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“Wenig Service, falsche Kostenangaben”

“Ich habe Frau Ahrens in Bezug auf die Klärung des Umgangsrechts beauftragt.
In einem ersten Gespräch bezifferte Sie die Kosten - falls es zu einer gerichtlichen Entscheidung kommt - auf 500 bis 600 Euro. Beschränke sich Ihre Tätigkeit auf außergerichtliche Maßnahmen, würde es entsprechend weniger kosten. Dieser Betrag war für mich noch einigermaßen bezahlbar. Von daher habe ich sie mit der weiteren Bearbeitung beauftragt.

Nach einigen Schreiben mit dem Gegenanwalt verlangte ich schließlich einen gerichtlichen Antrag. Der Gerichtstermin wurde einige Wochen später angesetzt. In der Zwischenzeit hörte ich nichts mehr von Frau Ahrens. Auch der vom kommunalen Sozialdienst vorab vereinbarte Gesprächstermin mit dem Kindsvater wurde mir von ihr weder erklärt noch vorab besprochen. Zwei Tage vor der Verhandlung habe ich dann mehrfach versucht, sie telefonisch zu erreichen. Eine Woche zuvor hatte ich schon per E-Mail um Kontaktaufnahme gebeten. Ich wollte auf den Termin vorbereitet sein, wusste überhaupt nicht, was mich erwartet. Ich ereichte jedoch nur ihre Mitarbeiterin und erfuhr auch erst daraufhin, dass der Kindsvater einige Tage zuvor einen Gegenatrag gestellt hatte. Hätte ich also nicht angerufen, hätte ich wohl nicht rechtzeitig davon erfahren!

Erst am Abend vor der Gerichtsverhandlung rief sie mich zurück.

Während der Verhandlung kam es offensichtlich zu einer Einigung. Bis zu dem Zeitpunkt wusste ich weder, dass es so was gibt, noch was es bedeutet. Am Ende bedeutete es für mich nämlich vor allem hohe zusätzliche Kosten. Und mit einem Gerichtsurteil wäre mir genauso geholfen gewesen.

Am Ende bekam ich eine Rechnung über 980, -. Darüber erstaunt und erbost, versuchte ich erneut eine Woche lang, Frau Ahrens zu erreichen. In dem dann endlich stattfindenden Telefonat war sie absolut uneinsichtig. Dass sie mir vorab einen wesentlich niedrigeren Betrag genannt hatte, tat nichts mehr zur Sache. So seien eben die Gebühren und die müsse ich auch zahlen.
Ich schickte ihr anschließend nochmals eine Mail mit meinen Beschwerdepunkten und bat um Stellungnahme. Stattdessen beantragte sie ganze zwei Tage nach dem genannten Zahlungsziel bei Gericht eine Kostenfestsetzung - also im Prinzip einen Entscheid über die Gebühren, der dann auch per Gerichtsvollzieher durchsetzbar wäre.

Ich bin echt fassungslos, wie man vom eigenen Anwalt behandelt werden kann.”

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