Kanzlei Gerken

Schulstr. 10
24568 Kaltenkirchen

Tel.: 04191 - 959999

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Das Erbe der Kinder sollte auf die Mutter übergehen.

Das Ziel war es nach dem Tod des Vaters, dass das gesamte Erbe auf die Mutter übergeht. Geerbt hätten neben ihr noch drei Kinder. Nach einem Gespräch mit Frau Gerken über die Situation und das Ziel sollten die Kinder ihr Erbe ausschlagen, um das Ziel zu erreichen. Das taten die drei Kinder dann auch. Ein Jahr später stellte sich bei einer Kontaktierung des Grundbuchamtes heraus, dass der Erbanteil der Kinder nicht an die Mutter überging, sondern an die Oma und die beiden Onkel. Frau Gerken war sich keiner Schuld bewusst und suchte nach Ausreden, um keine Verantwortung übernehmen zu müssen. Neben der obigen Fehlberatung wirkte Frau Gerken nicht sehr kompetent. Sie konnte nicht die unbedingten Merkmale für eine Gültigkeit eines Testamentes nennen. Das lernt jeder BWL-Student in der Rechtsvorlesung. Des Weiteren ließ sie ihre sehr starke feministische Einstellung ins Beratungsgespräch einfließen, was sehr unpassend war.

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