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Steuertipps für Rentner – Darauf müssen Sie im Alter achten

Auch Rentner müssen einen Teil ihrer Einkünfte versteuern. Nutzen Sie steuerliche Vorteile und zahlen Sie nicht mehr Steuern als nötig.

Steuern hängen von der Höhe des Einkommens ab

Nicht jeder Rentner muss automatisch Steuern zahlen. Nur dann, wenn Ihre Einkünfte den Grundfreibetrag überschreiten, wird der Beitrag ans Finanzamt fällig. Im Jahre 2014 betrug der Grundfreibetrag für Alleinstehende 8.354 Euro und für Verheiratete 16.708 Euro.

Je früher der Rentenbeginn, desto niedriger die Steuern

Die Zeiten, in denen Rentner keine Steuern zahlen mussten, sind längst vorbei. Wie viel Sie als Rentner tatsächlich ans Finanzamt zahlen müssen, hängt davon ab, in welchem Jahr Sie das Rentenalter erreicht haben. Bekommen Sie seit 2005 oder schon früher Rente, dann müssen Sie die Hälfte Ihrer Rente versteuern. Nach dieser Zeit werden die Steuern höher.

Je früher Sie also in den Ruhestand gegangen sind, desto mehr Steuervorteile haben Sie. Liegt Ihr Rentenbeginn im Jahre 2013, sind es bereits 60 Prozent Ihrer Rente, die Sie versteuern müssen. Ab 2040 muss jeder Rentner, der dann in Rente geht, seine Rente vollständig, also zu 100 Prozent, versteuern. Diese Regeln wurden im Alterseinkünftegesetz festgelegt, das zum 1. Januar 2005 in Kraft trat.

Auch Rentner müssen zusätzliche Einnahmen versteuern

Als Rentner müssen Sie nicht nur Ihre Rente, sondern auch andere Einnahmen versteuern. Dazu zählen Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, Einnahmen aus privaten Renten, Kapitaleinnahmen oder Einkünfte aus selbstständiger oder nicht selbstständiger Arbeit.

Allerdings gilt für Sie wie auch für Arbeitnehmer: Sie können Ihr zu versteuerndes Einkommen durch Sonderausgaben und so weiter senken. Diese Kosten tragen Sie in Ihrer Steuererklärung ein. Von Ihren Einnahmen – Rente et cetera – werden diese Kosten dann abgezogen. Das Einkommen, das dann am Schluss nach Abzug der Kosten übrig bleibt, muss versteuert werden.

Wenn Sie nicht genau wissen, welche Einnahmen und Ausgaben Sie in Ihrer Steuererklärung angeben müssen, helfen Ihnen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfevereine, die Sie in Ihrer Nähe finden.

Steuern sparen für Rentner

Auch wenn die Versteuerung der Rente auf den ersten Blick so manchen Rentner erschrecken dürfte, so gibt es doch auch positive Nachrichten. Denn auch Rentner können verschiedene Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend machen. Dazu zählen beispielsweise die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung oder auch andere Versicherungsbeiträge wie etwa zur Unfall- oder Privathaftpflichtversicherung.

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Sonderausgaben mindern den Steuerbetrag

Wenn Ihre Rente den Grundfreibetrag überschreitet, heißt das noch lange nicht, dass Sie zwingend Steuern bezahlen müssen. Neben verschiedenen Versicherungsbeiträgen können Sie auch Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen geltend machen.

Denken Sie hierbei unter anderem an die gezahlte Kirchensteuer und etwaige Spenden, die Sie in dem Steuerjahr geleistet haben. Lassen Sie sich bei Spenden deshalb immer Spendenquittungen ausstellen. Diese brauchen Sie dann am Jahresende, um Sie dem Finanzamt vorzulegen.

Auch die außergewöhnlichen Belastungen helfen Ihnen, den Steueranteil zu minimieren. Was dazu gehört und was das Finanzamt anerkennt, hängt immer vom Einzelfall ab. Hierbei kommt es auf den zumutbaren Eigenanteil an. Dieser bemisst sich von der Höhe Ihrer Rente, der Anzahl der Kinder und dem Familienstand.

Sie können beispielsweise als außergewöhnliche Belastungen Zuzahlungen für Medikamente, Zahnersatz oder auch Brillen angeben. Heben Sie deshalb immer alle Quittungen auf und sammeln Sie diese bis zum Jahresende. Wenn Sie im Laufe eines Jahres viele Medikamente benötigen, ist es hilfreich, wenn Sie diese immer in Ihrer Stammapotheke holen. Die Apotheke kann Ihnen dann am Jahresende einen Beleg erstellen, in dem genau erfasst wird, wann Sie welche Medikamente gekauft haben und wie hoch Ihre Zuzahlung war.

