Noch Amalgam im Mund? Warum Sie noch heute einen Termin beim Zahnarzt machen sollten
Die Schädlichkeit von Amalgam als Zahnfüllung wird kontrovers diskutiert. Im Oktober 2007 wurde vom Robert-Koch-Institut eine Stellungnahme hinsichtlich der Gefährdung durch Amalgam aus umweltmedizinischer Sicht abgegeben, die im Wesentlichen nachfolgende Punkte beleuchtet:
Quecksilber wird freigesetzt
Beim Quecksilber handelt es sich um ein Schwermetall, das in einer bestimmten Konzentration zu gesundheitlichen Auswirkungen führt. Quecksilber wird durch Verbrennung von Heizöl, Müll oder Kohle in die Atmosphäre abgegeben. Über die Aufnahme von Meeresfrüchten wird Quecksilber dem menschlichen Organismus ebenfalls in geringen Mengen zugeführt. Gelangt das Gift in das zentrale Nervensystem verursacht es erhebliche Schädigungen. Zu nennen wären hier - und das lediglich beispielhaft - Hörstörungen, Lähmungen und verschiedene entzündliche Erkrankungen und Schädigungen des zentralen Nervensystems.
Die Menge macht das Gift
Dies wusste bereits der Arzt Paracelsus im 16. Jahrhundert. Laut Robert-Koch-Institut sind die von Amalgamfüllungen freigesetzten Mengen nach Expertenmeinung größtenteils vernachlässigbar. Daneben bestehen allerdings auch andere Meinungen, die bereits bei einer niedrigen durch Amalgam bedingten Belastung von nicht tolerierbaren Gesundheitsrisiken ausgehen.
Wo ist die Grenze?
Stellt bereits eine Amalgamfüllung eine Gefährdung dar oder tritt ein Risiko erst bei der fünften Füllung ein? Diese Frage ist offenbar schwer zu beantworten. Und auch beim Robert-Koch-Institut wird dazu keine Stellung genommen. Interessant ist allerdings, dass Möglichkeiten zur Kariesprophylaxe empfohlen werden, um Zahnfüllungen generell zu vermeiden. Sorgfältige Zahnpflege, ausgewogene Ernährung und regelmäßige Kontrollen durch den Zahnarzt werden als präventive Maßnahme genannt.
Amalgamfüllungen vermeiden
Dieser Rat bezieht sich auf das Legen neuer Füllungen. Das Robert-Koch-Institut rät davon ab, bei Sanierungsmaßnahmen am Milchgebiss und bei der Zahnbehandlung von Schwangeren auf die Verwendung von Amalgam zurückzugreifen. Vorsicht ist besser als Nachsicht, ließe sich dazu sagen. Aber warum Vorsicht, wenn die Annahme besteht, dass mögliche Belastungen durch die Freisetzungen aus Amalgamfüllungen zu vernachlässigen sind?
Verwendung von Amalgam
Im Januar 2016 wurde eine Meldung von der Kassenzahnärztlichen Vereinigung abgegeben, die besagt, dass Amalgam weiterhin das am meisten verwendete Füllungsmaterial ist. Es besticht durch leichte Verwendbarkeit und gesundheitliche Auswirkungen sind nach Meinung der Kassenärztlichen Vereinigung nicht belegt. „Nicht belegt“ ist leider nicht gleichzusetzen mit dem Begriff „nicht vorhanden“.
Sie haben die Wahl
Ihre Kasse zahlt nicht nur die Füllungen mit Amalgam vollständig (auch Zement ist eine Alternative), sie übernimmt außerdem die Kosten für Zahnfüllungen aus anderen Materialien, dies allerdings nur in der Höhe der Gesamtkosten, die durch eine Füllung mit Amalgam anfallen würden. Alles hat seine Grenzen, auch die Zahlungsbereitschaft der Krankenkassen. Solange ein eindeutiger Nachweis fehlt, der die Schädlichkeit von Amalgam in einer bereits geringen Konzentration belegt, wird sich vermutlich an diesem Prozedere wenig ändern.
Weg mit dem Amalgam
Die Entfernung von Amalgamfüllungen scheint eine logische Konsequenz zu sein in Anbetracht der Tatsache, dass starke Zweifel bleiben, was die Unbedenklichkeit von Amalgam betrifft. Die Krankenkasse zahlt die Entfernung solche Füllungen allerdings nur bei einer vorliegenden und nachgewiesenen Amalgam-Unverträglichkeit. Eine Ausnahme wird bei Behandlungen im Frontzahnbereich, bei Schwangeren und Menschen mit einer Nierenfunktionsstörung gemacht.
