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Viel Vorsorge und einige Überraschungen: Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen

Die gesetzlichen Krankenkassen sind mit den Jahren immer sparsamer geworden. Dennoch gibt es einiges, wovon Sie als Versicherter profitieren können. Wir haben für Sie 12 Leistungen zusammengestellt, die Sie kostenlos in Anspruch nehmen.

1) Kompletter Check-up: Eine umfassende präventive Kassenleistung

Ab dem 35. Lebensjahr können Sie alle zwei Jahre eine gründliche Ganzkörperuntersuchung in Anspruch nehmen. Sie ist sowohl für Männer als auch für Frauen eine Kassenleistung. Dabei geht es um die Früherkennung der sogenannten Zivilisationskrankheiten. Zu ihnen gehören Erkrankungen des Herzens, des Kreislaufs, der Nieren sowie von Diabetes mellitus. Der Check-up umfasst die gründliche Anamnese, die auch Fragen nach Beschwerden einschließt. Die körperliche Untersuchung sowie die Messung des Blutdrucks vervollständigen vom Labor ausgewertete Blut- und Urinwerte. Bestimmt werden Glukose, Gesamtcholesterin, Eiweiß, die Anzahl roter und weißer Blutkörperchen sowie Nitrit. In einem Abschlussgespräch erfahren Sie vom Arzt die Ergebnisse.

2) Hautkrebs-Früherkennung: harmlos, aber effektiv

Die Hautkrebs-Früherkennung als Kassenleistung wird Männer und Frauen ab einem Alter von 35 Jahren alle zwei Jahre gewährt. Sie ist im Rahmen des Check-ups oder direkt beim Hautarzt möglich. Das Screening zielt darauf ab, schwarzen oder weißen Hautkrebs frühzeitig zu erkennen. Nachdem der Arzt die Krankheitsvorgeschichte mit Ihnen besprochen hat, untersucht er den gesamten Körper mit bloßem Auge. Dazu zählen auch der behaarte Kopf sowie alle Hautfalten. Das Ergebnis erfahren Sie sofort. Ist der Befund auffällig, wird Sie der Arzt gegebenenfalls zu einem Facharzt überweisen.

3) Genitaluntersuchung speziell für Frauen

Einmal jährlich ab dem 20. Lebensjahr haben Sie als Frau Anspruch auf eine kostenfreie Untersuchung der Genitalien. Der Arzt erfragt zuvor Beschwerden oder Veränderungen, die Ihnen in der letzten Zeit aufgefallen sind. Es folgt ein gynäkologisches Abtasten des Genitalbereichs und die anschließende Entnahme eines Abstrichs. Diesen zieht der Arzt auf einem Objektträger aus, färbt ihn ein und prüft ihn auf zytologische Merkmale. Der sogenannte Pap-Test kann frühzeitig Hinweise auf Infektionen geben, die zu Gebärmutterhalskrebs führen können.

4) Brustuntersuchung und Mammografie auf Einladung

In Deutschland erkrankt statistisch gesehen jede achte Frau an Brustkrebs. Und gleichzeitig ist der Krebs die häufigste Tumorart, von der vorrangig Frauen betroffen sind. Die gesetzlichen Krankenkassen bieten jeder Frau ab dem 30. Lebensjahre einmal jährlich die Möglichkeit, die Brust bei einem Frauenarzt inspizieren und abtasten zu lassen. Zum Check gehört auch ein Blick auf die regionären Lymphknoten sowie eine gezielte Anleitung zur Selbstuntersuchung. Zwischen 50 und 69 Jahren haben Sie alle zwei Jahre einen Anspruch auf ein Mammografie-Screening. Die termingebundene Einladung erhalten Sie von einer zertifizierten Einrichtung. Nach der Röntgenuntersuchung beider Brüste begutachten zwei unabhängige Untersucher die Aufnahmen. Der Befund geht Ihnen innerhalb von sieben Werktagen per Post zu. Bestehen Auffälligkeiten, werden Sie zur weiteren Klärung erneut eingeladen.

