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Betreuungstrecht und Vorsorgevollmacht: Was Sie wissen sollten

Wir sind es gewohnt, unser Leben selbst zu regeln. Doch was ist, wenn ein Unfall, eine Krankheit oder das Alter uns dieser Fähigkeit beraubt? Wie stellen wir sicher, dass dann alle Entscheidungen in unserem Sinne getroffen werden?

Wichtige Fragen, die beantwortet werden müssen

Angenommen, Sie müssten ab nächster Woche einen Großteil Ihrer Entscheidungsgewalt in fremde Hände legen. Wem würden Sie die Kontrolle über wichtige Bereiche Ihres Lebens anvertrauen? Wie könnten Sie sicherstellen, dass alle Entscheidungen in Ihrem Sinne getroffen werden? Gerade die letzte Frage kann sehr brisant sein. Was ist, wenn Ihrer Vertrauensperson in manchen Entscheidungen die Hände gebunden sind? Besser gesagt: Wie können Sie verhindern, dass so etwas geschieht?

Welche Bereiche Ihres Lebens sind betroffen?

Geht es um das Thema Betreuungsrecht, denken viele zuerst an Verträge mit Heimen. An zweiter Stelle folgen Überlegungen zu medizinischen Eingriffen. Aber was ist mit Ihren Bankangelegenheiten? Wer kümmert sich um Ihre Versicherungen? Sollten Sie ins Heim gehen, muss Ihre Wohnung gekündigt werden. Selbst einfache Dinge wie die Kündigung eines Telefonanschlusses können ohne schriftliche Vollmachten zum Problem werden.

Angehörige und deren rechtliche Grenzen

In vielen Fällen übernehmen Familienmitglieder die Betreuung. Dies ist gerade der Fall, wenn die betroffene Person zu Hause weiterleben kann. Sie halten die Wohnung sauber und kümmern sich um Einkäufe und Tätigkeiten wie Kochen. Geht es um rechtliche Entscheidungen, reicht der Verwandtschaftsgrad aber nicht aus. Der Gesetzgeber erlaubt dies nur, wenn Eltern ihre minderjährigen Kinder vertreten. In allen anderen Fällen muss eine von zwei Voraussetzungen erfüllt sein:

a) Der Angehörige wurde vom Gericht als rechtlicher Betreuer bestellt.
b) Der Angehörige ist mit einer rechtsgeschäftlichen Vollmacht ausgestattet.

Dies gilt nicht nur, wenn rechtsverbindliche Entscheidungen getroffen werden müssen. Auch das Abgeben rechtsgültiger Erklärungen ist an diese Voraussetzungen gebunden. Beispielsweise das Kündigen eines Mietvertrages oder Telefonanschlusses.

Die Vorteile einer Vorsorgevollmacht

Die Betreuungsvollmacht ermöglicht es Ihnen, vorzeitig darüber zu bestimmen, wer an Ihrer Stelle wichtige Entscheidungen treffen wird. Dies gibt Ihnen ein hohes Maß an Kontrolle darüber, wie Ihr Leben dann verlaufen wird. Nochmals: Besitzt die Person Ihres Vertrauens keine solche Vollmacht, sind ihr in vielen Fällen die Hände gebunden. Sicherlich wird der Gesetzgeber dafür sorgen, dass jemand diese Befugnisse erhält. Dennoch ist es besser, hier selbst entscheiden zu dürfen, bevor Ihnen die Wahlfreiheit aus den Händen genommen wird. Zudem können Sie über eine Vorsorgevollmacht festlegen, wie gewisse Dinge gehandhabt werden sollen. Entgegen mancher Ansichten geben Sie also Ihre Entscheidungskraft damit nicht auf. Im Gegenteil: Die Vorsorgevollmacht ist ein mächtiges Werkzeug, um sicherzustellen, dass Ihre Entscheidungen befolgt werden. Sprechen Sie diese Dinge mit der Person ab, der Sie diese Vollmacht erteilen möchten. Sie wird im Ernstfall Ihr wichtigster Verbündeter werden. Entsprechend sollte in allen Punkten Einigkeit zwischen Ihnen herrschen.

Die Generalvollmacht und ihre Grenzen

Viele Menschen greifen zur sogenannten Generalvollmacht. Im Prinzip lassen sich auf diesem Weg mehrere Bevollmächtigte ernennen, die dann umfangreiche Entscheidungsgewalt besitzen. Wie der Name es sagt, werden diese Befugnisse generell erteilt. Der Vorteil ist, dass nicht jeder einzelne Bereich gesondert festgehalten werden muss. Dabei wird oft übersehen, dass auch eine Generalvollmacht ihre Grenzen hat:

1) Organspenden

Die Generalvollmacht befugt Ihre Vertrauensperson nicht, hier eine Entscheidung zu treffen.

2) Medizinische Eingriffe und Heilbehandlungen

Manche Operationen sind mit hohen Gefahren verbunden. Ebenso gibt es Eingriffe, die dauerhafte Folgen nach sich ziehen. Beispielsweise Amputationen. Auch hier gilt, dass die Generalvollmacht nicht ausreicht, um im Ernstfall entscheiden zu dürfen.

3) Auslandsaufenthalte

Manche Staaten räumen dem Bevollmächtigen nur dann Entscheidungsgewalt ein, wenn der jeweilige Fall ausdrücklich in der Vorsorgevollmacht geregelt ist. Das Argument, dass eine generelle Vollmacht erteilt wurde, hat dann keine Bedeutung.

4) Ärztliche Zwangsmaßnahmen

Hierunter fallen alle Entscheidungen, die freiheitsbeschränkende Maßnahmen betreffen. Das beginnt mit einer geschlossenen Unterbringung und endet mit der Anbringung eines Bettgitters. Auch hier gilt, dass die Generalvollmacht nicht ausreicht.

