Schulz Petra Rechtsanwältin

Vogelheimer Str. 183
45329 Essen

Tel.: 0201 - 8339394

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Ich wohne in Schleswig-Holstein und suchte über das Inter...

Ich wohne in Schleswig-Holstein und suchte über das Internet eine Kanzlei, die mich bei Gericht in Essen gegenüber Mieter meiner Wohnung in Essen vertreten sollte, da Mietrückstand nicht bezahlt wurde. Das Mandat zur Prozessführung gab ich Frau RAin Petra Schulz Ende August 2007. Die Klage bei Gericht reichte Frau RA Schulz Anfang Oktober 2007 ein. Ich habe mich selbst immer an das Amtsgericht Essen wenden müssen, um zu erfahren, wie der Stand der Dinge ist. Die Liquidation erhielt ich Ende Februar 2008 mit Kopie der vollstreckbaren Urteilsausfertigung und des Kostenfestsetzungsbeschlusses. Ich bezahlte die Rechnung komplett, weil angeblich ihre Arbeit vorerst erledigt war. Ich erteilte dann den Auftrag zur Gehaltspfändung beim Arbeitgeber am 7. 4.08. Erst auf meine Nachforschungen, was der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gebracht hat, wurde mir über die Bürogehilfin mitgeteilt, dass vom Amtsgericht Essen das Urteil, welches dem Beschluss beigefügt werden mußte, nicht vorlag. Frau RA Schulz ließ mir ein Schreiben des Amtsgerichtes vom 20. 6.08 am 26. 6.08 zukommen, dem ich entnahm, dass am 20. 5.08 eine zweite vollstreckbare Ausfertigung beantragt wurde. Über diese Beantragung einer zweiten vollstreckbaren Ausfertigung und weiteren Schriftwechsel, der ihrerseits mit dem Gericht geführt wurde, war ich nicht informiert. Da ich mit meinem Schreiben vom 30. 6.08 um Aufklärung in dieser Angelegenheit gebeten hatte und bis Ende Juli 2008 noch keine Stellungnahme der RAin Schulz vorlag, habe ich die Angelegenheit an eine hiesige Kanzlei gegeben, damit ich irgendwie noch zu dem Urteil komme, womit ich meine Mietansprüche durchsetzen kann. Auch muss ich sagen, dass Anlagen nicht beigefügt waren, die dann erst auf Anruf hin gesandt wurden.
Mir gelangte auch nicht zur Kenntnis, welche Kosten von der RAin für den Kostenfestsetzungsbeschluß geltend gemacht wurden. Ich war mit der Vertretung in dieser alltäglich vorkommenden Mietangelegenheit nicht zufrieden.

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