Eigene Gastronomie eröffnen: Das sind die Lizenz-Fallstricke
Für das Gründen einer Existenz im Bereich Gastronomie gilt es, unterschiedliche rechtliche Vorgaben zu beachten. Gutes Planen und Vorbereiten erleichtert und beschleunigt das Beantragen aller Genehmigungen.
Ein eigenes Restaurant zu eröffnen, steht auf der Wunschliste vieler Hobbyköche oder Restaurantfachleute ganz oben. Vielleicht sind Sie von den Ideen Ihres bisherigen Arbeitgebers nicht überzeugt. Vielleicht planen Sie, mit Ihren eigenen Ideen auf den Markt zu gehen. Vielleicht haben Sie ein vielversprechendes Konzept entdeckt und haben vor, es zum Leben zu erwecken und mit diesem Ihre Kunden zu überraschen. Die Gründe für den Aufbau einer Existenz in der Gastronomie sind ebenso unterschiedlich wie die Varianten. Sie reichen vom gemütlichen Schnellimbiss über das süße Café bis zum In-Italiener und dem Edelrestaurant.
Doch es genügt nicht, dass Sie gut kochen und Ihre Gäste gerne verwöhnen. Für das Gründen einer unternehmerischen Existenz in der Gastronomie sind strenge Auflagen zu erfüllen. Sie sind vor allem juristischer Natur und betreffen Konzessionen und Lizenzen. Beachten Sie die behördlichen Vorgaben und halten Sie alle Vorschriften ein. Dann haben Sie von Anfang an die Möglichkeit, sich beruhigt auf die Wünsche Ihrer Kunden zu konzentrieren. So legen Sie die Basis für eine erfolgreiche Existenzgründung. Doch welche rechtlichen Regelungen sind genau zu beachten?
Damit Konzept und Finanzierung stimmen
Noch bevor Sie sich um die juristischen Vorschriften kümmern, machen Sie sich Gedanken zu Ihrem Konzept und zum Finanzieren Ihres Vorhabens. Prüfen Sie dazu, welche Marktlücken es an Ihrem gewünschten Standort gibt. Wie viele Restaurants sind bereits vor Ort? Welche kulinarische Richtung ist noch nicht vertreten? Planen Sie, einen Schnellimbiss, ein Café oder ein Edelrestaurant zu eröffnen? Ist die Nachfrage dafür vorhanden? Wie groß ist die Konkurrenz? Welches Alleinstellungsmerkmal bieten Sie, um sich von der Konkurrenz zu unterscheiden? Zu welchen Tageszeiten öffnen Sie? Sprechen Sie eine bestimmte Zielgruppe an? Wo befindet sich Ihr Restaurant? Sprechen Sie bevorzugt die arbeitende Bevölkerung mit einem Mittagstischangebot an? Oder öffnen Sie nur am Abend, um ein Edelangebot im Hochpreissegment vorzuhalten? Aus den Antworten auf diese Fragen entstehen Ihre Geschäftsidee und Ihr Konzept. Nach dem Erarbeiten des ersten Entwurfs geht es um die Wahl der passenden Finanzierung. Am besten informieren Sie sich schon zu Beginn zu den möglichen Finanzierungsformen.
Des Weiteren gilt es, herauszufinden, welche Varianten einer Förderung es gibt. Eine erste Idee zum Finanzierungsbedarf gilt es, jetzt schon zu erarbeiten. Haben Sie vor, ein großes Restaurant mit luxuriösen Möbeln zu eröffnen? Steht ein Schnellimbiss mit wenigen Sitzgelegenheiten auf dem Plan? Natürlich ist es am Anfang schwer, auf alle Fragen eine belastbare Antwort zu finden. Trotzdem sind sie Teil eines umfassenden Konzepts und deshalb unbedingt nötig. Aus Ihrem Konzept und dem Finanzierungsbedarf entsteht nämlich Ihr Businessplan. Diesen Businessplan benötigen Sie einerseits für jegliche Finanzierungsanfrage bei der Bank. Sie legen ihn aber auch vor, wenn es um Lizenzen und Genehmigungen geht. Mit einem ersten Entwurf für Ihr Konzept und für Ihren Businessplan sind die juristischen Vorgaben leichter zu erfüllen. Beim Beantragen sind Sie nämlich gezwungen, Fragen zu beantworten, die Teil Ihres Konzepts sind. Je früher und je umfassender Sie sich also Gedanken machen, desto leichter fällt Ihnen das Beantragen aller Konzessionen und Genehmigungen.
