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“Herr Rechtsanwalt Fischer ist ein außergewöhnlicher, hervorragender Anwalt im Immobilienrecht der sein Fach durch seine jahrzehntelange Tätigkeit bestens versteht. Wir möchten uns auf diesem Weg bei Ihnen und Ihrem Team für Ihre hervorragende Leistung und das Sie uns vor größeren Schaden bewahrt haben, ausdrücklich bedanken. Wir können Herrn Rechtsanwalt Fischer nur bestens weiter empfehlen.
H. u. S. D.”
“Herr RA. Klaus Fischer ist eine wahre Kapazität in seiner Branche. Mit seinem Wissen und der jahrelangen Erfahrung die Herr Fischer an den Tag legt, ist man als Mandant bestens aufgehoben. Seine Art und Weise sich einer Sache anzunehmen, sticht positiv heraus. Das Engagement und der Einsatz ist bemerkenswert. Es wurden sogar Samstagstermine vereinbart, um die knappe Vorlaufzeit zu den Gerichtsterminen einzuhalten. Seine Schriftsätze sind inhaltlich und sachlich vorbildlich. Er hatte uns als Maklerunternehmen vertreten und konnte im 2. Gerichtstermin einen guten Vergleich erwirken. Wir wurden in dieser Sache vormals von 2 anderen Anwälten vertreten, die keineswegs an Herrn Fischer rankommen. Wir werden ganz sicher in unserer Zunft und im privaten Herr Fischer weiterempfehlen. Für uns persönlich ist er die absolute Nr. 1. in diesem Segment!”
von Stefan D., Frankfurt Am Main 60435 |
21.09.2018
“Sehr erfahrener Anwalt”
“Herr RA Klaus Fischer ist ein sehr erfahrener fachkompetender Anwalt. Durch seine über 35jährige Berufserfahrung geniest er unser vollstes Vertrauen und wir fühlen uns gut bei Ihm aufgehoben. Des weiteren haben wir Herrn Fischer schon mehrfach weiterempfohlen.”
“Aufgeweckt intelligenter Jurist mit sehr viel Erfahrung und Kompetenz”
“Herr RA Fischer und sein Team sind in jeglicher Hinsicht zu empfehlen. Unkomplizierte Terminvergabe, stets wertschätzend freundlicher Empfang, sehr kompetente Beratung und Vertretung durch Herrn RA Fischer.
Als Mandant ist man stets über den aktuellen Sachstand informiert. Es erfolgt eine zeitnahe, fundierte Beratung mit realistischer Besprechung und Einschätzung von Folgeschritten, welche auch von juristischen Laien sehr gut zu verstehen sind. Und wenn es sein muss, auch am Wochenende.
Ich wurde bereits mehrfach von Ihm und seinem Team vertreten und werde ihn uneingeschränkt weiter empfehlen. Vielen herzlichen Dank!”
“RA Klaus Fischer zeichnet sich durch hohe Fachkompetenz, grosse Erfahrung, Gründlichkeit und echtes Interesse für die Anliegen seiner Mandanten aus. Eine kurzfristige Terminvergabe durch das stets freundliche Assistenzteam ist genauso selbstverständlich wie "Vor-Ort-Termine" bei Bedarf. Ich fühle mich bestens beraten und betreut und habe Herrn Fischer bereits mehrfach weiterempfohlen.”
“Herr Ra. Fischer hat mich seit ca. Anfang der 90er Jahre in meinen Immobilienangelegenheiten ausserordentlich sorgfältig und erfolgreich beraten und vertreten. Beeindruckend war dabei insbesondere auch seine treffsichere juristische Einschätzung der jeweiligen Sachlage. So hat er in verschiedenen Fällen dazu geraten, Einigung mit der anderen Seite herbeizuführen, wodurch Prozeßkosten über 2 Instanzen vermieden werden konnten und hat jetzt wieder erneut eine Rechtsstreitigkeit für mich positiv beendet. Ra. Fischer ist als absolut professionell einzustufen und zählt nach meiner Meinung zu den Experten auf seinem Gebiet. Ich kann ihn in Immobilienangelegenheiten uneingeschränkt empfehlen.”
von E. Lerke, Frankfurt am Main 60437 |
19.02.2014
“Rechtsanwalt Klaus Fischer- Hervorragende Anwaltsarbeit”
“RA Fischer, spezialisiert auf Mietrecht, privates Baurecht, Wohnungseigentumsrecht u. a., vertritt uns seit ca. 3 Jahren in einer sehr umfangreichen und komplizierten Mietstreitigkeit, welche über ein normales Maß hinausgeht, gegen eine Gewerbevermieterin. Er überzeugt durch sein juristisch hervorragendes Wissen und seine Durchsetzbarkeit.
