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Einspruch gegen Steuerbescheid: Gewusst wie!

Finanzämter verschicken häufig fehlerhafte Steuerbescheide. Haben Sie Zweifel an der Richtigkeit Ihres Bescheides, lohnt sich ein Einspruch. Zwischen 60 und 80 Prozent der Einsprüche haben Erfolg.

Den Steuerbescheid auf Richtigkeit prüfen

Erhalten Sie Ihren Steuerbescheid, zahlen Sie die gegebenenfalls geforderte Steuerschuld idealerweise nicht blind. Schließlich arbeiten auch beim Finanzamt nur Menschen. Dass die Beamten Fehler machen können, gibt sogar der Bundesrechnungshof offen zu. Regelmäßig veröffentlicht er „Berichte über den Vollzug der Steuergesetze“. Und regelmäßig kommt der Bundesrechnungshof zum Ergebnis, dass Finanzämter allein bei den fünf bedeutendsten Arten der Werbungskosten Fehlerquoten von bis zu 70 Prozent erreichen.

Es ist demnach alles andere als abwegig, den Ämtern zu misstrauen – wenngleich diese die fehlerhaften Steuerbescheide nicht mutwillig verschicken. Laut „Statistik über die Einspruchsbearbeitung in den Finanzämtern“ aus dem Jahr 2014 geben die Ämter mehr als 60 Prozent der Einsprüche statt. Es dürfte sich demnach auch bei Ihnen lohnen, wenn Sie Ihren Steuerbescheid genau überprüfen. Oftmals handelt es sich bei den Fehlerquellen keineswegs um komplizierte Tücken des Steuersystems.

Viel zu häufig sind schlichtweg Flüchtigkeits-, Tipp- und andere Erfassungsfehler für einen falschen Steuerbescheid verantwortlich. Schauen Sie sich also auf jeden Fall so simple Dinge wie die Angaben bei den Einkunftsarten an: Wurden die von Ihnen getätigten Werte korrekt übernommen? Auch bei den außergewöhnlichen Belastungen, Sonderausgaben und Werbungskosten schleichen sich oft Fehler ein: Hat der Sachbearbeiter die von Ihnen geltend gemachten Beträge richtig übernommen?

Überprüfen Sie zudem, ob Ihr Finanzamt alle Ihre Vorauszahlungen sowie gegebenenfalls Kinderfreibeträge berücksichtigt hat. Lassen Sie des Weiteren den Punkt „Erläuterungen“ auf Ihrem Steuerbescheid nicht außer Acht. Hier hat das Finanzamt alles aufzulisten, worin es von Ihren Angaben abweicht. Zweifeln Sie ruhig daran: Manchmal sind Mitarbeiter des Finanzamts über neueste Entwicklungen hinsichtlich von Gerichtsurteilen oder Gesetzesänderungen nur mäßig informiert.

So legen Sie korrekt Einspruch ein


Vermuten Sie, dass Ihr Steuerbescheid fehlerhaft ist, legen Sie Einspruch ein.
Dies muss auf jeden Fall schriftlich erfolgen. Ein Anruf beim Finanzamt reicht nicht aus. Schicken Sie Ihren Einspruch daher per Post oder Fax an das Finanzamt. Alternativ haben Sie die Möglichkeit, auch persönlich vorstellig zu werden und Ihren Einspruch zu diktieren. Indem Sie ihn unterschreiben, erklären Sie Ihren Einspruch „zur Niederschrift“. Für welche Methode Sie sich auch entscheiden: Der Einspruch gegen den Steuerbescheid ist auf jeden Fall kostenlos. Gebühren haben Sie demnach nicht zu bezahlen.

Damit Ihr Einspruch auch wirklich gültig ist, achten Sie bitte darauf, ihn fristgerecht einzureichen. Dafür haben Sie einen Monat Zeit. Diese Spanne berechnet sich ab der Bekanntgabe des Bescheids. Denken Sie daran, nach § 122 AO drei Tage Bekanntgabefiktion hinzuzurechnen. Erhalten Sie Ihren Steuerbescheid also zum Beispiel am Ersten eines Monats, dann bedeutet dies nicht, dass Sie den Einspruch bis spätestens 29. einreichen müssen. Rechnen Sie stattdessen noch drei Tage hinzu. Sollte der letzte dieser drei Tage auf einen Feiertag oder das Wochenende fallen, haben Sie sogar bis zum nächsten Werktag Zeit. Verpassen Sie diese Frist, ist Ihr Einspruch unwirksam. Der Steuerbescheid behält dann seine Gültigkeit.

An bestimmte Formvorschriften sind Sie übrigens nicht gebunden. Im Internet finden Sie aber viele Musterformulare, die Sie guten Gewissens verwenden dürfen. Im Betreff oder an anderer exponierter Stelle in Ihrem Einspruch weisen Sie mit „Widerspruch“ oder „Einspruch“ auf Ihr Anliegen hin. Ihre Aussichten auf Erfolg erhöhen Sie, wenn Sie eine Begründung angeben. Sie ist allerdings keine Pflicht.

Einspruch abgelehnt: Die Klage als letzter Ausweg

Auch dann, wenn Ihr Steuerbescheid extrem zweifelhaft scheint und Sie fristgerecht Einspruch einlegen, sollten Sie jederzeit mit einer Ablehnung durch das Finanzamt rechnen. In diesem Fall ist das letzte Wort allerdings noch nicht gesprochen, sofern Sie dies wünschen. Sie haben nämlich weitere Optionen, gegen den aus Ihrer Sicht fehlerhaften Steuerbescheid vorzugehen.

