Mark Nibbe
Ernsbergerstraße 5A
81245
München
Tel.: 089 - 820752330
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1,33/5 Sterne
12 Bewertungen im Überblick
5 Sterne: 1
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3 Sterne: 0
2 Sterne: 0
1 Sterne: 11
Andreas M., Scheck
vom
17.02.2025
1 Stern
Zuerst denken, dann (nicht)zahlen.
Ein Fazit nach meiner praktischen und theoretischen "Lernarbeit".
Jede Situation ist individuell. Aber man sollte das Folgendes vor dem Zahlen berücksichtigen.
1. Zahlen bedeutet den Diebstahl eingestehen, das heißt, Sie geben zu, ein Dieb zu sein. Dabei kann man nicht es sicher wissen, was konkretes Ihnen als Schuld angerechnet ist, vielleicht deutlich mehr, als Sie denken?
Fragen Sie sich vor dem Bezahlen: a. Sind Sie wirklich ein Dieb? b. Wie werden Sie sich in der Zukunft fühlen, diese Beschuldigung akzeptiert zu haben, besonders wenn Sie nichts gestohlen haben?
2. Ihre Unschuld braucht keine Beweise, ein Schuld muss noch nachgewiesen sein. Stehen dem Nibbe objektive Beweise zur Verfügung? Daten von Überwachungskameras, die das Geschäft in wenigen Tagen wegen Datenschutz löschen verpflichtet ist? Vielleicht von der Polizei dokumentierte Augenzeugenberichte? Etc. Oder nur ein brennender Wunsch von einem Ladendetektiv eine Fangprämie zu bekommen?
3. Klare und ausführliche Formulierungen.
Es soll die Name und eine Beschreibung des Produkts vorhanden sein (warum ist es wichtig- siehe oben), ein konkretes Grund von Verdacht: wer (Name!) und was konkretes gesehen habe.
Ich kommuniziere regelmäßig mit Anwälten. Leider gibt es in der deutschen Gesetzgebung Schlupflöcher, die es ermöglichen, derartige Aktivitäten ungestraft durchzuführen. Leute wie Nibbe nehmen es in Massen und verdienen, wie man sagt, nicht schlimmes Geld.
Dann kommt die nächste Frage: Woraus bekommt er die persönliche Daten von Kunden? Ich hörte eine Erklärung, dass Ladendetektive selbst die Daten der Menschen, die sich irgendwo erscheint haben, an solche Rechtsanwälte weitergeben. Meiner Verständnis nach existiert nämlich für solche Fälle Datenschutzbehörde (besonders falls Sie in diesem Geschäft nicht gewesen, oder gewesen, aber nicht als der Verdächtige, waren).
Aber wenn Sie ein Narr sind oder keine Würde besitzen, dann sind Sie ein richtiger Kunde für Nibbe.
Laura S.
vom
03.06.2024
1 Stern
Habe in einem Geschä...
Habe in einem Geschäft ein Produkt sehr beschädigt und es wurde direkt die Polizei gerufen da ich es nciht direkt zahlen konnte. Nichts gehört vom Geschäft, obwohl der nette Polizist meinte, sie müssen sich bei mir melden (gebührenfrei) wenn sie etwas wollen. Paar Wochen später kam ein Rechtsanwaltbrief von dem Lieben Nibbe. Angeblich Ladendiebstahl??? Fangprämie 75€ bei einem Warenwert von ca. 50€. Und dann natürlich noch über 150€ Rechtsanwaltkosten obwohl sich nie jemand von dem Geschäft gemeldet hat. Einfach Betrug
Deine M., 05749
vom
22.04.2024
1 Stern
dieser reschtsverdre...
dieser reschtsverdreher mark nibbe zockt für kaufland ab kumpel wurde beim klauen erwischt ich hatte nix geklaut habe ordungsgemäß mein einkauf bezahlt aber diser sittich namen nibbe will mich mitn 52.50 abzocken der hund kann lange auf sein geld warten da er jemandanders ... kann oder wen die vorderung nicht weg genommen wird zeige ich den sittich nibbe wegen betrugsversuch an der vertitt jemanden der die dreckigsten läden ha es schipft sich kaufland
selbst der eine stern ist schon zuviel für herrn mark nippel
du miese ... du bekommst nicht ein cent für deine möchte gern fangprämie aber diesen betrügerischen SITTICH anzeigen wegen betrug wegen seiner forderungen die ich natürlich herzlichst nicht gezahlt habe an herren nippel selbst der eine stern ist zu viel für den !!
