Rechtsanwälte Kill & Frech, Fachanwaltskanzlei für Familienrecht und Strafrecht

Overhofstraße 5
44649 Herne

Tel.: 02325 - 587280

3,91 Sterne

11 KennstDuEinen Bewertungen

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vom

5 Sterne

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Sehr gute Arbeit und sichere Hilfe

Ich habe mit Herrn Rechtsanwalt Kill von November 2011 bis Dezember 2012 intensiv zusammen gearbeitet. Ich hatte ihn mir als den Rechtsanwalt meiner Wahl ausgesucht. Von seiner Art und Weise und dem Ergebnis seiner Arbeit bin ich total begeistert.

Es waren in meinem Fall mehr als 20 Gerichtstermine, die ich mit ihm wahrgenommen habe. Die Termine gingen teilweise über 8 Stunden.

Herr Rechtsanwalt Kill ist immer souverän und in der Sache überzeugt aufgetreten. In jedem Augenblick war ich mir sicher, dass er meine Interessen zu 100 % wahrnimmt und habe mich an seiner Seite völlig sicher gefühlt.

Die Akten hatten einen Umfang von mehr als 4500 Seiten. Es waren also viele Informationen zu verarbeiten. Herr Rechtsanwalt Kill kannte die Akten genau und wusste immer wo das für mich Wichtige zu finden war.

Wir haben das Verfahren in vollem Umfang gewonnen und die Gegenseite musste alle Kosten tragen.

Rechtsanwalt Kill hat mein vollstes Vertrauen und hat es auch vollständig erfüllt und ich bin bis heute sicher, dass es die richtige Wahl war, ihn zu beauftragen.

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vom

5 Sterne

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Beste Rechtsvertretung bei der Scheidung

Ich kann mich der schlechten Bewertung, die heir abgeben wurde überhaupt nicht anschließen. Ich selbst habe sehr gute Erfahrung mit Rechtsanwalt Kill gemacht und würde die Kanzlei auf jeden Fall weiterempfehlen.
Vielleicht liegt es daran, dass ich nicht zur gegnerischen Seite gehöre.

Von mir also die bestmögliche Bewertung.

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vom

5 Sterne

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Im Familienrecht das Beste was man sich als Mandant wünschen kann

Ich wurde von Rechtsanwältin Frech wie auch von Rechtsanwalt Kill in verschiedenen Rechtsgebieten sehr kompetent und sicher vertreten. Als Mandant habe ich mich sehr gut aufgehoben gefühlt und wurde in allen Belangen sehr gut beraten. In meinem Fall kann ich sagen, dass alle Rechtsanspüche für mich positiv verlaufen sind.

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vom

5 Sterne

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Immer wieder gut und gerne!

Wer Mandant bei Kill und Frech ist, wird rundherum gut beraten und betreut. Im Familienrecht sowie auch im Arbeitsrecht kann ich diese Kanzlei nur empfehlen. Meine Rechte wurden kompetent vertreten und erreicht und ich bleibe gerne Mandant weil ich mich sehr gut dort aufgehoben fühle.

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vom

5 Sterne

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Kompetente Rechtsberatung und Vertretung vor Gericht

Ich habe mich durch Rechtsanwalt Kill in einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit meinem Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht vertreten lassen. Er hat dies zu meiner vollsten Zufriedenheit getan.
Freunde von mir haben sich durch die Kanzlei bei ihrer Trennung und anschließenden Scheidung beraten lassen. Auch sie waren mit der gütlichen Einigung und der kompetenten Beratung sehr zufrieden.
Im Punkt Arbeitsrecht und Familienrecht ist die Kanzlei der Rechtsanwälte Kill & Frech sehr zu empfehlen.

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vom

5 Sterne

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Überglücklich, diese Kanzlei zu kennen

Im Arbeitsrecht gibt es meiner Meinung nach keinen besseren in der Umgebung von Herne.
Herr Kill schätzte die Erfolgsaussichten meines Falles kompetent und objektiv ein, hat mir alle Risiken vorher ausführlich und in ehrlicher Weise erläutert.

Im Ergebnis ist genau das raus gekommen, was wie uns vorgenommen haben.
Der Kontakt zur Kanzlei verlief reibungslos, alle sind dort sehr nett und hilfsbereit.

Auch in anderen Rechtsfragen fühle ich mich dort weiter sehr gut aufgehohen.

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vom

5 Sterne

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Sehr zufrieden

Auch ich war mit den Leistungen von Herrn Rechtsanwalt Kill sehr zufrieden.

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vom

5 Sterne

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Sehr gute Rechtsberatung im Ehestreit/Trennung

Ich bin sehr zufrieden mit der Rechtsberatung meines Rechtsanwaltes. Ich würde ihn jederzeit wieder in Anspruch nehmen. Er geniesst mein vollstes Vertrauen.

