Strba Rechtsanwälte Fachanwälte ArbeitsR, WEG und MietR
Strba Rechtsanwälte Fachanwälte ArbeitsR, WEG und MietR
Eschenheimer Anlage 28
60318
Frankfurt am Main
Neueste Bewertung: 5/5
am 13.05.2024 bewertet von Dragisa T.
Sehr gute Kanzlei und Anwälte
Ich wurde in der Vergangenheit wegen einer Differenz mit dem Vermieter von Frau Taufkirch und Herrn Geiger sehr gut beraten. Damals wurde mir explizit geraten, nicht zu klagen, sondern zuerst außergerichtlich eine Einigung zu suchen. D. h. die Kanzlei versucht nicht sofort durch Prozesse hohe Kosten zu generieren, sondern sucht zuerst "ei... Weiterlesen
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4,98/5 Sterne
203 Bewertungen im Überblick
5 Sterne: 201
4 Sterne: 1
3 Sterne: 0
2 Sterne: 0
1 Sterne: 1
H. B., Kronberg im Taunus 61476
vom
09.09.2021
5 Sterne
Absolute Experten im Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Herr Geiger und Frau Taufkirch sind absolute Experten, die mir in Mietstreitigkeiten und in der Beratung unserer Wohnungseigentümergemeinschaft schnell und effizient Hilfe leisten, und dass schon seit fast 20 Jahren!
Vielen Dank dafür, ich kann die Kanzlei und die Mitarbeiter nur empfehlen! Es werden schnelle und kostenbewusste Lösungen gefunden.
K. W., Bad Homburg 61348
vom
19.07.2021
5 Sterne
Ausgezeichnete Beratung im Arbeitsrecht!
Herr Strba und Herr Uhlhorn haben mich ausgezeichnet beraten und erfolgreich in einem Kündigungsverfahren vertreten. Das Ergebnis war besser, als ich es erwartet habe. Die Rechtsanwälte waren immer für mich erreichbar und haben alle meine Fragen gut erklärt. Und beantwortet. Vor Gericht haben wir einen sehr guten Eindruck gemacht und den Prozess gewonnen. Meinen Arbeitsplatz habe ich nun wieder und einen neuen Vorgesetzten, mit dem ich auskomme.
Eduardo M., Bad Vilbel
vom
22.12.2020
5 Sterne
RA Uhlhorn: fachlich kompetent, strategisch (sehr empfehlenswert!)
RA Uhlhorn hat mich in einer arbeitsrechtlichen (etwas komplizierteren) Angelegenheit vertreten. Am stärksten haben mich seine fachliche Kompetenz, strategische Herangehensweise, Formulierungen der Klageschrift sowie sein Verhandlungsgeschick beeindruckt. Da ich selbst Jura studiert habe, konnte ich die angesprochenen Themen gut einordnen. Ich würde eine Empfehlung für ihn jederzeit aussprechen!
Thomas V., Frankfurt
vom
17.12.2020
5 Sterne
Tolle Kanzlei
Kompetentes und Freundliches Gespräch.
Hilft einem weiter und das auch kurzfristig.
Hella L., 60596
vom
04.11.2020
5 Sterne
Sehr gute Anwälte für Arbeitsrecht
Freundliche, zugewandte Kompetenz, Professionalität, absolute Zuverlässigkeit, schnell und präzise in Aktion und Reaktion. Ich war vollkommen zufrieden und hatte einen hervorragenden juristischen Fürsprecher. Empfehle diese Kanzlei uneingeschränkt.
A. E., Frankfurt 60489
vom
22.10.2020
5 Sterne
Uneingeschränkt empfehlenswert
Zielführende Absprachen, menschlich sehr angenehm, schnelle Reaktionszeiten - jederzeit wieder.
Angela L., Offenbach 63069
vom
14.10.2020
5 Sterne
Top Anwaltskanzlei und für mich mehr als fünf verdiente Sterne
Sein guter Ruf eilte ihm voraus.
Eine Besonderheit der Kanzlei ist das sogenannte „Vier-Augen-Prinzip“. Dies bedeutet, dass zwei Rechtsanwälte in jeden Fall eingearbeitet sind und somit hat man immer einen Ansprechpartner.
Ich kam auf Empfehlung mehrerer Kollegen zu Herrn Strba und habe es nicht bereut seine Kanzlei gewählt zu haben. Herr Strba kennt sich in meiner Branche und deren Probleme sehr gut aus und so konnte er mir sagen was realistisch und machbar ist. Er hatte ja schon genügend Kollegen vorher vertreten.
