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am 13.11.2024 bewertet von Michael S., Schwanewede
Eine sehr zielstrebi...
Eine sehr zielstrebig und schlank arbeitende Kanzlei, die unbürokratisch sehr gute Arbeit macht; kein altbackener Briefverkehr mehr, stattdessen alles online, per Email. Gleichwohl sind telefonische Nachfragen, bzw. Absprachen möglich. Hervorheben möchte ich Herrn Rechtsanwalt Harms, der mich gegen meine bornierte private Krankenversich... Weiterlesen
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Herzlich willkommen bei rbo - Rechtsanwälte in Oldenburg, Ihrer Rechtsannwaltskanzlei für alle Fragen rund ums Arbeits-, Medizin-, Familien-, Bau- und Architektenrecht
Die rbo - Rechtsanwälte bieten seit Jahrzehnten eine kompetente anwaltliche Beratung und ein effizient ausgerichtetes Notariat.
Unsere Rechtsanwälte und Notare besitzen eine Zertifizierung nach der Qualitätsnorm ISO 9001, wodurch ein hochwertiges Qualitätsmanagement sichergestellt wird. Dieses genügt nicht nur privaten und gewerblichen Ansprüchen, sondern erfüllt auch behördliche und institutionelle Anforderungen durch Prozessorientierung, Führung und Pflege von Beziehungen auf hohem Niveau.
Als Mitglied im europaweiten Anwaltsnetzwerk DIRO kooperieren wir mit Wirtschaftsprüfern, spezialisierten Rechtsanwälten und Fachanwälten für Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Vertragsrecht und mit EU-Experten weiterer Rechtsgebiete.
Unsere moderne und traditionelle Rechtsanwaltskanzlei leistet hochwertige, international ausgerichtete Beratungen zum Arbeitsrecht, die im Interesse unserer Klienten langwierige und kostspielige Prozesse vermeiden sollen.
Sie wünschen aus Dringlichkeit umgehend eine justizielle Erstberatung, um die Rechtslage zu überblicken und Fristen zu wahren? Rufen Sie uns noch heute unter der angegebenen Rufnummer zur Terminabstimmung an oder schreiben Sie uns eine Nachricht über das Kontaktformular.
Herzliche Grüße,
Ihre rbo - Rechtsanwälte aus Oldenburg
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- Arbeitsrecht
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4,8/5 Sterne
184 Bewertungen im Überblick
5 Sterne: 170
4 Sterne: 5
3 Sterne: 1
2 Sterne: 2
1 Sterne: 6
berny86ol
vom
25.11.2024
5 Sterne
Vielen Dank für die professionelle Abwicklung des Beurkun...
Vielen Dank für die professionelle Abwicklung des Beurkundungsverfahrens Frau Notarin Christine Wendler!
Swantje Kück
vom
20.11.2024
5 Sterne
Christine Wendler ist eine kompetente Notarin, danke für ...
Christine Wendler ist eine kompetente Notarin, danke für die professionelle Abwicklung.
To V
vom
14.11.2024
2 Sterne
Sehr nettes und aufklärendes erst Gespräch, jedoch kein R...
Sehr nettes und aufklärendes erst Gespräch, jedoch kein Rückruf nach zwei Wochen obwohl ich nur eine Frage zu meinem Fall hatte.
Michael S., Schwanewede
vom
13.11.2024
5 Sterne
Eine sehr zielstrebi...
Eine sehr zielstrebig und schlank arbeitende Kanzlei, die unbürokratisch sehr gute Arbeit macht; kein altbackener Briefverkehr mehr, stattdessen alles online, per Email. Gleichwohl sind telefonische Nachfragen, bzw. Absprachen möglich.
Hervorheben möchte ich Herrn Rechtsanwalt Harms, der mich gegen meine bornierte private Krankenversicherung vertrat und in allen Punkten obsiegte.
Michael Stingl
vom
13.11.2024
5 Sterne
Eine sehr zielstrebig und schlank arbeitende Kanzlei, die...
Eine sehr zielstrebig und schlank arbeitende Kanzlei, die unbürokratisch sehr gute Arbeit macht; kein altbackener Briefverkehr mehr, stattdessen alles online, per Email. Gleichwohl sind telefonische Nachfragen, bzw. Absprachen möglich.
Hervorheben möchte ich Herrn Rechtsanwalt Harms, der mich gegen meine bornierte private Krankenversicherung vertrat und in allen Punkten obsiegte.
