Aus den Aussagen anderer wurde Herr Ruwe als zu gelassen geschildert.
Diese Bewertung wurde von Udo Pohlmann, Bielefeld, vom 30.08.2008 , mit von 5 Sternen bewertet.
Ich hatte einen einfachen Fall wegen Unterlassung einer Verleumdung. Herr Ruwe hatte einen PKH Antrag eingereicht und bei Ablehnung die Gegenvorstellung eingereicht. Das war laut Gericht unmöglich, denn diese ist nur als letzte Instanz möglich. Im allgemeinen hatte er kaum Interesse am Sieg und am Erfolg. Von anderen wurde schon einmal der Begriff "Schlaftablette" benutzt um seine Gelassenheit zu beschreiben.
Eine harmlose Anzeige gegen mich wollte er gar nicht bearbeitetn, sondern kopierte nur die Seiten der Akte für meine Verwendung.
Aussage Kanzlei Ruwe: Wir machen keine Strafsachen.
Später sah ich Frau Ruwe als Verteidigerin in einer Strasache bei Gericht.
Das istdoch sehr sonderbar.
Herr Ruwe ist nicht zu empfehlen.
Udo Pohlmann
