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Behandlungsfehler beim Arzt: Was geschädigte Patienten wissen sollten

Eine fehlerhafte Diagnose oder eine falsche Behandlung können gravierende Folgen haben. Doch Patienten können sich gegen Arztfehler wehren. Dieses Wissen stärkt die Sicherheit im Gespräch mit dem Arzt.

Der Hausarzt stellt eine falsche Diagnose, die verordneten Medikamente führen zu unangenehmen Nebenwirkungen. Oder: Eine Operation erweist sich im Nachhinein als überflüssig. Vielleicht auch: Durch eine Unachtsamkeit verschreibt der Facharzt Tabletten, deren Wirkung sich gegenseitig aufhebt. Das kommt Ihnen bekannt vor? Viele Versicherte kennen solche Fälle aus Erzählungen im Freundes- und Bekanntenkreis.

Wer selbst Patient ist, kann unter Umständen von ähnlichen Erfahrungen berichten. Aus menschlicher Sicht mögen Behandlungsfehler eines Mediziners verständlich sein. Trotzdem machen sie Angst. Sie führen uns vor Augen, wie ausgeliefert wir den Fachleuten, ihrem Wissen und ihrer Sorgfalt sind. Doch betroffene Patienten und ihre Angehörigen können sich wehren. Wer weiß, wie man sich im Fall eines vermuteten Behandlungsfehlers richtig verhält, geht mit einem besseren Gefühl zum nächsten Arzttermin. Außerdem macht es dieses Wissen leichter, mit dem Arzt ein Gespräch auf Augenhöhe zu führen. Davon profitieren am Ende Mediziner und Patient.

Der Gesetzgeber hat seinen Beitrag geleistet

In den letzten Jahren wurden die Rechte von Patienten bei ärztlichen Behandlungsfehlern mehrfach gestärkt. Zuständig dafür ist das Bundesministerium für Gesundheit. Unter anderem wurde ein übergreifendes Fehlermeldesystem eingeführt. Es soll dazu führen, aus Fehlern oder aus kritischen Vorkommnissen zu lernen. Schon seit 2013 gilt das Patientenrechtegesetz.

Es sollte zur Verbesserung der Sicherheit von Patienten bei der medizinischen Versorgung dienen. Zum Beispiel müssen Sie als Patient in einem Beratungsgespräch über die vorgesehene Behandlung und ihre Risiken aufgeklärt werden. Die Inhalte des Gesprächs sind in der Patientenakte zu vermerken. Dabei ist darauf zu achten, dass die Patientenakte vollständig geführt wird. Für Krankenhäuser wurden die Vorschriften verschärft: Sie müssen ein auf die Patienten zugeschnittenes Beschwerdemanagement führen.

So sollen die Erfahrungen von Patienten in angemessener Form erfasst und bearbeitet werden. Vor allem aber soll die Sicherheit der Patienten unterstützt werden und die Qualität auf einem hohen Niveau gehalten werden. Eine Klinik kann sich an einrichtungsübergreifenden Meldesystemen beteiligen. Diese Beteiligung wird durch finanzielle Anreize gefördert.

Obwohl der Gesetzgeber mit der Einführung dieser Maßnahmen zum Schutz der Patienten einen wichtigen Beitrag geleistet hat, können Behandlungsfehler natürlich immer noch auftreten. Wer einen Arztfehler bei einer Behandlung vermutet, sollte schnell handeln und die Dinge nicht aufschieben.

Fehlende Garantie erschwert Beurteilung

Wenn ein Patient den Verdacht hegt, dass bei seiner Behandlung nicht alles richtig gelaufen ist, sorgt das für eine große Verunsicherung. Sie kommt zu den oft schon vorhandenen gesundheitlichen Einschränkungen noch hinzu. Die medizinischen Zusammenhänge und die Behandlung sind für den Laien oft aber nicht zu verstehen. So entsteht ein Gefühl der Hilflosigkeit. Natürlich kann der Erfolg einer Therapie vom Arzt nicht garantiert werden. Dadurch ist es sehr schwer zu beurteilen, ob ein Behandlungsfehler vorliegt oder nicht.

Nach den gesetzlichen Richtlinien ist der Arzt nur verpflichtet, die Therapie nach den allgemein anerkannten Standards durchzuführen. Allerdings können Ursachen und ihre Zusammenhänge oft nicht einwandfrei und zweifelsfrei herausgefunden werden. Sind die negativen Auswirkungen einer Behandlung also auf eine falsche Ausführung zurückzuführen? Oder ist der Gesundheitszustand des Behandelten insgesamt schlechter geworden?

Im deutschen Gesundheitssystem sind kostenfreie Hilfsangebote vorgesehen, die Patienten bei einem vermuteten Fehler ihres Mediziners in Anspruch nehmen können.
Ein Behandlungsfehler liegt nach allgemeiner Einschätzung vor, wenn die Behandlung nicht den anerkannten Standards entspricht, die zum Durchführungszeitpunkt gelten. Ein Fehler ist ebenfalls gegeben, wenn das Personal nicht qualifiziert war, um eine Behandlung durchzuführen.

Auch wenn die Abläufe in der Klinik nicht aufeinander abgestimmt sind, liegt ein Fehler vor. In diesem Fall spricht man von einem Organisationsfehler. Obwohl die fundierte Beurteilung schwer sein mag, sollten betroffene Patienten nicht zögern, wenn sie fürchten, Opfer eines Fehlers zu sein.