T.
vom
04.11.2024
1 Stern
Im Rahmen eines Immobilienankaufs wurde seitens des Notar...
Im Rahmen eines Immobilienankaufs
wurde seitens des Notariats ein vorläufiger und im Entwurf befindlicher Kaufvertragsentwurf erstellt.
Der Kauf wurde abgebrochen, wobei weder das Notariat noch der Käufer etwas dafür konnte.
Trotz dessen, dass sich der Kaufvertrag noch in der Entwurfsfassung befand, wurde der höchste Verrechnungssatz angesetzt und damit die vollen Kosten für den Entwurf in Rechnung gestellt.
Trotz mehrfacher Nachfragen und dem Hinweis auf den Ermessensspielraum bei nicht finalen Entwürfen bestand das Notariat auf die volle Gebühr.
Wir sind sehr unzufrieden und werden nicht wieder mit diesem Notariat zusammenarbeiten.
rbo - Rechtsanwälte hat diese Bewertung am 04.11.2024 kommentiert:
Guten Tag, offenbar gehören Sie zu dem Rezensenten H. Auch Sie möchten wir auf folgendes hinweisen: Vielen Dank für Ihre - leider sehr negative – Bewertung und die offenen Worte zu Ihrer Erfahrung mit unserem Notariat. Es tut uns leid, dass Sie mit der Höhe der in Rechnung gestellten Gebühren für den Vertragsentwurf unzufrieden sind. Wir verstehen, dass dies für Sie enttäuschend ist und bedauern, dass dies einen negativen Eindruck hinterlassen hat. Wir möchten Ihnen jedoch versichern, dass die Gebührenberechnung auf den gesetzlichen Bestimmungen des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG) basiert. Nach § 17 GNotKG sind wir verpflichtet, die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren zu erheben. Diese Regelung soll eine einheitliche und transparente Abrechnungspraxis gewährleisten und verhindern, dass Notare willkürlich auf die Erhebung von Gebühren verzichten oder diese nach eigenem Ermessen festlegen. Leider lässt uns die gesetzliche Regelung in diesem Fall keinen Spielraum für eine reduzierte Berechnung, da der Notar bei Verstoß gegen diese gesetzlichen Regelungen mit einer empfindlichen Rüge der Aufsichtsbehörde zu rechnen hat. Wir bedauern sehr, dass dies zu Unannehmlichkeiten geführt hat, und bedanken uns für Ihr Verständnis. Sollten Sie weitere Fragen oder Anliegen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung Es tut uns leid, dass Sie mit der Höhe der in Rechnung gestellten Gebühren für den Vertragsentwurf unzufrieden sind. Wir verstehen, dass dies für Sie enttäuschend ist und bedauern, dass dies einen negativen Eindruck hinterlassen hat. Wir möchten Ihnen jedoch versichern, dass die Gebührenberechnung auf den gesetzlichen Bestimmungen des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG) basiert. Nach § 17 GNotKG sind wir verpflichtet, die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren zu erheben. Diese Regelung soll eine einheitliche und transparente Abrechnungspraxis gewährleisten und verhindern, dass Notare willkürlich auf die Erhebung von Gebühren verzichten oder diese nach eigenem Ermessen festlegen. Leider lässt uns die gesetzliche Regelung in diesem Fall keinen Spielraum für eine reduzierte Berechnung, da der Notar bei Verstoß gegen diese gesetzlichen Regelungen mit einer empfindlichen Rüge der Aufsichtsbehörde zu rechnen hat. Wir bedauern sehr, dass dies zu Unannehmlichkeiten geführt hat, und bedanken uns für Ihr Verständnis. Sollten Sie weitere Fragen oder Anliegen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung
H
vom
03.11.2024
1 Stern
Wir haben dieses Notariat mit der Beurkundung eines Immob...
Wir haben dieses Notariat mit der Beurkundung eines Immobilienkaufs beauftragt.
Leider kam der Kauf aus Gründen, die weder an uns noch am Notariat lagen, nicht zustande. Bis dahin wurde ein Kaufvertragsentwurf erstellt – dabei handelte es sich um eine einfache Vorlage, die lediglich in wenigen Punkten angepasst wurde. Trotz der geringen Bearbeitungsleistung und der nicht vollzogenen Beurkundung wurde uns die volle Summe für den Vertragsentwurf in Rechnung gestellt.
