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Alle Bewertungen im Detail
5,0
Sterne
von Vanessa F., Potsdam 14467 |
10.05.2013
“Seriös, zuverlässig und kompetent. ... Wir sind sehr zufrieden! !!”
“Mein Mann und ich mussten leider aus beruflichen Gründen unseren Wohnort nach Potsdam verlegen. Dies war aufgrund der Entfernung nicht wirklich leicht. Wir haben viele Makler in Potsdam kontaktiert und sind jedes Mal auf recht überhebliche Weise behandelt worden. Dann sind wir auf Mando Immobilien "gestoßen" - und wurden hier von Anfang an kompetent und verbindlich betreut. Alle Zusagen, die uns gemacht wurden (und obwohl wir aus der Ferne nicht immer zeitnah reagieren konnten) wurden seitens der Mando eingehalten und wir haben uns hier echt betreut und wohl gefühlt. Wir wohnen jetzt in Potsdam, in einer Wohnung, die die Mando für uns gefunden hat - und wir wurden über diesen gesamten Zeitraum wirklich gut betreut! !! Vielen Dank - liebes Mando-Team.”
“Wir haben Ende letzten Jahres eine neue Wohnung gesucht. Hier kamen wir bei unserer Siuche auf Mando Immoblien. Hier angerufen - und wir wurden sofort von Beginn an kompetent und sehr freundlich betreut. Die Wohnung, die wir gefunden hatten, wurde durch den Vermiter/Eigentümter leider an einen anderen Bewerber gegeben, - jedoch die MANDO hat sich sofort "ins Zeug gelegt" - und hat sich auf die Suche nach einer Wohnung für uns begeben. Und sie waren fündig. Sie haben uns jederzeit informiert - und nachdem sie eine Wohnung, unseren Wünschen entsprechend gefunden haben, gab es gleich das ultimative Feedback. Wir sind super zufrienden - und wir danken der Mando noch immer, denn wir sind super gllücklich in unserer neuen Wohnung. Wir können die Firma Mando Immobilen nur in bestem Gewissen weiter empfehlen.”
“Hallo, ich kann aus eigenen Erfahrunge nur gutes über Mando-Immobilien schreiben. Die Betreuung von der Terminabsprache bis zur Wohnungsübergabe war sehr freundlich und zuverlässig. Ich kann sehr gut verstehen, dass man verärgert ist, wenn man eine wunderschöne Wohnung, die Mando in ihrem Bestand hat, nicht bekommt. Da Beamte ja überall bevorzugt werden. Das spricht ja gerade für die Mando, hier geht es nicht nur um die Leute aus dem "Öffentlichen Dienst". Ich habe schon 2 x eine Wohnung über Mando angemietet und hattes jedesmal Glück. Ja klar, die Provision finde ich nicht so toll, aber die Wohnungen waren es mir Wert. Kann ja jeder selbst entscheiden. Die schönsten Wohnungen sind halt mit Provision.”
“Nach langer Zeit mal wieder ein Bericht von mir, der ein bißchen beim Thema "Makler" sensibilisieren soll.
Wir suchen zur Zeit eine Wohnung und mussten feststellen, dass man hierbei oftmals nicht mehr an einem Makler vorbei kommt.
Generell ist der Makler Ansprechpartner für die zukünftigen Mieter, meist bis zum Abschluss des Mietvertrages. Der tatsächliche Vermieter bleibt vorerst im Hintergrund.
Der Makler lässt sich seinen Dienst gut bezahlen, bei uns waren 2, 38 Nettokaltmieten gefordert, was auch der gesetzlichen Deckung entspricht.
Was darf ich für dieses Geld erwarten, was bei Abschluss des Mietvertrages fällig wird?