Ich fühlte mich jederzeit gut aufgehoben. Alle Schritte wurden mit mir vorab ausführlich besprochen und auf meine Fragen bekam ich immer eine kompetente und klare Antwort. Herr Strba besitzt ein hervorragendes Verhandlungsgeschick und hat für mich das best mögliche Ergebnis erzielt. Ich danke Ihm und auch Herrn Uhlhorn sehr herzlich dafür.
Meine Empfehlung hat er 100 % und ich werde Ihn sehr gerne jederzeit weiterempfehlen.
Ulrike W., Limburger An Der Lahn
vom
23.07.2020
5 Sterne
Wurde sehr informati...
Wurde sehr informativ und ausführlich beraten. Man fühlte sich schon beim Beratungsgespräch, gut auf gehoben. Zur jeder Zeit war ein Ansprechpartner zu erreichen, das gab einem ein gutes Gefühl. Diese Kanzlei ist in jedem Fall weiter zu empfehlen. Vielen yDank noch Mal
Frau D. M., Frankfurt
vom
21.07.2020
5 Sterne
Sehr kompetente Beratung!
Sehr kompetente Beratung!
Ich fühlte mich vom ersten Tag an in guten Händen. Ich wurde von Herrn Uhlhorn vertreten und er hat dafür gesorgt, dass meine Interessen und Anforderungen angemessen kommuniziert wurden.
Sein Fachwissen und seine kompetente Beratung haben mich immer sehr zuversichtlich gemacht. Herr Uhlhorn war stets bemüht, die beste Lösung für meine Herausforderungen zu finden.
Alles war sehr positiv. Ich kann diese Firma ohne zu zögern weiterempfehlen.
Meine höchste Wertschätzung für die sehr gute professionelle Beratung und Unterstützung!
Vielen Dank.
Dr. Bernhard H. L.
vom
08.06.2020
5 Sterne
Habe mit Herrn Geige...
Habe mit Herrn Geiger einen Gewerbemietvertrag ausgearbeitet, in dem aufgrund der vorausgegangenen Mietlaufdauer einige Punkte in unerschütterlicher Weise geregelt werden mussten, um meinerseits das gewünschte Vermietungsverhältnis fortsetzen zu können.
Herr Geiger hat dies in perfekter Weise ausgearbeitet, was mir nun sehr viel Ärger und unnötige Diskussionen erspart.
Absolut empfehlenswerte Kanzlei.
Carsten H., Frankfurt 60318
vom
06.06.2020
1 Stern
Lieber keine Honorarvereinbarung unterschreiben
Ich kann die bereits abgegebenen Bewertungen nicht nachvollziehen. Ich habe die Kanzlei von Herrn Strba aufgesucht damit mir Herr Dr. Geiger, zuständig für Mietrecht, ein Modernisierungsanschreiben für den Anbau eines Balkons erstellt. Das Bauamt hat das Vorhaben schon genehmigt. Es ging mir also nur darum, dass das Schreiben ordentlich erstellt und firstgerecht zugestellt wird.
Ich bin zum Vorgespräch in die Kanzlei gekommen. Noch nicht ganz gesessen, wurde mir schon die Honorarvereinbarung unter die Nase gehalten. Ich habe mir dabei nichts weiter gedacht, weil ich mir schon gedacht habe, dass die 80 EUR Mieterhöhung nicht das Honorar nach Gebührenordnung deckt.
Nach dem Gespräch hat Herr Dr. Geiger gesagt, dass er noch einige Informationen für das Anschreiben benötigt und ich Ihm die bitte liefern soll. Gesagt, getan. Als wir fast alle Daten zusammen hatten, bekam ich eine Rechnung über 1.908,46 EUR. Ich habe angenommen, dass es sich um die Abschlussrechnung handelt, obwohl ich mich wunderte, da das Infoschreiben an die Mieterin noch nicht rausgegangen ist. Als ich genauer hinsah, ist mir aufgefallen das es sich um die März Rechnung handelt. Daraufhin habe ich um einen Stundennachweis gebeten. Wenn Sie das lesen, fällt Ihnen nichts mehr dazu ein.
