Rechtsanwaltskanzlei Klaus Fischer

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Rechtsanwaltskanzlei Klaus Fischer

Zeil 44
60313 Frankfurt am Main

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am 26.03.2019 bewertet von Stefan D., Frankfurt Am Main

Hervorragender Anwalt im Immobilienrecht

Herr Rechtsanwalt Fischer ist ein außergewöhnlicher, hervorragender Anwalt im Immobilienrecht der sein Fach durch seine jahrzehntelange Tätigkeit bestens versteht. Wir möchten uns auf diesem Weg bei Ihnen und Ihrem Team für Ihre hervorragende Leistung und das Sie uns vor größeren Schaden bewahrt haben, ausdrücklich bedanken. Wir können He... Weiterlesen

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Über uns

Willkommen bei der Anwaltskanzlei Klaus Fischer, Zeil 44 in Frankfurt am Main.

Ich bin seit 1983 als selbständiger Rechtsanwalt tätig. Schwerpunkt ist der gesamte Immobiliensektor, d. h. die Bereiche des Mietrechts, privaten Baurechts, Maklerrechts, Wohnungseigentumsrechts und Zwangsversteigerungsrechtes.

Der Grundsatz meiner Berufstätigkeit lautet: „Konfliktvermeidung geht vor Konfliktlösung.“

Aufgrund der außergerichtlichen und gerichtlichen Mandate über drei Jahrzehnte anwaltlicher Tätigkeit hat sich eine große Erfahrungsbreite im Umgang mit den Mandanten und deren Problemen ergeben.

Gerne können Sie mich und die Sekretariatsmitarbeiterinnen innerhalb der Bürozeiten täglich erreichen.

Unsere Leistungen

Der Tätigkeitsbereich erfasst ausschließlich den Immobiliensektor:

  • privates Baurecht
  • Maklerrecht
  • Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht)
  • Zwangsversteigerungsrecht
  • Mietrecht
In diesen Segmenten bin ich seit über 30 Jahren anwaltlich tätig. Ihr Rechtsanwalt Klaus Fischer, Frankfurt

Rechtsanwaltskanzlei Klaus Fischer

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Rechtsanwalt Klaus Fischer ist der Beste seines Faches. E...

Rechtsanwalt Klaus Fischer ist der Beste seines Faches. Er verfügt über ein exzellentes Fachwissen und jahrzehntelange Erfahrung als Rechtsanwalt im Immobilienbereich. Sofort versteht er die Sachlage und hat hervorragende Lösungsvorschläge, die sehr schnell umgesetzt werden. Er greift durch. Als Mandat hat man bereits im ersten Termin das Gefühl, mit dem Richtigen zusammenzuarbeiten. Herr RA Fischer schätzt die Situation mit sehr viel psychologischem Sachverstand direkt richtig ein. Als Anwalt und Mensch ist er eine Ausnahmepersönlichkeit. Ich bin glücklich, Herrn Rechtsanwalt Fischer jetzt gefunden zu haben. Er hätte mir als Eigentümer viele Probleme und Prozesse mit Mietern erspart oder professionell und zielführend begleitet.
Ich kann Herrn Fischer nur weiterempfehlen und bedanke mich ausdrücklich für die hervorragende Zusammenarbeit.

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vom

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PABI GmbH Zu den Beleidigungen und Verleumdungen unseres...

PABI GmbH

Zu den Beleidigungen und Verleumdungen unseres Rechtsanwalts in der vorangegangenen Darstellung durch Frau Fauerbach Folgendes:

Wir betreiben eine metallverarbeitende Fabrik und wurden über viele Jahre oft durch Rita Fauerbach beeinträchtigt. Mitarbeiter wurden beleidigt. In Gerichtsverfahren vor dem Landgericht Frankfurt war sie unterlegen.

2010 Verurteilung des Landgerichts zur Rückzahlung von Nebenkostenvorauszahlungen über
ca. € 4.000,00:
Juni 2012 Verbot des Landgerichts, die Geschäftsräume und das Grundstück unserer Firma zu betreten und Geschäftsanlagen zu beschädigen;
Juli 2012 Verbot des Landgerichts, auf dem in unserem Besitz stehenden Grundstück bauliche Veränderungen vorzunehmen, u.a. Androhung von Ordnungsgeld bis € 250.000,00, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten im Falle des Verstoßes gegen das gerichtlich angeordnete Veränderungsverbot;
2014 Verurteilung des Landgerichts, an unsere Firma Pabi GmbH € 10.976,76 plus Zinsen zu zahlen;
2014 Verurteilung des Oberlandesgerichts zur Zahlung von € 3.927,00.

