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Privatbeschattung durch Detektive – Wie ist die Rechtslage?

Detektive beschaffen Informationen. In vielen Fällen beauftragen sie Wirtschaftsunternehmen. Privatpersonen greifen ebenfalls häufig auf ihre Dienste zurück. Doch was ist erlaubt und was nicht?

Der Detektiv, wie die Welt ihn sieht

Das Bild des Privatdetektivs ist stark durch Literatur und Film geprägt. Es zeigt Detektive, die nahezu grenzenlos operieren, um ihre Aufträge auszuführen. Dabei geben sie sich als jemand anderes aus, um an Informationen zu gelangen. Ebenso klettern sie heimlich in Gebäude, um nach Beweismaterial zu suchen. In der Fiktion ist der Detektiv oft ein enger Verbündeter der Polizei. Diese versorgt ihn mit wichtigen Infos und verhilft ihm dadurch zum Erfolg. Im Zweifelsfall wechseln ein paar Geldscheine den Besitzer. Manche Filmschnüffler gehen noch weiter: Sie lassen Akten aus Polizeibüros verschwinden oder verschieben Beweismittel am Tatort, da sie der Polizei nicht zutrauen, diese richtig auszuwerten. All dies hat dazu beigetragen, dem Beruf des privaten Ermittlers Glanz zu verleihen. Er ist schlauer als der Rest, bekommt die schönsten Frauen und erschießt nicht selten böse Buben. Kein Wunder, dass gerade Kinder davon träumen, ein solches Leben zu führen.

Was würde Sherlock Holmes im echten Leben tun?

Wie so oft sieht die Realität anders aus. Sherlock Holmes ist zugute zu halten, dass er Brite war. Tatsächlich genießen Privatdetektive in England Vollmachten, von denen ihre deutschen Kollegen nur träumen. Hierzulande sieht es jedoch anders aus: Detektive gelten vor dem Gesetz als Privatpersonen. Mit anderen Worten: Sie besitzen keinerlei Sonderbefugnisse und haben sich ebenso an die Gesetze zu halten, wie alle anderen Bürger auch. Steigt ein Detektiv hierzulande in ein Gebäude ein, macht er sich wegen Einbruchs strafbar. Sich mit Verkleidung und falschem Namen in eine Gesellschaft einzuschmuggeln, hat ebenfalls böse Folgen. Die Realität ist frei von jeder Romantik. Sicherlich ist es erlaubt, parallel zur polizeilichen Ermittlung einen Detektiv zu beauftragen. Dieser darf die staatlichen Untersuchungen jedoch nicht behindern.

Wenn der Chef Angestellte überwachen lässt. Ein Fallbeispiel.

Die Mitarbeiterin eines Bürobetriebs meldet sich krank. Ihr Arbeitgeber hegt den Verdacht, dass sie ihn belügt. Seiner Meinung nach geht es ihr darum, ein paar freie Tage zu erhaschen. Er beauftragt einen Detektiv, um den Verdacht mit Beweisen zu untermauern. Hier kollidiert die Absicht des Arbeitgebers schnell mit den allgemeinen Persönlichkeitsrechten. Diese schützen die Privat- und Intimsphäre sowie die persönliche Ehre. Hinzu kommt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Besonders kritisch wird es, wenn es zum Verletzen des Rechts am gesprochenen Wort sowie der Rechte am eigenen Bild kommt. Das Recht am gesprochenen Wort steht dem heimlichen Aufzeichnen von Gesprächen im Weg. Das Recht am eigenen Bild greift, wenn jemand Personen ohne ihre Erlaubnis fotografiert. Sicherlich gibt es hier Ausnahmen: Politiker haben nicht die Möglichkeit, sich auf dieses Recht zu berufen, wenn Reporter sie fotografieren. Bei Privatpersonen sieht es jedoch anders aus. Lässt der Arbeitgeber seine/n Angestellten dennoch beschatten, ist er gezwungen, dafür gute Gründe vorzuweisen. In rechtlicher Hinsicht sind hier die Interessen des Arbeitgebers sowie die Rechte seiner Mitarbeiter gegeneinander abzuwägen. Im Zweifelsfall gerät ein Betrieb in ernsthafte Schwierigkeiten.

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Was sind berechtigte Interessen?

Genau genommen macht die Rechtsprechung jede Art von Detektivarbeit unmöglich. Dem ist in der Realität aber nicht so. Allerdings ist es notwendig, dass berechtigte Interessen vorliegen, um ein Beschatten vor dem Gesetz zu rechtfertigen. In der Praxis heißen diese Beweisführungsinteressen. Es geht also darum, einen konkreten Verdacht durch einen Beweis zu belegen. Bloße Neugierde reicht nicht aus. Ebenso ist es nicht erlaubt, auf diesem Weg Druck auf Mitarbeiter auszuüben. Eine in der Praxis häufige Motivation sind Rachegedanken: Jemand erleidet durch eine andere Person einen Schaden und trachtet nun danach, es dieser heimzuzahlen. Derjenige beauftragt einen Detektiv, die Zielperson zu observieren. Er bringt hoffentlich alles ans Licht, was dem Auftraggeber bei seinen Racheplänen unterstützt. Obwohl eine solche Person ihre Motivation durchaus subjektiv als „berechtigtes Interesse“ betrachtet, sieht der Gesetzgeber die Sache anders.

