Bayerische Immobilien Management GmbH

Kastenbauerstraße 2 - 6
81677 München

Tel.: 089 - 3212120

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Gesamtbewertung ( 116 Bewertungen)

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116 Bewertungen im Überblick

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Die schlechteste Hausverwaltung die ich je kennen gelernt...

Die schlechteste Hausverwaltung die ich je kennen gelernt habe!!! Kümmert sich um nichts, wenn es mal ein Wasserschaden gibt und wenn Sie was machen, dann lassen Sie sich auch bei Notfällen ganz lange Zeit!!! Einfach weil Sie es so wollen, reagieren auch auf keine Emails und Rückrufvereinbarungen. NICHT empfehlenswert!

hat diese Bewertung am 04.05.2023 kommentiert:

Sehr geehrte Kundin, Ihre harsche Kritik nehme ich sehr ernst, daher habe ich mir von dem mit der Verwaltung der betreffenden Wohnungseigentümergemeinschaft betrauten Team, den Sachverhalt detailliert schildern sowie die vorhandene Kommunikation mit Ihnen zeigen lassen. Am 15.11.2022 teilten Sie uns einen Wasserschaden, der ausschließlich Ihr Sondereigentum betraf und sich wie Sie selbst schrieben, sich „vor ca. zwei Jahren“ ereignete. Sie gaben an, den Schaden beseitigt zu haben, jedoch hätte „es im Bad angefangen zu schimmeln, braune Flecken haben sich gebildet und im Wohnzimmer sieht man wieder braune Flecken an der Wand. Wir bitten um schnellstmögliche Begutachtung des Falles um weitere Schritte gehen zu können.“ Noch am selben Tag erhielten Sie unsere Antwort, dass wir Ihnen leider nicht weiterhelfen können, da die von Ihnen angezeigten Schäden ausschließlich Ihr Sondereigentum betreffen. Wir empfahlen Ihnen, um weitergehende Schäden zu verhindern, das Badezimmer fachmännisch sanieren zu lassen. Sie baten mit weiterer Mail an jenem Tag, wir mögen prüfen, „ob der Schaden von den Hauptanschlüssen kommt.“ Umgehend erhielten Sie unsere Antwort, dass wir gerne eine Firma mit der Prüfung beauftragen, woher der Schimmel kommt. Sollte sich jedoch herausstellen, dass er nicht durch schadhaftes Gemeinschaftseigentum verursacht wurde, wir Ihnen die Kosten der Prüfung belasten müssten. Am 16.11.2022 fragten Sie nach den Kosten einer solchen Prüfung. Erneut erhielten Sie noch am selben Tag unsere Antwort. Am 30.12.2022 informierten Sie uns, dass Sie momentan ihr Bad sanieren lassen würden. Dabei wäre festgestellt worden, dass ein Abflussrohr undicht sei. Am 02.01.2023 beauftragten wir eine Fachfirma mit der Leckortung, Erstellung eines Angebots für die Ursachen- und Schadensbeseitigung. Die Leckortung fand bereits einen Tag später statt. Es wurde dabei festgestellt, dass sich das Badezimmer in der Sanierung befindet, im Schacht erhöhte Feuchtigkeit vorhanden ist und es gelegentlich zu einem Abtropfen im Bereich der Abwasserleitung im Installationsschacht gekommen ist. In der darüber liegenden Wohnung konnte kein Wasseraustritt festgestellt werden. Eine 2. Leckortung am 12.01.2023 bestätigte zum Ergebnis, dass die erhöhte Feuchtigkeit im Schacht Ihrer Wohnung nicht von einer Leckage aus einer darüber liegenden Wohnung kommen könne. Die Fachfirma ging vielmehr davon aus, dass in Ihrer Wohnung in der Vergangenheit ein Wasserschaden entstanden sei, der im Rahmen der noch andauernden Sanierungsarbeiten jedoch ggf. beseitigt wurde. Am 20.01.2023 informierten wir Sie per Mail ausführlich über den Sachstand und dass wir, sobald das Angebot für die Trocknung vorliegt, die diese beauftragen werden. Dieses erhielten wir am 24.01.2023 und beauftragten es am 30.01.2023. Darüber informierten wir Sie am selben Tag. Die Trocknung wurde schließlich am 03.03.2023 abgeschlossen. In der Zeit zwischen dem 24.01.2023 und dem 30.01.2023 schrieben Sie uns sechs Mails mit Fragen zur Trocknungsdauer, Abrechnung mit der Versicherung, zu Spekulationen über die Schadensursache und zur Schimmelbeseitigung. Alle Mails wurden sehr kurzfristig beantwortet. Es erschließt sich uns daher in keiner Weise, wie Sie zur Ihrer negativen Bewertung kommen. Mit freundlichen Grüßen Michael Wintzer Geschäftsführer

