Rechtsanwaltskanzlei Klaus Fischer

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Rechtsanwaltskanzlei Klaus Fischer

Zeil 44
60313 Frankfurt am Main

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Fax: 069 - 282311


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Mo.–Do. 09:00–17:30 Fr. 09:00–13:00

Neueste Bewertung:  4,5/5

am 26.03.2019 bewertet von Stefan D., Frankfurt Am Main

Hervorragender Anwalt im Immobilienrecht

Herr Rechtsanwalt Fischer ist ein außergewöhnlicher, hervorragender Anwalt im Immobilienrecht der sein Fach durch seine jahrzehntelange Tätigkeit bestens versteht. Wir möchten uns auf diesem Weg bei Ihnen und Ihrem Team für Ihre hervorragende Leistung und das Sie uns vor größeren Schaden bewahrt haben, ausdrücklich bedanken. Wir können He... Weiterlesen

29 Bewertungen: 4,8/5
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Über uns

Willkommen bei der Anwaltskanzlei Klaus Fischer, Zeil 44 in Frankfurt am Main.

Ich bin seit 1983 als selbständiger Rechtsanwalt tätig. Schwerpunkt ist der gesamte Immobiliensektor, d. h. die Bereiche des Mietrechts, privaten Baurechts, Maklerrechts, Wohnungseigentumsrechts und Zwangsversteigerungsrechtes.

Der Grundsatz meiner Berufstätigkeit lautet: „Konfliktvermeidung geht vor Konfliktlösung.“

Aufgrund der außergerichtlichen und gerichtlichen Mandate über drei Jahrzehnte anwaltlicher Tätigkeit hat sich eine große Erfahrungsbreite im Umgang mit den Mandanten und deren Problemen ergeben.

Gerne können Sie mich und die Sekretariatsmitarbeiterinnen innerhalb der Bürozeiten täglich erreichen.

Unsere Leistungen

Der Tätigkeitsbereich erfasst ausschließlich den Immobiliensektor:

  • privates Baurecht
  • Maklerrecht
  • Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht)
  • Zwangsversteigerungsrecht
  • Mietrecht
In diesen Segmenten bin ich seit über 30 Jahren anwaltlich tätig. Ihr Rechtsanwalt Klaus Fischer, Frankfurt

Rechtsanwaltskanzlei Klaus Fischer

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Gesamtbewertung ( 53 Bewertungen)

4,72/5 Sterne

53 Bewertungen im Überblick

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4 Sterne: 2

3 Sterne: 1

2 Sterne: 1

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vom

1 Stern

googlemybusiness

kurz vor der Zwangsräumung der Pabi GmbH, denen Fischer j...

kurz vor der Zwangsräumung der Pabi GmbH, denen Fischer jahrelang bei ihren Machenschaften zur Seite stand, hat er sich zurückgezogen.....und das Feld für einen anderen Rechtsverdreher geräumt, der dann einen neuen Meineid des
Pabi Inhabers bei Gericht eingereicht hat....

durch unwahren Vortrag, Einbringen gefälschter Dokumente in den Prozess und jahrelanges Verschleppen einer Räumungsklage (unter anderem mit einem vorgetäuschten Todesfall in seiner Familie) hat er mich um über eine Million Euro geschädigt.
sexuelle Diskriminierungen beherrscht er auch aus dem FF

mit seinen Machenschaften hat er es Leuten, gegen die bereits 2 mal zwangsversteigert wurde, ermöglicht, sich auf meinem Grundstück einzunisten.
aus einem Mordanschlag durch eine dieser Personen konstruiert er in der Verhandlung eine Verfehlung meinerseits.
3 Jahre Rechtsbeugung durch die Richterin vor dem Landgericht zu Fischers Gunsten begünstigen einen Verdacht:
etliche Leute haben mich gefragt: "ist die mit dem Fischer liiert oder wird die von ihm geschmiert??"
als dann nach fast 4 Jahren Prozess das Oberlandesgericht seinen Machenschaften ein Ende setzt fängt er an, um längere Räumungsfristen zu betteln.

jedem dem Fischer als Gegenanwalt gegenübersteht kann man nur empfehlen jedes noch so kleine Dokument auf Echtheit prüfen zu lassen

Nachtrag
die vom Landgericht ausgesprochenen "Betretungsverbote" wurden vom OLG aufgehoben
es wurde die Räumung bzw die Herausgabe des widerrechtlich besetzten Grundstücks angeordnet
auch die Verurteilung zu Zahlungen, die von der rechtsbeugenden Richterin am Landgericht stammten wurden weitgehend vom OLG aufgehoben....es erfolgte dort keine zusätzliche Verurteilung, wie das die Tippse der "Hausbesetzer" darstellt
es wurde lediglich übersehen eine unberechtigte Rückforderung von Nebenkosten zu kippen
auch der BGH hat dem Räumungsanspruch zugestimmt und am 04.04.2016 wurden Fischers Auftraggeber ENDLICH zangsgeräumt.

