BGS Bauherren Grundstücksservice GmbH

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BGS Bauherren Grundstücksservice GmbH

Schongauerstr. 29-31
04328 Leipzig

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Fax: 0341 - 2527220


Öffnungszeiten

Mo.–Fr. 08:00–17:00

Neueste Bewertung:  5/5

am 24.05.2022 bewertet von C. S., Doberschütz 04838

Meine Erfahrungen !

Mit der Betreuung durch Herrn Ivo Pammler waren wir sehr zufrieden. Die Vor- und Nachbereitung war sehr professionell. Die Vor- und Nachbereitung war sehr professionell. Bei der Durchführung und Prozessbegleitung stand er uns mit Rat und Tat zur Seite. Die persönliche Note wollten wir auch erwähnen – sehr sympathisch!!!

BGS Bauherren Grundstücksservice GmbH

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Gesamtbewertung ( 38 Bewertungen)

4,79/5 Sterne

38 Bewertungen im Überblick

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vom

1 Stern

kennstdueinen

Hier sind Worte wenig wert und das Risiko groß

Ich kann von keinen guten Erfahrungen berichten. Als Grundstücksinteressent trat ich mit der Firma BGS in den Kontakt, die Verhandlung und den geplanten Verkaufsablauf. Nach der Festlegung auf das gewünschte Grundstück reichte ich einen Bauantrag ein, lies ein EFH projektieren und legte die Grundsteine für die Finanzierungsbeantragung. Die üblichen Abläufe würde ich meinen. Das Grundstück wurde für 4 Wochen vertraglich reserviert, die Reservierungsgebühr i. H. v. 1000, - € brauchte ich durch ausgesprochene "Großzügigkeit" vorerst nicht zahlen. Mein Planungszeitraum streckte sich etwas, da ich alle Baupreise mittels Angebotsanfragen selbst einholte. Wärend des Ablaufes wurde sowohl von den Eigentümern (. .. haben andere Interessenten) als auch von BGS Druck ausgeübt (. .. sie müssen 1000, - € zahlen wenn der Kauf platzt). Der bearbeitende Mitarbeiter missverstand mich dazu in einer wichtigen Sache und schob unterschwellig mir den Fehler unter. Auf der Zielgeraden dann, nachdem nochmal Klartext gesprochen wurde, lautete das Versprechen: Keine neuen Interessenten und überarbeiteter Vertragsentwurf in 2 Wochen bei Ihnen. Reelles Ergebnis: Tatsächliche Meldung nach 2 Wochen, mit spontaner Absage abgebügelt. Neue Interessenten sind natürlich plötzlich doch da, nach Angabe des Mitarbeiters samt Projekt und Finanzierung im Gepäck. Hier wird eindeutig zweigleisig gefahren. Vollmundig wurde mir mit ausgesprochener "Großzügigkeit" wieder die Strafzahlung der 1000, - € Reservierungsgebühr erlassen. Die rechtliche Grundlage suche ich heute noch. Einen Tag nach der Absage hatte ich den positiv beschiedenen Bauantrag erhalten, welcher nun neben neuen Planungskosten finanziell zu tragen ist und bestenfalls als Anzünder dient. Hier herrscht ein wahnsinnig großes Risiko, am Ende sehr schlecht dazustehen, ohne eine Handhabe. Das sollte man sich stark durchdenken, ob man das möchte.

hat diese Bewertung am 14.06.2016 kommentiert:

Hallo Herr F., wir bedauern, dass Ihnen falsche Informationen von dritten zu „üblichen“ Ablaufen zugetragen wurden. Ein Bauantrag für ein „fremdes“ Grundstück einzureichen, gehört definitiv nicht zu den üblichen Abläufen. Auch im Hinblick auf die Erstellungs- und Bearbeitungsfristen, welche lt. SächsBO §67 (7) bis zu 3 Monaten ab Erklärung der Vollständigkeit umfassen. Aufgrund der derzeitigen Marktsituation sind oft mehrere Interessenten am Erwerb eines Grundstückes interessiert, welche natürlich auch bei einem reservierten Grundstück ihre Chance nutzen möchten und mehrfach nachfragen. Der Grundstückseigentümer ist bestrebt sein Grundstück schnellstmöglich zu verkaufen, so dass es uns nach einem 2,5-monatigen Reservierungszeitraum (normal sind 4 Wochen) ohne absehbaren Beurkundungstermin nicht möglich war, Ihre Reservierung weiterhin vor dem Eigentümer zu vertreten. Die Ihnen erlassene Reservierungsgebühr, welche wir im Normalfall für unsere Aufwendungen und Verdienstausfall berechnen, sollte Ihnen unseren fairen Umgang zeigen. Schade, dass Sie unser Entgegenkommen nicht anerkennen können. Schade, dass Sie für eine telefonische Aussprache nicht erreichbar sind und stattdessen diesen unpersönlichen Weg gewählt haben. Bei künftigen Bewertungen bitten wir Sie, bei den Tatsachen zu bleiben und diese sachlich zu verfassen. Wir wünschen Ihnen trotzdem für die Zukunft alles Gute. Das Team der BGS Bauherren Grundstücksservice GmbH

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vom

1 Stern

kennstdueinen

keine guten Erfahrungen

Wir haben ein Haus als Käufer bei BGS Bauherren Grundstücksservice GmbH resevieren lassen, weil wir noch auf die Bescheidung der SAB nach dem Hochwasser warten mußten, um die Finanzierung sicher zu stellen. Die Bescheidung der SAB dauerte dann dem Verkäufer zu lange u. er hat anderweitig (über BGS den Käufer gesucht! ) verkauft, dennoch wurde uns eine Aufwandsentschädigung über BGS in Rechnung gestellt, obwohl wir als Käufer am Kauf festgehalten hätten und uns schon um eine Gesamtfinanzierung (ohne SAB) gekümmert hatten. Auf meine Widerspruchs-Mails gegen die Rechnung wird einfach nicht mehr reagiert :(, sondern eine Mahnung geschickt.

hat diese Bewertung am 22.05.2014 kommentiert:

Hallo Frau Richter, bedauerlicherweise war es uns nach einem 7-monatigen Reservierungszeitraum (normal sind 4 Wochen) ohne absehbaren Beurkundungstermin nicht möglich, diese Reservierung weiterhin vor dem Eigentümer zu vertreten, da wir während dieser gesamten Zeit alle weiteren Kaufinteressenten abgewiesen haben. Auch die aufgrund Ihrer persönlichen Situation (Hochwasser) um 82,5 % reduzierte Reservierungsgebühr, welche keineswegs unsere Aufwendungen abdeckt, sollte Ihnen helfen. Schade, das Sie unser Entgegenkommen nicht anerkennen können. Wir hätten uns über einen fairen Umgang gefreut, und wünschen Ihnen für die Zukunft alles Gute. Das Team der BGS Bauherren Grundstücksservice GmbH

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