Ungeeignet für Elternteile in Sorge um ihr Kind
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K. T., Hamburg 22339, vom 20.01.2011
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Auf der Suche nach einer Rechtsvertretung in einem Umgangsrechtsprozeß bin ich auf Maike Hansen gestoßen. Im kostenpflichtigen (178, 00 EURO) Beratungsgespräch machte sie auf mich einen sehr kompetenten Eindruck. Auch ihre Abrechnung im Falle der Vertetung basiert auf der Gebührenordnung und keinen überteuerten Stundensatz-Vereinbarungen.
Im Vorfeld der Klage auf Umgangsrecht und des anschließenden Prozesses versorgte ich sie sehr umfangreich mit Material. Hiervon machte sie zunächst im Antrag keinen Gebrauch sondern stellte den Antrag nach Textbausteinen. In der Verhandlung selbst machte sie den Mund nicht auf, brauchte sie glücklicherweise auch nicht, da der Richter, gleich mit seiner Meinung, die er dann auch als Vergleich umsetzte und beschloss, in die Tür kam. Widerrede ließ der Richter nicht zu. Der Vergleich kam meinem Wunsch auch recht nahe, sodaß es leicht verdientes Geld für Frau Hansen war.
Doch es ging weiter.
Der gegnerische Anwalt, stark in seiner Ehre verletzt sendete Briefe und Klagandrohungen an Frau Hansen, die diese schlicht nicht bearbeitete. Nach Wochen kam ein Entwurf eines Erwiderungsschreibens, der schon längst von den Ereignissen eingeholt war. Diese Ereignisse (Elternberatung) mißachtete Frau Hansen schlicht. Überhaupt reagierte sie nur selten und dann unter Druck auf Anrufe oder Mails. Sie wich jedem Kommunikationsversuch aus, ließ sich vertrösten oder reagierte gar nicht.
Für einen Vater, für den es um das Wohl seiner Tochter geht, und das die Anwältin überhaupt nicht interessierte, ist dies nicht nur faktisch sondern auch emotional untragbar.
Nach allem sehe ich in Frau Hansen nur eine jener vielen Anwälte, die sich mit Mandaten überhäufen, Gebühren kassieren (einer zahlt schließlich immer) und dann keine Lust haben ihren Dienst zu leisten. Für eine Familienanwältin besonders bedenklich, da oft das Wohl eines Kindes an dem Engagement der rechtlichen Vertretung hängt.