5) Genitaluntersuchung für den Mann

Die Genitaluntersuchung für Männer gilt vor allem der Früherkennung von Prostatakrebs. Gesetzlich Versicherte können ab einem Alter von 45 Jahren jährlich an einer Untersuchung teilnehmen. Der Arzt beginnt mit der Frage nach Veränderung und Beschwerden. Es folgt das Abtasten des Genitals sowie der Prostata vom Enddarm aus. Mit der Inspektion der regionären Lymphknoten sowie der Besprechung des Befunds endet die Dienstleistung der gesetzlichen Kassen.

6) Darmkrebs-Früherkennung

Darmkrebs entwickelt sich schleichend, sodass die kostenlose Früherkennung besonders wichtig ist. Zwischen 50 und 54 Jahren können sich Männer und Frauen einmal jährlich einer Kontrolle des Dickdarms unterziehen. Die Untersuchung zielt darauf ab, verborgenes Blut im Stuhl zu finden. Das erfolgt mithilfe des Guajak-Tests. Getestet werden dabei Stuhlproben, bei denen sich verstecktes Blut durch Versetzen mit Wasserstoffperoxid blau verfärbt. Wird der Test wiederholt durchgeführt, liegt die Erfolgsquote beim Aufspüren von Tumoren bei 90 Prozent. Falls der Test positiv ist, schließt sich eine Darmspiegelung an. Ab einem Alter von 55 Jahren umfasst die Untersuchung zwei Darmspiegelungen innerhalb von 10 Jahren oder alle zwei Jahre ein Guajak-Test.

7) Chlamydien-Screening für junge Frauen

Chlamydien sind Bakterien, die durch den Geschlechtsverkehr übertragen werden. Sie nisten sich in der Schleimhaut ein und können eine Infektion, kurz als Chlamydiose bezeichnet, verursachen. Chlamydien tragen das Risiko von ungewollter Sterilität und Komplikationen in der Schwangerschaft. Möglich ist auch die Infektion des Neugeborenen, bei der es häufig zu einer akuten oder chronischen Entzündung des Lungengewebes kommt. Zur Prävention bieten die gesetzlichen Krankenkassen jungen Frauen bis zum 25. Lebensjahr einmal jährlich eine Untersuchung an.

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8) Schutzimpfungen: eine Gesundheitsgarantie für zu Hause und unterwegs

Bereits als Kleinkind erhalten Sie viele wertvolle Schutzimpfungen, die als Kassenleistung bekannt sind. Dazu zählen die Klassiker wie Impfungen gegen Diphtherie, Tetanus, Hepatitis B oder Kinderlähmung. Bei jungen Frauen übernimmt die Kasse auch die Schutzimpfung gegen das Humanes Papillomvisus (HPV). Weniger bekannt ist, dass auch Auffrischungs- und Indikationsimpfungen von den Kassen gezahlt werden. Erwachsene können alle 10 Jahre ihren Schutz gegen Diphtherie und Tetanus auffrischen. Ab einem Alter von 60 Jahren ist die Impfung gegen Grippe (Influenza) sowie eine Infektion durch Pneumokokken in den Impfschutz der gesetzlichen Krankenkassen integriert.

Indikationsimpfungen erhalten Sie als Dienstleitung der Krankenkasse, wenn Sie zu einer Risikogruppe gehören. Das ist beispielsweise der Schutz gegen Frühsommermeningo-Enzephalitis (FSME) oder Pneumokokken. Reiseimpfungen zählen nach Vorgaben des Bundesministeriums für Gesundheit nicht zu den obligaten Kassenleistungen. Dennoch übernehmen alle Krankenkassen diverse Impfungen für den privaten Auslandsurlaub. Allerdings unterscheiden sich die Dienstleistungen von Kasse zu Kasse. Die Barmer, die Techniker Krankenkasse oder die AOK Nordwest zahlen beispielsweise die Malariaprophylaxe sowie den Impfschutz gegen Cholera, Gelbfieber oder Hepatitis A.