Jacqueline K.
vom
08.04.2024
1 Stern
Abzocke pur ,beläuft sich auf Fangprämien
Hätte ein Vermögungsdelikt begangen im Wert von ca 7€, naja, etwas wichtig tut der Kollege sich ja schon .Und dann war es von der Filiale nicht eindeutig. Konnte es ne gleich zahlen und dann hetzen sie einen Anwalt mit überteuerter Gebühr ,das sie 1x eine Rechnung schreiben, nein ,droht die Kanzlei erstmal mit Inkasso, lächerlich bei einem Vermögungsdelikt von 7€. wirklich lächerlich.
Bavarian M.
vom
25.03.2024
5 Sterne
Sehr Gute Erfahrung
Sehr bemühter, freundlicher und kompetenter Anwalt.
Wir würden uns jederzeit wieder dorthin wenden.
Stuttgart G.
vom
04.10.2023
1 Stern
i never abuse / beschimpfen his customer(s).
i never abuse / beschimpfen his customer(s).
Please proof it.
Mr MArk was not in that room that time. and please show me that recording (abuse / beschimpfen).
Who made this fake testimony (abuse / beschimpfen)?? please show me.
That report was sent via schlichtungsstelle-der-rechtsanwaltschaft.
https://www. schlichtungsstelle-der-rechtsanwaltschaft. de
Franz C.
vom
31.08.2022
1 Stern
This lawyer and lawf...
This lawyer and lawfirm is trying to get money out of my by sending me a letter about a case that Rewe sued me but it was a case that already closed 1 years ago.
BEWARE OF THIS CROCODILE.
Jennifer P.
vom
01.07.2022
1 Stern
Er versucht Fangpräm...
Er versucht Fangprämien einzuklagen, obwohl im betroffenen Geschäft nirgends daraufhingewiesen wird und der Detektiv hat auch nichts gesagt Plötzlich kam ein Brief von ihm mit 52 Euro Gebühren. Meine Rechtsschutzversicherung sagt, dass so eine Vertragsstrafe nicht rechtens ist und er damit nicht durchkommt. Dann lasse ich es mal drauf ankommen.
Alina R., Ulm 89077
vom
24.01.2020
1 Stern
Abzocke
Die wirren Briefe ignorieren.
Aber Angerufene werden gedrängt, schneller zu entscheiden.
Vor allem ältere Menschen könnten sich von den Forderungsbriefen und Anrufen einschüchtern lassen.
Er rief wiederholt auf meiner Mobilnummer an, jetzt aber blockiert fertig!
So schützen Sie sich"!
Lukas B., Urbar
vom
03.11.2019
1 Stern
Brief-Terror grenzt an Erpressung,
menschlich alle unterste Schublade. Und es werden Falschangaben rausgegeben.
Jonas R., Bochum
vom
20.09.2019
1 Stern
Macht keinen seriösen Eindruck.
Macht keinen seriösen Eindruck. Nicht zu empfehlen!!!
San V., Gilching 82205
vom
03.08.2019
1 Stern
Miese kleine abzocker-ratte.
Hat nicht mehr drauf als über fakeshops, briefkastenfirmen und strohmänner kleine Internetshops abzuzocken. Für mich völlig abstrus, der typ lebt von seinen unseriösen, obskuren und zum teil laienhaften methoden schon seit mehreren jahren scheinbar ganz gut und das müsste doch auch den behörden, der rechts-anwaltskammer, den gerichten etc aufgefallen sein. Warum kann man der kanalratte, und seiner alten gleich mit, nicht die zulassung entziehen? Das hat doch alles nichts mehr mit einer rechtsanwaltlichen tätigkeit zu tun. Aber mich wundert in diesem “rechtsstaat“ nicht mehr. Rechtanwälte und richter hacken sich eben nicht gegenseitig die augen aus.
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