Selbstbestimmt bis zum Schluss: Was in eine Patientenverfügung gehört
Schicksalsschläge führen schnell dazu, dass Betroffene nicht mehr in der Lage sind, ihren eigenen Willen rechtskräftig zu erklären. Patientenverfügungen lösen dieses Problem, wenn sie bestimmte Inhalte abdecken.
Eine Patientenverfügung: Was ist das?
Bei einer Patientenverfügung handelt es sich um eine von Volljährigen verfasste Vorausverfügung, die in schriftlicher Form vorzuliegen hat. Gemäß seinem Zweck fertigen Sie dieses Dokument für den Fall an, dass Sie durch einen Unfall oder eine Krankheit nicht mehr in der Lage sind, Ihren Willen darzulegen, also entscheidungsunfähig sind. Generell nimmt eine solche Verfügung Bezug auf die ärztliche Behandlung, beispielsweise im Falle eines Komas. Ob lebensverlängernde Maßnahmen auszuführen sind, steht als Frage im Zentrum der Erklärung. Sie bezieht sich demnach auf die durchzuführenden oder zu unterlassenden Handlungen, allerdings nicht auf die Personen, die gewisse Entscheidungen zu treffen haben. Letzteres regeln nämlich Betreuungsverfügungen und Vorsorgevollmachen. Das Verfassen einer Patientenverfügung ist freiwillig und für jene Menschen gedacht, die gerne sichergehen, dass ihr Wille auch zum Schluss vollständig Beachtung findet.
Konkret statt allgemein formulieren
Es ist unmöglich, in einer Patientenverfügung alle denkbaren Situationen zu thematisieren. Dies ist allerdings auch gar nicht vonnöten, wenn Sie das Dokument so ausführlich wie möglich anfertigen. Verzichten Sie auf allgemeine Formulierungen, die zwar für Sie deutlich, für die behandelnden Ärzte allerdings schwer definierbar sind. So ist beispielsweise die Formulierung Aussicht auf ein würdevolles Leben für viele Menschen wahrscheinlich unmissverständlich, wenn es sich um ihr eigenes Leben handelt. Die behandelnden Ärzte wissen aber nicht, was Sie sich exakt unter einem Leben in Würde vorstellen. Die Definition eines würdevollen Lebens ist nämlich häufig von Mensch zu Mensch unterschiedlich. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie in der Patientenverfügung ausführlich erklären, was in Ihren Augen ein würdevolles Leben auszeichnet. Da es auch in vielen anderen Formulierungen möglicherweise zu Missverständnissen kommt, lassen Sie sich am besten im Vorhinein professionell beraten. So finden Sie leichter die passenden Formulierungen und gehen möglichen Widersprüchlichkeiten aus dem Weg.
Der ideale Aufbau einer Patientenverfügung
In einer Patientenverfügung sind einige Elemente obligatorisch, andere hingegen fakultativ – Sie haben also die Option, diese wegzulassen. Mit einer Eingangsformel leiten Sie das Schriftstück ein, indem Sie Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum und Ihren Wohnort nennen. Wichtig sind die Situationen, in denen die Verfügung später ihre Gültigkeit erhält. Hierbei sind Sie frei, mehrere Beispiele aufzulisten, anhand derer sich Ärzte später ein genaues Bild machen. Die Verweise auf eine tödliche Erkrankung im Endstadium oder Hirnschäden sind möglich. Sie haben hier des Weiteren die Möglichkeit, detaillierte Beschreibungen hinzuzufügen. In eine Patientenverfügung gehören weiterhin die Festlegungen zu den ärztlichen oder pflegerischen Maßnahmen. Dabei beschreiben Sie exakt, in welchem Maße Sie das Durchführen lebenserhaltender Handlungen wünschen und wie Ihre Schmerz- und Symptombehandlung auszusehen hat. Des Weiteren machen Sie Angaben zum künstlichen Ernähren und zur Zufuhr von Flüssigkeit, zum künstlichen Beatmen, zum Behandeln mit Antibiotika, zur Dialyse, zur Gabe von Blut beziehungsweise dessen Bestandteilen sowie zum Wiederbeleben. Eine Schlussformel inklusive Festlegen auf Verzicht ärztlicher Aufklärung sowie das Datum und die eigene Unterschrift sind weitere notwendige Bestandteile einer Patientenverfügung. Sie gehören somit auf jeden Fall in diese hinein.