Momentan laufen Zwangsvollstreckungen.

Die vom Landgericht abgewiesene Räumungsklage seitens Frau Rita Fauerbach als Vermieterin uns gegenüber wurde zu ihren Gunsten vom Oberlandesgericht wegen eines Schriftformfehlers im Mietvertrag aufgehoben. Jetzt ist der Vorgang beim Bundesgerichtshof.

Der von Frau Fauerbach behauptete angebliche „Mordanschlag“ von einer, zu unserer Firma gehörenden Person ist verleumderisch. Das Landgericht sah den Vorfall gänzlich umgekehrt. Frau Fauerbach verhinderte schimpfend und beleidigend das Hineinfahren eines Mitarbeiters, der zur Arbeit morgens auf das Betriebsgrundstück wollte, durch Versperren der Autozufahrt, wobei das Landgericht meinte, dass man dies als Hausfriedensbruch, Beleidigung und Nötigung werten könnte.

Insgesamt, ohne auf Weiteres eingehen zu wollen, enthält die „Bewertungsdarstellung“ der Frau Rita Fauerbach gröbste Beleidigungen und persönlichkeitsverletzende und sachlich unwahre Angriffe gegen uns, gegen RA Fischer und auch gegenüber der Richterin des Landgerichts Frankfurt, die im Januar 2014 die Räumungsklage gegen unsere Firma abwies.

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Herr Fischer hat mich schnell und sehr kompetent bei Unge...

Herr Fischer hat mich schnell und sehr kompetent bei Ungereimtheiten eines Maklergeschäftes beraten.
Er mir dadurch einen teuren Rechtstreit erspart, der sich nicht für mich gerechnet hätte.
Dieser Mann ist mit seiner Erfahrung ein Fundus an Wissen, der sich für seine Klienten auszahlt.

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vom

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Rechtsstreit mit Bauunternehmen wegen falscher Hausentwäs...

Rechtsstreit mit Bauunternehmen wegen falscher Hausentwässerung.
Zum Prozedere:
RA Fischer nannte einen renommierten Gutachter der für uns ein Privat-Gutachten erstellte.
Herr Ra Fischer leitete ein Beweissicherungsverfahren ein, um die Verjährung abzuwenden. Das Gericht bestellte einen amtlich vereidigten Gutachter. Dieser sah den Umfang der der geforderten Änderungen als nicht erforderlich an, da "es ja funktioniert". Im März 2016 entschied das LG umfänglich im Sinne der Klage. Der Anwalt der Beklagtenseite nannte es noch im Sitzungsraum "einmalig", dass das Gericht nicht dem amtlich vereidigten Gutachter gefolgt war; er kündigte Revision an.
Nach über 4 Jahren bestätigte das OLG das Urteil der ersten Instanz.
Durch das geschickte Vorgehen von Herrn RA Fischer in Kooperation mit dem durch ihn benannten Privatgutachter konnten Regelverletzungen der Bautechnik gut belegt werden. Vieles war noch komplizierter als hier beschrieben.
Herr RA Fischer ist ein hervorragender und erfahrener Baurechtler.

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vom

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Herr Fischer ist äußerst engagiert für uns als Mandanten ...

Herr Fischer ist äußerst engagiert für uns als Mandanten vorgegangen und hat uns immer umfänglich informiert und rechtsanwaltlich beraten. Sein resolutes und überzeugendes Auftreten wird zusätzlich durch eine hohe juristische Kompetenz und Erfahrung insb. im Baurecht unterstützt.
Wir haben uns bei ihm sehr gut aufgehoben gefühlt mit unserem Anliegen und er hat uns mit viel Engagement unterstützt.
Auch wenn man immer wieder hofft keinen Anwalt mehr zu brauchen, so werden wir im Falle dessen, gerne wieder ihn kontaktieren.

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Herr Fischer hat sich in einer ziemlich verfahrenen Angel...

