Rechtsanwaltskanzlei Klaus Fischer
Rechtsanwaltskanzlei Klaus Fischer
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60313
Frankfurt am Main
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Neueste Bewertung: 4,5/5
am 26.03.2019 bewertet von Stefan D., Frankfurt Am Main
Hervorragender Anwalt im Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Fischer ist ein außergewöhnlicher, hervorragender Anwalt im Immobilienrecht der sein Fach durch seine jahrzehntelange Tätigkeit bestens versteht. Wir möchten uns auf diesem Weg bei Ihnen und Ihrem Team für Ihre hervorragende Leistung und das Sie uns vor größeren Schaden bewahrt haben, ausdrücklich bedanken. Wir können He... Weiterlesen
28 Bewertungen:
4,8/5
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Rechtsanwaltskanzlei Klaus Fischer
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4,75/5 Sterne
52 Bewertungen im Überblick
5 Sterne: 47
4 Sterne: 2
3 Sterne: 0
2 Sterne: 1
1 Sterne: 2
Stefan D., Frankfurt Am Main 60435
vom
21.09.2018
5 Sterne
Sehr erfahrener Anwalt
Herr RA Klaus Fischer ist ein sehr erfahrener fachkompetender Anwalt. Durch seine über 35jährige Berufserfahrung geniest er unser vollstes Vertrauen und wir fühlen uns gut bei Ihm aufgehoben. Des weiteren haben wir Herrn Fischer schon mehrfach weiterempfohlen.
A.a. K., Frankfurt Am Main 60439
vom
03.09.2018
5 Sterne
Aufgeweckt intelligenter Jurist mit sehr viel Erfahrung und Kompetenz
Herr RA Fischer und sein Team sind in jeglicher Hinsicht zu empfehlen. Unkomplizierte Terminvergabe, stets wertschätzend freundlicher Empfang, sehr kompetente Beratung und Vertretung durch Herrn RA Fischer.
Als Mandant ist man stets über den aktuellen Sachstand informiert. Es erfolgt eine zeitnahe, fundierte Beratung mit realistischer Besprechung und Einschätzung von Folgeschritten, welche auch von juristischen Laien sehr gut zu verstehen sind. Und wenn es sein muss, auch am Wochenende.
Ich wurde bereits mehrfach von Ihm und seinem Team vertreten und werde ihn uneingeschränkt weiter empfehlen. Vielen herzlichen Dank!
D. W.
vom
07.08.2017
5 Sterne
Top Anwlt
RA Klaus Fischer zeichnet sich durch hohe Fachkompetenz, grosse Erfahrung, Gründlichkeit und echtes Interesse für die Anliegen seiner Mandanten aus. Eine kurzfristige Terminvergabe durch das stets freundliche Assistenzteam ist genauso selbstverständlich wie "Vor-Ort-Termine" bei Bedarf. Ich fühle mich bestens beraten und betreut und habe Herrn Fischer bereits mehrfach weiterempfohlen.
M. H., Neu-Isenburg 63263 (3)
vom
01.11.2014
5 Sterne
Fachkompetente Immobilienberatung
Herr Ra. Fischer hat mich seit ca. Anfang der 90er Jahre in meinen Immobilienangelegenheiten ausserordentlich sorgfältig und erfolgreich beraten und vertreten. Beeindruckend war dabei insbesondere auch seine treffsichere juristische Einschätzung der jeweiligen Sachlage. So hat er in verschiedenen Fällen dazu geraten, Einigung mit der anderen Seite herbeizuführen, wodurch Prozeßkosten über 2 Instanzen vermieden werden konnten und hat jetzt wieder erneut eine Rechtsstreitigkeit für mich positiv beendet. Ra. Fischer ist als absolut professionell einzustufen und zählt nach meiner Meinung zu den Experten auf seinem Gebiet. Ich kann ihn in Immobilienangelegenheiten uneingeschränkt empfehlen.
E. Lerke, Frankfurt am Main 60437
vom
19.02.2014
5 Sterne
Rechtsanwalt Klaus Fischer- Hervorragende Anwaltsarbeit
RA Fischer, spezialisiert auf Mietrecht, privates Baurecht, Wohnungseigentumsrecht u. a., vertritt uns seit ca. 3 Jahren in einer sehr umfangreichen und komplizierten Mietstreitigkeit, welche über ein normales Maß hinausgeht, gegen eine Gewerbevermieterin. Er überzeugt durch sein juristisch hervorragendes Wissen und seine Durchsetzbarkeit.
