Strba Rechtsanwälte Fachanwälte ArbeitsR, WEG und MietR

4,97 Sterne

202 KennstDuEinen Bewertungen

GEPRÜFT

» Jetzt bewerten!

Strba Rechtsanwälte Fachanwälte ArbeitsR, WEG und MietR

Eschenheimer Anlage 28
60318 Frankfurt am Main

Standort anzeigen


Neueste Bewertung:  5/5

am 18.01.2024 bewertet von Simone H., Frankfurt

Hervorragender Arbeitsrechtler (Hr. Strba)

Schneller Termin für Basis-Beratung mit einem Gespräch auf Augenhöhe. Es wurden alle meine Fragen geklärt (inkl. vorab gelieferter). Hervorragende Abwicklung, sehr gute Erreichbarkeit, schnelle Rückmeldungen. Ergebnis wie besprochen und erwartet eingetreten. Vielen Dank.

127 Bewertungen: 4,9/5
auf einem anderen Portal

Strba Rechtsanwälte Fachanwälte ArbeitsR, WEG und MietR

Zur Datenschutzerklärung »

* Notwendige Angaben

Bewertungen bei KennstDuEinen und Google

» Jetzt Bewerten!

Gesamtbewertung ( 329 Bewertungen)

4,93/5 Sterne

329 Bewertungen im Überblick

5 Sterne: 320

4 Sterne: 4

3 Sterne: 0

2 Sterne: 1

1 Sterne: 4




vom

2 Sterne

googlemybusiness

Erstmal muss ich erwähnen, mein Kontakt zu der Kanzlei b...

Erstmal muss ich erwähnen, mein Kontakt zu der Kanzlei bezog sich auf eine vermietete Wohnung und hat eine exzellente Erfahrung und zwar nicht nur einmal bei mir hinterlassen.
Allerdings der Fachanwalt war der Herr Patrick Geiger ein sehr empathiescher und guter Anwalt.
In der Zeit hatte die Kanzlei eine kleine und ziemlich dürftige Unterbringung in der Nähe der jetzigen Adresse, hat es mir aber nichts ausgemacht denn ich war sehr zufrieden mit der Leistung von Herrn Geiger und füllte mich immer willkommen.
Vor paar Jahren hatte erneut die Kanzlei aufgesucht aber leider müsste feststellen dass ich nicht mehr willkommen war.
Mir wurde mitgeteilt, höchst persönlich vom Herrn Strba das ich als Rechtschutzversicherter nicht mehr bedient werden kann, weil die Kanzlei uns nicht mehr akzeptiert, ich könnte Herr Geiger überhaupt nicht telefonisch erreichen, würde einfach vor der Tür gehalten.
Man muss seine eigene Schlüsse ziehen, bedeutete es für mich einfach, die kleinen Leute mit ihren Problemchen gehen uns nicht mehr an, es ist leider mit uns nicht genug zu verdienen, legitim in unserer Rendite orientierten Welt aber für einen Anwalt...!
Der Spruch " Geld verdirbt den Charakter" findet für mich hier ein gutes Beispiel...,
insbesondere wenn man die kleinen Leute nicht mehr braucht!

UNGEPRÜFT


vom

1 Stern

googlemybusiness

Ich wollte mich durch dies Anwaltskanzlei vertreten lasse...

Ich wollte mich durch dies Anwaltskanzlei vertreten lassen. Leider sagte mir die Sekretärin dass ich meinen Fall genau schriftlich schildern sollte. Man würde sich dann überlegen ob man den Fall übernimmt. Zum Glück gibt es noch andere Kanzleien die die Nase nicht so hoch tragen.

UNGEPRÜFT


vom

1 Stern

googlemybusiness

Ich kann die positiven Bewertungen nicht nachvollziehen. ...

Ich kann die positiven Bewertungen nicht nachvollziehen. Bei meinem ersten Beratungsgespräch wegen einer betriebsbedingten Kündigung war Herr Strba anstatt mich zu beraten damit beschäftigt, mir sein Vergütungsmodell zu erklären was merkwürdigerweise zu zusätzlichen Kosten führt, was über das hinaus geht, was über den Rechtsschutz abgedeckt ist. Wieviel das sein könnte, konnte er mir aber final nicht darlegen. Sein Kollege/ Mitarbeiter war so müde und desinteressiert, das er im Gespräch fast eingeschlafen wäre.
Her Strba war dann in den folgenden Tagen sehr mit Druck bemüht, mich unbedingt zu einer Klage zu bewegen, obwohl sich eine gütige Vereinbarung zwischen mir und meinen Arbeitgeber abzeichnete. Darauf hin habe ich ihm gebeten nicht mehr für mich tätig zu werden. Er hatte dann bereits m.E. aber viel zu schnell einen Schriftsatz verfasst, den er mir als Entwurf zugesandt hatte. Damit konnte er statt dem Erstberatungsgespräch was eigentlich pauschal abgerechnet worden wäre, weitere Kosten geltend machen. Er hat mir dann netterweise umgehend die Selbstbeteiligung für meine Rechtsschutzversicherung in Rechnung gestellt und diese auch einem Tag nach Fälligkeit persönlich angemahnt.

Alles in allem hatte ich einen sehr negativen Eindruck von dem Gebaren der Kanzlei und kann diese nicht empfehlen.