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vom

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Anfangs Gut, im Laufe der Jahre aber dann immer schlechte...

Anfangs Gut, im Laufe der Jahre aber dann immer schlechter. Bei der Präsentation des Geschäftsführers (Herr W.) zur Neugewinnung wird viel versprochen (u. a. 5 Jahres Plan zur Instandhaltung der Immobilie, eigene Rechtsabteilung), dann aber nichts von dem Versprochenen eingehalten. Einen 5 Jahresplan hat es bei unserer Wohnanlage nie gegeben, obwohl wir diesen mehrfach eingefordert haben. Buchen kann jede Hausverwaltung, aber wenn es um größere Sanierungsarbeiten wie einer Tiefgaragensanierung geht, ist diese Hausverwaltung hoffnungslos überlastet und arbeitet absolut unprofessionel. Auch ist ein immer häufigerer Wechsel der Ansprechpersonen (Verwalter einer Einheit) festzustellen.
Der Geschäftsführer (Herr W.) hat übrigens einmal bei einer Belegbesprechung (Teilnahme mehrerer Beiratsmitglieder) Fehler bei einer Instandhaltung zugegeben, später wollte er aber davon nichts mehr wissen und das angeblich nichts gesagt. Der Geschäftsführer (Herr W.) verfügt über sehr gute Rhetorikkenntnisse und versucht dann, alles auf andere abzuwälzen.
Die Hausverwaltung wollte zunächst den laufenden Vertrag ein Jahr vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigen. Im gegenseitigem Einvernehmen haben die Eigentümer dann diesem Vorschlag zugestimmt, da ein konstruktives Zusammenarbeiten nicht mehr möglich war.
Natürlich kann sich nun jeder sein eigenes Bild von der BIM machen. Wir bereuen es auf keinen Fall, dass die Zusammenarbeit nun zum 31.12.2022 beendet wird.

hat diese Bewertung am 26.10.2022 kommentiert:

Sehr geehrter Herr Kleinhuber, vielen Dank für Ihr ausführliches Feedback. Funktioniert eine Geschäftsbeziehung nicht mehr, ist es manchmal besser, getrennte Wege zu gehen. Auch, wenn Sie und Ihre Beiratskollegen uns nach besagter einvernehmlicher Vertragsaufhebung zum Ende diesen Jahres anlässlich der diesjährigen Rechnungsprüfung im Mai sehr freundlich auf uns zukamen und um eine Vertragsverlängerung baten. Ähnliche Anfragen und Bitten erhielten wir von nicht wenigen Ihrer Miteigentümer*innen, teils als Mails, teils telefonisch. Da wir zu diesem Zeitpunkt jedoch keine freien Kapazitäten mehr hatten, konnten wir Ihrer Bitte nicht nachkommen. Wir wünschen Ihnen und der gesamten Hausgemeinschaft alles Gute für Ihre Zukunft. Mit freundlichen Grüßen Michael Wintzer PS für alle Interessenten: Die Bayerische Immobilien Management GmbH freut sich über den 2. Platz bei der Ausschreibung des VDIV zur „Immobilienverwaltung des Jahres 2022“. Wir beraten Sie gerne persönlich zu unseren Dienstleistungen und unserem Service. Kontaktieren Sie uns gerne direkt unter der info@bi-m.de

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vom

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This company is managing the house in Prinzregenten Str.,...