Herr Fischer konnte gegen unsere Gewerbevermieterin, die unzulässigerweise Baumaßnahmen auf dem angemieteten Grundstück durchführen wollte, eine einstweilige Verfügung erwirken. Weiter hat er durch seine überzeugende Argumentation erreicht, dass eine Räumungsklage abgewiesen wurde. Ergänzend wurde die Gewerbevermieterin zu Zahlungen verurteilt. Die Anwälte der Gewerbevermieterin wurden, ebenso wie die Vermieterin selbst, verurteilt, das von uns angemietete Grundstück, ohne ausdrückliche Zustimmung nicht zu betreten, wobei für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld bis 250. 000, 00 EUR angedroht wurde. Alles in Allem sind wir mit diesem Anwalt sehr zufrieden und werden von ihm gut betreut. Ihm und seinem äußerst freundlichen und kompetenten Team einen herzlichen Dank. Die Kanzlei können wir daher in jeder Hinsicht weiterempfehlen!
Michael Hentze, Frankfurt Main
vom
02.07.2013
5 Sterne
Nicht gezahlte Maklerprovision und Versuch der Entmietung durch Vermieterin
Herr Fischer ist in Sachen Kompetenz und Siegeswillen nicht zu überbieten.
Seine berufliche Erfahrung von 30 Jahren sind unverkennbar.
Er hat uns zweimal zum Sieg verholfen und das in einer bewundernswerten Art und Weise.
M. C., Offenbach am Main 63073
vom
03.10.2012
5 Sterne
Die unschätzbare Arbeit von Rechtsanwalt Klaus Fischer
Herr Fischer hat uns in einer Miet – und Wohnangelegenheit brillant vertreten.
Einer überaus strukturierten und präzisen Argumentation verdanken wir, den für uns sehr wichtigen Erfolg im Rechtsstreit.
Er begeisterte uns mit seiner Professionalität und Qualität als Anwalt und Mensch.
Er beherrscht sein Metier zweifelsohne und wir würden uns jederzeit in Streitfragen bedenkenlos an Ihn wenden.
Nicht nur der erste, sondern auch der zweite Prozess wurde von Ihm klar dominiert.
Danke und Chapeau, Herr Rechtsanwalt!
Dank Herrn Fischer konnte in unserer Familie endlich wieder Ruhe einkehren, wir sind daher zutiefst verbunden und können Ihn wärmstens und ohne Bedenken weiterempfehlen.
Mit Begeisterung erlaube ich mir ein Dictum aus „De finibus bonorum et malorum“ von Cicero zu erwähnen:
„ Iucundi acti labores“.
Dieter Robert Lenz, Frankfurt
vom
02.10.2012
5 Sterne
Rechtsstreitigkeiten im Immobilienbereich
Wir, die Fa. Citygrundbesitz & Immobilien GmbH in Frankfurt / M haben Hr. Ra. Klaus Fischer seit 2001 als unseren Hausanwalt für alle Fragen im Immobilienbereich. Außer der kompetenten Beratung, die uns so manchen Prozess erspart hat, wurden wir in 4 Fällen vor Gericht anwaltlich von Ihm vertreten. Alle Prozesse wurden gewonnen. Wenn es um Immobilien oder Immobilienrecht geht ist die Kanzlei Fischer eine kompetente Adresse in Frankfurt.
Dieter Lenz (Geschäftsführer)
City Grundbesitz & Immobilien GmbH
W. H., Friedrichsdorf 61381 (2)
vom
10.06.2012
5 Sterne
RA Fischer kämpft für uns
Herr RA Fischer hat uns nunmehr seit über einem Jahr sehr erfolgreich in einem Räumungsklageverfahren vertreten. Nach einem Formfehler durch einen Kollegen und verlorenem 1. Verfahren hat er sehr schnell die wirklich sehr komplizierten Vorgänge erfasst und die Räumungsklage in juristisch kompetenter Weise übernommen und uns viele Sorgen abgenommen. Er ist als Einzelanwalt immer für seine Mandantschaft zu sprechen und macht sich auch durch Ortsbesichtigung ein umfassendes Bild von der Problematik. Trotz der vielen Fälle, die er alleine bearbeitet, hat er ein glänzendes Erinnerungsvermögen für Details, die er jederzeit abrufen kann.
Auch seine Mitarbeiterinnen sind immer freundlich, erfassen telefonisch kompetent unsere Wünsche und Anfragen und sind im Schriftsatz absolut professionell.