Auch nach mehrfachen Nachfragen und dem Hinweis, dass die Preisgestaltung im Ermessen des Notariats liegt, hat dieses darauf bestanden, den vollen Satz zu verlangen. Dies wirkt auf uns als unnötig und unverhältnismäßig, zumal auch Experten bestätigt haben, dass eine reduzierte Berechnung angemessen gewesen wäre.
Leider hinterlässt dies einen negativen Eindruck, und wir werden hier in Zukunft nicht mehr zusammenarbeiten.
rbo - Rechtsanwälte hat diese Bewertung am 04.11.2024 kommentiert:
Vielen Dank für Ihre - leider sehr negative – Bewertung und die offenen Worte zu Ihrer Erfahrung mit unserem Notariat. Es tut uns leid, dass Sie mit der Höhe der in Rechnung gestellten Gebühren für den Vertragsentwurf unzufrieden sind. Wir verstehen, dass dies für Sie enttäuschend ist und bedauern, dass dies einen negativen Eindruck hinterlassen hat. Wir möchten Ihnen jedoch versichern, dass die Gebührenberechnung auf den gesetzlichen Bestimmungen des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG) basiert. Nach § 17 GNotKG sind wir verpflichtet, die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren zu erheben. Diese Regelung soll eine einheitliche und transparente Abrechnungspraxis gewährleisten und verhindern, dass Notare willkürlich auf die Erhebung von Gebühren verzichten oder diese nach eigenem Ermessen festlegen. Leider lässt uns die gesetzliche Regelung in diesem Fall keinen Spielraum für eine reduzierte Berechnung, da der Notar bei Verstoß gegen diese gesetzlichen Regelungen mit einer empfindlichen Rüge der Aufsichtsbehörde zu rechnen hat. Wir bedauern sehr, dass dies zu Unannehmlichkeiten geführt hat, und bedanken uns für Ihr Verständnis. Sollten Sie weitere Fragen oder Anliegen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung
Gerome K., Oldenburg 26125
vom
26.10.2024
5 Sterne
Herr Brumund hat vie...
Herr Brumund hat viel Zeit und Mühe investiert, sodass er möglichst präzise den Fall bearbeiten kann und diesen zu meinen Gunsten entscheiden konnte. Daher kann ich Herrn Brumund bedingungslos weiterempfehlen.
Patrik Poelmeyer
vom
23.10.2024
5 Sterne
Hervorragendes Notariat – uneingeschränkt empfehlenswert!...
Hervorragendes Notariat – uneingeschränkt empfehlenswert!
Das gesamte Team ist stets freundlich, äußerst kompetent und professionell. Ich schätze besonders die schnelle und zuverlässige Bearbeitung meiner Anliegen. Auch kurzfristige Termine sind problemlos möglich, was für mich einen großen Vorteil darstellt. Insgesamt ein erstklassiger Service, bei dem man sich in besten Händen fühlt. Vielen Dank für die großartige Unterstützung!
Jasmin S.
vom
05.09.2024
5 Sterne
Ich bin äußerst zufr...
Ich bin äußerst zufrieden mit der rechtlichen Beratung und Unterstützung. Ist auf jeden Fall zu empfehlen.
rbo - Rechtsanwälte hat diese Bewertung am 05.09.2024 kommentiert:
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, vielen Dank für Ihre positive Bewertung auf KennstDuEinen. Es freut uns sehr zu hören, dass Sie mit unserer rechtlichen Beratung und Unterstützung äußerst zufrieden sind. Ihre Empfehlung bedeutet uns viel und wir werden auch in Zukunft unser Bestes geben, um Sie optimal zu unterstützen. Vielen Dank nochmals für Ihr Vertrauen in rbo - Rechtsanwälte. Mit freundlichen Grüßen, rbo - Rechtsanwälte
Jasmin Siefken
vom
05.09.2024
5 Sterne
Margarita Schneider
vom
26.08.2024
5 Sterne
Diese Kanzlei ist sehr zu empfehlen! Breites praxisreleva...
Diese Kanzlei ist sehr zu empfehlen! Breites praxisrelevantes Fachwissen kombiniert mit lösungsorientiertem Vorgehen. Kompetent, unkompliziert und kollegial! Danke sehr!
rbo - Rechtsanwälte hat diese Bewertung am 05.09.2024 kommentiert:
Sehr geehrte Frau Schneider, vielen herzlichen Dank für Ihre positive Bewertung!