9) Psychotherapie: Eine Sache des Vertrauens

Benötigen Sie psychotherapeutische Leistungen, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen stationäre und ambulante Therapien. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie an einer psychischen Störung wie Depression, Angstzuständen oder Zwängen leiden. Bevor die eigentliche Therapie beginnt, zahlt die Kasse sechs Probesitzungen bei einem kassenärztlich zugelassenen Therapeuten. Sinn ist es, herauszufinden, ob Sie mit dem Therapeuten ein Vertrauensverhältnis aufbauen können. Klappt das nicht beim ersten Mal, übernehmen die Kassen weitere sechs Probesitzungen bei einem anderen zugelassenen Spezialisten.

10) Zahnfüllungen: Nicht für alle Zähne gilt das Gleiche

Die privat zu leistenden Zuzahlungen beim Zahnarzt können schnell Ihr Budget übersteigen. Wer gut informiert ist, erhält den ästhetisch hochwertigen Zahnersatz für einige Zähne als Kassenleistung. Noch vor einigen Jahren übernahmen die Kassen lediglich die Kosten für eine Füllung aus Amalgam. Die schöner aussehende Kunststofffüllung gab es nur durch private Zuzahlung des Differenzbetrags. Das gilt nicht mehr generell. Für die oberen und unteren Schneidezähne sowie die jeweiligen Eckzähne übernimmt die Kasse die Gebühren für Kunststofffüllungen. Nur für Backen- und Weisheitszähne gilt Amalgam nach wie vor als Standardmaterial.

11) Akupunktur: Wohltuend bei chronischen Schmerzen

Die Behandlung mittels Akupunktur gehört noch nicht lange zum Leistungsangebot der gesetzlichen Krankenkassen. Seit dem Jahr 2007 können Versicherte mit chronischen Rücken- und Gelenkschmerzen die Heilbehandlung mittels feiner Nadeln auf Antrag genießen. Allerdings ist zu beachten, dass nur ein qualifizierter Arzt mit Akupunkturausbildung berechtigt ist, die Kassenleistung abzurechnen. Heilpraktiker gehören nicht zum ausgewählten Personenkreis.

12) Ernährung, Fitness und Co.: Ein Blick in die Angebote der Kassen lohnt sich

Viele Krankenkassen wollen die Kosten für Heilung, Medikamente und Rehabilitation senken. Ein Weg dahin, ist die gezielte Förderung der Gesundheit. Wer sich bewegt und gesund ernährt, bleibt häufig länger fit. Wissenserwerb über gesunde Ernährung, Sport und Bewegung wie Yoga oder Pilates unterstützen die Kassen deshalb aus eigenem Interesse. Finanziert wird beispielsweise Hatha-Yoga, vorausgesetzt ein Yogalehrer mit zweijähriger Ausbildung sowie einer Profession als Sport- oder Gymnastiklehrer, Erzieher oder Krankengymnast bietet den Kurs an. Da es sich bei allen Zusatzangeboten um freiwillige Dienstleistungen der Krankenkassen handelt, übernehmen manche die Kosten zu 100 Prozent und andere beteiligen sich lediglich anteilig. Auf jeden Fall sollten Sie zuvor bei Ihrer Krankenkasse die Kostenübernahme erfragen und eine schriftliche Zusicherung fordern.

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Fazit

Die gesetzlichen Krankenkassen setzen auf Prävention. Die damit verbundenen Leistungen sind oft freiwillig gemachte Angebote an die Versicherten und variieren von Kasse zu Kasse erheblich. Um ganz sicher zu gehen, ob die von Ihnen gewünschte Dienstleistung übernommen wird, sollten Sie zuvor die Kostenübernahme erfragen. Viel hängt von der richtigen Argumentation der Sie behandelnden Ärzte ab. Umfangreich sind die Angebote zur Früherkennung von Krebs und Zivilisationskrankheiten im Rahmen von Vorsorgeuntersuchungen. Diese Leistungen gehören zum Standardprogramm der Krankenkassen. Nicht grundsätzlich bezahlt wird der empfohlene Impfschutz für den Urlaub. Hier lohnt sich aber konkretes Nachfragen.

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