Die Entfernung der Amalgamfüllung
Eine Entfernung von Amalgamfüllungen ist angeraten, birgt allerdings gewisse Risiken. Bei fehlerhafter Behandlung oder Entgiftung besteht unter Umständen die Möglichkeit einer Gefährdung durch Kontakt mit austretenden Dämpfen bei Entfernung der Füllung.
Die Gefahr einer Belastung des Körpers
Eine Gefährdung durch bereits vorhandene Amalgamfüllungen wird durch verschiedene Faktoren beeinflusst. Eine große Oberfläche der Füllungen, ein beschädigter Zustand und auch die Anzahl der mit Amalgam behandelten Zähne, sind nicht unbedeutend bei der Risikobewertung. Die Quecksilberbestimmung im Körper kann durch einen Umweltmediziner mittels einer Prüfung des Urins vorgenommen werden. Überschrittene Referenzwerte zeigen Handlungsbedarf zur Beseitigung der Füllungen oder die Notwendigkeit einer Quecksilberausleitung an.
Abbildung(en) mit KI erstellt
Besteht Handlungsbedarf?
Der Frage, ob eine Entfernung vorhandener Amalgamfüllungen für Sie sinnvoll oder notwendig ist, sollten Sie mit Ihrem Zahnarzt besprechen. Sowohl der Erhalt bestehender Amalgam-Füllungen als auch die Entfernung der Füllungen könnten ein Risiko darstellen, da eine potentielle Gefährdung durch ein Austreten freigesetzter Dämpfe besteht. Ein erfahrener Zahnarzt wird Sie neutral zum Thema Amalgam beraten und Ihnen die teils von der Krankenkasse getragenen, teils kostenpflichtigen Alternativen an Füllmaterialien erläutern.
Sicherheit bei der Amalgamsanierung ‒ der Siebenfachschutz
Um eine höchstmögliche Sicherheit bei einer etwaigen Entfernung von Amalgamfüllungen zu erreichen, werden verschiedene Maßnahmen ergriffen. Die Sicherheit beginnt bereits beim Bohren und bei der Isolierung. Allgemein wird von einem entsprechend ausgebildeten Zahnarzt bei der Amalgam-Entfernung ein Spanngummi auf einem Metallrahmen in den Mund des Patienten eingelegt, das einen Schutz vor austretenden Dämpfen darstellt.
Diese Konstruktion isoliert den zu behandelnden Zahn von der Mundhöhle und ebenfalls von den oberen Atemwegen. Dadurch wird die Einatmung von Bohrstaub und Quecksilberdämpfen verhindert. Amalgamreste können bei dieser Methode ebenfalls nicht mehr verschluckt werden.
Die Spezialabsaugung
Durch dieses Verfahren wird die Belastung durch Quecksilberdämpfe um 90 Prozent reduziert. Amalgamreste können direkt vom Zahn abgesaugt werden.
Sauerstoffzufuhr
Die Zufuhr von Sauerstoff ist eine mögliche Option, die während des Bohrens angeboten werden kann, um Ihren Körper optimal zu versorgen.
Spülung mit Natriumthiosulfat
Durch diese Spülung wird das im Zahngewebe verbliebene Amalgam, das beim Bohren nicht beseitigt werden kann, gebunden und neutralisiert.
Spezialbohrer
Für die Entfernung von Amalgam wurden Spezialbohrer entwickelt, die durch eine spezielle Verzahnung lediglich eine geringe Erhitzung der Amalgam-Füllung bewirken und die Freisetzung von giftigen Dämpfen deutlich reduzieren.
Eine niedrige Drehzahl des Bohrers
Diese verhindert ebenfalls die Entstehung von Quecksilberdämpfen.
Aushebeln der Füllung
Anstatt zu bohren wird die Methode des Aushebelns – soweit möglich – angewandt. Auch durch das Aushebeln wird die Entstehung von Dämpfen eingeschränkt. Das Risiko einer Belastung für den Patienten wird minimiert.
Ein weiterer Punkt, der Beachtung finden sollte, ist die Ausleitung. Die natürliche Quecksilberausscheidung beträgt durchschnittlich 20 Jahre, wenn kein Ausleitungsverfahren angewandt wird. Nach Entfernung des Amalgams kann weiterhin eine toxische Belastung im Körper vorliegen, die bereits vor der Sanierung entstanden ist.