Am Anfang steht die Gaststättenkonzession
Die wichtigste Genehmigung für Ihren eigenen Gastronomiebetrieb ist die Gaststättenkonzession. Um sie zu erhalten, ist es nötig, dass Sie Ihre persönliche Zuverlässigkeit und Ihre fachliche Eignung nachweisen. Außerdem ist es wichtig, die objektbezogenen Voraussetzungen zu erfüllen. Eine Gaststättenerlaubnis – auch als Gaststättenkonzession bezeichnet – ist immer erforderlich, wenn Sie planen, in Ihrem Restaurant alkoholische Getränke auszuschenken. Die Konzession beantragen Sie bei Ihrem Gewerbeamt. Zum Beantragen der Gaststättenkonzession kommt die Gewerbeanmeldung hinzu. Zuständig dafür ist Ihr Gewerbeamt vor Ort. Sofern Sie keinen Alkohol ausschenken, entfällt der aufwendige Prozess rund um das Beantragen der Gaststättenkonzession. Dann ist es lediglich nötig, die Gewerbeanmeldung zu beantragen, und Sie starten sofort mit dem Betrieb Ihres Gastgewerbes.
So weisen Sie Ihre persönliche Zuverlässigkeit nach
Die Mitarbeiter im Gewerbeamt erteilen die Gaststättenkonzession nur, wenn Sie Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen. Dazu legen Sie ein amtliches Führungszeugnis sowie einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister vor. Hinzu kommt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, die das Finanzamt und die Gewerbesteuerbehörde erstellt. Beim Überprüfen Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit geht es um den Nachweis, dass Sie keine Eintragungen von Straftaten im Führungszeugnis haben und dass Sie bei einem früher angemeldeten Gewerbe nicht in Konflikt mit dem Gesetz kamen. Außerdem ist es an Ihnen zu beweisen, dass Ihre Finanzen in Ordnung sind und dass vor allem keine Steuerschulden bestehen.
So belegen Sie Ihre fachliche Eignung
Neben der persönlichen Zuverlässigkeit ist die fachliche Eignung nachzuweisen. Das geschieht mit der Teilnahme an einem IHK-Seminar über die lebensmittelrechtlichen Vorgaben und an der Erstbelehrung Ihres Gesundheitsamts vor Ort. Bei beiden Veranstaltungen stehen ausschließlich Fragen nach dem Lebensmittelrecht, nach dem Gesundheitsschutz und nach Hygienevorschriften im Vordergrund. Es geht also nicht darum, Ihre fachliche Eignung im Hinblick auf das Kochen von Speisen zu beweisen. Natürlich fällt Ihnen der erfolgreiche Start in der Gastronomie leichter, wenn Sie eine einschlägige Ausbildung als Restaurantfachkraft oder als Koch haben. Doch diese Vorbildung brauchen Sie den Behörden nicht nachzuweisen. Es ist beispielsweise möglich, einen Mitarbeiter als Koch einzustellen, um nicht selbst am Herd oder am Backofen zu stehen, wenn Ihnen das Talent dazu fehlt.
Überprüfen der ortsbezogenen Vorgaben
Sobald Sie die persönliche Zuverlässigkeit und die fachliche Eignung belegen, gilt es, die ortsbezogenen Voraussetzungen zu erfüllen. Hier geht es um das Beurteilen der Räumlichkeiten für Ihr Restaurant. Dazu legen Sie einen abgeschlossenen Miet-, Pacht- oder Kaufvertrag vor. Außerdem weisen Sie zu diesem Zeitpunkt nach, dass die Räumlichkeiten für Ihr Gewerbe nutzbar sind. Dazu ist es beispielsweise notwendig, dass Sanitäranlagen für Ihre Besucher und Mitarbeiter vorhanden sind. Wichtig ist es außerdem, die Notwendigkeit von baulichen Veränderungen zu prüfen.