Herr Fischer konnte gegen unsere Gewerbevermieterin, die unzulässigerweise Baumaßnahmen auf dem angemieteten Grundstück durchführen wollte, eine einstweilige Verfügung erwirken. Weiter hat er durch seine überzeugende Argumentation erreicht, dass eine Räumungsklage abgewiesen wurde. Ergänzend wurde die Gewerbevermieterin zu Zahlungen verurteilt. Die Anwälte der Gewerbevermieterin wurden, ebenso wie die Vermieterin selbst, verurteilt, das von uns angemietete Grundstück, ohne ausdrückliche Zustimmung nicht zu betreten, wobei für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld bis 250. 000, 00 EUR angedroht wurde. Alles in Allem sind wir mit diesem Anwalt sehr zufrieden und werden von ihm gut betreut. Ihm und seinem äußerst freundlichen und kompetenten Team einen herzlichen Dank. Die Kanzlei können wir daher in jeder Hinsicht weiterempfehlen!”
“Nicht gezahlte Maklerprovision und Versuch der Entmietung durch Vermieterin”
“Herr Fischer ist in Sachen Kompetenz und Siegeswillen nicht zu überbieten.
Seine berufliche Erfahrung von 30 Jahren sind unverkennbar.
Er hat uns zweimal zum Sieg verholfen und das in einer bewundernswerten Art und Weise.”
von A. Wiora, Jettingen-Scheppach 89343 |
13.06.2013
“Hervorragende anwaltliche Leistung”
“Vor ca. 4 Jahren wurde unser Haus zwangsversteigert.
Durch einen Formfehler scheiterte eine Ersteigerung durch ein Familienmitglied.
Leider erst nach der Zwangsversteigerung nahm ich Kontakt zu Herrn
Rechtsanwalt Fischer auf. Wir beantragten Räumungsschutz. dieser wurde auch gewährt.
Seitdem kämpfen wir, auf der Basis der Rechtsprechung, erfolgreich um eine Räumung zu verhindern. Dies ist uns nun fast 4 Jahre gelungen.
Dieser Vorgang anwaltlichen Handelns ist nach unseren Informationen wohl einmalig. Auch ein uns bekannter Fachmann auf dem Gebiet der Zwangsvollstreckung/Zwangsversteigerung sagte uns ". .. das habe ich in meiner 30 jährigen Karriere noch nicht erlebt. .., ... ihr habt schon einen außergewöhnlichen Rechtsawalt.
Das liegt nach meiner Meinung an folgenden Faktoren:
Herr RA Fischer ist ein absoluter Fachmann auf seinem Gebiet.
Herr RA Fischer arbeitet sehr, sehr gründlich und baut seine Argumentation logisch auf Fakten und Grundsatzurteilen beruhend stimmig auf.
Herr RA Fischer übt seinen Beruf
mit absoluter Hingabe, allerdings auch sehr hart in der Interessenswahrnehmung für seine Mandanten, aus.
Das Mandanteninteresse geht Herrn RA Fischer über alles.
Dies ist bei ihm der Dreh- und angelpunkt.”
“Die unschätzbare Arbeit von Rechtsanwalt Klaus Fischer”
“Herr Fischer hat uns in einer Miet – und Wohnangelegenheit brillant vertreten.
Einer überaus strukturierten und präzisen Argumentation verdanken wir, den für uns sehr wichtigen Erfolg im Rechtsstreit.
Er begeisterte uns mit seiner Professionalität und Qualität als Anwalt und Mensch.
Er beherrscht sein Metier zweifelsohne und wir würden uns jederzeit in Streitfragen bedenkenlos an Ihn wenden.
Nicht nur der erste, sondern auch der zweite Prozess wurde von Ihm klar dominiert.
Danke und Chapeau, Herr Rechtsanwalt!
Dank Herrn Fischer konnte in unserer Familie endlich wieder Ruhe einkehren, wir sind daher zutiefst verbunden und können Ihn wärmstens und ohne Bedenken weiterempfehlen.
Mit Begeisterung erlaube ich mir ein Dictum aus „De finibus bonorum et malorum“ von Cicero zu erwähnen:
„ Iucundi acti labores“.”
“Wir, die Fa. Citygrundbesitz & Immobilien GmbH in Frankfurt / M haben Hr. Ra. Klaus Fischer seit 2001 als unseren Hausanwalt für alle Fragen im Immobilienbereich. Außer der kompetenten Beratung, die uns so manchen Prozess erspart hat, wurden wir in 4 Fällen vor Gericht anwaltlich von Ihm vertreten. Alle Prozesse wurden gewonnen. Wenn es um Immobilien oder Immobilienrecht geht ist die Kanzlei Fischer eine kompetente Adresse in Frankfurt.
Dieter Lenz (Geschäftsführer)
City Grundbesitz & Immobilien GmbH”
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