aber mit einem anderen Opfer von Fischers Betrügereien zusammen werden wir Ihm schon noch das Handwerk legen

UNGEPRÜFT


vom

1 Stern

googlemybusiness

hat diese Bewertung am 29.09.2022 kommentiert:

Der obengenannte Herr Streten Vabec war zu keinem Zeitpunkt Mandant von Rechtsanwalt Klaus Fischer, Zeil 44, Frankfurt. Herr Streten Vabec wird auch in Zukunft kein Mandant sein. Die Bewertung mit "einem Stern" ist abwegig, weil nie eine Mandatsbeziehung existierte.

UNGEPRÜFT


vom

2 Sterne

kennstdueinen

Voellig unstrukturiert

Hr Fischer tritt von Anfang an durchaus selbstgefällig und imposant auf ("Sie setzen sich da hin", "Das Fenster muss offen sein, sonst ersticke ich"). Das tlw. anwesende Kind macht ihn "nervoes", "so könne er nicht arbeiten". Die erwünschte Auskunft im Bezug auf eine Eigenbedarfskündigung gelang es bis zum Schluss nicht zu erhalten. Hr Fischer ging völlig unstrukturiert auf krude Szenarien ein, ohne einmal das gesamte Spektrum der Möglichkeiten darzulegen bzw. diese einzuordnen. Dazu jede Menge "Vokabeltraining" ("sie meinen ja was ganz anderes"). Völlig daneben. Als ich nach einer Stunde das Gespräch abbrach, sagte er mir noch, das sei "jetzt ganz klar ihre Schuld, sie denken da als Naturwissenschaftler falsch darüber nach" (PS. Ich bin Geisteswissenschaftler, aber da Hr Fischer wenig fragt und viel annimmt, ist ihm das nicht aufgefallen).
Die Rechnung erhielt ich am Folgetag - und das auch noch ueberhoeht, aber dazu jetzt nicht mehr, vielleicht will er ja noch klagen .. .
Empfehlung: klares NEIN.

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vom

4 Sterne

googlemybusiness

Gute Beratung und freundliche Unterstützung.

Gute Beratung und freundliche Unterstützung.

UNGEPRÜFT


vom

4 Sterne

googlemybusiness

Erster Eindruck war gut

Erster Eindruck war gut

UNGEPRÜFT


vom

5 Sterne

googlemybusiness

Rechtsanwalt Klaus Fischer ist der Beste seines Faches. E...

Rechtsanwalt Klaus Fischer ist der Beste seines Faches. Er verfügt über ein exzellentes Fachwissen und jahrzehntelange Erfahrung als Rechtsanwalt im Immobilienbereich. Sofort versteht er die Sachlage und hat hervorragende Lösungsvorschläge, die sehr schnell umgesetzt werden. Er greift durch. Als Mandat hat man bereits im ersten Termin das Gefühl, mit dem Richtigen zusammenzuarbeiten. Herr RA Fischer schätzt die Situation mit sehr viel psychologischem Sachverstand direkt richtig ein. Als Anwalt und Mensch ist er eine Ausnahmepersönlichkeit. Ich bin glücklich, Herrn Rechtsanwalt Fischer jetzt gefunden zu haben. Er hätte mir als Eigentümer viele Probleme und Prozesse mit Mietern erspart oder professionell und zielführend begleitet.
Ich kann Herrn Fischer nur weiterempfehlen und bedanke mich ausdrücklich für die hervorragende Zusammenarbeit.

UNGEPRÜFT


vom

5 Sterne

googlemybusiness

PABI GmbH Zu den Beleidigungen und Verleumdungen unseres...

PABI GmbH

Zu den Beleidigungen und Verleumdungen unseres Rechtsanwalts in der vorangegangenen Darstellung durch Frau Fauerbach Folgendes:

Wir betreiben eine metallverarbeitende Fabrik und wurden über viele Jahre oft durch Rita Fauerbach beeinträchtigt. Mitarbeiter wurden beleidigt. In Gerichtsverfahren vor dem Landgericht Frankfurt war sie unterlegen.

2010 Verurteilung des Landgerichts zur Rückzahlung von Nebenkostenvorauszahlungen über
ca. € 4.000,00:
Juni 2012 Verbot des Landgerichts, die Geschäftsräume und das Grundstück unserer Firma zu betreten und Geschäftsanlagen zu beschädigen;
Juli 2012 Verbot des Landgerichts, auf dem in unserem Besitz stehenden Grundstück bauliche Veränderungen vorzunehmen, u.a. Androhung von Ordnungsgeld bis € 250.000,00, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten im Falle des Verstoßes gegen das gerichtlich angeordnete Veränderungsverbot;
2014 Verurteilung des Landgerichts, an unsere Firma Pabi GmbH € 10.976,76 plus Zinsen zu zahlen;
2014 Verurteilung des Oberlandesgerichts zur Zahlung von € 3.927,00.

