Rechtsanwaltskanzlei Klaus Fischer

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Rechtsanwaltskanzlei Klaus Fischer

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60313 Frankfurt am Main

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am 26.03.2019 bewertet von Stefan D., Frankfurt Am Main

Hervorragender Anwalt im Immobilienrecht

Herr Rechtsanwalt Fischer ist ein außergewöhnlicher, hervorragender Anwalt im Immobilienrecht der sein Fach durch seine jahrzehntelange Tätigkeit bestens versteht. Wir möchten uns auf diesem Weg bei Ihnen und Ihrem Team für Ihre hervorragende Leistung und das Sie uns vor größeren Schaden bewahrt haben, ausdrücklich bedanken. Wir können He... Weiterlesen

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Gesamtbewertung ( 52 Bewertungen)

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vom

5 Sterne

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Top Anwlt

RA Klaus Fischer zeichnet sich durch hohe Fachkompetenz, grosse Erfahrung, Gründlichkeit und echtes Interesse für die Anliegen seiner Mandanten aus. Eine kurzfristige Terminvergabe durch das stets freundliche Assistenzteam ist genauso selbstverständlich wie "Vor-Ort-Termine" bei Bedarf. Ich fühle mich bestens beraten und betreut und habe Herrn Fischer bereits mehrfach weiterempfohlen.

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vom

5 Sterne

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Herr Fischer hat sich in einer ziemlich verfahrenen Angel...

Herr Fischer hat sich in einer ziemlich verfahrenen Angelegenheit äußerst engagiert für mich als Vermieter eingesetzt und hat es letztlich geschafft wieder Ordnung her zu stellen und einen Problemmieter vor die Tür zu setzen.
Herr Fischer ist ganz sicherlich ein Spezialist im Mietrecht und allgemein im Immobilienrecht bestens beschlagen.
Auch bei weiteren aktuellen Mietangelegenheiten fühle ich mich von ihm sehr gut unterstützt und bin sicher, dass auch diese Probleme von ihm gut gelöst werden.

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vom

5 Sterne

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Herr Fischer ist äußerst engagiert für uns als Mandanten ...

Herr Fischer ist äußerst engagiert für uns als Mandanten vorgegangen und hat uns immer umfänglich informiert und rechtsanwaltlich beraten. Sein resolutes und überzeugendes Auftreten wird zusätzlich durch eine hohe juristische Kompetenz und Erfahrung insb. im Baurecht unterstützt.
Wir haben uns bei ihm sehr gut aufgehoben gefühlt mit unserem Anliegen und er hat uns mit viel Engagement unterstützt.
Auch wenn man immer wieder hofft keinen Anwalt mehr zu brauchen, so werden wir im Falle dessen, gerne wieder ihn kontaktieren.

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vom

5 Sterne

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Rechtsstreit mit Bauunternehmen wegen falscher Hausentwäs...

Rechtsstreit mit Bauunternehmen wegen falscher Hausentwässerung.
Zum Prozedere:
RA Fischer nannte einen renommierten Gutachter der für uns ein Privat-Gutachten erstellte.
Herr Ra Fischer leitete ein Beweissicherungsverfahren ein, um die Verjährung abzuwenden. Das Gericht bestellte einen amtlich vereidigten Gutachter. Dieser sah den Umfang der der geforderten Änderungen als nicht erforderlich an, da "es ja funktioniert". Im März 2016 entschied das LG umfänglich im Sinne der Klage. Der Anwalt der Beklagtenseite nannte es noch im Sitzungsraum "einmalig", dass das Gericht nicht dem amtlich vereidigten Gutachter gefolgt war; er kündigte Revision an.
Nach über 4 Jahren bestätigte das OLG das Urteil der ersten Instanz.
Durch das geschickte Vorgehen von Herrn RA Fischer in Kooperation mit dem durch ihn benannten Privatgutachter konnten Regelverletzungen der Bautechnik gut belegt werden. Vieles war noch komplizierter als hier beschrieben.
Herr RA Fischer ist ein hervorragender und erfahrener Baurechtler.

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vom

5 Sterne

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Herr Fischer hat mich schnell und sehr kompetent bei Unge...

Herr Fischer hat mich schnell und sehr kompetent bei Ungereimtheiten eines Maklergeschäftes beraten.
Er mir dadurch einen teuren Rechtstreit erspart, der sich nicht für mich gerechnet hätte.
Dieser Mann ist mit seiner Erfahrung ein Fundus an Wissen, der sich für seine Klienten auszahlt.

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vom

5 Sterne

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Fachkompetente Immobilienberatung

Herr Ra. Fischer hat mich seit ca. Anfang der 90er Jahre in meinen Immobilienangelegenheiten ausserordentlich sorgfältig und erfolgreich beraten und vertreten. Beeindruckend war dabei insbesondere auch seine treffsichere juristische Einschätzung der jeweiligen Sachlage. So hat er in verschiedenen Fällen dazu geraten, Einigung mit der anderen Seite herbeizuführen, wodurch Prozeßkosten über 2 Instanzen vermieden werden konnten und hat jetzt wieder erneut eine Rechtsstreitigkeit für mich positiv beendet. Ra. Fischer ist als absolut professionell einzustufen und zählt nach meiner Meinung zu den Experten auf seinem Gebiet. Ich kann ihn in Immobilienangelegenheiten uneingeschränkt empfehlen.