This company is managing the house in Prinzregenten Str., the service is absolutely poor. Our balcony door is broken, we have asked for help one month ago, no reaction, no help... they are not replying to emails and calls, very disappointing.

hat diese Bewertung am 05.04.2022 kommentiert:

Sehr geehrte Frau Budiene, mit großer Verwunderung nehmen wir Ihre negative Bewertung zur Kenntnis, müssen jedoch feststellen, dass Sie, gar keine Kundin unseres Hauses, sprich kein Mitglied der bezeichneten Eigentümergemeinschaft sind, für die wir unseren Service bzw. Dienstleistung im Rahmen eines festen Vertragsverhältnisses ausüben. Der von Ihnen verkürzt und aus dem Zusammenhang gerissene Sachverhalt der defekten Balkontüre, der von Ihnen angemieteten Wohnung stellt sich wie folgt dar. Nachdem bei der allgemeinen Fensterwartung am 19.01.22 kein Mangel an einem Fenster Ihrer Mietwohnung festgestellt werden konnte, teilten Sie und die Eigentümerin Ihrer Wohnung uns fast zeitgleich am 25.02 bzw. am 27.02 schriftlich einen Schaden an der Balkontüre mit. Wir informierten Sie anschließend telefonisch, dass wir uns gerne dem Problem annehmen werden und die Wartungsfirma nochmals im Zuge des nächsten Sammeltermins bei Ihnen vorbeischauen wird. Über den Termin informierten wir wenige Tage später alle Bewohner über einen Aushang im Hause. Am 17.03. erfolgte die Überprüfung und der Schaden wurde in einem Prüfbericht festgehalten. Nachdem es sich bei der von Ihnen angemieteten Wohnung um einen Neubau handelt für den der Bauträger noch in der sog. Gewährleistung ist, zeigten wir diesen Mangel für die Eigentümergemeinschaft umgehend bei diesem an. Sie waren beim der Mangelanzeige zusätzlich im Verteiler. Der Bauträger wird sich nun um die Schadenbeseitigung bemühen. Auch darüber sind sie informiert. Mit freundlichen Grüßen Michael Wintzer

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Leider bin ich sehr enttäuscht von eure Firma. Wir warten...

Leider bin ich sehr enttäuscht von eure Firma.
Wir warten ewig auf unsere Geld ( Guthaben von Betriebskosten ).
Jedes Jahr haben wir falsche Abrechnungen bekommen was mich jedesmal schockiert hat erst Nachzahlung mit Preis von kosmos und dann auf einmal Guthaben, und meine Frage ist was läuft da falsch in diese Firma?
Termin war bis 31.01 und bis heute immer noch nix...
Frau O... ist fast nie erreichbar und auf Emails Antwort habe ich bis heute nicht gekriegt...
Ich frage mich nur mit wem soll ich mich unterhalten ohne Geschichte zu hören?
In meinem Augen in solche Firma kann nicht immer alles so schief gehen, aber eine was mich freut DAS WAR DAS LETZTE MALL...
Leider kein Stern!

hat diese Bewertung am 17.02.2022 kommentiert:

Sehr geehrte Frau P., gerne nehme ich zu Ihrer -aus unserer Sicht jedoch vollkommen haltloser- Kritik Stellung. Die Bayerische Immobilien Management übernahm die Verwaltung des Objekts in dem Sie wohnten erst im Juni 2020. Leider differenzieren Sie in Ihrer Kritik nicht zwischen unserem Haus und der bis Ende Mai 2020 zuständigen Vorgängerverwaltung. Das Guthaben aus Ihrer Nebenkostenabrechnung 2018 hätte Ihnen bereits im ersten Halbjahr 2020 von der Vorverwalterin ausgezahlt werden müssen. Da dies nicht geschah, können Sie uns nicht zurechnen. Zudem erhielten wir von unserer Vorgängerin eine höchst lückenhafte Dokumentation aller Vorgänge, die Aufarbeitung benötige einen erheblichen Zeitaufwand. Für Ihre Betriebskostenabrechnung 2018 konnten nicht alle Fragen geklärt werden, trotzdem konnten die Objekteigentümerin davon überzeugen, dass Ihnen das Guthaben tatsächlich zustand und es anschließend auch ausgezahlt wurde. Die uns unvollständig übergebenen Unterlagen waren auch der Grund, dass die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2019, welches wir ebenfalls nicht zu verantworten hatten, da wir unsere Tätigkeit wie ausgeführt erst im Juni 2020 aufnahmen, zunächst fehlerhaft war, diese aber letztendlich zu Ihren Gunsten korrigiert werden konnte. Ihr Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung für 2020 wurde unmittelbar nach der von Ihnen erwähnten Fälligkeit ausgezahlt. Die Kommunikation mit Ihnen ist gut dokumentiert. So ließ sich auch heute noch nachvollziehen, dass Sie auf Ihre Emails, wenn nicht noch am gleichen Tag, wie zumeist, so doch innerhalb weniger Arbeitstage eine Antwort erhielten. Telefonisch sind wir im Rahmen unserer Geschäftszeiten gut zu erreichen. Mit freundlichen Grüßen Michael Wintzer

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hat diese Bewertung am 17.05.2021 kommentiert:

Sehr geehrter Herr Behr, gerne hätte ich als Geschäftsführer der Bayerischen Immobilien Management GmbH auf Ihre negative Kritik reagiert, bin ich doch sehr daran interessiert, unserer Dienstleistung immer zu verbessern. Leider sind Sie jedoch gar kein Kunde unseres Hauses. Vielleicht melden Sie sich einmal bei mir und teilen mir mit, was Anlass Ihrer schlechten Bewertung war. Mit freundlichen Grüßen Michael Wintzer

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vom

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Leider habe ich nur schlechte Erfahrungen gesammelt. Es w...

Leider habe ich nur schlechte Erfahrungen gesammelt.
Es wurde auf meine Beschwerden nicht eingegangen oder ich wurde vertröstet. Oft überhaupt keine Antwort. Leere Versprechungen.
Seitdem der Wechsel zu einer neuen Hausverwaltung bekannt ist wird dreist geschrieben dass ich mich ja an die neue wenden soll.

hat diese Bewertung am 25.02.2021 kommentiert:

Sehr geehrter Herr Ebner, wir bedauern, dass Sie unsere Leistungen für Ihre WEG als so schlecht wahrgenommen haben. Die Beschwerden, die Sie ansprechen, haben wir jederzeit ernst genommen und Ihnen zu den Ursachen auch in mehreren Mails ausführlich erläutert. Als Verwalter haben wir beschlossene Instandhaltungsmaßnahmen umzusetzen. Wenn es in diesem Rahmen besonderer und im Vorfeld nicht zu erkennender baulicher Probleme zu Schwierigkeiten in der Umsetzung kommt, kann das nicht dem Verwalter angelastet werden. Unsere Arbeit für Ihre Gemeinschaft haben wir -auch nachdem wir uns entschieden haben, kein neues Angebot für eine Vertragsverlängerung abzugeben- vertragskonform erbracht. Ihre Feststellung, wir hätten Sie während unserer Amtszeit bereits an einen neuen Verwalter verwiesen, müssen wir zurückweisen. Mit freundlichen Grüßen Michael Wintzer Geschäftsführer

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Sehr unhöfliche und unprofessionelle Telefondame. Unfreun...

