternative zu einem Autokauf. Die niedrigere Leasingrate belastet die Liquidität nicht so stark wie eine Kreditrate. Als Betriebsausgabe wirkt sich die Leasingrate steuermindernd aus. Der Wert des Fahrzeugs wird nicht in der Bilanz erfasst. Bei einem Kauf verringert sich dagegen die Eigenkapitalquote des Unternehmens.
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