BAföG-Rückzahlung - Lohnt sich die vorzeitige Tilgung durch Kredit oder Eigenkapital?
Etwa fünf Jahre nach Ende des Studiums beginnt die BAföG-Rückzahlung. Sie kann durch monatliche Zahlungen oder durch die Tilgung in einer Summe erfolgen. Welche Methode ist günstiger?
Die regelrechte BAföG-Rückzahlung
Finanziert ein Student sein Studium ganz oder teilweise durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (kurz BAföG), dann muss er die Hälfte der erhaltenen Summe später zurückzahlen. Dieses Staatsdarlehen ist zinslos. Die andere Hälfte des BAföG wird als Zuschuss ausgezahlt und somit nicht zurückgefordert. Innerhalb von 20 Jahren muss das Staatsdarlehen komplett zurückgezahlt werden. Wurde ein Studium nach dem 28.02.2001 begonnen, ist die gesamte Rückzahlung auf 10 000 Euro begrenzt. Diese Begrenzung gilt aber nicht für ein Studium, das man vor diesem Datum begonnen hat. Hier muss die komplette Darlehenssumme zurückgezahlt werden. Die Tilgungsrate, also die Höhe der regelmäßigen Zahlungen, ist unabhängig von der Höhe des Darlehens. Sie wird vom Bundesverwaltungsamt festgelegt. Pro Quartal müssen mindestens 315 Euro zurückgezahlt werden, das sind monatlich 105 Euro.
Viereinhalb Jahre nach Beendigung der Förderungshöchstdauer, die von der Regelstudienzeit abhängt, bekommt der ehemalige Student einen Darlehenserfassungsbescheid vom Bundesverwaltungsamt. Darin wird auf die sogenannten Darlehensteilerlassmöglichkeiten hingewiesen. Diese bestehen, wenn das Darlehen komplett oder teilweise vorzeitig zurückgezahlt wird. Der Student muss in dem Fall nicht die volle Summe zurückzahlen. Je nach Höhe der vorzeitigen Tilgung werden 8 bis 50,5 Prozent der Rückzahlung erlassen. Das kann leicht einige Tausend Euro ausmachen. Allerdings muss die Entscheidung für eine vorzeitige Rückzahlung des Darlehens schnell fallen. Innerhalb eines Monats nach der Zustellung des Bescheides muss man einen entsprechenden Antrag bei dem Bundesverwaltungsamt stellen. Aus diesem Grund sollte man bei Finanzierungs- und Detailfragen schnell eine Beratung hinzuziehen, bevor das Amt einen Rückzahlungsbescheid mit den Zahlungsterminen erstellt.
Tilgung durch Bankdarlehen
Bei der Tilgung des Staatsdarlehens durch einen Bankkredit spielen die fälligen Kreditzinsen eine maßgebliche Rolle. Mithilfe eines Zinsrechners lässt sich der sogenannte Grenzzinssatz ermitteln. Bei diesem Zinssatz ist die Höhe der zu zahlenden Zinsen über die gesamte Laufzeit des Kredits genauso hoch wie der Tilgungserlass des Bundesverwaltungsamtes. Nur wenn der tatsächlich zu zahlende Zinssatz für den eventuellen Bankkredit geringer ist, macht der Student einen Gewinn mit der vorzeitigen Tilgung. Bei niedrigen Kreditzinsen lohnt sich die vorzeitige Rückzahlung also mehr als in einer Hochzinsphase. Allerdings ist auch zu bedenken, dass ein Bankkredit nicht ohne Kosten gestundet wird, wenn die Raten aufgrund von Arbeitslosigkeit oder geringem Verdienst nicht gezahlt werden können. Bei der BAföG-Rückzahlung ist auf Antrag eine Stundung für jeweils ein Jahr möglich, wenn das Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt. Dabei wird auch berücksichtigt, ob Unterhaltspflichten gegenüber einem Ehegatten oder Kindern bestehen.