Sehr unhöfliche und unprofessionelle Telefondame. Unfreundlich, patzig und ungedulig. Leider auf B2B Ebene überhaupt nicht weiterzuempfehlen. Geben leider auch falsche Telefonnummern weiter.
Ich rate von diesem Unternehmen ab.

hat diese Bewertung am 03.06.2020 kommentiert:

Sehr geehrte Miss Rose, wir bedauern die schlechten Erfahrungen mit unserem Telefonempfang. Jedoch arbeitet die Bayerische Immobilien Management nicht im B2B sondern mit der Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften im B2C-Bereich. Mit freundlichen Grüßen Bayerische Immobilien Management GmbH

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Es ist so eine Frechheit, man erreicht nie irgendjemanden...

Es ist so eine Frechheit, man erreicht nie irgendjemanden, es wird auch nicht zurückgerufen, Finger weg!

hat diese Bewertung am 24.08.2020 kommentiert:

Sehr geehrte Frau Drechsler, Ihre Erfahrungen mit unserem Hause bedauern ich sehr und hätte mich gern mit Ihnen in Verbindung gesetzt, um Ihre Themen persönlich zu besprechen. Sie sind jedoch weder als Kundin noch als Geschäftspartnerin unseres Hauses in unseren Systemen hinterlegt. Mit freundlichen Grüßen Michael Wintzer Geschäftsführer

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Finger weg von dieser Hausverwaltung!! Mails werden nicht...

Finger weg von dieser Hausverwaltung!! Mails werden nicht beantwortet oder man wird nicht zurückgerufen.... auch nach einer Beschwerde an den Geschäftsführer hat sich nichts geändert. Nur bei der Abbuchung des Hausgelds sind sie schnell!

hat diese Bewertung am 14.10.2020 kommentiert:

Sehr geehrter Herr Stahl, Ihre Kritik müssen wir zurückweisen. Innerhalb kurzer Zeit erhielten Sie aus unserem Hause fünf Mails zu Ihren Fragen - leider entsprach nur unsere Antworten nicht Ihren Wünschen. Unterlagen, die uns der Vorverwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft nicht übergeben hat können wir nicht herausgeben. Mietverträge für Ihre Wohnung liegen uns als WEG-Verwalter ebenfalls nicht vor, diese besitzt der jeweilige Sondereigentümer. Mit freundlichen Grüßen Michael Wintzer

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Unsere WEG war sehr unzufrieden mit dieser HV. Inzwischen...

Unsere WEG war sehr unzufrieden mit dieser HV. Inzwischen haben wir den Vertrag „in gegenseitigem Einvernehmen“ nicht verlängert und eine andere Hausverwaltung verpflichtet. (Korrektur: Am Ende auch das Mißtrauen gegenüber der BIM ausgesprochen und uns eine andere HV gesucht). Das ganze Anwesen ist in meinen Augen inzwischen sehr runtergewirtschaftet und ungepflegt, obwohl etliche Sonderumlagen erfolgt sind und für mich fragwürdige Aufträge vergeben wurden. Und das liegt m.M. nach nicht an schwierigen Eigentümern oder einem schwierigen Objekt. Zuletzt hatten auch einige Eigentümer erfolgreich gegen einen von der HV zu vertretenden Beschluss geklagt und gewonnen.
Dazu zeigte die letzte Versammlung erneut wie unvorbereitet die BIM zum Nachteil der Eigentümer vorgeht. Selbst Wohnbauvorschriften zur EnEV sind der HV, zumindest in diesem sehr gewöhnlichen Fall, nach eigenen Aussagen der HV nicht hinreichend bekannt. Stattdessen wäre eine offensichtlich unnötige Dämmung durchgeführt worden, zu Lasten der Eigentümer.
Ich kann jedenfalls keine Empfehlung für die BIM als HV aussprechen.
Herr W. (GF): Gerne teile ich Ihnen für meine Person nochmals die genauen Hintergründe meiner Rezension mit, Sie haben ja meine Kontaktdaten.
PS: Auch ich habe den Kontakt zu Ihrem Anwalt und hätte mir gewünscht mehr Energie von Ihrer Seite in der HV zu erhalten, als in der Bereinigung negativer Bewertungen zu spüren.

