Peyerl Kanzlei für Familienrecht & Erbrecht

Frankfurter Straße 21
61476 Kronberg im Taunus

Tel.: 06173 - 327460
Fax: 06173 - 3274620

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vom

5 Sterne

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Top Anwältin

Frau Peyerl hat mich hervorragend über 2 Jahre lang bis zu meiner Scheidung vertreten. Ich bin vollstens mit Ihrer Tätigkeit zufrieden und Ihr Honorar war angemessen. Nicht nur, dass Sie absolut kompetent und vor allem auch eine langjährige (über 20 Jahre) erfahrene Fachanwältin für Familienrecht ist, sondern Sie setzt sich mit viel Herzblut und Energie für die Belange Ihres Mandanten ein.

Meinererachtens ist Frau Peyerl eine der Topadressen im Hochtaunuskreis für Familienrecht, die mir von einem Freund empfohlen wurde.

Wer einen Anwalt sucht, der sich voll für seinen Mandanten einsetzt, ist bei Frau Peyerl genau richtig.

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vom

5 Sterne

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Uneingeschränkt zu empfehlen

Hervorragende, kompetente Beratung und Betreuung von Beginn bis zum sehr erfolgreichen Abschluss des Scheidungsverfahrens. Frau Peyerl arbeitet professionell und sorgfältig. Fachkompetenz, Höflichkeit, Menschlichkeit, klare Weiterempfehlung!

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vom

1 Stern

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Überzogene Darstellung

Ich war vor zwei Jahren bei Frau Peyerl, um meinen Ehevertrag prüfen zu lassen.

Frau Peyerl wirkt in Natura leider überhaupt nicht, wie auf dem Foto. Sie schien mir eher zur streitlustigen Sorte der Anwälte zu gehören. Im Termin war sie kurz angebunden und lustlos.

Allerdings stellte sie meinen Sachverhalt so positiv dar, dass ich zu drei weiteren Anwälten gegangen bin, um zu verstehen, wie überzogen ihre Darstellungen waren.

Am Ende war es die fehlende Sympathie, die mich davon abgehalten hat, weiter mit ihr zu arbeiten.

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vom

1 Stern

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Ich rate dringend ab!

Von dieser Anwältin kann ich nur dringend abraten. Wir waren dort exakt einmal zu einer Erstberatung (ca. 1 Stunde) zum Thema Scheidung. Frau Peyerl hat uns in diesem Erstgespräch nicht über die Kosten aufgeklärt, die entstehen wenn sie für uns tätig wird, wir waren in einer emotional extrem belasteten Situation, sodass wir auch nicht weiter nachhakten und von einem Honorar auf Stundenbasis ausgingen. Am Ende der Erstberatung hatte es Frau Peyerl sehr eilig, einen Auftrag für die Klärung einer Immobilienangelegenheit von uns erteilt zu bekommen. Sie berechnete ihr Honorar schließlich am Streitwert, was zu einer Rechnung von 5000 Euro führte. Für dieses Honorar hat sie lediglich einige Telefonate geführt, die im Übrigen zu nichts führten. Die vermittelnde Tätigkeit eines anderen Anwalts half nichts und sie bestand auf die Begleichung ihrer Rechnung, schließlich hätten wir ihr den Auftrag erteilt tätig zu werden. Wir haben nach dieser bitteren Erfahrung selbstverständlich zu einem anderen Anwalt gewechselt, der sehr einfühlsam und professionell mit unserer Situation umging und uns selbstverständlich genau über seine Kosten aufklärte.

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