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5,0 Sterne
von |
kennstdueinen

“Danke! !!”

“Kompetent und sympathisch, hat meine Interessen Top vertreten! Durchsetzungskräftig und extrem sachverständig. Danke! !!”

5,0 Sterne
von |
kennstdueinen

“Tolle Anwältin mit Biss!”

“Wurde von der Anwältin kompetent in meinem Scheidungsverfahren vertreten. Gerade in der schwierigen Angelegenheit mit den Kindern (Umgang und Unterhalt) half sie mir sehr mit ihrem Fachwissen, so dass unsere Forderungen alle durchgesetzt wurden. Ich würde immer wieder zu ihr gehen!”

5,0 Sterne
von |
kennstdueinen

“Super Anwältin”

“Fühlte mich bei meiner Scheidung sehr gut vertreten. Ging auf meine Anliegen super ein, war auf meinen Wunsch hin an einer friedlichen Lösung interessiert, konnte sich gut durchsetzen. Würde jederzeit wieder zu ihr gehen.”

1,0 Stern
von |
kennstdueinen

“Selbst Frauen sind dort schlecht beraten!”

“Hatte 2001 einen Medationstermin mit meiner damaligen Frau bei ihr. Die Beratung war einzig auf die Bedürfnisse meiner Ex zugeschnitten. von Vermittlung keine Spur. In der Folge wurde meine EX von ihr vertreten - zum Glück für mich. Die gute Frau hat einen Prozess nach dem anderen verloren. Die Schriftstücke die mich meinen Anwalt bzw. die Gerichte erreichten waren zum Teil eine haarsträubende Katastrophe. Die Krönung war die Einreichung einer Klage beim OLG Zweibrücken, die nach drei Wochen wieder zurückgezogen wurde, weil ein falscher Klagegrund vorlag. Die Kosten für diesen Fehler, natürlich auch für andere Fehler hatte meine Ex-Frau zu tragen. Die Beziehung zwischen den Beiden ist mittlerweile so zerrüttet, dass meine EX einen anderen Vertreter genommen hat. Deren Urteil: Warum habe ich 2003 nicht auf DICH gehört??”

1,0 Stern
von |
kennstdueinen

“Selbst Frauen sind dort schlecht beraten!”

“Hatte 2001 einen Medationstermin mit meiner damaligen Frau bei ihr. Die Beratung war einzig auf die Bedürfnisse meiner Ex zugeschnitten. von Vermittlung keine Spur. In der Folge wurde meine EX von ihr vertreten - zum Glück für mich. Die gute Frau hat einen Prozess nach dem anderen verloren. Die Schriftstücke die mich meinen Anwalt bzw. die Gerichte erreichten waren zum Teil eine haarsträubende Katastrophe. Die Krönung war die Einreichung einer Klage beim OLG Zweibrücken, die nach drei Wochen wieder zurückgezogen wurde, weil ein falscher Klagegrund vorlag. Die Kosten für diesen Fehler, natürlich auch für andere Fehler hatte meine Ex-Frau zu tragen. Die Beziehung zwischen den Beiden ist mittlerweile so zerrüttet, dass meine EX einen anderen Vertreter genommen hat. Deren Urteil: Warum habe ich 2003 nicht auf DICH gehört??”

Bewertungen 1 bis 5 von 5

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