Zweifelhaft
Diese Bewertung wurde von Sven D., Frankfurt am Main 60314, vom 16.10.2010 , mit von 5 Sternen bewertet.
1. Ich bin Eigentümer in einer Wohnanlage unter GWH Verwaltung. Folgendes habe ich erlebt: In der Anlage wohnt ein sozial schwacher Mann als Mieter der GWH. Auf der Eigentümerversammlung wurden alle Aspekte dieses Menschen erörtert (Verletzung der Würde, der Privatshäre) und angekündigt man werden Ihn schon rausbekommen. Man will Ihn zu einer Renovierung "verdonnern" die er als ALG II Empfänger nicht bezahlen kann. Die Wohnung will die GWH danach verkaufen, deshalb versucht man Ihm die Renovierung anhängen.
2. Einen Türken hat die GWH eine Wohnung eine Wohnung zum Kauf angedreht, die unter der sauberen Tapete total verschimmelt war. Der Mann zog vor Gericht. Das Ergebnis: Er ist mit seiner Familie ausgezogen und vermietet die verschimmelte Bude an andere Türken und hat einen Job als Quasi-Hausmeister bei der GWH. Jetzt gefährdet er mit der Vermietung die Gesundheit seiner Landsleute.
3. Wegen anstehender Sanierung gibt die Eigentümergemeinschaft ein Gutachten in Auftrag. Sie erhält jedoch nicht das Gutachten sonderen eine "Zusammenfassung" mit einer eigenen Kalkulation der Kosten. Das Gutachten ist mir bekannt. Die Differenz der Sanierungskosten zwischen Gutachten und der "Zusammenfassung" liegt im sechstelligen Euro-Bereich.
Sven D.