Es ist erforderlich, das Bauamt vor Ort anzusprechen, wenn Sie Räume für Ihr Gastgewerbe wählen, die Sie jetzt anders nutzen als zuvor. Gleiches gilt, wenn Sie Veränderungen am Bau vornehmen. Die Mitarbeiter informieren Sie, welche Anträge zu stellen und welche Unterlagen vorzulegen sind. Das Bauamt schalten Sie immer ein, wenn Sie Neuerungen innerhalb Ihrer Betriebsstätte ausführen. Wenn Sie versäumen, eine nötige Genehmigung des Bauamts einzuholen, riskieren Sie im schlimmsten Fall das Schließen Ihres Restaurants. Deshalb gehen Sie beim Prüfen der ortsbezogenen Vorschriften am besten sorgfältig vor.
So wichtig sind Hygienevorschriften und Jugendschutz
Obwohl die Gaststättenkonzession die wichtigste Genehmigung ist, gibt es bei einer Existenzgründung im Bereich Gastronomie noch weitere Auflagen zu beachten. Hier gelten strenge Hygienevorschriften, die es vom ersten Tag an gilt einzuhalten. Ansprechpartner für Sie ist der Fachverband DEHOGA. Er hält auf seiner Internetpräsenz viele wichtige Informationen rund um die juristischen Vorgaben bereit. Dort fordern Sie auch einen Leitfaden zum Download an, um Ihr Restaurant von Anfang an im Hinblick auf Hygienevorschriften fachgerecht zu führen. Nicht minder wichtig ist das Einhalten von Jugendschutzvorschriften und Vorgaben zum Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden. Das Jugendschutzgesetz dient dem Schutz von jungen Leuten und ist deshalb eine maßgebliche Vorgabe für Sie. Das Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden gibt es erst seit einigen Jahren. Trotzdem gilt es für Ihren Restaurantbetrieb. Ihre Gäste fühlen sich schließlich auch wohler, wenn Ihre Räume rauchfrei bleiben. Eine weitere Vorschrift regelt das Auszeichnen von Preisen sowie die Gebühren für Musik, Fernsehen oder Video, falls Sie in Ihrem Restaurantbetrieb Entsprechendes vorsehen.
Fazit: Sorgfältiges Vorbereiten verhindert Fehler
Eine Existenz in der Gastronomie zu gründen, ist aufwendig. Dieser hohe Aufwand ist zum Schutz der Allgemeinheit und der Besucher verständlich. Um alle Fallstricke zu vermeiden oder um Fehler weitgehend zu minimieren, gehen Sie am besten sehr sorgfältig vor. Im Zweifel hilft eine Anfrage bei den zuständigen Behörden weiter. Sie unterrichten detailliert darüber, welche Dokumente vorzulegen sind und welche Schritte Sie im Einzelnen unternehmen. Zögern Sie bei Rückfragen nicht, dort vorzusprechen, denn im schlimmsten Fall zieht eine fehlende Genehmigung sogar das vorübergehende Schließen Ihres Gastronomiebetriebs nach sich.
Linktipps zum Thema:
Eisdielen gibt es mittlerweile in jeden größeren Ort. Auch im knapp 10.000 Einwohner großen Hohenhameln, zwischen Peine und Hildesheim gelegen, darf so eine ...
Von Montag bis Donnerstag öffnet von 12.30 Uhr und am Freitag von 11-45 Uhr an das Casino im Regionshaus seine Pforten für Gäste des Regionshauses. Mitarbeit...
Das Block House liegt in Hannover sehr zentral. Von Montag bis Freitag gehen in der Mittagszeit zahlreiche Mitarbeiter in diesem Restaurant essen, die in der...
Sehr sehr freundliche Personal!
Fleisch leidet nicht mehr die Qualität wie früher.
