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Warum Überweisungen zum Facharzt nach wie vor sinvoll sind

Die Praxisgebühr ist Vergangenheit. Dadurch stellt sich die Frage, welchen Zweck ein Überweisungsschein eigentlich noch erfüllt. Wie Sie sehen werden, gibt es nach wie vor gute Gründe, die Überweisung mit einzubeziehen.

Sind Überweisungsscheine nur ein Mittel, um Geld zu sparen?

Die Einführung der Praxisgebühr hat vielerorts für Unmut gesorgt. Zahlreiche Patienten beschwerten sich in den Arztpraxen über die zusätzliche Belastung. Als Antwort war dann oft zu hören, dass die Praxis das Geld nicht behalten darf. Noch ärgerlicher war es, wenn ein Gang zum Facharzt stattfand: Auch dieser bestand auf die Zahlung der 10 Euro. Der einzige Weg, um nicht zweimal zahlen zu müssen, war die Verwendung eines Überweisungsscheines. Mit dem Wegfall der Praxisgebühr scheint dieser nun nicht mehr notwendig zu sein. Tatsächlich haben Überweisungsscheine allerdings mehr zu bieten als eine Kostenersparnis. Sie bieten darüber hinaus nützliche Vorteile und können im Einzelfall auch notwendig sein.

Der Überweisungsschein als Informationsträger

Eine alltägliche Situation in deutschen Arztpraxen: Ein Patient wird an einen Facharzt überwiesen. Die Sprechstundenhilfe stellt ihm dazu eine Überweisung aus. Als er diese in der Facharztpraxis überreicht, erkundigt sich der Patient nach dem Zweck der Überweisung. Die Praxisgebühr sei doch Vergangenheit. Zu seinem Erstaunen teilt ihm die Sprechstundenhilfe mit, dass die Überweisung wichtige Informationen für den Facharzt enthält. Ein genauerer Blick zeigt, dass sie Recht hat. Die Überweisung enthält eine Diagnose. Im besten Fall legt der Hausarzt noch weitere Unterlagen bei. Dies könnten Laborwerte oder Befunde sein, die dem Facharzt helfen, seine Arbeit zu erledigen. Ebenso hilfreich sind Angaben über verschriebene Medikamente.

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Risiken, die sich durch den Verzicht ergeben können

Begibt man sich ohne Überweisung zum Facharzt, ergeben sich Nachteile. Diese können im Zweifelsfall zu ernsten Problemen führen. Letztlich kann der Facharzt dann nur auf das zurückgreifen, was Sie ihm mitteilen. Aussagen über das selbst wahrgenommene Befinden reichen aber häufig nicht aus. Um Sie zuverlässig behandeln zu können, benötigt der Facharzt umfangreiche Informationen. Hier können schnell Risiken auftreten. Beispielsweise könnte der Facharzt Ihnen ein Medikament verschreiben, das Ihre Beschwerden lindern soll.

Dabei kann es zu unangenehmen Wechselwirkungen mit einem Medikament kommen, das Sie bereits einnehmen. Vielleicht liegen auch gesundheitliche Störungen vor, die nicht in den Aufgabenbereich des Facharztes fallen. Folglich wird er sich mit Ihnen nicht darüber unterhalten. Dadurch kann er aber auch nicht abschätzen, welche Nebenwirkungen die Medikamente, die er Ihnen verschreibt, auf die andere Erkrankung haben könnten. Neben der Verschlimmerung bestehender Beschwerden kann im ungünstigsten Fall eine echte Bedrohung für Ihre Gesundheit entstehen. Dies lässt sich vermeiden, wenn Ihr Hausarzt den Facharzt vorab darüber informiert. Die Überweisung stellt das traditionelle Mittel dazu dar.

Ist der Hausarzt verpflichtet, eine Überweisung auszustellen?

Der Hausarzt muss auf Nachfrage eine Überweisung ausstellen. Dies wurde schon vor Einführung der Praxisgebühr durch den „Bundesmantelvertrag Ärzte“ festgelegt. Die Regelung sieht vor, dass niedergelassene Ärzte Patienten, die sie an andere Ärzte oder Einrichtungen verweisen, einen Überweisungsschein ausstellen müssen. Auch der Inhalt des Überweisungsscheins ist vorgeschrieben: Er muss mindestens eine Diagnose sowie empfohlene therapeutische Maßnahmen aufführen. Auch enthalten viele Überweisungsscheine die Bitte, über Untersuchungen und Behandlungen informiert zu werden. So profitiert auch der Hausarzt von Ihrem Kontakt mit dem Facharzt: Er ist die zentrale Anlaufstelle, in der alle wichtigen Informationen zusammenlaufen. Dies kann sich bei späteren Behandlungen als nützlich erweisen.

