Rechtsanwaltskanzlei Klaus Fischer
Rechtsanwaltskanzlei Klaus Fischer
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Frankfurt am Main
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Neueste Bewertung: 4,5/5
am 26.03.2019 bewertet von Stefan D., Frankfurt Am Main
Hervorragender Anwalt im Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Fischer ist ein außergewöhnlicher, hervorragender Anwalt im Immobilienrecht der sein Fach durch seine jahrzehntelange Tätigkeit bestens versteht. Wir möchten uns auf diesem Weg bei Ihnen und Ihrem Team für Ihre hervorragende Leistung und das Sie uns vor größeren Schaden bewahrt haben, ausdrücklich bedanken. Wir können He... Weiterlesen
28 Bewertungen:
4,8/5
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Rechtsanwaltskanzlei Klaus Fischer
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4,62/5 Sterne
26 Bewertungen im Überblick
5 Sterne: 22
4 Sterne: 2
3 Sterne: 0
2 Sterne: 0
1 Sterne: 2
Carlos Manzano
vom
17.06.2019
5 Sterne
Y. Zimmermann
vom
08.05.2019
5 Sterne
Wir konnten einen kurzfristig angesetzten Beratungstermin...
Wir konnten einen kurzfristig angesetzten Beratungstermin in Anspruch nehmen, bei dem sich Herr Fischer viel Zeit nahm und sehr interessiert zeigte. Unser Anliegen hat er zum Glück schnell und außergerichtlich zu unser vollsten Zufriedenheit klären können. Auch seine Sekretärin zeigte sich stets von ihrer freundlichsten Seite. Wir empfehlen Herrn Fischer auf jeden Fall weiter - allerdings, Qualität und Professionalität haben eben wie immer ihren Preis.
AnnaJana Crossmedia
vom
03.07.2018
5 Sterne
CELEBI & PARTNER IMMOBILIENMAKLER
vom
24.05.2018
5 Sterne
Herr RA. Klaus Fischer ist eine wahre Kapazität in seiner...
Herr RA. Klaus Fischer ist eine wahre Kapazität in seiner Branche. Mit dem Wissen und der jahrelangen Erfahrung die Herr Fischer an den Tag legt, ist man als Mandant bestens aufgehoben. Seine Art und Weise sich einer Sache anzunehmen, sticht positiv heraus. Das Engagement und der Einsatz ist bemerkenswert. Es wurden sogar Samstagstermine vereinbart, um die knappe Vorlaufzeit zu den Gerichtsterminen einzuhalten. Seine Schriftsätze sind inhaltlich und sachlich vorbildlich. Auch zu erwähnen sind die Damen im Sekretariat, die immer auf den laufenden sind und das Zusammenspiel mit Herrn Fischer perfektionieren. Herr Fischer hat uns als Maklerunternehmen vertreten und konnte im 2. Gerichtstermin einen guten Vergleich erwirken. Wir wurden in dieser Sache vormals von 2 anderen Anwälten vertreten, die keineswegs mit Herrn Fischer fachlich und vor allem persönlich mithalten können. Wir werden ganz sicher in unserer Zunft und im privaten Herr Fischer weiterempfehlen. Für uns ist Er die absolute Nr. 1.
Julia Pajonk
vom
07.03.2018
5 Sterne
Wir waren zu jeder Zeit äußerst zufrieden mit Herrn Fisch...
Wir waren zu jeder Zeit äußerst zufrieden mit Herrn Fischers Leistungen! Herr Fischer hat alle Fakten sowie den aktuellen IST-Zustand jederzeit sehr gut und professional für die weitere Umsetzung aufgenommen. Er hat uns den ganzen Prozess durch sehr gut beraten und betreut und hat immer in unserem besten Interesse gehandelt! Wir können ihn als Rechtsanwalt nur weiterempfehlen.
T. Kutter.
vom
03.03.2018
4 Sterne
M. H.
vom
11.12.2017
5 Sterne
Herr Fischer hat mich in einer Bausache, verbunden mit sp...
Herr Fischer hat mich in einer Bausache, verbunden mit späteren Vermietungsproblemen sehr gut vertreten.
Es ging um Umbaumaßnahmen in einer Eigentumswohnung durch einen Bauunternehmer.
Wegen Pfusch dieses Bauunternehmers im Abflussbereich gab es Schäden an dem Gemeinschaftseigentum.