Habe jetzt das 3 mal hintereinander schlecht Erfahrung gemacht, werde l...
Nach einem mehrstündigen Marsch durch die Altstadt von Goslar ist der Hunger und Durst groß. Zum „Auftanken“ ist das Brauhaus am Marktkirchhof eine ideale Ad...
Wir verwenden Cookies und ähnliche Technologien auf unserer Website und verarbeiten personenbezogene
Daten (z.B. IP-Adresse) über Sie.
Wir teilen diese Daten auch mit Dritten. Die Datenverarbeitung kann mit Ihrer Einwilligung oder auf
der Grundlage eines berechtigten Interesses erfolgen, dem Sie widersprechen können. Sie haben das
Recht, nur in essenzielle Services einzuwilligen und Ihre Einwilligung zu einem späteren Zeitpunkt
in der Datenschutzerklärung zu ändern oder zu widerrufen.
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über alle Services, die von dieser Website genutzt werden.
Sie können detaillierte Informationen zu jedem Service einsehen und diesen einzeln zustimmen oder
von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen.
Sie sind unter 16 Jahre alt? Dann können Sie nicht in optionale Services einwilligen.
Sie können Ihre Eltern oder Erziehungsberechtigten bitten, mit Ihnen in diese Services
einzuwilligen.
Notwendig
Diese Cookies sind notwendig, um die Grundfunktionen der Internetseite zu gewährleisten und können
nicht deaktiviert werden. Üblicherweise werden sie als Antwort auf bestimmte Aktionen des Anwenders
aktiviert, wie z. B. ein Login oder das Speichern der Datenschutzeinstellungen. Wenn Sie auch diese
Cookies nicht wünschen, dann können Sie als Anwender grundsätzlich alle Cookies für diese Domain in
den Browsereinstellungen unterbinden. Eine fehlerfreie Funktionalität dieser Internetseite kann
dann aber nicht gewährleistet werden.
Cookie Consent
Zweck: Wir bitten Website-Besucher um die Einwilligung zum Setzen von Cookies und zur Verarbeitung
personenbezogener Daten.
Dazu wird jedem Website-Besucher eine UUID (pseudonyme Identifikation des Nutzers) zugewiesen, die bis zum Ablauf
des Cookies zur Speicherung der Einwilligung gültig ist.
Der Cookie wird dazu verwendet, um zu testen, ob Cookies gesetzt werden können und um zu speichern, in welche
Services aus welchen Service-Gruppen der Besucher eingewilligt hat.
Verwendung auf gesetzlicher Grundlage von: Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung Anbieter: KennstDuEinen (WinLocal GmbH) Datenschutzerklärung:Zur Datenschutzerklärung »
Funktional
Funktionale Services sind notwendig, um über die wesentliche Funktionalität der Website hinausgehende Features wie
hübschere Schriftarten, Videowiedergabe oder interaktive Web 2.0-Features bereitzustellen.
Inhalte von z.B. Video- und Social Media-Plattformen sind standardmäßig gesperrt und werden nicht geladen.
YouTube
Zweck: YouTube ermöglicht die direkte Einbettung von auf youtube.com veröffentlichten Inhalten in
Websites.
Die Cookies werden verwendet, um besuchte Websites und detaillierte Statistiken über das Nutzerverhalten zu sammeln.
Diese Daten können mit den Daten der auf youtube.com und google.com angemeldeten Nutzer verknüpft werden.
Verwendung auf gesetzlicher Grundlage von: Einwilligung Anbieter: Google Ireland Limited Datenschutzerklärung:https://policies.google.com/privacy
Wistia
Zweck: Wir nutzen Plugins von Wistia, um Videos abzuspielen. Betreiber der Dienstleistung ist
Wistia.
Wenn Sie eine unserer mit einem Wistia-Player ausgestatteten Seiten besuchen, wird eine Verbindung zu den Servern
von Wistia hergestellt.
Wistia erhebt anonymisiert personenbezogene Daten.
Sind Sie als Mitglied bei Wistia eingeloggt, ordnet Wistia diese Information Ihrem jeweils persönlichen
Benutzerkonto dieser Plattform zu.