All diese (und weitere) Punkte müssen spezifisch benannt und schriftlich festgehalten werden. Um nichts zu übersehen, empfiehlt sich der Gang zum Experten.

Eine Aufteilung der Befugnisse und ihrer Risiken

Grundsätzlich gilt, dass der Gesetzgeber akzeptiert, was Sie rechtzeitig und in korrekter Form schriftlich festhalten. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie alle oder nur bestimmte Bereiche auf eine Person übertragen. So könnten Sie einen Bevollmächtigen ernennen, der ausschließlich für gesundheitliche Dinge zuständig ist. In den Bereichen, die offen bleiben, legen meist die Gerichte einen Betreuer fest. Die Erfahrung hat gezeigt, dass dies nicht immer reibungslos funktioniert. So tun sich Angehörige oft schwer, die Entscheidungen einer fremden Person zu akzeptieren, wenn diese nicht ihren Vorstellungen entspricht. Es empfiehlt sich wirklich, alle Eventualitäten zu berücksichtigen und im Vorfeld zufriedenstellend zu sichern. Halten Sie sich stets vor Augen, dass alle Entscheidungen, die Sie versäumen, dann von anderen getroffen werden. Nutzen Sie die Gelegenheit, die Dinge wunschgemäß zu regeln!

Wie muss die Vollmacht aussehen?

Auch wenn es nicht zwingend vorgeschrieben ist, sollte die Vorsorgevollmacht in Schriftform erstellt werden. Optimal wäre es, wenn Sie die Vollmacht selbst und per Hand verfassen. Es kommt immer wieder vor, dass Vollmachten angefochten werden. Auch sind hier und da schon Fälschungen aufgetaucht. Handschriftliche Texte besitzen eine deutlich höhere Beweiskraft. Zudem lässt sich leichter belegen, dass Sie beim Verfassen im vollen Besitz Ihrer geistigen Kräfte waren. Sollten Sie den Text mit dem Computer schreiben (oder einen Vordruck verwenden), muss er unbedingt per Hand unterschrieben werden. Auch das Unterschriftsdatum sollte nicht fehlen.

Für die Regelung Ihrer Bankgeschäfte bieten Geldinstitute passende Formulare an. Füllen Sie diese in Gegenwart eines Bankmitarbeiters aus. Somit lässt sich im Zweifelsfall belegen, dass Sie das Formular tatsächlich selbst ausgefüllt haben.

Notare und Betreuungsvereine

Gerade Personen mit umfangreicherem Vermögen sollten einen Notar hinzuziehen. Dies gilt auch, wenn Sie mehrere Personen mit unterschiedlichen Aufgaben betreuen möchten. Geht es um den Verkauf von Grundstücken oder Wohneigentum, ist eine notarielle Beurkundung Pflicht, wenn die Vollmacht unwiderruflich erteilt wird.

Wichtig:

Sie können jede Vollmacht widerruflich erteilen. Das heißt, Sie behalten sich das Recht vor, Dinge nachträglich zu ändern. Allerdings wird dies schwierig, wenn Sie später für geschäftsunfähig erklärt werden sollten. In dem Fall würde die Vollmacht unwiderruflich werden. Ein weiterer Grund, einen Notar zu beauftragen.

Die Frage nach der Beweiskraft

Nicht jede Ihrer Entscheidungen muss bei den Betroffenen auf Gegenliebe stoßen. Dies kann gerade der Fall sein, wenn es um die Verwaltung von Vermögenswerten oder Unternehmen geht. Um potenziellen Problemen vorzubeugen, sollten Sie Ihre Entscheidungen beweisbar machen. Das bedeutet, dass jederzeit belegt werden kann, dass Sie tatsächlich so entschieden haben, wie es in der Vollmacht steht. Neben der notariellen Beurkundung gibt es die sogenannte öffentliche Beglaubigung. Diese wird von den Kreis- oder Stadtverwaltungen ausgestellt. Sind Sie Unternehmer, vermeiden Sie so, dass Ihre Geschäftspartner an der Echtheit der Vollmacht zweifeln.

Wo wird die Vollmacht aufbewahrt?

Hier gibt es keine verbindlichen Regelungen. Sie können sie zu Hause aufbewahren oder einer Vertrauensperson übergeben. Deutlich zuverlässiger ist es, sie beim Notar zu hinterlegen. Auch das zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer lässt sich dafür nutzen. Übrigens können Sie Ihrem Notar konkrete Anweisungen hinterlassen. So können Sie vereinbaren, dass Ihr Bevollmächtigter ein ärztliches Attest über ihren Zustand vorlegen muss, um die Vollmacht ausgehändigt zu bekommen.

Fazit

Der Verlust der Entscheidungsfähigkeit kann jeden Menschen treffen. Umso wichtiger ist es, rechtzeitig für diesen Fall vorzusorgen. Über die Vorsorgevollmacht regeln Sie vorab, wer und wie im Ernstfall Ihre Angelegenheiten regeln wird. Zudem haben Sie die Möglichkeit, Entscheidungen zu treffen, die dann eingehalten werden müssen. Gerade im medizinischen Bereich ist dies ein großer Vorteil. Das Betreuungsrecht bietet vielfältige Möglichkeiten, ist aber auch sehr komplex. So kann es passieren, dass falsch formulierte Vollmachten nicht in allen Punkten (oder Ländern) anerkannt werden. Hier empfiehlt es sich grundsätzlich immer, professionelle Hilfe hinzuzuholen. So lässt sich auch sicherstellen, dass Ihre Vollmacht anfechtungssicher ist. Das ist ein wichtiger Punkt, gerade wenn es um Vermögenswerte geht.



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