Sinnvolle ergänzende Aussagen
Zusätzlich zu den genannten Aspekten liefern Sie den Ärzten weitere wichtige Informationen, durch die Sie das korrekte Ausführen Ihres Willens sicherstellen. Treffen Sie etwa Aussagen über den Beistand sowie den Ort der Behandlung, bestimmen Sie, in welcher Umgebung Sie zu sterben beabsichtigen. Ein Krankenhaus, die eigene Wohnung oder ein Hospiz sind die wahrscheinlichsten Möglichkeiten. Im Zusammenhang mit Ihrem Wunsch nach Beistand durch eine bestimmte Person haben Sie zudem die Wahl, ob Sie den Sie behandelnden Arzt von dessen Schweigepflicht entbinden. Auf diese Weise erhalten von Ihnen festgelegte Menschen alle nötigen Informationen über Ihren gesundheitlichen Zustand. Missverständnissen beugen Sie vor, indem Sie Aussagen treffen zum Auslegen, Durchsetzen, der Verbindlichkeit und zum Widerruf der Verfügung. Von Ärzten missachtete Äußerungen Ihrerseits in der Patientenverfügung, unklare Situationen hinsichtlich des Geltens der Verfügung oder auch mögliche Abweichungen Ihres schriftlich geäußerten Willens durch Blicke, Gesten sowie ähnliche Äußerungen (nach dem für Ihre Entscheidungsunfähigkeit verantwortlichen Zwischenfall) thematisieren Sie unter diesem Punkt. Haben Sie weitere Dokumente wie eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung erstellt, weisen Sie in der Patientenverfügung darauf hin. Ebenfalls ratsam sind Aussagen zu einer eventuellen Organspende und auch Erläuterungen zur Interpretationshilfe der Patientenverfügung sind als Unterpunkt möglich. Dabei handelt es sich um Ihre eigenen Wertvorstellungen, die Sie am besten ausführlich darlegen. Schlussbemerkungen wie das Bestätigen, dass Sie beim Verfassen der Verfügung im Vollbesitz Ihrer geistigen und körperlichen Kräfte sind, sowie Hinweise zu Aktualisierungen ergänzen das Dokument.
Persönliche Wertvorstellungen – darum sind sie so wichtig
Ihre Wertvorstellungen gehören zwar nicht zwangsläufig in eine Patientenverfügung. Sie einzubauen, schadet aber nicht. Schließlich fungieren sie als Interpretationshilfe, wenn trotz einer ausführlichen Darlegung zahlreicher Situationen gewisse Unklarheiten beim Auslegen bestehen. Die Sie behandelnden Ärzte sowie weitere Bevollmächtigte sind besser in der Lage, Ihre Wünsche und Ängste nachzuvollziehen und eine Entscheidung gemäß Ihrem Willen zu treffen, wenn sie bestimmte Dinge über Sie wissen. Dabei handelt es sich beispielsweise um Ihre religiösen Ansichten. Doch auch Ihre Gedanken zu einem Leben mit Behinderung, Ihre Zufriedenheit mit Ihrem bisherigen Leben sowie Ihre Erwartungen an die Zukunft sind möglicherweise nützliche Hilfen für die Entscheidungsträger. Indem Sie über diese und ähnliche Aspekte nachdenken, finden Sie eventuell grundlegende Antworten, die sogar manche Aussagen in Ihrer Patientenverfügung grundlegend verändern. Übrigens: Änderungen sind zu jeder Zeit möglich, sodass das Verfassen einer derartigen Verfügung niemals für immer bindend ist. Sie haben sogar die Option, die Patientenverfügung ohne Weiteres zu widerrufen oder neu zu verfassen.
Fazit: so detailliert wie möglich
Um Schwierigkeiten beim Auslegen und sogar Entscheidungen gegen Ihren eigentlichen Willen zu vermeiden, verfassen Sie eine Patientenverfügung so ausführlich wie möglich. Überlegen Sie genau, welche Aspekte Ihnen besonders wichtig sind, und arbeiten Sie diese auf jeden Fall in das Dokument mit ein. Um Ihre Patientenverfügung bestmöglich zu verfassen, lassen Sie sich idealerweise professionell beraten. Ärzte und entsprechende Organisationen wie Caritas oder die Stiftung Patientenschutz sind gute Anlaufstellen. Das Bundesjustizministerium stellt ebenfalls mit einer Broschüre ausführliche Informationen zur Verfügung, um Menschen zu helfen, bis zum Schuss selbstbestimmt durchs Leben zu gehen.