Momentan laufen Zwangsvollstreckungen.

Die vom Landgericht abgewiesene Räumungsklage seitens Frau Rita Fauerbach als Vermieterin uns gegenüber wurde zu ihren Gunsten vom Oberlandesgericht wegen eines Schriftformfehlers im Mietvertrag aufgehoben. Jetzt ist der Vorgang beim Bundesgerichtshof.

Der von Frau Fauerbach behauptete angebliche „Mordanschlag“ von einer, zu unserer Firma gehörenden Person ist verleumderisch. Das Landgericht sah den Vorfall gänzlich umgekehrt. Frau Fauerbach verhinderte schimpfend und beleidigend das Hineinfahren eines Mitarbeiters, der zur Arbeit morgens auf das Betriebsgrundstück wollte, durch Versperren der Autozufahrt, wobei das Landgericht meinte, dass man dies als Hausfriedensbruch, Beleidigung und Nötigung werten könnte.

Insgesamt, ohne auf Weiteres eingehen zu wollen, enthält die „Bewertungsdarstellung“ der Frau Rita Fauerbach gröbste Beleidigungen und persönlichkeitsverletzende und sachlich unwahre Angriffe gegen uns, gegen RA Fischer und auch gegenüber der Richterin des Landgerichts Frankfurt, die im Januar 2014 die Räumungsklage gegen unsere Firma abwies.

UNGEPRÜFT


vom

5 Sterne

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Herr Fischer hat mich schnell und sehr kompetent bei Unge...

Herr Fischer hat mich schnell und sehr kompetent bei Ungereimtheiten eines Maklergeschäftes beraten.
Er mir dadurch einen teuren Rechtstreit erspart, der sich nicht für mich gerechnet hätte.
Dieser Mann ist mit seiner Erfahrung ein Fundus an Wissen, der sich für seine Klienten auszahlt.

UNGEPRÜFT


vom

5 Sterne

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Rechtsstreit mit Bauunternehmen wegen falscher Hausentwäs...

Rechtsstreit mit Bauunternehmen wegen falscher Hausentwässerung.
Zum Prozedere:
RA Fischer nannte einen renommierten Gutachter der für uns ein Privat-Gutachten erstellte.
Herr Ra Fischer leitete ein Beweissicherungsverfahren ein, um die Verjährung abzuwenden. Das Gericht bestellte einen amtlich vereidigten Gutachter. Dieser sah den Umfang der der geforderten Änderungen als nicht erforderlich an, da "es ja funktioniert". Im März 2016 entschied das LG umfänglich im Sinne der Klage. Der Anwalt der Beklagtenseite nannte es noch im Sitzungsraum "einmalig", dass das Gericht nicht dem amtlich vereidigten Gutachter gefolgt war; er kündigte Revision an.
Nach über 4 Jahren bestätigte das OLG das Urteil der ersten Instanz.
Durch das geschickte Vorgehen von Herrn RA Fischer in Kooperation mit dem durch ihn benannten Privatgutachter konnten Regelverletzungen der Bautechnik gut belegt werden. Vieles war noch komplizierter als hier beschrieben.
Herr RA Fischer ist ein hervorragender und erfahrener Baurechtler.

UNGEPRÜFT


vom

5 Sterne

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Herr Fischer ist äußerst engagiert für uns als Mandanten ...

Herr Fischer ist äußerst engagiert für uns als Mandanten vorgegangen und hat uns immer umfänglich informiert und rechtsanwaltlich beraten. Sein resolutes und überzeugendes Auftreten wird zusätzlich durch eine hohe juristische Kompetenz und Erfahrung insb. im Baurecht unterstützt.
Wir haben uns bei ihm sehr gut aufgehoben gefühlt mit unserem Anliegen und er hat uns mit viel Engagement unterstützt.
Auch wenn man immer wieder hofft keinen Anwalt mehr zu brauchen, so werden wir im Falle dessen, gerne wieder ihn kontaktieren.

UNGEPRÜFT


vom

5 Sterne

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Herr Fischer hat sich in einer ziemlich verfahrenen Angel...

Herr Fischer hat sich in einer ziemlich verfahrenen Angelegenheit äußerst engagiert für mich als Vermieter eingesetzt und hat es letztlich geschafft wieder Ordnung her zu stellen und einen Problemmieter vor die Tür zu setzen.
Herr Fischer ist ganz sicherlich ein Spezialist im Mietrecht und allgemein im Immobilienrecht bestens beschlagen.
Auch bei weiteren aktuellen Mietangelegenheiten fühle ich mich von ihm sehr gut unterstützt und bin sicher, dass auch diese Probleme von ihm gut gelöst werden.

UNGEPRÜFT



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