Abbildung(en) mit KI erstellt
Fazit
Wenn Sie noch Amalgamfüllungen in Ihren Zähnen haben oder hinsichtlich der verschiedenen Möglichkeiten, Zähne zu füllen, verunsichert sein, wenden Sie sich an einen Zahnarzt Ihrer Wahl. Um Missverständnissen vorzubeugen und Sicherheit zu gewinnen, ist es oft sinnvoll, außerdem eine zweite Meinung einzuholen, bevor die Zähne tatsächlich behandelt werden. Je mehr Amalgam in Ihren Zähnen vorhanden ist, desto wichtiger sollten Sie eine solche Abklärung nehmen um etwaigen gesundheitlichen Risiken aus dem Weg zu gehen. Besprechen Sie im Beratungsgespräch, wie genau eine Behandlung abläuft und welche Kosten dafür auf Sie zukommen.
Linktipps zum Thema:
Die Symptome einer schweren Borreliose wurden von Frau Dr. Liu wie weggezaubert
Mein Sohn bekam Borreliose mit 10 Jahren. Nach zwei erfolglosen Behandlungen mit Antibiotika verlor er zunehmend Muskelkraft und litt über Monate an Schmerze...
Dr. Mayer hat bei kontrollterminen leider meist nicht viel Zeit schaut schnell schnell in Mund und rennt wieder aus dem behandlungszimmer.
Mit den anderen Ä...
Ich kann Hohl Aesthetics einfach nur von Herzen empfehlen!
Das Ergebnis? Überwältigend! Mein neues Lächeln hat nicht nur mein Aussehen verändert, sondern au...
Ich habe vor Beginn meiner Behandlung immer Angst vor dem Einsetzen von Implantaten gehabt.
Leider wurde vom vorherigen Zahnarzt die Kronen/Brücken falsch e...
Bin viele Jahre bei dem Zahnarzt, wenn Sie Zahnersatz benötigen, zu teuer!
GOZ 3.5fach, es ist keine Krone vom Importlabor (die viel Preisgünstiger ist)
me...
Wir verwenden Cookies und ähnliche Technologien auf unserer Website und verarbeiten personenbezogene
Daten (z.B. IP-Adresse) über Sie.
Wir teilen diese Daten auch mit Dritten. Die Datenverarbeitung kann mit Ihrer Einwilligung oder auf
der Grundlage eines berechtigten Interesses erfolgen, dem Sie widersprechen können. Sie haben das
Recht, nur in essenzielle Services einzuwilligen und Ihre Einwilligung zu einem späteren Zeitpunkt
in der Datenschutzerklärung zu ändern oder zu widerrufen.
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über alle Services, die von dieser Website genutzt werden.
Sie können detaillierte Informationen zu jedem Service einsehen und diesen einzeln zustimmen oder
von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen.
Sie sind unter 16 Jahre alt? Dann können Sie nicht in optionale Services einwilligen.
Sie können Ihre Eltern oder Erziehungsberechtigten bitten, mit Ihnen in diese Services
einzuwilligen.
Notwendig
Diese Cookies sind notwendig, um die Grundfunktionen der Internetseite zu gewährleisten und können
nicht deaktiviert werden. Üblicherweise werden sie als Antwort auf bestimmte Aktionen des Anwenders
aktiviert, wie z. B. ein Login oder das Speichern der Datenschutzeinstellungen. Wenn Sie auch diese
Cookies nicht wünschen, dann können Sie als Anwender grundsätzlich alle Cookies für diese Domain in
den Browsereinstellungen unterbinden. Eine fehlerfreie Funktionalität dieser Internetseite kann
dann aber nicht gewährleistet werden.
Cookie Consent
Zweck: Wir bitten Website-Besucher um die Einwilligung zum Setzen von Cookies und zur Verarbeitung
personenbezogener Daten.
Dazu wird jedem Website-Besucher eine UUID (pseudonyme Identifikation des Nutzers) zugewiesen, die bis zum Ablauf
des Cookies zur Speicherung der Einwilligung gültig ist.
Der Cookie wird dazu verwendet, um zu testen, ob Cookies gesetzt werden können und um zu speichern, in welche
Services aus welchen Service-Gruppen der Besucher eingewilligt hat.
Verwendung auf gesetzlicher Grundlage von: Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung Anbieter: KennstDuEinen (WinLocal GmbH) Datenschutzerklärung:Zur Datenschutzerklärung »
Funktional
Funktionale Services sind notwendig, um über die wesentliche Funktionalität der Website hinausgehende Features wie
hübschere Schriftarten, Videowiedergabe oder interaktive Web 2.0-Features bereitzustellen.
Inhalte von z.B. Video- und Social Media-Plattformen sind standardmäßig gesperrt und werden nicht geladen.