Auch für das leider anstehende Berufungsverfahren, nachdem die Räumungsklage von ihm erfolgreich gewonnen wurde, vertrauen wir auf das juristische Können unseres Anwalts und seinen unermüdlichen Einsatz, um uns bei der Sorge um unseren Besitz hinsichtlich der äußerst schwierigen Mietstreitigkeiten tatkräftig zu unterstützen.
J. L., Frankfurt 60594
vom
23.12.2011
5 Sterne
Kompetenter Fachanwalt für meine Mietrechtsstreitigkeiten
Herr Fischer hat mich über eine Zeitdauer von 1, 5 Jahren sehr kompetent und engagiert bei Streitigkeiten mit meinem Vermieter mandatsmäßig begleitet.
In allen aufkommenden Fragen hatte er immer wieder nochmal eine gute Idee. Was ihn auszeichnet ist, dass er seine Mandanten jederzeit tatkräftig mit seinem juristischen Fachverstand, guten Ideen und unbändiger Energie unterstützt.
Auch die direkte und sehr unkomplizierte Vermittlung eines Gutachters ist als absolutes Positivum zu vermerken.
Je Knech, Frankfurt
vom
21.12.2011
5 Sterne
Estrichriß in der Fußbodenheizung
In der Sache ging es um einen Estrichriß, den der Bauträger nicht korrekt behandelt hatte. Ich als Ingenieur hatte damit die "technische Führung" inne, Hr. Fischer kam eher die Rolle des Moderators zu. Mehrfach war die Kommunikation zw. mir und dem Bauträger am "abgleiten" - Hr. Fischer verstand und griff jedesmal beherzt ein. Teilweise ist er von der Art her überstimmuliert. Er versucht die Sache jedesmal ins Schwarze treffen zu lassen, Fristen zu setzen und - wenn wie hier - Bauträger und Mandant selbst weiterkommen, dann läßt er es auch laufen ohne zu stören - bis Eingriffe notwendig werden. Für mich war er keine billige, aber die Richtige Wahl und ich würde ihn auch wieder nehmen.
Das Hr. Fischer in den kleinem Arbeitszimmer Frischluft braucht (das nat. mit Akten total verstopft ist), kann man ihm als Energiebündel nicht übel nehmen - mir war nie zu kalt. Das Verständnis für techn. Probleme ist bei ihm vorhanden, muß ihm aber sauber "kausal" erklärt werden. Er ist halt ein Anwalt und kein Ingenieur. Das Anwalt-Chinesisch konnte ich hingegen kaum verstehen - ist wie von anderem Stern für mich. ;-)
Empfehlung: Rund ums Haus ist Hr. Fischer sicher eine gute Wahl! Und ich bin überzeugt, wenn er mal nicht die richtige Wahl sein sollte (falsches Thema etc. ), dann kennt er einen an denen man sich wenden sollte!
VG Je. Knech.
M. S., Frankfurt am Main 60598
vom
05.12.2011
5 Sterne
Guter Ratgeber bei Gewerbe Mietstreitigkeiten
Herr Rechtsanwalt Fischer hat mich in den Jahren 2010 und 2011 bei Streitigkeiten mit Gewerbemietern vertreten. Beim 2. Fall bis in die 2. Instanz vor das Oberlandesgericht;
bei dem 1. Fall hat er eine außergerichtliche Einigung herbeigeführt.
Gerade diese Leistung rechne ich Ihm hoch an, denn aus Erfahrung kann ich sagen, dass viele Anwälte lieber ihren Mandanten einen Rechtsstreit nahelegen und ihn dahingehend „beraten“,
da in diesem Fall meistens mehr Geld zu verdienen ist als bei einer außergerichtlichen Einigung.
Nicht so bei Herrn Fischer. Nachdem ich ihm die Sachlage geschildert hat, war sein Rat zu diesem Zeitpunkt nicht zu kündigen, da das Risiko vor Gericht zu verlieren in dem damaligen Stadium noch zu groß war. Letztendlich hat der Mieter sein regelwidriges Verhalten nicht eingestellt, so dass es zu einer außergerichtlichen Einigung kam.
Im Rückblick, auch in Hinsicht auf den zweiten, sehr zeitaufwendigen Prozess hat Herr Fischer immer wieder vollen Einsatz gezeigt - und das in einem Fall über 18 Monate und durch 2 Instanzen.