Illegale Taschenkontrollen
Diese Bewertung wurde von J. B., Frankfurt 65929, vom 17.06.2011 , mit von 5 Sternen bewertet.
Taschenkontrollen hat der BGH schon vor langer Zeit verboten.
Lidl lässt trotzdem kontrollieren.
An der Kasse müssen Kunden ihre Einkaufstrolleys öffnen.
Ich verweigerte die illegale Kontrolle.
Der unverschämte Lidl-Verkäufer verbot mir zukünftig den Zutritt in den Markt.
Lidl zeigt wieder einmal mehr, dass er geltendes Recht bricht und behandelt seine Kunden nach Gutsherrenmanier.