Nachtrag zu Ihrer Antwort:
Mich wundert nicht, dass Sie alle Punkte zurückweisen. Selbstkritisch habe ich Ihre Aufarbeitung der Problemfälle bisher nicht empfunden . Das Thema mit den Notleitern ist dabei zu komplex, als hier weiter darauf einzugehen. Diese Situation ist bis heute unklar und hat uns jedoch bereits viel Zeit und Geld gekostet. Fakt ist allerdings, dass seitens der WEG grundsätzlich zu wenig Vertrauen in Ihre Verwaltungsttäigkeit vorhanden war, eine Entlastung der HV fand zuletzt nicht mehr statt. Eine Stellung zur Wahl wäre daher auch sinnlos gewesen. Fakt ist auch, dass notwendige Reparaturen unterlassen wurden, stattdessen hätte erneut aber ein hoher 5-stelliger Betrag für die Dachbodendämmung ausgegeben werden sollen Und auch hier ohne ausreichend Kenntnis seitens der HV über die Anforderungen der EnEV2014 "für Altbauten". Im konkreten Fall wäre damit über eine kostenintensive Maßnahme für die WEG abgstimmt worden ohne ausreichende Prüfung der Notwendigkeit. Dass Ihr Mitarbeiter sich dann erst im Nachhinein kundig machen wollte, (die hier anzuwendenen Vorschriften für Altbauten sei der HV nicht bekannt), entspricht wohl kaum der geeigneten Reihenfolge. Und das hat nichts mit einer Detailfrage eines Wohnungseigentümers zu tun. Der Antrag diese Eigentümers wurde zurückgezogen, da ihre HV eine völlig unklare Situation erzeugt hat. Vermutlich nicht nur in dem Fall wurden Sie offensichtlich falsch über die tatsächlichen Vorgänge unterrichtet.

hat diese Bewertung am 11.02.2021 kommentiert:

Sehr geehrter Herr W., Ihre Kritik nehmen wir natürlich sehr ernst - wenn wir sie auch in allen Punkten zurückweisen müssen, da ihre Darstellungen entweder falsch oder sinnentstellend sind. Der Verwaltervertrag mit Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft wurde nicht wie Sie schreiben "in gegenseitigem Einvernehmen nicht verlängert". Vielmehr teilten wir dem Verwaltungsbeirat der Gemeinschaft frühzeitig mit, dass wir für eine weitere Amtszeit nicht mehr zur Verfügung stehen. Der bauliche Zustand des Anwesens ist in keinem guten Zustand. Diverse, aus unserer Sicht notwendige Maßnahmen wurden der Gemeinschaft zur Beschlussfassung vorgelegt entweder jedoch abgelehnt oder zurückgestellt. Sonderumlagen wurden nur zweckbestimmt für beschlossene Maßnahmen erhoben und auch hierfür verwendet. Alle den Maßnahmen zugrundeliegenden Aufträge wurden entweder mit dem Beirat besprochen oder der Versammlung vorgelegt. Weder klagten einige Eigentümer gegen die Verwaltung noch einen "von der HV zu vertretenden Beschluss". Richtig ist, dass die WEG div. Brandschutzmaßnahmen durchzuführen hatte. U. a. mussten an der Fassade Notleiteranlagen installiert werden. Im Zuge der Planung dieser Maßnahmen kam es innerhalb der Gemeinschaft zu Auseinandersetzungen in Bezug auf die Montagestandorte. Ein von der Gemeinschaft hierzu gefasster Beschluss wurde angefochten und in Teilen in zweiter Instanz aufgehoben. Die Kosten des Verfahrens wurden gegenseitig aufgehoben. Selbstverständlich sind unseren Mitarbeitern die grundsätzlichen Regelungen der ENEV bekannt. Anlässlich einer Versammlung kam es im Rahmen eines Antrags eines Wohnungseigentümers jedoch zu einer Detailfrage, die der Versammlungsleiter nicht beantworten konnte. Als ordentlicher Kaufmann und eben nicht Bauingenieur sicherte er zu, die Antwort nachzureichen. Der Eigentümer selbst zog seinen Antrag zurück, Kosten wären ihm selbst so oder so gar nicht entstanden. Mit freundlichen Grüßen Michael Wintzer

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Nutzung von Tiefgara...