Linktipps zum Thema:
Ein Vergleich von über hundert Banken ist bei Herrn Füssel möglich. Zusätzlich hat er eine Zinsfestschreibung über die gesamte Finanzierungsdauer ermöglicht,...
Wir verwenden Cookies und ähnliche Technologien auf unserer Website und verarbeiten personenbezogene
Daten (z.B. IP-Adresse) über Sie.
Wir teilen diese Daten auch mit Dritten. Die Datenverarbeitung kann mit Ihrer Einwilligung oder auf
der Grundlage eines berechtigten Interesses erfolgen, dem Sie widersprechen können. Sie haben das
Recht, nur in essenzielle Services einzuwilligen und Ihre Einwilligung zu einem späteren Zeitpunkt
in der Datenschutzerklärung zu ändern oder zu widerrufen.
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über alle Services, die von dieser Website genutzt werden.
Sie können detaillierte Informationen zu jedem Service einsehen und diesen einzeln zustimmen oder
von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen.
Sie sind unter 16 Jahre alt? Dann können Sie nicht in optionale Services einwilligen.
Sie können Ihre Eltern oder Erziehungsberechtigten bitten, mit Ihnen in diese Services
einzuwilligen.
Notwendig
Diese Cookies sind notwendig, um die Grundfunktionen der Internetseite zu gewährleisten und können
nicht deaktiviert werden. Üblicherweise werden sie als Antwort auf bestimmte Aktionen des Anwenders
aktiviert, wie z. B. ein Login oder das Speichern der Datenschutzeinstellungen. Wenn Sie auch diese
Cookies nicht wünschen, dann können Sie als Anwender grundsätzlich alle Cookies für diese Domain in
den Browsereinstellungen unterbinden. Eine fehlerfreie Funktionalität dieser Internetseite kann
dann aber nicht gewährleistet werden.
Cookie Consent
Zweck: Wir bitten Website-Besucher um die Einwilligung zum Setzen von Cookies und zur Verarbeitung
personenbezogener Daten.
Dazu wird jedem Website-Besucher eine UUID (pseudonyme Identifikation des Nutzers) zugewiesen, die bis zum Ablauf
des Cookies zur Speicherung der Einwilligung gültig ist.
Der Cookie wird dazu verwendet, um zu testen, ob Cookies gesetzt werden können und um zu speichern, in welche
Services aus welchen Service-Gruppen der Besucher eingewilligt hat.
Verwendung auf gesetzlicher Grundlage von: Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung Anbieter: KennstDuEinen (WinLocal GmbH) Datenschutzerklärung:Zur Datenschutzerklärung »
Funktional
Funktionale Services sind notwendig, um über die wesentliche Funktionalität der Website hinausgehende Features wie
hübschere Schriftarten, Videowiedergabe oder interaktive Web 2.0-Features bereitzustellen.
Inhalte von z.B. Video- und Social Media-Plattformen sind standardmäßig gesperrt und werden nicht geladen.
YouTube
Zweck: YouTube ermöglicht die direkte Einbettung von auf youtube.com veröffentlichten Inhalten in
Websites.
Die Cookies werden verwendet, um besuchte Websites und detaillierte Statistiken über das Nutzerverhalten zu sammeln.
Diese Daten können mit den Daten der auf youtube.com und google.com angemeldeten Nutzer verknüpft werden.
Verwendung auf gesetzlicher Grundlage von: Einwilligung Anbieter: Google Ireland Limited Datenschutzerklärung:https://policies.google.com/privacy
Wistia
Zweck: Wir nutzen Plugins von Wistia, um Videos abzuspielen. Betreiber der Dienstleistung ist
Wistia.
Wenn Sie eine unserer mit einem Wistia-Player ausgestatteten Seiten besuchen, wird eine Verbindung zu den Servern
von Wistia hergestellt.
Wistia erhebt anonymisiert personenbezogene Daten.
Sind Sie als Mitglied bei Wistia eingeloggt, ordnet Wistia diese Information Ihrem jeweils persönlichen
Benutzerkonto dieser Plattform zu.