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vom

1 Stern

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Wir waren sehr enttä...

Wir waren sehr enttäuscht. Viele Tausend Euro bezahlt für .... Frau Cramer hatte kaum Zeit / Termine in 14 Tagen bekommen. Bei Absprachen hatten wir den Eindruck lästig zu sein .Oft nicht erreichbar ... Ungern Absprachen getroffen ... Nicht kooperativ

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vom

1 Stern

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Der Familienrechtsanwalt

Dem Grunde nach müsste ich dem hier hochgeschätztem Rechtsanwalt dankbar sein.
Durch seinen „professionellen Einsatz“ habe ich mehrere tausend Euro gespart.
Nicht zum Trotz – ist das Geld alles, was zählt?

Nicht bei mir.

Um die Auseinandersetzung zwischen seiner Mandantin und mir friedlich beizulegen, habe ich mein Angebot unterbreitet, zukünftig monatlich 329, 00€ zu zahlen.
Der hier erwähnter Rechtsanwalt war jedoch der Meinung, seiner Mandantin stünden 378, 00€ anstatt von mir angebotene 329, 00€

Somit fand die Unterhaltsangelegenheit gerichtliche Auseinandersetzung.
Da bei der gerichtlichen Auseinandersetzung neue mir noch nicht bis dato bekannte unterhaltsrechtlich relevante Fakten angesprochen und erwähnt wurden, wurde es festgestellt und schriftlich geeinigt, dass ich zukünftig an seine Mandantin lediglich
55, 00€ monatlich zahlen soll.

Ich denke, dass jedem so erfahrenen Rechtsanwalt, bei dem das Wohl seinen Klienten im Vordergrund stehen sollte, dürfte so was nicht passieren.
Ich denke, der Unterschied zwischen dem geforderten und festgesetzten
Betrag zu groß sei.

Wäre er auf mein Vorschlag eingegangen, hätten wir alle was davon gehabt.

Ich habe den Verdacht, dem Rechtsanwalt ging es bei der Auseinandersetzung
lediglich um den für ihn zugunsten festgesetzten Streitwert, nach dem er bezahlt wurde.
Das ist mein Verdacht.
Deswegen bin ich der Meinung, mehr Sterne zu geben ist nicht möglich.

Sorry für meine offene Meinung.

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vom

1 Stern

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"Familienrechtsanwalt"

Im folgenden äußere ich meine persönliche Meinung zu dem Rechtsanwalt.

Meine Erfahrung mit dem Rechtsanwalt war hauptsächlich negativ.

Ich denke, dass jedem Familienrechtsanwalt geläufig sein sollte, was zum bereinigten Einkommen gehört:

-Der Abzug berufsbedingter Ausgaben wie Gewerkschaftsbeiträge,
-der Abzug sämtlicher Fahrt- und Reisekosten,
-der Abzug der eigenen Vorsorge je nach Fall von mindestens 4/5%, wenn dadurch der Mindestunterhalt gewährleistet wird.

Der o. g. Familienrechtsanwalt hat damit in meinem Fall für mich nicht nachvollziehbare Probleme gehabt.

Folgendes;

Wenn du die berufsbedingten Ausgaben steuerlich geltend machst, was auch dies zu tun deine unterhaltsrelevante gesetzlichePflicht ist, und du dadurch beim Finanzamt ein stattliches Guthaben erzielst, dann wird das erzielte Guthaben als Einkommen hinzu zu deinem relevanten Nettolohn angerechnet.

Soweit gut, hat Einklang mit den Leitlinien des OLG Hamm und der Düsseldorfer Tabelle.

Die gleichen auch steuerlich wirksame und wirkende notwendigen, berufsbedingten Aufwendungen vom Gewicht minder unterhaltsrelevant dein Nettoeinkommen, soweit sie konkret dargelegt werden.

Oder wenn fiktiv Erwerbseinkünfte zugerechnet werden, kann für beruflichen Aufwand pauschal ein Abzug vom 5% des Nettoeinkommens vorgenommen werden.

Und hier ist der Haken gewesen.
Nämlich der hier o. g. Herr Rechtsanwalt erkannte bei mir als seinen Gegner partout keine typische berufsbedingte Ausgaben an.
Das Gericht korrigierte seine Einsichten im Vollen.

Mir ist fremd, dass Bau/Montageberuf seiner Meinung nach keine berufsbedingte Ausgaben in sich bringen soll.

Seine Berechnung bezüglich Unterhaltsleistungen, die er für seine Mandanten begehrt, soll von seinem Antragsgegner auf Herz und Nieren überprüft werden.
Definitiv.

Das ist meine Erfahrung mit dem sehr geehrten Rechtsanwalt.

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