YouTube
Zweck: YouTube ermöglicht die direkte Einbettung von auf youtube.com veröffentlichten Inhalten in
Websites.
Die Cookies werden verwendet, um besuchte Websites und detaillierte Statistiken über das Nutzerverhalten zu sammeln.
Diese Daten können mit den Daten der auf youtube.com und google.com angemeldeten Nutzer verknüpft werden.
Verwendung auf gesetzlicher Grundlage von: Einwilligung Anbieter: Google Ireland Limited Datenschutzerklärung:https://policies.google.com/privacy
Wistia
Zweck: Wir nutzen Plugins von Wistia, um Videos abzuspielen. Betreiber der Dienstleistung ist
Wistia.
Wenn Sie eine unserer mit einem Wistia-Player ausgestatteten Seiten besuchen, wird eine Verbindung zu den Servern
von Wistia hergestellt.
Wistia erhebt anonymisiert personenbezogene Daten.
Sind Sie als Mitglied bei Wistia eingeloggt, ordnet Wistia diese Information Ihrem jeweils persönlichen
Benutzerkonto dieser Plattform zu.
Eine solche Zuordnung können Sie verhindern, indem Sie sich vor dem Besuch unserer Website von Ihrem Benutzerkonto
abmelden.
Die Nutzung von Wistia erfolgt im Interesse einer ansprechenden Darstellung unserer Online-Angebote.
Verwendung auf gesetzlicher Grundlage von: Einwilligung Anbieter: Wistia, 17 Tudor Street, Cambridge, Massachusetts, USA Datenschutzerklärung:https://wistia.com/privacy
HERE Maps
Zweck: Diese Webseite nutzt den Kartendienst HERE Maps.
Zur Nutzung der Funktionen von HERE Maps ist es notwendig, Ihre IP Adresse zu speichern.
Diese Informationen werden in der Regel an einen Server von HERE Maps übertragen und dort gespeichert.
Die Nutzung von HERE Maps erfolgt im Interesse einer ansprechenden Darstellung unserer Online-Angebote und an einer
leichten Auffindbarkeit der von uns auf der Website angegebenen Orte.
Rechtsgrundlage für die Nutzung des Dienstes ist Art. 6 Abs. 1 f DSGVO.
Verwendung auf gesetzlicher Grundlage von: Einwilligung Anbieter: HERE Global B.V., Kennedyplein 222 -226 5611, ZT Eindhoven, Niederlande Datenschutzerklärung:https://legal.here.com/de-de/privacy/policy
Google Maps (MeinBereich)
Zweck: Google Maps zeigt Karten auf der Website als Iframe oder über JavaScript direkt eingebettet
als Teil der Website an.
Auf dem Client-Gerät des Nutzers werden keine Cookies im technischen Sinne gesetzt, aber es werden technische und
persönliche Daten wie z.B. die IP-Adresse vom Client an den Server des Diensteanbieters übertragen, um die Nutzung
des Dienstes zu ermöglichen.
Verwendung auf gesetzlicher Grundlage von: Einwilligung Anbieter: Google Ireland Limited Datenschutzerklärung:https://policies.google.com/privacy
Google Charts (MeinBereich)
Zweck: Diese Seite nutzt über eine API die Diagrammerzeugung Google Charts.
Zur Nutzung der Funktionen von Google Charts ist es notwendig, Ihre IP Adresse zu speichern.
Diese Informationen werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert.
Wir haben keinen Einfluss auf diese Datenübertragung.
Verwendung auf gesetzlicher Grundlage von: Einwilligung Anbieter: Google Ireland Limited Datenschutzerklärung:https://policies.google.com/privacy
Google reCAPTCHA
Zweck: Google reCAPTCHA ist eine Lösung zur Erkennung von Bots, z.B. bei der Eingabe von Daten in
Online-Formulare, und zur Verhinderung von Spam.
Die Cookies dienen dazu den Nutzer innerhalb der Google bekannten Daten über den Nutzer zu identifizieren und die
Bösartigkeit des Nutzers zu klassifizieren.
Diese gesammelten Daten können mit Daten von Nutzern verknüpft werden, die sich bei ihren Google-Konten auf
google.com oder einer lokalisierten Version von Google angemeldet haben.
Verwendung auf gesetzlicher Grundlage von: Einwilligung Anbieter: Google Ireland Limited Datenschutzerklärung:https://policies.google.com/privacy
Statistiken
Diese Cookies werden für statistische Erhebungen eingesetzt und ermöglichen u.a. die Besucher
dieser Seite und Seitenaufrufe zu zählen sowie die Herkunft der Seitenbesuche auszuwerten.