Eine solche Zuordnung können Sie verhindern, indem Sie sich vor dem Besuch unserer Website von Ihrem Benutzerkonto
abmelden.
Die Nutzung von Wistia erfolgt im Interesse einer ansprechenden Darstellung unserer Online-Angebote.
Verwendung auf gesetzlicher Grundlage von: Einwilligung Anbieter: Wistia, 17 Tudor Street, Cambridge, Massachusetts, USA Datenschutzerklärung:https://wistia.com/privacy
HERE Maps
Zweck: Diese Webseite nutzt den Kartendienst HERE Maps.
Zur Nutzung der Funktionen von HERE Maps ist es notwendig, Ihre IP Adresse zu speichern.
Diese Informationen werden in der Regel an einen Server von HERE Maps übertragen und dort gespeichert.
Die Nutzung von HERE Maps erfolgt im Interesse einer ansprechenden Darstellung unserer Online-Angebote und an einer
leichten Auffindbarkeit der von uns auf der Website angegebenen Orte.
Rechtsgrundlage für die Nutzung des Dienstes ist Art. 6 Abs. 1 f DSGVO.
Verwendung auf gesetzlicher Grundlage von: Einwilligung Anbieter: HERE Global B.V., Kennedyplein 222 -226 5611, ZT Eindhoven, Niederlande Datenschutzerklärung:https://legal.here.com/de-de/privacy/policy
Google Maps (MeinBereich)
Zweck: Google Maps zeigt Karten auf der Website als Iframe oder über JavaScript direkt eingebettet
als Teil der Website an.
Auf dem Client-Gerät des Nutzers werden keine Cookies im technischen Sinne gesetzt, aber es werden technische und
persönliche Daten wie z.B. die IP-Adresse vom Client an den Server des Diensteanbieters übertragen, um die Nutzung
des Dienstes zu ermöglichen.
Verwendung auf gesetzlicher Grundlage von: Einwilligung Anbieter: Google Ireland Limited Datenschutzerklärung:https://policies.google.com/privacy
Google Charts (MeinBereich)
Zweck: Diese Seite nutzt über eine API die Diagrammerzeugung Google Charts.
Zur Nutzung der Funktionen von Google Charts ist es notwendig, Ihre IP Adresse zu speichern.
Diese Informationen werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert.
Wir haben keinen Einfluss auf diese Datenübertragung.
Verwendung auf gesetzlicher Grundlage von: Einwilligung Anbieter: Google Ireland Limited Datenschutzerklärung:https://policies.google.com/privacy
Google reCAPTCHA
Zweck: Google reCAPTCHA ist eine Lösung zur Erkennung von Bots, z.B. bei der Eingabe von Daten in
Online-Formulare, und zur Verhinderung von Spam.
Die Cookies dienen dazu den Nutzer innerhalb der Google bekannten Daten über den Nutzer zu identifizieren und die
Bösartigkeit des Nutzers zu klassifizieren.
Diese gesammelten Daten können mit Daten von Nutzern verknüpft werden, die sich bei ihren Google-Konten auf
google.com oder einer lokalisierten Version von Google angemeldet haben.
Verwendung auf gesetzlicher Grundlage von: Einwilligung Anbieter: Google Ireland Limited Datenschutzerklärung:https://policies.google.com/privacy
Statistiken
Diese Cookies werden für statistische Erhebungen eingesetzt und ermöglichen u.a. die Besucher
dieser Seite und Seitenaufrufe zu zählen sowie die Herkunft der Seitenbesuche auszuwerten.
Mit den Cookies sind wir in der Lage zu bestimmen, welche Inhalte unseren Besuchern am meisten
gefallen und wie sie sich auf unserer Internetpräsenz bewegen.
Google Analytics
Zweck: Google Analytics ist ein Dienst zur Erstellung detaillierter Statistiken über das
Nutzerverhalten auf der Website.