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vom

5 Sterne

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PABI GmbH Zu den Beleidigungen und Verleumdungen unseres...

PABI GmbH

Zu den Beleidigungen und Verleumdungen unseres Rechtsanwalts in der vorangegangenen Darstellung durch Frau Fauerbach Folgendes:

Wir betreiben eine metallverarbeitende Fabrik und wurden über viele Jahre oft durch Rita Fauerbach beeinträchtigt. Mitarbeiter wurden beleidigt. In Gerichtsverfahren vor dem Landgericht Frankfurt war sie unterlegen.

2010 Verurteilung des Landgerichts zur Rückzahlung von Nebenkostenvorauszahlungen über
ca. € 4.000,00:
Juni 2012 Verbot des Landgerichts, die Geschäftsräume und das Grundstück unserer Firma zu betreten und Geschäftsanlagen zu beschädigen;
Juli 2012 Verbot des Landgerichts, auf dem in unserem Besitz stehenden Grundstück bauliche Veränderungen vorzunehmen, u.a. Androhung von Ordnungsgeld bis € 250.000,00, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten im Falle des Verstoßes gegen das gerichtlich angeordnete Veränderungsverbot;
2014 Verurteilung des Landgerichts, an unsere Firma Pabi GmbH € 10.976,76 plus Zinsen zu zahlen;
2014 Verurteilung des Oberlandesgerichts zur Zahlung von € 3.927,00.

Momentan laufen Zwangsvollstreckungen.

Die vom Landgericht abgewiesene Räumungsklage seitens Frau Rita Fauerbach als Vermieterin uns gegenüber wurde zu ihren Gunsten vom Oberlandesgericht wegen eines Schriftformfehlers im Mietvertrag aufgehoben. Jetzt ist der Vorgang beim Bundesgerichtshof.

Der von Frau Fauerbach behauptete angebliche „Mordanschlag“ von einer, zu unserer Firma gehörenden Person ist verleumderisch. Das Landgericht sah den Vorfall gänzlich umgekehrt. Frau Fauerbach verhinderte schimpfend und beleidigend das Hineinfahren eines Mitarbeiters, der zur Arbeit morgens auf das Betriebsgrundstück wollte, durch Versperren der Autozufahrt, wobei das Landgericht meinte, dass man dies als Hausfriedensbruch, Beleidigung und Nötigung werten könnte.

Insgesamt, ohne auf Weiteres eingehen zu wollen, enthält die „Bewertungsdarstellung“ der Frau Rita Fauerbach gröbste Beleidigungen und persönlichkeitsverletzende und sachlich unwahre Angriffe gegen uns, gegen RA Fischer und auch gegenüber der Richterin des Landgerichts Frankfurt, die im Januar 2014 die Räumungsklage gegen unsere Firma abwies.

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vom

1 Stern

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kurz vor der Zwangsräumung der Pabi GmbH, denen Fischer j...

kurz vor der Zwangsräumung der Pabi GmbH, denen Fischer jahrelang bei ihren Machenschaften zur Seite stand, hat er sich zurückgezogen.....und das Feld für einen anderen Rechtsverdreher geräumt, der dann einen neuen Meineid des
Pabi Inhabers bei Gericht eingereicht hat....

durch unwahren Vortrag, Einbringen gefälschter Dokumente in den Prozess und jahrelanges Verschleppen einer Räumungsklage (unter anderem mit einem vorgetäuschten Todesfall in seiner Familie) hat er mich um über eine Million Euro geschädigt.
sexuelle Diskriminierungen beherrscht er auch aus dem FF

mit seinen Machenschaften hat er es Leuten, gegen die bereits 2 mal zwangsversteigert wurde, ermöglicht, sich auf meinem Grundstück einzunisten.
aus einem Mordanschlag durch eine dieser Personen konstruiert er in der Verhandlung eine Verfehlung meinerseits.
3 Jahre Rechtsbeugung durch die Richterin vor dem Landgericht zu Fischers Gunsten begünstigen einen Verdacht:
etliche Leute haben mich gefragt: "ist die mit dem Fischer liiert oder wird die von ihm geschmiert??"
als dann nach fast 4 Jahren Prozess das Oberlandesgericht seinen Machenschaften ein Ende setzt fängt er an, um längere Räumungsfristen zu betteln.

jedem dem Fischer als Gegenanwalt gegenübersteht kann man nur empfehlen jedes noch so kleine Dokument auf Echtheit prüfen zu lassen

Nachtrag
die vom Landgericht ausgesprochenen "Betretungsverbote" wurden vom OLG aufgehoben
es wurde die Räumung bzw die Herausgabe des widerrechtlich besetzten Grundstücks angeordnet
auch die Verurteilung zu Zahlungen, die von der rechtsbeugenden Richterin am Landgericht stammten wurden weitgehend vom OLG aufgehoben....es erfolgte dort keine zusätzliche Verurteilung, wie das die Tippse der "Hausbesetzer" darstellt
es wurde lediglich übersehen eine unberechtigte Rückforderung von Nebenkosten zu kippen
auch der BGH hat dem Räumungsanspruch zugestimmt und am 04.04.2016 wurden Fischers Auftraggeber ENDLICH zangsgeräumt.

