Rechtsanwalt Dr. Alexander T. Schäfer

Eschersheimer Landstr. 19-21
60322 Frankfurt am Main

Tel.: 069 - 5077560
Fax: 069 - 50775678

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Ich hatte Herrn Schäfer mit der Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber meiner privaten Krankenversicherung mandatiert. Diese lehnte nämlich in diversen Fällen die Kostenerstattung ab.

Nachdem das erstistanzliche Urteil ergangen war, waren wir dann so verblieben, dass wir zunächst abwarten, ob die Gegenseite Berufung einlegt, um dann zu entscheiden, ob und wann wir die Zwangsvollstreckung einleiten. Auch war unabhängig davon im Gespräch, ggf. die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung einzuleiten.

Herr Schäfer hat mir dann entgegen unser Absprache die vollstreckbare Ausfertigung des Urteils per Einschreiben mit Rückschein zugeschickt, wobei ich urlaubsbedingt abwesend war und eine Abholung in der Postfiliale nicht erfolgen konnte. Er hatte offensichtlich, weil wirtschaftlich uninteressant, kein Interesse mehr daran, die Angelegenheit weiter zu bearbeiten und ggf. das Zwangsvollstreckungsverfahren zu begleiten.

Die Arbeitsweise von Herrn Schäfer ist sehr auf Wirtschaftlichkeit ausgerichtet. Er wollte mich davon überzeugen, einen, wie sich dann auch zeigen sollte, für mich nachteiligen Vergleich einzugehen, der vorsah, dass die Gegenseite nur 50 % des geltend gemachten Klageanspruchs zahlt. Ich habe jedoch darauf bestanden, dass die Sache ausgeurteilt wird. Ich habe zu 65 % obsiegt und hat es dann Herr Schäfer mit fadenscheinigen Argumenten abgelehnt, mich im Berfungsverfahren zu vertreten. Er meinte, er wisse nicht, mit welchen Argumenten er eine Deckungszusage bei meiner RSV für das Berufungsverfahren einholen solle. Ich habe dann die Deckungszusage selber eingeholt und einen neuen Anwalt beauftragt.

Herr Schäfer ist nur an lukrativen Mandaten interessiert. Er nimmt auch nur Mandate ab einem Streitwert von 3000,00 Euro an.

Er hätte einfach sagen können, dass er die Sache nicht weiter bearbeiten will, weil es für ihn unwirtschaftlich ist. Aber er versuchte mit fadenscheinigen und all zu durchsichtigen Argumenten darüber hinwegtäuschen, dass alleine wirtschaftliche Aspekte eine Rolle bei seiner Entscheidung, für das Berufungsverfahren nicht mehr zur Verfügung zu stehen, gespielt habe.

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