Sind Sie verpflichtet, eine Überweisung einzuholen?

Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung, sich eine Überweisung ausstellen zu lassen. Sie müssen Ihren Hausarzt nicht einmal informieren, wenn Sie zum Facharzt gehen möchten. Hier gilt der Grundsatz der freien Arztwahl. Sollten Sie also gleich zum Spezialisten gehen wollen, ist dies kein Problem. Ebenso dürfen Sie verschiedene Fachärzte aufsuchen, um eine zweite Meinung zu erhalten. In der Praxis ergibt dies unter anderem Sinn, wenn es um eine Operation geht.

Keine Regel ohne die Ausnahme/n

Das eben Gesagte gilt allerdings nicht für alle Fachärzte. So ist eine Überweisung Pflicht, um einen Radiologen aufsuchen zu können. Gleiches gilt für Laborärzte und Nuklearmediziner. Diese dürfen nur dann tätig werden, wenn ein konkreter Auftrag eines anderen Arztes vorliegt. Gleiches gilt bei Patienten mit einem Hausarztvertrag. Hier besteht die Verpflichtung, vor dem Gang zum Facharzt eine Überweisung einzuholen. Als Ausgleich bieten manche Krankenkassen dafür Extras. Dies kann beispielsweise ein Rabatt auf den monatlichen Beitrag sein.

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Fazit: Die Überweisung lohnt sich nach wie vor

Entgegen mancher Ansichten ist ein Überweisungsschein mehr als nur eine Möglichkeit, Praxisgebühren zu sparen. Er ist ein wichtiges Mittel zum Informationsaustausch zwischen Haus- und Facharzt. Unterm Strich wird dem Facharzt die Arbeit so deutlich erleichtert. Kann er doch auf Informationen zugreifen, die er sonst von Ihnen abfragen müsste. Kommt es im Gespräch zu „Wissenslücken“, können ohne Überweisung schnell Probleme wie zum Beispiel durch die Verschreibung eines Medikaments, das sich nicht mit bestehenden Medikamenten verträgt, entstehen. Auch kann es zu schädlichen Nebenwirkungen kommen, die auf bestehenden Erkrankungen basieren.

Ihr Hausarzt ist aus diesem Grund verpflichtet, Ihnen einen Überweisungsschein auszustellen. Dieser muss eine Diagnose sowie empfohlene Maßnahmen zur Behandlung enthalten. Noch besser, aber nicht immer notwendig, ist eine Ergänzung um Befunde, Laborwerte und eine Liste von Medikamenten, die Sie einnehmen. Hier hängt es davon ab, welche Beschwerden bereits bestehen und welche Risiken sich daraus ergeben können. Sollten Sie also „nur“ einen Überweisungsschein erhalten, muss dies kein Zeugnis mangelnder Sorgfalt darstellen. Im Gegensatz zum Hausarzt besteht für Sie keine Verpflichtung zur Überweisung. Sie besitzen das Recht der freien Arztwahl. Dies gilt auch und gerade für Fachärzte.

Dabei bestehen zwei Ausnahmen: Patienten, die einen Hausarztvertrag unterschrieben haben, sind verpflichtet, in jedem Fall eine Überweisung einzuholen. Im Gegensatz belohnen die Krankenkassen Sie auf verschiedene Weise. Die zweite Ausnahme besteht für eine kleine Gruppe von Fachärzten. Dazu zählen unter anderem Radiologen und Nuklearmediziner. Diese dürfen Sie nicht behandeln, wenn keine Überweisung vorliegt. Allerdings darf davon ausgegangen werden, dass diese Ärzte Sie bereits im Vorfeld darauf hinweisen. Die Gefahr, sich unnötigen gesundheitlichen Risiken auszusetzen, besteht somit nicht. Die Freiheit, in den meisten Fällen auf eine Überweisung verzichten zu können, birgt aber auch Vorteile: So können Sie jederzeit einen weiteren Facharzt aufsuchen, wenn Sie das Gefühl haben, eine zweite Meinung hören zu wollen. Gerade bei Operationen ist dies ein wichtiges Vorrecht.

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