Die Cookies werden verwendet, um Nutzer zu unterscheiden, die Anfragerate zu drosseln, die Client-ID mit der
AMP-Client-ID des Nutzers zu verknüpfen, kampagnenbezogene Informationen von und für den Nutzer zu speichern und um
Daten von mehreren Seitenaufrufen zu verknüpfen.
Verwendung auf gesetzlicher Grundlage von: Einwilligung Anbieter: Google Ireland Limited Datenschutzerklärung:https://policies.google.com/privacy
Marketing
Um Werbeanzeigen besser auf Sie und Ihre Interessen zuschneiden zu können,
sammeln sogenannte Marketing-Cookies (von Dritten) Informationen sowohl während Ihres Aufenthaltes auf unser
Website als auch darüber hinaus auf anderen Seiten.
Teilweise werden für diese Cookies auch personenbezogene Daten verarbeitet.
Cookies in sozialen Medien bieten die Möglichkeit, Sie mit Ihren sozialen Netzwerken zu verbinden und
Inhalte unserer Website über soziale Medien zu teilen.
Google Ads Conversion-Tracking
Zweck: Wir nutzen das Online-Werbeprogramm „Google AdWords“ und im Rahmen von Google AdWords das
Conversion-Tracking.
Wenn Sie auf eine von Google geschaltete Anzeige klicken, wird ein Cookie für das Conversion-Tracking auf Ihrem
Rechner abgelegt.
Diese Cookies verlieren nach 30 Tagen ihre Gültigkeit, enthalten keine personenbezogenen Daten und dienen somit
nicht der persönlichen Identifizierung.
Wenn Sie bestimmte Internetseiten unserer Website besuchen und das Cookie noch nicht abgelaufen ist, können Google
und wir erkennen, dass Sie auf die Anzeige geklickt haben und zu dieser Seite weitergeleitet wurden.
Jeder Google AdWords-Kunde erhält ein anderes Cookie. Somit besteht keine Möglichkeit, dass Cookies über die
Websites von AdWords-Kunden nachverfolgt werden können.
Die Informationen, die Mithilfe des Conversion-Cookie eingeholten werden, dienen dazu, Conversion-Statistiken für
AdWords-Kunden zu erstellen, die sich für Conversion-Tracking entschieden haben.
Hierbei erfahren die Kunden die Gesamtanzahl der Nutzer, die auf ihre Anzeige geklickt haben und zu einer mit einem
Conversion-Tracking-Tag versehenen Seite weitergeleitet wurden.
Sie erhalten jedoch keine Informationen, mit denen sich Nutzer persönlich identifizieren lassen.
Wenn Sie nicht am Tracking teilnehmen möchten, können Sie dieser Nutzung widersprechen, indem Sie die Installation
der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser Software verhindern (Deaktivierungsmöglichkeit).
Sie werden sodann nicht in die Conversion-Tracking Statistiken aufgenommen.
Verwendung auf gesetzlicher Grundlage von: Einwilligung Anbieter: Google Ireland Limited Datenschutzerklärung:https://policies.google.com/privacy
Google Ads Conversion Tracking & Google Remarketing
Zweck: Google Ads Conversation Tracking verfolgt die Konversionsrate und den Erfolg von Google
Ads-Kampagnen. Es werden Cookies verwendet, um Nutzer zu unterscheiden und ihr Verhalten auf der Website im Detail
zu verfolgen und diese Daten mit Werbedaten aus dem Google Ads-Werbenetzwerk zu verknüpfen. Darüber hinaus werden
die Daten für das so genannte “Remarketing” verwendet, um Nutzern, die bereits auf eine unserer Anzeigen innerhalb
des Google Ads-Netzwerks geklickt haben, erneut gezielte Werbung anzuzeigen. Diese Daten können mit Daten über
Nutzer verknüpft werden, die sich bei ihren Google-Konten auf google.com oder einer lokalisierten Version von Google
angemeldet haben.
Verwendung auf gesetzlicher Grundlage von: Einwilligung Anbieter: Google Ireland Limited Datenschutzerklärung:https://policies.google.com/privacy
Über den Link Datenschutz / 'Einstellungen' im Fuß der Website können Sie ihre Einstellungen
jederzeit ändern.