Rechtsanwaltskanzlei Klaus Fischer

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Rechtsanwaltskanzlei Klaus Fischer

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60313 Frankfurt am Main

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Neueste Bewertung:  4,5/5

am 26.03.2019 bewertet von Stefan D., Frankfurt Am Main

Hervorragender Anwalt im Immobilienrecht

Herr Rechtsanwalt Fischer ist ein außergewöhnlicher, hervorragender Anwalt im Immobilienrecht der sein Fach durch seine jahrzehntelange Tätigkeit bestens versteht. Wir möchten uns auf diesem Weg bei Ihnen und Ihrem Team für Ihre hervorragende Leistung und das Sie uns vor größeren Schaden bewahrt haben, ausdrücklich bedanken. Wir können He... Weiterlesen

28 Bewertungen: 4,8/5
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Gesamtbewertung ( 52 Bewertungen)

4,75/5 Sterne

52 Bewertungen im Überblick

5 Sterne: 47

4 Sterne: 2

3 Sterne: 0

2 Sterne: 1

1 Sterne: 2




vom

5 Sterne

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Erstklassige Rechtsberatung in Rechtsstreit unter Wohnungseigentümern, WEG Recht

Herr Rechtsanwalt Klaus Fischer hat unter überdurchschnittlichem Einsatz
und unter erstklassiger Beratung zum WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft)
Recht innerhalb kürzester Zeit durchgesetzt, dass WEG Mitglieder, die sich 30 Jahre weigerten auch nur den geringsten Beitrag zu Betriebskosten, Unterhalt oder Sanierung der gemeinsamen Immobilie zu leisten, schlussendlich zu gemeinsame Pflichten massiv eines Besseren belehrt wurden.

Herr Rechtsanwalt Fischer hat auch durch die Vermittlung von Herrn Prof. Krajewski als Baugutachter erreicht, dass unnötig hohe Bewertungs- oder Gutachterkosten entstanden sind. Vielen Dank Herr Fischer.
Wir konnten garantiert keine bessere Wahl treffen!

Alfred & Christine Brunner
Wehrheim

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vom

5 Sterne

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Exzellente anwaltliche Arbeit

Herr Rechtsanwalt Klaus Fischer, Frankfurt, berät und vertritt uns in Miet- und Immobilien-Angelegenheiten seit 11 Jahren sehr erfolgreich. Wir sind mit ihm sehr zufrieden. Er hat die Fähigkeit, sich in die Rechtsposition sowohl des Vermieters als auch des Mieters hinein zu versetzen.

Er dürfte im Fachbereich Immobilien einer der besten Anwälte in Frankfurt sein. Er hat die Gabe, die Besonderheit eines Falls heraus zu kristallisieren und brilliante Strategien zu entwickeln, die seinen Mandanten zu ihrem Recht verhelfen.

Ein zusätzlicher großer Vorteil ist, dass er in seiner Kanzlei der einzige Anwalt seines Fachgebietes ist. Das bedeutet für den Mandanten, daß er vom selben Anwalt von Anfang bis zum Ende betreut wird; man wird innerhalb der Kanzlei nicht von einem Anwalt zum anderen übergeben. Man fühlt sich persönlich und fachkompetent betreut.

Wir empfehlen ihn wärmstens Allen, die rechtliche Hilfe in Immobilien-Angelegenheiten suchen.

Suman Bakshi, Frankfurt am Main

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vom

5 Sterne

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Hervorragende anwaltliche Leistung

Vor ca. 4 Jahren wurde unser Haus zwangsversteigert.
Durch einen Formfehler scheiterte eine Ersteigerung durch ein Familienmitglied.
Leider erst nach der Zwangsversteigerung nahm ich Kontakt zu Herrn
Rechtsanwalt Fischer auf. Wir beantragten Räumungsschutz. dieser wurde auch gewährt.
Seitdem kämpfen wir, auf der Basis der Rechtsprechung, erfolgreich um eine Räumung zu verhindern. Dies ist uns nun fast 4 Jahre gelungen.
Dieser Vorgang anwaltlichen Handelns ist nach unseren Informationen wohl einmalig. Auch ein uns bekannter Fachmann auf dem Gebiet der Zwangsvollstreckung/Zwangsversteigerung sagte uns ". .. das habe ich in meiner 30 jährigen Karriere noch nicht erlebt. .., ... ihr habt schon einen außergewöhnlichen Rechtsawalt.
Das liegt nach meiner Meinung an folgenden Faktoren:
Herr RA Fischer ist ein absoluter Fachmann auf seinem Gebiet.
Herr RA Fischer arbeitet sehr, sehr gründlich und baut seine Argumentation logisch auf Fakten und Grundsatzurteilen beruhend stimmig auf.
Herr RA Fischer übt seinen Beruf
mit absoluter Hingabe, allerdings auch sehr hart in der Interessenswahrnehmung für seine Mandanten, aus.
Das Mandanteninteresse geht Herrn RA Fischer über alles.
Dies ist bei ihm der Dreh- und angelpunkt.

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vom

5 Sterne

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Sehr gute Arbeit

Herr Rechtsanwalt Klaus Fischer war ein Glücksgriff für uns. Leider haben wir erst nach der
erfolgten Zwangsversteigerung unseres HausesKontakt zu ihm aufgenommen.
Durch hervorragende Fachkenntnis, fundiertes und gründliches Arbeiten und einen über-durchschnittlichen Einsatz, teils rund um die Uhr, hat er es geschafft, bis heute, fast eineinhalb Jahre
nach dem Zuschlag, einen Räumungsschutz zu bekommen. Wir sind sicher, hätten wir ihn schon vorher
eingeschaltet, er hätte die Zwangsversteigerung verhindert. herr RA Fischer sieht seinen Beruf nicht nur als Broterwerb und/oder Karriereinstrument, sondern ist, zumindest in unserem Fall, auch mit dem ganzen Herzen dabei.
Wir können ihn mit gutem Gewissen weiterempfehlen.

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