Nutzung von Tiefgaragen ein absolutes Chaos. Keiner fühlt sich verantwortlich, bei defektem Aufzug für das Fahrzeug, Nutzungsausfall egal, sich kümmern egal, Defekt: egal, Erstattung: egal... und so gehts über Monate! Egal. Einfach Finger weg vom Vertrag, sonst bleibt das Auto in der Tiefgarage, weil der Aufzug mal wieder nicht funktioniert... egal?.... nicht egal, wenn der Flieger nicht wirklich wartet

hat diese Bewertung am 19.06.2020 kommentiert:

Sehr geehrte Frau W., wir bedauern die scheinbar schlechten Erfahrungen mit der Nutzung eines Fahrzeugaufzugs in einer Parkgarage. Tatsächlich jedoch haben wir in unserem Bestand überhaupt nur ein Objekt, dass über einen solchen verfügt. Und dieses Objekt haben wir erst zum 01.01.2020 in die Verwaltung übernommen. Dort treten tatsächlich immer wieder Defekte auf, die aus dem Alter der Anlage und der schlechten Wartung der letzten Jahre resultieren. Das allerdings kann nicht einem Verwalter zugerechnet werden, der erst ein paar Monate im Amt ist. Ihrer Kritik entnehmen wir weiter, dass Sie kein Eigentümer dieser WEG sind, Sie erwarten "Nutzungsausfall", "Erstattung". Für diesen Fall wäre sowieso der Vermieter des Stellplatzes Ihr Ansprechpartner und nicht der Verwalter zu dem Sie, für den Fall, dass Sie eben Mieterin sind, in gar keinem Vertragsverhältnis stehen. Mit freundlichen Grüßen Bayerische Immobilien Management GmbH

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Nun, ich habe meine Wohnung zum 01.01.2022 verkauft. Da i...

Nun, ich habe meine Wohnung zum 01.01.2022 verkauft. Da ich die NK für 2021 machen wollte habe ich bei der BIM um die Unterlagen gebeten. Man hat mir mitgeteilt, dass Aufgrund gesetzlicher Vorgaben diese nur an den Eigentümer gehen dürfen. Somit muss ich jetzt den neuen Eigentümer kontaktieren. Was soll ich dazu sagen?

hat diese Bewertung am 10.03.2022 kommentiert:

Sehr geehrte Frau Kunz, Ihre negative Bewertung kann ich leider nicht nachvollziehen. Sie waren Miteigentümerin in einer unserer Wohnungseigentümergemeinschaften und haben Ihr Eigentum wie Sie selbst schreiben, zum 01.01.2022 veräußert. Die Jahresabrechnung für 2021 wird im Lauf der kommenden Monate erstellt und muss anschließend durch die Eigentümerversammlung beschlossen werden. Die Rechtsprechung ist in Bezug auf Eigentümerwechsel klar und eindeutig. Der Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung im Grundbuch eingetragene Eigentümer (und nur dieser) erhält die Abrechnung. Es ist vollkommen üblich, dass sich Veräußerer und Erwerber in Bezug auf ggf. noch zu erfolgende Betriebskostenabrechnungen bilateral abstimmen und ggf. erforderliche Unterlagen austauschen. Als Verwalter können wir jedoch die herrschende Rechtsprechung und den Datenschutz nicht negieren. Falls Sie weitere Fragen in diesem Zusammenhang haben, können Sie sich gerne auch an mich unter info@bi-m.de wenden. Mit freundlichen Grüßen Michael Wintzer

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