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1,0 Stern
von |
kennstdueinen

“P. Kolb-Schüler. Absolut inkompetente RAin bei Familienrecht (versorgungsausgleich)”

“Große Versprechungen wie Sie vorgehen wird, keinerlei Warnungen, daß mein Anliegen vor Gericht keinen Bestand haben könnte. Effekt: Produzierte Papier, wohl um das Honorar berechnen zu können? ??! !!

Täuscht m. E. Kompetenz vor, die Sie nicht hat, was aus ihren Schriftsätzen hervorgeht, die -nebenbei- vor sachlichen Fehlern strotzen! !!

Genaugenommen reichen nicht einmal 2000 Zeichen für diese Bewertung, aber das ist mir diese "RAin" nicht mehr wert!

Persönliche Erfahrung wenn Sie Rechtshilfe benötigen: SUCHEN SIE WEITER, besser wird Ihre 2. Wahl bestimmt werden! !!! !!”

1,0 Stern
von |
kennstdueinen

“schlecht”

“Aufgrund einer Empfehlung wandten wir uns an Rechtsanwältin Kolb-Schüler mit der Bitte um Vertretung in einer Kindesunterhalts-Angelegenheit. Erster Eindruck: freundlich und kompetent.
Wir wurden dann, ungefragt, an einen ihrer Kollegen, RA Schweppe, weitergereicht der uns Vertreten sollte. Auch erster Eindruck: sehr freundlich und kompetent. Dieser Eindruck sollte sich jedoch im laufe von gut 5 Jahren sehr wenden, freundlich war er stehts an der Kompetens habe wir jedoch starke Zweifel. Um alles darzustellen reicht sicher der Platz nicht daher eine Kurzfassung mit Schwerpunkt auf den letzten Jahren.
Zu beginn ging es um Minderjährigen-Unterhalt. Auf sein Anraten wurde ein Vergleich geschlossen in dem so viele ungünstigen Bedingungeg für seine Mandantan eigeschlossen waren das es eigendlich völliger Unsinn war. Ein Beispiel: "bei veränderung der finanziellen Situation des Unterhaltspflichtigen sind die Zahlungen hinfällig" konkretisiert wurde dabei nichts. Meine finanziele Sizuation ändert sich beinahe stündlich! Was er da akzeptiert hatte bemerkte er allerdings erst, nachdem kurze Zeit später, der Vergleich mit genau dieser Begründung nicht mehr eingehalten wurde.
Das erste Kind wurde 2006 18 Jahre und damit Volljährig, d. h. neue Festlegung des Unterhalts. Mit diesem Geburtstag wurde Herrn Schweppe der Auftrag erteilt einen Unterhaltstitel zu erwirken. 2 Jahre große Sprüche, mehrfache angebliche Einreichung der Klage. Im Jahr 2008 wurde die zweite Tochter 18(ohne das für das erste Kind ein Titel erwirkt wurde) . Wieder der entsprechende Auftrag an Herrn Schweppe. Über 4 Monate nichts, trotz regelmäßiger Nachfrage. Seine Worte: die Klage wird in den nächsten Tagen eingereicht; die Klage liegt bei der Sekretärin zum schreiben; die Klage muste nochmals Überarbeitet werden; der PC ist abgestürzt und die Klage muss erneut erarbeitet werden .. ... ... ... (andere würden so etwas Lügen nennen)
Das war dann der Zeitraum in dem unser Glaube an die Seriösität von Anwälten erschütter war. Wohlgemerkt es ging um einen einfache Unterhaltstitel für volljährige Kinder, die Verdinstbescheinigungen lagen vor, allein der Vater hat ca. 5000, - Netto!
Wir haben einen neuen Anwalt gesucht der innerhalb von 2 Wochen die Klage eingereicht hat, uns aber auch durch die Blume zu verstehen gab, das den Kindern sehr viel Unterhalt in den letzen Jahren verlohren ging der wohl auch nicht mehr einzuklagen sein wird. Vielen Dank Herr Schweppe! !!
Zu erwähnen sein noch das ich zwischendurch RAin Frau Kolb-Schüler über die Arbeitsweise ihres Partners informiert habe, da sie unsere ursprüngliche Wahl war. Leider kam auch von Ihr keinerlei Reaktion.
Mein Fazit: einen großen Bogen um diese Kanzlei!”

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