Werbungskosten von der Steuer absetzen

Von diesem Steuertipp können Sie auch als Rentner profitieren. Denn auch wenn Sie Rente beziehen, können Sie Werbungskosten absetzen. Dazu zählen alle Kosten, die Ihnen durch Ihren Rentenbezug entstehen. Lassen Sie sich beispielsweise bei der Beantragung der Rente durch einen Rechtsanwalt beraten, gelten diese Kosten als Werbungskosten.

Auch dann, wenn Sie während des Rentenbezugs Rechtsberatung in Anspruch nehmen müssen, können Sie diese Kosten bei der Steuer geltend machen. Wurden Ihnen Kreditzinsen für einen Kredit berechnet, den Sie zur Nachzahlung von Rentenversicherungsbeiträgen aufgenommen haben, sind auch diese steuerlich absetzbar.

Weitere Kosten, die als Werbungskosten angegeben werden können, sind Kosten für einen Rentenberater oder Versicherungsberater, Kontoführungsgebühren für Ihr Rentenkonto oder Gewerkschaftsbeiträge, die Sie als Rentner zahlen.

Um Werbungskosten von der Steuer abzusetzen, haben Sie zwei Möglichkeiten. Handelt es sich nur um geringe Ausgaben, kann es für Sie lohnender sein, den Pauschalbetrag zu wählen. Hier zieht Ihnen das Finanzamt pauschal Kosten in bestimmter Höhe ab.

Sind Ihnen höhere Kosten entstanden, ist es am besten, alle Nachweise und Belege zu sammeln und die genauen Kosten in der Steuererklärung anzugeben. Das lohnt sich insbesondere für alle Rentner, die mehr als 102 Euro im Laufe des Jahres für Werbungskosten ausgegeben haben.

Steuern sparen durch Altersentlastungsbetrag

Viele Rentner wissen nicht, dass Sie mit dem Altersentlastungsbetrag Ihr zu versteuerndes Einkommen senken können. Um sich im Dschungel der Steuern zurechtzufinden, ist es deshalb ratsam die Hilfe von Steuerberatern oder Lohnsteuerhilfevereinen in Anspruch zu nehmen. Schließlich geht es um Ihr Geld. Wie hoch der Altersentlastungsbetrag für den einzelnen Rentner ausfällt, hängt davon ab, wann Sie geboren sind.

Hinzuverdienst für Rentner versteuern

Wenn Sie neben Ihrer Rente etwas hinzuverdienen, kann es sein, dass Sie dieses Einkommen versteuern müssen. Bei einem Minijob fallen keine Steuern an. Arbeiten Sie aber als Rentner in einem sozialversicherungspflichtigen Job, können hier durchaus Steuern anfallen. Haben Sie das gesetzliche Renteneintrittsalter bereits erreicht, dürfen Sie neben Ihrer Rente so viel hinzuverdienen wie Sie möchten. Ihre Rente wird Ihnen dennoch komplett ausgezahlt. Die Altersrente selbst und alles, was Sie darüber hinaus verdienen, müssen Sie aber in der Regel versteuern.

Rente vom Ehegatten

Bezieht ein Gatte Witwenrente, können sich die steuerlichen Verhältnisse ändern. Es kann passieren, dass das Finanzamt für die letzten Jahre eine Steuererklärung verlangt. Auch wenn bisher noch nie eine Steuererklärung abgegeben wurde, sollte die Post vom Finanzamt nicht ignoriert werden.

Wenn Sie selbst nicht wissen, wie Sie nun handeln sollen, wenden Sie sich am besten an einen Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater. Oftmals ist es so, dass die beiden Renten nicht so hoch ausfallen, dass überhaupt Steuern fällig werden. Steuerliche Berater helfen Ihnen hier weiter. Das Finanzamt kann Ihnen dann bescheinigen, dass Sie keine Steuererklärung machen müssen. Ist der Grundfreibetrag überschritten und muss eine Steuererklärung abgegeben werden, bieten Ihnen wiederum Lohnsteuerhilfevereine und Steuerberater kompetenten Rat und Hilfe.

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Fazit

Auch für Rentner sind Steuern ein Thema. Ob Sie eine Steuererklärung abgeben und Steuern zahlen müssen, hängt von Ihrem Einkommen ab. Hilfe zu steuerlichen Fragen bieten Ihnen Lohnsteuerhilfevereine und Steuerberater.

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