Ich werde es kurz halten, Herr Dr. Geiger stellt mir fast 7 Std.+ 1 Mitarbeiter Stunde in Rechnung und hat es nicht geschafft den Brief an die Mieterin zu schiecken. Es wurden auch keine Telefonate oder anderer Kontakt mit der Mieterin aufgenommen. Er braucht Stunden um einen Entwurf zu diktieren und zu überarbeiten. Die Durchsicht der Unterlagen wurde doppelt berechnet, weil ich für das Erstberatungsgespräch schon 250 EUR zahlen musste und in diesem Zusammenhang schon die Unterlagen geprüft wurden.
Ich habe Herrn Dr. Geiger angeschrieben und um Klärung gebeten. Ich habe Ihm vorgeschlagen die Rechnung auf 2.500,00 EUR zu erhöhen und die Bezeichnung auf Abschlussrechnung zu ändern. Oje, das war Majestätsbeleidigung. Ich hätte die Vereinbarung unterschrieben und bin deshalb verpflichtet die Rechnung zu bezahlen. Mein Angebot wurde ausgeschlagen und einen anderen Vorschlag für eine einvernehmliche Lösung wurde mir nicht unterbreitet.
Gut habe ich mir gesagt, wenn Herr Dr. Strba so ein einfühlsamer Mensch ist, wie hier einige Bewertungen den Anschein verbreiten, dann berichte ich Ihn von meiner Erfahrung und vielleicht ist er einsichtig und kommt mir etwas entgegen. Weit gefehlt. Er vertritt den Standpunkt seines Angestellten. Es sei alles korrekt so abgerechnet.
Hier ging es um eine einfache Sache. Ich will überhaupt nicht wissen, was für eine Rechnung kommt, wenn dort mal richtig gearbeitet werden muss.
Deshalb würde ich lieber Vorsicht walten lassen und eine andere Kanzlei mit meinem Anliegen beauftragen.
Wenn ich 0 Sterne vergeben könnte, würde ich 0 geben.
Strba Rechtsanwälte Fachanwälte ArbeitsR, WEG und MietR hat diese Bewertung am 16.06.2020 kommentiert:
Es ist unser Bestreben, unsere Mandanten in jeder Hinsicht zufrieden zu stellen. Deshalb bedauern wir es umso mehr, wenn dies im seltenen Einzelfall einmal nicht gelingt. Eine Stellungnahme zu den erhobenen unwahren Behauptungen erfolgt hier nicht. Dies verbietet die anwaltliche Verschwiegenheit und unser Berufsverständnis. Gerne bieten wir Ihnen, Herr H., erneut an, über die Angelegenheit persönlich zu sprechen.
Angela L., Offenbach 63069
vom
28.01.2020
5 Sterne
Top Anwaltskanzlei und mehr als fünf verdiente Sterne
Ich kam auf Empfehlung mehrerer Kollegen zu Herrn Strba und habe es nicht bereut.
Mit Anwälten hatte ich bisher noch keine Erfahrungen gemacht und war deshalb sehr angespannt vor dem ersten Gespräch. Mit seiner überaus netten Art und seinem aufmunterndem Humor nahm er mir schnell meine Nervosität. Nach dem ersten Beratungsgespräch mit Herrn Strba kam noch Herr Uhlhorn als zweiter Anwalt dazu. Dieses „Vier-Augen-Prinzip“ ist ein sehr gutes und bewährtes Arbeitsmodell der Kanzlei, denn dadurch steht dem Klienten jederzeit bei Fragen ein Anwalt zur Verfügung der über den Fall informiert ist. Alle Schritte wurden mit mir vorab ausführlich besprochen und auf meine Fragen bekam ich Antworten ohne Fachchinesisch. Hatte man außerhalb der Termine in der Kanzlei noch Fragen oder es gab etwas zu klären, bekam man sehr zeitnah einen Termin. Man fühlte sich jederzeit gut aufgehoben. Herr Strba kennt meine Branche und deren Probleme sehr gut und da er sehr gut vernetzt ist, was realistisch und machbar ist. Er hat ja schon genügend Kollegen vertreten. Herr Strba besitzt ein hervorragendes Verhandlungsgeschick und hat für mich das bestmöglichste Ergebnis erzielt und ich bin Ihm und auch Herrn Uhlhorn sehr dankbar dafür. Ich kann jetzt entspannter in meine Zukunft schauen und nach der Freistellung in die Rente gehen. Tausend mal danke dafür.
Meine Empfehlung hat er zu 100 % und ich werde Ihn sehr gerne uneingeschränkt weiterempfehlen.