Minimierung seines Aufwandes und Optimierung seiner Vergütung
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B. H., Mahlow 15831, vom 18.12.2009
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Der Anwalt schickte einen mir unbekannten Anwalt aus seiner Kanzlei zur Verhandlung am Landgericht. Er war nicht wirklich sachkundig, minimierte seinen Aufwand und drängte zu einem Vergleich. Er hat meinen Standpunkt überhaupt nicht vertreten. Er hat nicht einmal versucht das Gericht von meinem Standpunkt zu überzeugen. Ich stimmte dem Vergleich nur zu, da er meinte, es würde sonst noch teurer für mich. Der Vergleich hat seine Vergütung optimiert und ging zu meinen Lasten. Ich habe daraufhin beim OLG Beschwerde eingelegt und Recht bekommen. Der Vergleich war unzulässig und die Klage am Landgericht hätte abgewiesen werden müssen. Auf den Vergleichskosten bin ich trotzdem sitzen geblieben. Obwohl ich am Ende Recht bekam, hat der Anwalt einen Kostenfestsetzungsantrag gegen mich gestellt, was unzulässig war. Dem habe ich dann widersprochen und Recht bekommen. Ich habe für Schlechtleistung viel Geld bezahlt. Jetzt hat er mich noch auf Unterlassung verklagt, damit ich mit meiner Meinung nicht an die Öffentlichkeit trete.