Mit den Cookies sind wir in der Lage zu bestimmen, welche Inhalte unseren Besuchern am meisten
gefallen und wie sie sich auf unserer Internetpräsenz bewegen.
Google Analytics
Zweck: Google Analytics ist ein Dienst zur Erstellung detaillierter Statistiken über das
Nutzerverhalten auf der Website.
Die Cookies werden verwendet, um Nutzer zu unterscheiden, die Anfragerate zu drosseln, die Client-ID mit der
AMP-Client-ID des Nutzers zu verknüpfen, kampagnenbezogene Informationen von und für den Nutzer zu speichern und um
Daten von mehreren Seitenaufrufen zu verknüpfen.
Verwendung auf gesetzlicher Grundlage von: Einwilligung Anbieter: Google Ireland Limited Datenschutzerklärung:https://policies.google.com/privacy
Marketing
Um Werbeanzeigen besser auf Sie und Ihre Interessen zuschneiden zu können,
sammeln sogenannte Marketing-Cookies (von Dritten) Informationen sowohl während Ihres Aufenthaltes auf unser
Website als auch darüber hinaus auf anderen Seiten.
Teilweise werden für diese Cookies auch personenbezogene Daten verarbeitet.
Cookies in sozialen Medien bieten die Möglichkeit, Sie mit Ihren sozialen Netzwerken zu verbinden und
Inhalte unserer Website über soziale Medien zu teilen.
Google Ads Conversion-Tracking
Zweck: Wir nutzen das Online-Werbeprogramm „Google AdWords“ und im Rahmen von Google AdWords das
Conversion-Tracking.
Wenn Sie auf eine von Google geschaltete Anzeige klicken, wird ein Cookie für das Conversion-Tracking auf Ihrem
Rechner abgelegt.
Diese Cookies verlieren nach 30 Tagen ihre Gültigkeit, enthalten keine personenbezogenen Daten und dienen somit
nicht der persönlichen Identifizierung.
Wenn Sie bestimmte Internetseiten unserer Website besuchen und das Cookie noch nicht abgelaufen ist, können Google
und wir erkennen, dass Sie auf die Anzeige geklickt haben und zu dieser Seite weitergeleitet wurden.
Jeder Google AdWords-Kunde erhält ein anderes Cookie. Somit besteht keine Möglichkeit, dass Cookies über die
Websites von AdWords-Kunden nachverfolgt werden können.
Die Informationen, die Mithilfe des Conversion-Cookie eingeholten werden, dienen dazu, Conversion-Statistiken für
AdWords-Kunden zu erstellen, die sich für Conversion-Tracking entschieden haben.
Hierbei erfahren die Kunden die Gesamtanzahl der Nutzer, die auf ihre Anzeige geklickt haben und zu einer mit einem
Conversion-Tracking-Tag versehenen Seite weitergeleitet wurden.
Sie erhalten jedoch keine Informationen, mit denen sich Nutzer persönlich identifizieren lassen.
Wenn Sie nicht am Tracking teilnehmen möchten, können Sie dieser Nutzung widersprechen, indem Sie die Installation
der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser Software verhindern (Deaktivierungsmöglichkeit).
Sie werden sodann nicht in die Conversion-Tracking Statistiken aufgenommen.
Verwendung auf gesetzlicher Grundlage von: Einwilligung Anbieter: Google Ireland Limited Datenschutzerklärung:https://policies.google.com/privacy
Google Ads Conversion Tracking & Google Remarketing
Zweck: Google Ads Conversation Tracking verfolgt die Konversionsrate und den Erfolg von Google
Ads-Kampagnen. Es werden Cookies verwendet, um Nutzer zu unterscheiden und ihr Verhalten auf der Website im Detail
zu verfolgen und diese Daten mit Werbedaten aus dem Google Ads-Werbenetzwerk zu verknüpfen. Darüber hinaus werden
die Daten für das so genannte “Remarketing” verwendet, um Nutzern, die bereits auf eine unserer Anzeigen innerhalb
des Google Ads-Netzwerks geklickt haben, erneut gezielte Werbung anzuzeigen. Diese Daten können mit Daten über
Nutzer verknüpft werden, die sich bei ihren Google-Konten auf google.com oder einer lokalisierten Version von Google
angemeldet haben.
Verwendung auf gesetzlicher Grundlage von: Einwilligung Anbieter: Google Ireland Limited Datenschutzerklärung:https://policies.google.com/privacy
Über den Link Datenschutz / 'Einstellungen' im Fuß der Website können Sie ihre Einstellungen
jederzeit ändern.