Wer sein Studium im März 2001 oder später begonnen und hohe BAföG-Zahlungen bekommen hat, muss noch einen weiteren Punkt bedenken. Die gesamte Rückzahlung ist auf 10 000 Euro beschränkt. Mehr Geld muss in keinem Fall zurückgezahlt werden. Der Erlass für eine vorzeitige Rückzahlung wird jedoch auf die gesamte Darlehensschuld berechnet. Hat jemand zum Beispiel 36 000 Euro BAföG bekommen, dann beläuft sich die Darlehenssumme auf 18 000 Euro. Bei einer vorzeitigen Tilgung werden 41,5 Prozent der Schulden erlassen. Es müssten also 10 530 Euro zurückgezahlt werden. Da die Rückzahlung auf 10 000 Euro begrenzt ist, sind tatsächlich nur 10 000 Euro zu zahlen. Das bringt keine Ersparnis gegenüber einer Ratenzahlung, bei der ebenfalls 10 000 Euro zu zahlen wären. In diesem Fall wäre ein Student unter Umständen besser beraten, wenn er die Ratenzahlung wählt, da ein Kredit nur unnötige Kosten verursacht.
Tilgung durch Eigenkapital
Möchte man das BAföG-Darlehen nicht durch einen Kredit, sondern mit eigenem Kapital zurückzahlen, dann sind die Guthabenzinsen, die man für dieses Kapital bekommen könnte, maßgeblich für eine Entscheidung. Der relevante Grenzzinssatz ist genauso hoch, wie der Grenzzinssatz für eine Kreditaufnahme. Im Gegensatz zu den Kreditzinsen sollten die Guthabenzinsen, die man für eine Geldanlage bekommt, jedoch höher als dieser errechnete Zinssatz sein. In Zeiten niedriger Zinsen erwirtschaftet eine sichere Geldanlage kaum so viel Geld, wie sich durch eine vorzeitige Rückzahlung sparen lässt. Wenn man jedoch eine Festgeldanlage kündigt, darf man die zu zahlenden Strafzinsen bei der Rechnung nicht unbeachtet lassen. Außerdem muss man auch bei einer vorzeitigen Tilgung durch Eigenkapital die Schuldenbegrenzung auf 10 000 Euro berücksichtigen. Wenn man durch die vorzeitige Rückzahlung kein Geld spart, dann sollte man lieber die Ratenzahlung wählen. So kann das eigene Kapital zumindest eine kleine Rendite erwirtschaften. Für die Berechnung des Grenzzinssatzes und eine Beratung rund um das Thema findet man vielseitige Hilfen im Internet.
Vorzeitige Tilgung eines Teilbetrages
Das BAföG-Darlehen kann nicht nur im Ganzen vorzeitig zurückgezahlt werden. Auch die vorzeitige Tilgung eines Teilbetrages ist möglich. Für den Betrag, der vorzeitig getilgt wird, bekommt der Student ebenfalls einen Nachlass. Die Summe richtet sich nach der Höhe der vorzeitigen Tilgung, genau wie bei einer kompletten vorzeitigen Rückzahlung. Werden zum Beispiel 500 Euro vorzeitig getilgt, beträgt der Erlass 8 Prozent. Es müssen tatsächlich nur 460 Euro gezahlt werden. Es lohnt sich also, während der tilgungsfreien Zeit direkt nach dem Studium ein wenig Geld anzusparen. Damit steigt die Möglichkeit einer vorzeitigen Rückzahlung erheblich. Reicht die angesparte Summe nicht für eine komplette Tilgung des Staatsdarlehens, so muss zumindest kein so hoher Kredit aufgenommen werden. Wer sein Darlehen lieber ohne einen Bankkredit zurückzahlen möchte, kommt wenigstens in den Genuss eines kleinen Erlasses.
Fazit - Der Beginn des Studiums ist entscheidend
Studenten, die ihr Studium vor dem 1. März 2001 begonnen haben, können von einer vorzeitigen Tilgung ihres BAföG-Darlehens am meisten profitieren. Bei ihnen greift die Begrenzung der Rückzahlung auf 10 000 Euro noch nicht. Gerade bei einer hohen BAföG-Zahlung und einer damit verbundenen hohen Kreditsumme lässt sich viel Geld durch die vorzeitige Rückzahlung sparen. Wurde dagegen erst im März 2001 oder später ein Studium begonnen, haben Studenten mit einer Darlehenssumme nahe 10 000 Euro das größte Sparpotenzial bei einer vorzeitigen Tilgung.
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