Illegale Beobachtung

Selbst dort, wo niemand Fotos oder Tonaufnahmen erstellt, besteht die Gefahr, mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen. Es reicht schon aus, eine dritte Person in ihrer Wohnung zu beachten, um sich strafbar zu machen. Begibt der Ermittler sich zu diesem Zweck auf ein fremdes Grundstück, macht er sich zudem des Hausfriedensbruchs schuldig. Wie sieht es auf neutralem Boden aus? Erhält ein Detektiv den Auftrag, einen Ehepartner beim Seitensprung zu erwischen, bewegt er sich ebenfalls auf einem schmalen Grad. In Kinofilmen mag es zum Job gehören, andere beim Sex zu beobachten oder sogar zu fotografieren. In der Realität liegt hier jedoch ein Verletzen der Privatsphäre vor. Dies zu rechtfertigen, erweist sich in vielen Fällen als schwierig.

Die Ausnahme von der Regel

Findet das Beobachten innerhalb der Geschäftsräume des Klienten statt, ist es hingegen erlaubt. Ein Beispiel ist die Arbeit von Kaufhausdetektiven. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese ausschließlich Kunden oder das Personal überwachen. Ebenso liegt kein Gesetzesverstoß vor, wenn der Detektiv sich als Kunde ausgibt.

Wie steht es mit Befragungen?

Befragungen durch Detektive sind erlaubt. Allerdings besitzen diese, im Gegensatz zur Polizei, keinerlei Hoheitsbefugnisse. Die befragte Person ist nicht verpflichtet, Auskünfte zu erteilen. Hier zeigt sich ebenfalls, dass Detektive vor dem Gesetz auch nur normale Menschen sind. Täuscht ein Detektiv nicht vorhandene, rechtliche Befugnisse vor, gilt dies als Straftat. Verrät der Befragte bei einem solchen Verhör Geschäftsgeheimnisse, ist es möglich, dass der Staat den Detektiv als Anstifter belangt.

Wo kein Kläger, da kein Richter?

Die Ausführungen zeigen, dass viele Dinge, die manche von einem Detektiv erwarten, in rechtlicher Hinsicht problematisch sind. Nun führen Gesetzesverstöße erst dann zu Problemen, wenn sie jemand meldet. Hier wägen sich manche Personen in Sicherheit. Dann hat der Detektiv darauf zu achten, dass ihn niemand erwischt. So einfach ist es aber nicht. Ein Detektiv, der sein Handwerk versteht, achtet tunlichst darauf, die Grenzen seines Berufs einzuhalten. Dazu zählt es auch, riskante Unternehmungen zu unterlassen. Ebenso ist es ein Trugschluss, sich selbst in Sicherheit zu wähnen. Wer einen Detektiv dazu überredet, strafbare Handlungen zu begehen, macht sich dem Anstiften einer Straftat schuldig. Letztlich weist ein privater Ermittler seinen Auftraggeber auf solche Dinge hin. Dadurch verhindert er, dass Sie in rechtliche Schwierigkeiten kommen.

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Fazit: In Deutschland braucht Sherlock Holmes einen guten Anwalt

Privatdetektive übernehmen eine wichtige Rolle in der Gesellschaft. Sie fassen Ladendiebe und schützen somit Unternehmen aus dem Einzelhandel. Ebenso spielen sie eine wichtige Rolle beim Bekämpfen oder Aufklären von Wirtschaftskriminalität. Ihrem Wirken sind jedoch Grenzen gesetzt. Dies zeigt sich, wenn es um privates Ermitteln geht. Beschattungen führen schnell zu Schwierigkeiten mit dem Gesetzgeber. Viele Detektivgeschichten, die unser Bild des privaten Ermittlers prägten, stammen nicht zufällig aus England. Dort genießen Detektive Vollmachten, die in Deutschland nicht vorhanden sind. Wäre Sherlock Holmes eine reale Person, wäre er zumindest hierzulande gezwungen, sein Wirken deutlich einzuschränken. Neben dem Detektiv ist aber auch der Auftraggeber einem hohen Risiko ausgesetzt. Überschreitet er Gesetze, folgt schnell eine Anklage wegen Anstiftens zu einer Straftat. Die gute Nachricht: Jede Detektei informiert den Auftraggeber vorab, was machbar ist und was nicht. Die Sicherheit, die Sie hier erhalten, entfällt, wenn Sie sich selbst als „Schnüffler“ betätigen. Das große Angebot an frei verkäuflichen Spionage-Geräten ändert daran nichts. Schon so mancher „Hobbyschnüffler“ brachte sich hier in große Schwierigkeiten. Daher ist es besser, zu einem Profi zu gehen. Sicherlich hören Sie es nicht immer gerne, dass manche Dinge nicht machbar sind. Dennoch ist dies besser, als auf eigene Faust zu ermitteln, um sich dann vor Gericht wiederzufinden.

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