So sollten Patienten vorgehen


Was bei einem Verdacht auf eine falsche Behandlung genau zu tun ist
, hängt davon ab, was Sie mit Ihrer Beschwerde erreichen wollen. In erster Linie wollen Sie vermutlich ein klärendes Gespräch mit dem verantwortlichen Mediziner führen. In diesem Fall sollten Sie den Arzt selbst oder mindestens die Verantwortlichen in der Klinik ansprechen, wenn die Behandlung im Krankenhaus vorgenommen wurde.

Im Gespräch sollten Sie erläutern, warum Sie den Verdacht einer Falschbehandlung hegen und welche Beschwerden Sie haben. Sofern Sie stationär behandelt wurden, haben Sie ergänzend die Möglichkeit, das Beschwerdemanagement der Klinik einzuschalten. Wenn ein Ombudsmann für Patienten im Amt ist, sollten Sie dort Ihren Fall vorbringen und um eine fachgerechte Beurteilung bitten.

Auch innerhalb der Ärzteschaft gibt es Einrichtungen, die Patienten bei etwaigen Arztfehlern hilfreich zur Seite stehen. Dabei handelt es sich um die Gutachterkommissionen oder um die Schlichtungsstellen. Sie sind in der Regel bei der zuständigen Ärztekammer des Landes organisatorisch angesiedelt. Als Patient sollten Sie Ihren Fall dort prüfen lassen. Dies gilt ganz besonders, wenn das erste Gespräch mit dem Arzt nicht den gewünschten Erfolg gebracht hat.

Die Kommissionen kümmern sich um Fälle, zu denen es noch kein Gerichtsverfahren gibt und die nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Das heißt, diese Stellen sind für Sie zuständig, wenn Sie bisher keine Klage angestrengt haben und wenn der Fall noch relativ neu ist. Somit sind die Schlichtungsstellen und die Kommissionen letztlich die ersten Anlaufstellen, wenn Sie eine fehlerhafte Betreuung durch Ihren Arzt vermuten. Dass diese Instanz so bald wie möglich eingeschaltet wird, ist auch deshalb von Bedeutung, weil die Verjährungsfrist für Ihren Anspruch auf Schadensersatz mit dem Zeitpunkt der Beauftragung unterbrochen wird.

Wenn Sie die Organisation mit der Prüfung Ihres Falls beauftragen, müssen Sie also nicht damit rechnen, dass Ihr Anspruch verjährt, weil sich die Angelegenheit in die Länge zieht. Die Patientenberatung ist unabhängig und für Sie als Patient kostenfrei.

Falls gewünscht, bleiben Sie anonym. Die Beratung steht in deutscher Sprache sowie auf Türkisch, Arabisch und Russisch zur Verfügung. In vielen Fällen wird durch das Einschalten der Beschwerdestelle eine Einigung mit dem Arzt erreicht. Sie umgehen auf diesem Weg also oft ein langwieriges Gerichtsverfahren und erzielen trotzdem einen Erfolg, mit dem Sie zufrieden sein können.

Ihre Krankenkasse als Ansprechpartner

Wenn ein Arztfehler vorliegen könnte, ist Ihre Krankenkasse von großer Bedeutung. Die gesetzlichen Kassen sind dazu verpflichtet, ihre Versicherten bei der Verfolgung solcher Verfahren und bei Schadensersatzansprüchen zu unterstützen. Diese Leistung ist kostenfrei. Vermuten Sie eine fehlerhafte Behandlung Ihres Arztes, sollten Sie ein Gutachten eines Sachverständigen einholen.

Dieser wird vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) beauftragt. Seine Aufgabe ist es, herauszufinden, ob eine falsche Behandlung vorliegt. Im Rahmen seiner Analyse wird der MDK beleuchten, ob Sie umfassend über den Eingriff oder die Therapie beraten und informiert wurden. Dazu wird der Arzt befragt. Geprüft wird, ob die passenden Medikamente verordnet und ob ausführliche Erläuterungen dazu gegeben wurden. Falls Sie als Patient die Behandlungsunterlagen sehen wollten, muss der Arzt dieser Bitte nachkommen. Der Medizinische Dienst wird bei seiner Überprüfung kontrollieren, ob das geschehen ist.

Sofern das Einschalten der Schlichtungsstelle und Ihrer Krankenkasse keinen Erfolg bringt, bleibt Ihnen am Ende vermutlich nur der Weg eines Gerichtsprozesses. Allerdings müssen Sie sich dann auf einen langwierigen Streitfall einstellen, den Sie auf keinen Fall ohne einen Fachanwalt beginnen sollten. Prüfen Sie vor dem Einreichen der Klage auch unbedingt, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten eines Gerichtsprozesses und eines Anwalts übernimmt.

Fazit: Kein Patient ist seinem Arzt ausgeliefert

Auch wenn der Besuch bei einem Arzt oder im Krankenhaus leicht ein Gefühl der Hilflosigkeit auslöst, haben Sie als Patient oder als Angehöriger mehrere Möglichkeiten, sich bei einer möglichen Fehlbehandlung zu wehren. Angefangen beim Gespräch mit dem behandelnden Arzt bis zur Schlichtungsstelle und dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen stehen Ihnen mehrere Instanzen als Ansprechpartner zur Verfügung.

Ein Gerichtsprozess ist deshalb immer nur die letzte Alternative, wenn alle anderen Wege nicht zum Erfolg führen. Häufig lässt sich der rechtliche Weg vermeiden, wenn der Patient frühzeitig aktiv wird und sein Recht auf umfassende Information und weiterführende Behandlung bei einer vermuteten falschen Therapie umgehend geltend macht.

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