Eine Neuvermietung der Wohnung war deswegen nicht möglich.
Herr Fischer hat das Bauunternehmen sehr schnell juristisch davon überzeugt, die begangenen Fehler zu korrigieren und so weiteren Schaden zu vermeiden.
Ich kann Herr Fischer jederzeit weiterempfehlen.
Wolfgang H
vom
25.08.2017
5 Sterne
Herr RA Fischer hat uns drei Geschwister von 6 Geschwiste...
Herr RA Fischer hat uns drei Geschwister von 6 Geschwister in einer Mietrechtssache zu unserem Elternhaus sowie der Erbschaftssache bezueglich der Immobilie unseres Vaters gegenueber den Miterben sehr umpfangreich und kompetent bei einer sehr persönlichen und sachliche Atmosphaere beraten und aufgrund der umfangreichen Unterlagen in diesen Sachen wirklich sehr gut beraten, so dass es bei der Erbauseinandersetzung mit den Geschwistern zu einem fuer alle positiven Vergleich kommen konnte. Herr RA Fischer ist zu 100% weiterzuempfehlen.
Sami Kolon
vom
21.07.2017
5 Sterne
Herr Fischer hat sich in einer ziemlich verfahrenen Angel...
Herr Fischer hat sich in einer ziemlich verfahrenen Angelegenheit äußerst engagiert für mich als Vermieter eingesetzt und hat es letztlich geschafft wieder Ordnung her zu stellen und einen Problemmieter vor die Tür zu setzen.
Herr Fischer ist ganz sicherlich ein Spezialist im Mietrecht und allgemein im Immobilienrecht bestens beschlagen.
Auch bei weiteren aktuellen Mietangelegenheiten fühle ich mich von ihm sehr gut unterstützt und bin sicher, dass auch diese Probleme von ihm gut gelöst werden.
Anonym 01
vom
14.07.2017
5 Sterne
Herr Fischer ist äußerst engagiert für uns als Mandanten ...
Herr Fischer ist äußerst engagiert für uns als Mandanten vorgegangen und hat uns immer umfänglich informiert und rechtsanwaltlich beraten. Sein resolutes und überzeugendes Auftreten wird zusätzlich durch eine hohe juristische Kompetenz und Erfahrung insb. im Baurecht unterstützt.
Wir haben uns bei ihm sehr gut aufgehoben gefühlt mit unserem Anliegen und er hat uns mit viel Engagement unterstützt.
Auch wenn man immer wieder hofft keinen Anwalt mehr zu brauchen, so werden wir im Falle dessen, gerne wieder ihn kontaktieren.
Wolfgang Güth
vom
03.03.2017
5 Sterne
Rechtsstreit mit Bauunternehmen wegen falscher Hausentwäs...
Rechtsstreit mit Bauunternehmen wegen falscher Hausentwässerung.
Zum Prozedere:
RA Fischer nannte einen renommierten Gutachter der für uns ein Privat-Gutachten erstellte.
Herr Ra Fischer leitete ein Beweissicherungsverfahren ein, um die Verjährung abzuwenden. Das Gericht bestellte einen amtlich vereidigten Gutachter. Dieser sah den Umfang der der geforderten Änderungen als nicht erforderlich an, da "es ja funktioniert". Im März 2016 entschied das LG umfänglich im Sinne der Klage. Der Anwalt der Beklagtenseite nannte es noch im Sitzungsraum "einmalig", dass das Gericht nicht dem amtlich vereidigten Gutachter gefolgt war; er kündigte Revision an.
Nach über 4 Jahren bestätigte das OLG das Urteil der ersten Instanz.
Durch das geschickte Vorgehen von Herrn RA Fischer in Kooperation mit dem durch ihn benannten Privatgutachter konnten Regelverletzungen der Bautechnik gut belegt werden. Vieles war noch komplizierter als hier beschrieben.
Herr RA Fischer ist ein hervorragender und erfahrener Baurechtler.
Andreas Broicher
vom
18.08.2016
5 Sterne
Herr Fischer hat mich schnell und sehr kompetent bei Unge...
Herr Fischer hat mich schnell und sehr kompetent bei Ungereimtheiten eines Maklergeschäftes beraten.
Er mir dadurch einen teuren Rechtstreit erspart, der sich nicht für mich gerechnet hätte.
Dieser Mann ist mit seiner Erfahrung ein Fundus an Wissen, der sich für seine Klienten auszahlt.