Natürlich erstmal eine freundliche Kontaktaufnahme mit Vereinbarung eines Besichtigungstermins. Während, vor und nach dem Termin sollten alle anfallenden Fragen rund um das begehrte Mietobjekt vom Makler kompetent beraten werden. Sind mehrere Parteien am Mietobjekt interessiert trifft der Makler die Auswahl anhand verschiedener Kriterien wie Einkommen, Schuldenfreiheit, Kinder, Haustiere, usw. Das natürlich im Sinne des eigentlichen Vermieters, um den besten Mieter herauszufinden und dem Vermieter Sicherheit zu gewährlisten.
Was hat uns nun erwartet?
Rückruf durch den Makler erfolgte schnell, genau wie die Terminvereinbarung.
Jedoch erfolgte der Termin nicht individuell, sondern zusammen mit drei anderen Interessenten, so das insgesamt vier Familien nebst Makler durch die noch bewohnte Wohnung liefen.
Dies dann auch noch am Abend, Tageslicht zur Begutachtung stand nicht zur Verfügung.
Fragen konnten nicht beantwortet werden, die uns zur Verfügung stehende Dame war kurzfristig eingesprungen und hatte kaum Kenntnisse über das zu vermietende Objekt. Einfache Fragen zur tatsächlichen Miete und zum Eigentümer blieben unbeantwortet. Es wurde auf eine auch anwesende Kollegin verwiesen, die unsere Anfragen gefühlt widerwillig beantwortete, besonders die Frage nach ihrem Auftraggeber.
Die Besichtigung schloss dann für alle mit dem Satz: "Bitte beeilen Sie sich mit den geforderten Unterlagen, wer zuerst kommt erhält den Zuschlag. "
Nachdem uns die Wohnung nun gut gefiel haben wir die erforderlichen Unterlagen zusammengestellt und uns nochmals telefonisch an den Makler gewandt. Ergebnis: Nach nur 6 Tagen ist die Wohnung bereits weg.
Fazit: Eine Vorauswahl nach dem geeignetsten Mieter fand nicht statt, es wurde "nur" ein geeigneter Mieter gesucht, damit schnell ein Mietvertrag unterschrieben werden kann und die Provision für den Makler fließt.
Eine kühne Behauptung, ich weiß. Jedoch handelt es sich bei uns um zwei sehr gut verdienende Personen, die zudem im ÖD beschäftigt sind. Diese Voraussetzungen bringt nunmal nicht jeder mit.
Bei Vermietern sind wir normalerweise außerordentlich gern gesehen. Aber der hat von uns ja auch keine Kenntnis erlangen können. Schade.
Derzeit besteht noch keine zwingende fachliche Ausbildung zur Ausübung der Maklertätigkeit. Und genau hier liegt das Problem. Der von uns beschriebene Makler ist nicht einmal im "Ring deutscher Makler" eingetragen, das heißt sie erfüllen ggf. nicht mal folgende Voraussetzungen:
§ 11 Aufnahmevoraussetzungen
1. Voraussetzung für die Aufnahme ist, dass der Bewerber
(a) im Sinne des § 34 c GewO persönlich zuverlässig ist,
(b) sich in geordneten Vermögensverhältnissen befindet,
(c) soweit gesetzlich vorgeschrieben, eine Erlaubnis nach § 34 c GewO besitzt,
(d) über ausreichende Fachkenntnisse verfügt und grundsätzlich eine zweijährige Berufserfahrung in der Immobilienwirtschaft nachweisen kann,
(e) eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung entsprechend dem Geschäftsumfang mit einer angemessenen Deckungssumme für sich und seine Mitarbeiter abschließt und unterhält,
(f) drei Referenzen (Geschäftspartner) angibt.
Ist der Bewerber gesetzlicher Vertreter oder leitender Angestellter einer Gesellschaft oder Genossenschaft, so muß auch diese das Vorliegen der Voraussetzung nach Buchstaben (b), (c), (e) und (f) nachweisen.
Unter dem Strich ganz klar keine Empfehlung. Nur die Terminvergabe und Rücksprache mit Absage erfolgte schnell und freundlich.
Der Rest verlief unseriös und größtenteils unfreundlich.”
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