UNGEPRÜFT


vom

1 Stern

googlemybusiness

Called this practice looking for a labour lawyer. First i...

Called this practice looking for a labour lawyer. First i was hung up on as soon as I finished my sentence. Then had to call back and was told the lawyers were out of the office and that i had to call back the next day. The next day i called again and was told i had to send an email in order to make an appointment...

UNGEPRÜFT


vom

1 Stern

kennstdueinen

Lieber keine Honorarvereinbarung unterschreiben

Ich kann die bereits abgegebenen Bewertungen nicht nachvollziehen. Ich habe die Kanzlei von Herrn Strba aufgesucht damit mir Herr Dr. Geiger, zuständig für Mietrecht, ein Modernisierungsanschreiben für den Anbau eines Balkons erstellt. Das Bauamt hat das Vorhaben schon genehmigt. Es ging mir also nur darum, dass das Schreiben ordentlich erstellt und firstgerecht zugestellt wird.
Ich bin zum Vorgespräch in die Kanzlei gekommen. Noch nicht ganz gesessen, wurde mir schon die Honorarvereinbarung unter die Nase gehalten. Ich habe mir dabei nichts weiter gedacht, weil ich mir schon gedacht habe, dass die 80 EUR Mieterhöhung nicht das Honorar nach Gebührenordnung deckt.
Nach dem Gespräch hat Herr Dr. Geiger gesagt, dass er noch einige Informationen für das Anschreiben benötigt und ich Ihm die bitte liefern soll. Gesagt, getan. Als wir fast alle Daten zusammen hatten, bekam ich eine Rechnung über 1.908,46 EUR. Ich habe angenommen, dass es sich um die Abschlussrechnung handelt, obwohl ich mich wunderte, da das Infoschreiben an die Mieterin noch nicht rausgegangen ist. Als ich genauer hinsah, ist mir aufgefallen das es sich um die März Rechnung handelt. Daraufhin habe ich um einen Stundennachweis gebeten. Wenn Sie das lesen, fällt Ihnen nichts mehr dazu ein.
Ich werde es kurz halten, Herr Dr. Geiger stellt mir fast 7 Std.+ 1 Mitarbeiter Stunde in Rechnung und hat es nicht geschafft den Brief an die Mieterin zu schiecken. Es wurden auch keine Telefonate oder anderer Kontakt mit der Mieterin aufgenommen. Er braucht Stunden um einen Entwurf zu diktieren und zu überarbeiten. Die Durchsicht der Unterlagen wurde doppelt berechnet, weil ich für das Erstberatungsgespräch schon 250 EUR zahlen musste und in diesem Zusammenhang schon die Unterlagen geprüft wurden.
Ich habe Herrn Dr. Geiger angeschrieben und um Klärung gebeten. Ich habe Ihm vorgeschlagen die Rechnung auf 2.500,00 EUR zu erhöhen und die Bezeichnung auf Abschlussrechnung zu ändern. Oje, das war Majestätsbeleidigung. Ich hätte die Vereinbarung unterschrieben und bin deshalb verpflichtet die Rechnung zu bezahlen. Mein Angebot wurde ausgeschlagen und einen anderen Vorschlag für eine einvernehmliche Lösung wurde mir nicht unterbreitet.
Gut habe ich mir gesagt, wenn Herr Dr. Strba so ein einfühlsamer Mensch ist, wie hier einige Bewertungen den Anschein verbreiten, dann berichte ich Ihn von meiner Erfahrung und vielleicht ist er einsichtig und kommt mir etwas entgegen. Weit gefehlt. Er vertritt den Standpunkt seines Angestellten. Es sei alles korrekt so abgerechnet.
Hier ging es um eine einfache Sache. Ich will überhaupt nicht wissen, was für eine Rechnung kommt, wenn dort mal richtig gearbeitet werden muss.
Deshalb würde ich lieber Vorsicht walten lassen und eine andere Kanzlei mit meinem Anliegen beauftragen.
Wenn ich 0 Sterne vergeben könnte, würde ich 0 geben.

hat diese Bewertung am 16.06.2020 kommentiert:

Es ist unser Bestreben, unsere Mandanten in jeder Hinsicht zufrieden zu stellen. Deshalb bedauern wir es umso mehr, wenn dies im seltenen Einzelfall einmal nicht gelingt. Eine Stellungnahme zu den erhobenen unwahren Behauptungen erfolgt hier nicht. Dies verbietet die anwaltliche Verschwiegenheit und unser Berufsverständnis. Gerne bieten wir Ihnen, Herr H., erneut an, über die Angelegenheit persönlich zu sprechen.

GEPRÜFT Fragwürdigen Inhalt melden



Bewerten Sie Strba Rechtsanwälte Fachanwälte ArbeitsR, WEG und MietR

Bitte beachten Sie unsere Verhaltensregeln.

Wir veröffentlichen Ihre Bewertung per Aktivierungslink, den wir Ihnen per E-Mail senden. Nur dafür benötigen wir Ihre E-Mail Adresse.

Ihre Daten werden von uns nicht an Dritte weitergegeben.

Zu den AGB »

Zur Datenschutzerklärung »

* Notwendige Angaben

Das Bewertungsportal KennstDuEinen.de ist ein Service der WinLocal GmbH - © 2024