Um Ihr Recht durchzusetzen, müssen Sie aber klagen. Zunächst vor dem Finanzgericht. Erhalten Sie auch hier einen negativen Bescheid, führt Ihr Weg letztlich nur noch über den Bundesfinanzhof zu einem erfolgreichen Ende. Für die Entscheidung für oder gegen eine Klage haben Sie erneut vier Wochen Zeit. Nehmen Sie sich diese, um die Vor- und Nachteile abzuwägen. Lassen Sie sich dabei auch professionell auf rechtlicher und steuerlicher Ebene beraten.

Die Chance auf einen erfolgreichen Einspruch ist allerdings größer als die Wahrscheinlichkeit, dass Ihr Einspruch abgelehnt wird. Dass sich das Finanzamt ertappt fühlt und einer Klage ausweichen will, ist in der Regel aber nicht der Grund dafür. Das Finanzamt sieht auch nicht seine Fehler ein und übt offen Selbstkritik. Vielmehr geht der Fiskus oftmals dem Einspruchsverfahren aus dem Weg, da es sehr umständlich ist und Zeit sowie Ressourcen frisst.

Falls Sie zum Beispiel wegen 100 Euro gegen Ihren Steuerbescheid Einspruch einlegen, haben Sie häufig eine gute Chance. Dies sind aus Sicht der Finanzämter nämlich relativ niedrige Summen. Wegen derartiger Beträge lohnt es sich für das Amt meist nicht, Ihrem Einspruch zu widersprechen.

Risikoloser Einspruch: Ist er wirklich so risikolos?

Gehen Sie gegen Ihren Steuerbescheid vor, ist meist auch von einem „Risikolosen Einspruch“ die Rede. Im Großen und Ganzen hat der Einspruch nämlich keine negativen Folgen für Sie. Es ändert sich auch dann nichts, wenn Sie scheitern und Ihr Einspruch selbst von ganz oben abgelehnt wird. Grundsätzlich führt Ihr Einspruch aber erst einmal dazu, dass das Finanzamt Ihre Steuererklärung und den dazugehörigen Bescheid auf Herz und Nieren prüft.

Dies erfolgt mit hoher Wahrscheinlichkeit noch gründlicher als beim ersten Mal.Wenn der Fiskus zum Ergebnis kommt, dass Sie Recht haben, ist für Sie alles gut. Sie erhalten den berichtigten Steuerbescheid. Das detaillierte Nachprüfen kann aber durchaus auch dazu führen, dass das Finanzamt zu Ihren Gunsten getätigte Fehler entdeckt. Theoretisch ist es möglich, dass derartige Fehler sogar zu einer höheren Nachzahlung führen. In Fachkreisen lautet dies „Verböserung“. Ihr großer Vorteil in einem solchen Fall liegt aber darin, dass das Finanzamt dies nicht einfach durchsetzen darf. Der Fiskus muss Sie in jedem Fall ausdrücklich darauf hinweisen.

Jetzt haben Sie genau eine Möglichkeit, der ungewollten Nachzahlung zu entgehen: Nehmen Sie den Einspruch gegen den ersten Steuerbescheid zurück. Erklären Sie dies, darf der Fiskus die nachträglich entdeckten Fehler zu Ihren Ungunsten nicht berichtigen. Dadurch bleibt der eigentlich von Ihnen angefochtene Steuerbescheid rechtskräftig. Stolpern Sie zudem bitte nicht über einen weiteren Fehler, den viele Bürger begehen: Dass Sie offiziell Einspruch gegen den Bescheid einlegen, führt nicht automatisch dazu, dass Sie die festgelegte Steuerschuld nicht begleichen müssen. Zahlen Sie diese also auf jeden Fall – auch dann, wenn Sie gute Chancen auf einen erfolgreichen Einspruch sehen.

Möchten Sie die Schuld nicht bezahlen, stellen Sie einen Antrag auf die „Aussetzung der Vollziehung“. Nur dann erhalten Sie einen Aufschub, um die Zahlung zu leisten. Kurz und gut: Ihnen kann zwar theoretisch eine „Verböserung“ drohen, doch bevor diese in Kraft tritt, informiert Sie das Finanzamt darüber. So haben Sie die Chance zu reagieren und aus Ihrem Einspruch gegen den Steuerbescheid keinen Nachteil erwachsen zu lassen.

Fazit

Zweifeln Sie an der Richtigkeit Ihres Steuerbescheids, legen Sie idealerweise innerhalb von vier Wochen fristgerecht Einspruch ein. Verpassen Sie die Frist für Ihren schriftlichen oder „zur Niederschrift“ erklärten Einspruch, ist jener wirkungslos. Dass es sich durchaus lohnt, beweist die Statistik. Weit mehr als die Hälfte aller Einsprüche ist erfolgreich. Häufig sind die Fehler nämlich trivial. Zahlendreher sind nur ein Beispiel. Lehnt der Fiskus Ihren gebührenfreien und formlosen Einspruch ab, können Sie bis vor den Bundesfinanzhof ziehen und klagen.

Bedenken Sie aber bitte, dass ein Einspruch theoretisch auch zu Ihren Ungunsten ausfallen kann. Nachträglich entdeckte Fehler führen manchmal zu unerwarteten Nachzahlungen. Diese kündigt Ihnen das Finanzamt aber an. Ziehen Sie Ihren Einspruch dann zurück, tritt der erste erteilte Bescheid rechtmäßig in Kraft.

Halten Sie sich an alle Fristen und nutzen Sie alle Ihnen zustehenden Rechte. Dann ist ihr Zweifeln an der Richtigkeit des Steuerbescheids – oftmals als „Risikoloser Einspruch“ bezeichnet –wirklich ohne jedes Risiko.



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