aber mit einem anderen Opfer von Fischers Betrügereien zusammen werden wir Ihm schon noch das Handwerk legen

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vom

5 Sterne

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Rechtsanwalt Klaus Fischer- Hervorragende Anwaltsarbeit

RA Fischer, spezialisiert auf Mietrecht, privates Baurecht, Wohnungseigentumsrecht u. a., vertritt uns seit ca. 3 Jahren in einer sehr umfangreichen und komplizierten Mietstreitigkeit, welche über ein normales Maß hinausgeht, gegen eine Gewerbevermieterin. Er überzeugt durch sein juristisch hervorragendes Wissen und seine Durchsetzbarkeit.
Herr Fischer konnte gegen unsere Gewerbevermieterin, die unzulässigerweise Baumaßnahmen auf dem angemieteten Grundstück durchführen wollte, eine einstweilige Verfügung erwirken. Weiter hat er durch seine überzeugende Argumentation erreicht, dass eine Räumungsklage abgewiesen wurde. Ergänzend wurde die Gewerbevermieterin zu Zahlungen verurteilt. Die Anwälte der Gewerbevermieterin wurden, ebenso wie die Vermieterin selbst, verurteilt, das von uns angemietete Grundstück, ohne ausdrückliche Zustimmung nicht zu betreten, wobei für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld bis 250. 000, 00 EUR angedroht wurde. Alles in Allem sind wir mit diesem Anwalt sehr zufrieden und werden von ihm gut betreut. Ihm und seinem äußerst freundlichen und kompetenten Team einen herzlichen Dank. Die Kanzlei können wir daher in jeder Hinsicht weiterempfehlen!

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vom

5 Sterne

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Nicht gezahlte Maklerprovision und Versuch der Entmietung durch Vermieterin

Herr Fischer ist in Sachen Kompetenz und Siegeswillen nicht zu überbieten.
Seine berufliche Erfahrung von 30 Jahren sind unverkennbar.
Er hat uns zweimal zum Sieg verholfen und das in einer bewundernswerten Art und Weise.

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vom

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Hervorragende anwaltliche Leistung

Vor ca. 4 Jahren wurde unser Haus zwangsversteigert.
Durch einen Formfehler scheiterte eine Ersteigerung durch ein Familienmitglied.
Leider erst nach der Zwangsversteigerung nahm ich Kontakt zu Herrn
Rechtsanwalt Fischer auf. Wir beantragten Räumungsschutz. dieser wurde auch gewährt.
Seitdem kämpfen wir, auf der Basis der Rechtsprechung, erfolgreich um eine Räumung zu verhindern. Dies ist uns nun fast 4 Jahre gelungen.
Dieser Vorgang anwaltlichen Handelns ist nach unseren Informationen wohl einmalig. Auch ein uns bekannter Fachmann auf dem Gebiet der Zwangsvollstreckung/Zwangsversteigerung sagte uns ". .. das habe ich in meiner 30 jährigen Karriere noch nicht erlebt. .., ... ihr habt schon einen außergewöhnlichen Rechtsawalt.
Das liegt nach meiner Meinung an folgenden Faktoren:
Herr RA Fischer ist ein absoluter Fachmann auf seinem Gebiet.
Herr RA Fischer arbeitet sehr, sehr gründlich und baut seine Argumentation logisch auf Fakten und Grundsatzurteilen beruhend stimmig auf.
Herr RA Fischer übt seinen Beruf
mit absoluter Hingabe, allerdings auch sehr hart in der Interessenswahrnehmung für seine Mandanten, aus.
Das Mandanteninteresse geht Herrn RA Fischer über alles.
Dies ist bei ihm der Dreh- und angelpunkt.

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vom

5 Sterne

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Die unschätzbare Arbeit von Rechtsanwalt Klaus Fischer

Herr Fischer hat uns in einer Miet – und Wohnangelegenheit brillant vertreten.
Einer überaus strukturierten und präzisen Argumentation verdanken wir, den für uns sehr wichtigen Erfolg im Rechtsstreit.

Er begeisterte uns mit seiner Professionalität und Qualität als Anwalt und Mensch.
Er beherrscht sein Metier zweifelsohne und wir würden uns jederzeit in Streitfragen bedenkenlos an Ihn wenden.

Nicht nur der erste, sondern auch der zweite Prozess wurde von Ihm klar dominiert.

Danke und Chapeau, Herr Rechtsanwalt!

Dank Herrn Fischer konnte in unserer Familie endlich wieder Ruhe einkehren, wir sind daher zutiefst verbunden und können Ihn wärmstens und ohne Bedenken weiterempfehlen.

Mit Begeisterung erlaube ich mir ein Dictum aus „De finibus bonorum et malorum“ von Cicero zu erwähnen:
„ Iucundi acti labores“.

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