Franchisegeber

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Franchisegeber in Deutschland

Bei einem Franchise Konzept stellt ein Franchisegeber einem Franchisenehmer die Nutzung eines Geschäftskonzeptes gegen Entgelt zur Verfügung. Franchise ist bis zum heutigen Tage als Vertragsform weder im Bürgerlichen Gesetzbuch noch im Handelsgesetzbuch ausdrücklich gesetzlich geregelt, obwohl viele Filialgeschäfte heutzutage auf dem Franchiseprinzip basieren. Sie wird sehr oft in der Gastronomie oder im Lebensmittelbereich angewendet, aber auch im Bereich der Versicherungsmakler, Versicherungsvermittler, Vermögensberatung, Finanzdienstleistungen und der Anlageberatung. Möchten Sie sich selbständig machen und Franchisenehmer werden, so können Sie bei KennstDuEinen guten Empfehlungen und Bewertungen folgen.

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