Herr Fischer hat sich in einer ziemlich verfahrenen Angelegenheit äußerst engagiert für mich als Vermieter eingesetzt und hat es letztlich geschafft wieder Ordnung her zu stellen und einen Problemmieter vor die Tür zu setzen.
Herr Fischer ist ganz sicherlich ein Spezialist im Mietrecht und allgemein im Immobilienrecht bestens beschlagen.
Auch bei weiteren aktuellen Mietangelegenheiten fühle ich mich von ihm sehr gut unterstützt und bin sicher, dass auch diese Probleme von ihm gut gelöst werden.

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Herr RA Fischer hat uns drei Geschwister von 6 Geschwiste...

Herr RA Fischer hat uns drei Geschwister von 6 Geschwister in einer Mietrechtssache zu unserem Elternhaus sowie der Erbschaftssache bezueglich der Immobilie unseres Vaters gegenueber den Miterben sehr umpfangreich und kompetent bei einer sehr persönlichen und sachliche Atmosphaere beraten und aufgrund der umfangreichen Unterlagen in diesen Sachen wirklich sehr gut beraten, so dass es bei der Erbauseinandersetzung mit den Geschwistern zu einem fuer alle positiven Vergleich kommen konnte. Herr RA Fischer ist zu 100% weiterzuempfehlen.

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Herr Fischer hat mich in einer Bausache, verbunden mit sp...

Herr Fischer hat mich in einer Bausache, verbunden mit späteren Vermietungsproblemen sehr gut vertreten.
Es ging um Umbaumaßnahmen in einer Eigentumswohnung durch einen Bauunternehmer.
Wegen Pfusch dieses Bauunternehmers im Abflussbereich gab es Schäden an dem Gemeinschaftseigentum.
Eine Neuvermietung der Wohnung war deswegen nicht möglich.
Herr Fischer hat das Bauunternehmen sehr schnell juristisch davon überzeugt, die begangenen Fehler zu korrigieren und so weiteren Schaden zu vermeiden.
Ich kann Herr Fischer jederzeit weiterempfehlen.

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Wir waren zu jeder Zeit äußerst zufrieden mit Herrn Fisch...

Wir waren zu jeder Zeit äußerst zufrieden mit Herrn Fischers Leistungen! Herr Fischer hat alle Fakten sowie den aktuellen IST-Zustand jederzeit sehr gut und professional für die weitere Umsetzung aufgenommen. Er hat uns den ganzen Prozess durch sehr gut beraten und betreut und hat immer in unserem besten Interesse gehandelt! Wir können ihn als Rechtsanwalt nur weiterempfehlen.

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Herr RA. Klaus Fischer ist eine wahre Kapazität in seiner...

Herr RA. Klaus Fischer ist eine wahre Kapazität in seiner Branche. Mit dem Wissen und der jahrelangen Erfahrung die Herr Fischer an den Tag legt, ist man als Mandant bestens aufgehoben. Seine Art und Weise sich einer Sache anzunehmen, sticht positiv heraus. Das Engagement und der Einsatz ist bemerkenswert. Es wurden sogar Samstagstermine vereinbart, um die knappe Vorlaufzeit zu den Gerichtsterminen einzuhalten. Seine Schriftsätze sind inhaltlich und sachlich vorbildlich. Auch zu erwähnen sind die Damen im Sekretariat, die immer auf den laufenden sind und das Zusammenspiel mit Herrn Fischer perfektionieren. Herr Fischer hat uns als Maklerunternehmen vertreten und konnte im 2. Gerichtstermin einen guten Vergleich erwirken. Wir wurden in dieser Sache vormals von 2 anderen Anwälten vertreten, die keineswegs mit Herrn Fischer fachlich und vor allem persönlich mithalten können. Wir werden ganz sicher in unserer Zunft und im privaten Herr Fischer weiterempfehlen. Für uns ist Er die absolute Nr. 1.

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Wir konnten einen kurzfristig angesetzten Beratungstermin...

Wir konnten einen kurzfristig angesetzten Beratungstermin in Anspruch nehmen, bei dem sich Herr Fischer viel Zeit nahm und sehr interessiert zeigte. Unser Anliegen hat er zum Glück schnell und außergerichtlich zu unser vollsten Zufriedenheit klären können. Auch seine Sekretärin zeigte sich stets von ihrer freundlichsten Seite. Wir empfehlen Herrn Fischer auf jeden Fall weiter - allerdings, Qualität und Professionalität haben eben wie immer ihren Preis.

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