Rechtsanwaltskanzlei Klaus Fischer

4,86 Sterne

26 KennstDuEinen Bewertungen

GEPRÜFT

» Jetzt bewerten!

Rechtsanwaltskanzlei Klaus Fischer

Zeil 44
60313 Frankfurt am Main

Standort anzeigen

Fax: 069 - 282311


Zahlungsmöglichkeiten

Banküberweisung

Öffnungszeiten

Mo.–Do. 09:00–17:30 Fr. 09:00–13:00

Neueste Bewertung:  4,5/5

am 26.03.2019 bewertet von Stefan D., Frankfurt Am Main

Hervorragender Anwalt im Immobilienrecht

Herr Rechtsanwalt Fischer ist ein außergewöhnlicher, hervorragender Anwalt im Immobilienrecht der sein Fach durch seine jahrzehntelange Tätigkeit bestens versteht. Wir möchten uns auf diesem Weg bei Ihnen und Ihrem Team für Ihre hervorragende Leistung und das Sie uns vor größeren Schaden bewahrt haben, ausdrücklich bedanken. Wir können He... Weiterlesen

28 Bewertungen: 4,8/5
auf 2 anderen Portalen

Rechtsanwaltskanzlei Klaus Fischer

Zur Datenschutzerklärung »

* Notwendige Angaben

Bewertungen bei KennstDuEinen und Google

» Jetzt Bewerten!

Gesamtbewertung ( 26 Bewertungen)

4,62/5 Sterne

26 Bewertungen im Überblick

5 Sterne: 22

4 Sterne: 2

3 Sterne: 0

2 Sterne: 0

1 Sterne: 2




vom

5 Sterne

googlemybusiness

PABI GmbH Zu den Beleidigungen und Verleumdungen unseres...

PABI GmbH

Zu den Beleidigungen und Verleumdungen unseres Rechtsanwalts in der vorangegangenen Darstellung durch Frau Fauerbach Folgendes:

Wir betreiben eine metallverarbeitende Fabrik und wurden über viele Jahre oft durch Rita Fauerbach beeinträchtigt. Mitarbeiter wurden beleidigt. In Gerichtsverfahren vor dem Landgericht Frankfurt war sie unterlegen.

2010 Verurteilung des Landgerichts zur Rückzahlung von Nebenkostenvorauszahlungen über
ca. € 4.000,00:
Juni 2012 Verbot des Landgerichts, die Geschäftsräume und das Grundstück unserer Firma zu betreten und Geschäftsanlagen zu beschädigen;
Juli 2012 Verbot des Landgerichts, auf dem in unserem Besitz stehenden Grundstück bauliche Veränderungen vorzunehmen, u.a. Androhung von Ordnungsgeld bis € 250.000,00, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten im Falle des Verstoßes gegen das gerichtlich angeordnete Veränderungsverbot;
2014 Verurteilung des Landgerichts, an unsere Firma Pabi GmbH € 10.976,76 plus Zinsen zu zahlen;
2014 Verurteilung des Oberlandesgerichts zur Zahlung von € 3.927,00.

Momentan laufen Zwangsvollstreckungen.

Die vom Landgericht abgewiesene Räumungsklage seitens Frau Rita Fauerbach als Vermieterin uns gegenüber wurde zu ihren Gunsten vom Oberlandesgericht wegen eines Schriftformfehlers im Mietvertrag aufgehoben. Jetzt ist der Vorgang beim Bundesgerichtshof.

Der von Frau Fauerbach behauptete angebliche „Mordanschlag“ von einer, zu unserer Firma gehörenden Person ist verleumderisch. Das Landgericht sah den Vorfall gänzlich umgekehrt. Frau Fauerbach verhinderte schimpfend und beleidigend das Hineinfahren eines Mitarbeiters, der zur Arbeit morgens auf das Betriebsgrundstück wollte, durch Versperren der Autozufahrt, wobei das Landgericht meinte, dass man dies als Hausfriedensbruch, Beleidigung und Nötigung werten könnte.

Insgesamt, ohne auf Weiteres eingehen zu wollen, enthält die „Bewertungsdarstellung“ der Frau Rita Fauerbach gröbste Beleidigungen und persönlichkeitsverletzende und sachlich unwahre Angriffe gegen uns, gegen RA Fischer und auch gegenüber der Richterin des Landgerichts Frankfurt, die im Januar 2014 die Räumungsklage gegen unsere Firma abwies.

UNGEPRÜFT


vom

1 Stern

googlemybusiness

kurz vor der Zwangsräumung der Pabi GmbH, denen Fischer j...

kurz vor der Zwangsräumung der Pabi GmbH, denen Fischer jahrelang bei ihren Machenschaften zur Seite stand, hat er sich zurückgezogen.....und das Feld für einen anderen Rechtsverdreher geräumt, der dann einen neuen Meineid des
Pabi Inhabers bei Gericht eingereicht hat....

durch unwahren Vortrag, Einbringen gefälschter Dokumente in den Prozess und jahrelanges Verschleppen einer Räumungsklage (unter anderem mit einem vorgetäuschten Todesfall in seiner Familie) hat er mich um über eine Million Euro geschädigt.
sexuelle Diskriminierungen beherrscht er auch aus dem FF

mit seinen Machenschaften hat er es Leuten, gegen die bereits 2 mal zwangsversteigert wurde, ermöglicht, sich auf meinem Grundstück einzunisten.
aus einem Mordanschlag durch eine dieser Personen konstruiert er in der Verhandlung eine Verfehlung meinerseits.
3 Jahre Rechtsbeugung durch die Richterin vor dem Landgericht zu Fischers Gunsten begünstigen einen Verdacht:
etliche Leute haben mich gefragt: "ist die mit dem Fischer liiert oder wird die von ihm geschmiert??"
als dann nach fast 4 Jahren Prozess das Oberlandesgericht seinen Machenschaften ein Ende setzt fängt er an, um längere Räumungsfristen zu betteln.

jedem dem Fischer als Gegenanwalt gegenübersteht kann man nur empfehlen jedes noch so kleine Dokument auf Echtheit prüfen zu lassen

Nachtrag
die vom Landgericht ausgesprochenen "Betretungsverbote" wurden vom OLG aufgehoben
es wurde die Räumung bzw die Herausgabe des widerrechtlich besetzten Grundstücks angeordnet
auch die Verurteilung zu Zahlungen, die von der rechtsbeugenden Richterin am Landgericht stammten wurden weitgehend vom OLG aufgehoben....es erfolgte dort keine zusätzliche Verurteilung, wie das die Tippse der "Hausbesetzer" darstellt
es wurde lediglich übersehen eine unberechtigte Rückforderung von Nebenkosten zu kippen
auch der BGH hat dem Räumungsanspruch zugestimmt und am 04.04.2016 wurden Fischers Auftraggeber ENDLICH zangsgeräumt.

aber mit einem anderen Opfer von Fischers Betrügereien zusammen werden wir Ihm schon noch das Handwerk legen

UNGEPRÜFT

Bewertungen 25 bis 26 von 26



Bewerten Sie Rechtsanwaltskanzlei Klaus Fischer

Bitte beachten Sie unsere Verhaltensregeln.

Wir veröffentlichen Ihre Bewertung per Aktivierungslink, den wir Ihnen per E-Mail senden. Nur dafür benötigen wir Ihre E-Mail Adresse.

Ihre Daten werden von uns nicht an Dritte weitergegeben.

Zu den AGB »

Zur Datenschutzerklärung »

* Notwendige Angaben

Das Bewertungsportal KennstDuEinen.de ist ein Service der WinLocal GmbH - © 2024