Eine solche Zuordnung können Sie verhindern, indem Sie sich vor dem Besuch unserer Website von Ihrem Benutzerkonto
abmelden.
Die Nutzung von Wistia erfolgt im Interesse einer ansprechenden Darstellung unserer Online-Angebote.
Verwendung auf gesetzlicher Grundlage von: Einwilligung Anbieter: Wistia, 17 Tudor Street, Cambridge, Massachusetts, USA Datenschutzerklärung:https://wistia.com/privacy
HERE Maps
Zweck: Diese Webseite nutzt den Kartendienst HERE Maps.
Zur Nutzung der Funktionen von HERE Maps ist es notwendig, Ihre IP Adresse zu speichern.
Diese Informationen werden in der Regel an einen Server von HERE Maps übertragen und dort gespeichert.
Die Nutzung von HERE Maps erfolgt im Interesse einer ansprechenden Darstellung unserer Online-Angebote und an einer
leichten Auffindbarkeit der von uns auf der Website angegebenen Orte.
Rechtsgrundlage für die Nutzung des Dienstes ist Art. 6 Abs. 1 f DSGVO.
Verwendung auf gesetzlicher Grundlage von: Einwilligung Anbieter: HERE Global B.V., Kennedyplein 222 -226 5611, ZT Eindhoven, Niederlande Datenschutzerklärung:https://legal.here.com/de-de/privacy/policy
Google Maps (MeinBereich)
Zweck: Google Maps zeigt Karten auf der Website als Iframe oder über JavaScript direkt eingebettet
als Teil der Website an.
Auf dem Client-Gerät des Nutzers werden keine Cookies im technischen Sinne gesetzt, aber es werden technische und
persönliche Daten wie z.B. die IP-Adresse vom Client an den Server des Diensteanbieters übertragen, um die Nutzung
des Dienstes zu ermöglichen.
Verwendung auf gesetzlicher Grundlage von: Einwilligung Anbieter: Google Ireland Limited Datenschutzerklärung:https://policies.google.com/privacy
Google Charts (MeinBereich)
Zweck: Diese Seite nutzt über eine API die Diagrammerzeugung Google Charts.
Zur Nutzung der Funktionen von Google Charts ist es notwendig, Ihre IP Adresse zu speichern.
Diese Informationen werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert.
Wir haben keinen Einfluss auf diese Datenübertragung.
Verwendung auf gesetzlicher Grundlage von: Einwilligung Anbieter: Google Ireland Limited Datenschutzerklärung:https://policies.google.com/privacy
Google reCAPTCHA
Zweck: Google reCAPTCHA ist eine Lösung zur Erkennung von Bots, z.B. bei der Eingabe von Daten in
Online-Formulare, und zur Verhinderung von Spam.
Die Cookies dienen dazu den Nutzer innerhalb der Google bekannten Daten über den Nutzer zu identifizieren und die
Bösartigkeit des Nutzers zu klassifizieren.
Diese gesammelten Daten können mit Daten von Nutzern verknüpft werden, die sich bei ihren Google-Konten auf
google.com oder einer lokalisierten Version von Google angemeldet haben.
Verwendung auf gesetzlicher Grundlage von: Einwilligung Anbieter: Google Ireland Limited Datenschutzerklärung:https://policies.google.com/privacy
Statistiken
Diese Cookies werden für statistische Erhebungen eingesetzt und ermöglichen u.a. die Besucher
dieser Seite und Seitenaufrufe zu zählen sowie die Herkunft der Seitenbesuche auszuwerten.
Mit den Cookies sind wir in der Lage zu bestimmen, welche Inhalte unseren Besuchern am meisten
gefallen und wie sie sich auf unserer Internetpräsenz bewegen.
Google Analytics
Zweck: Google Analytics ist ein Dienst zur Erstellung detaillierter Statistiken über das
Nutzerverhalten auf der Website.
Die Cookies werden verwendet, um Nutzer zu unterscheiden, die Anfragerate zu drosseln, die Client-ID mit der
AMP-Client-ID des Nutzers zu verknüpfen, kampagnenbezogene Informationen von und für den Nutzer zu speichern und um
Daten von mehreren Seitenaufrufen zu verknüpfen.
Verwendung auf gesetzlicher Grundlage von: Einwilligung Anbieter: Google Ireland Limited Datenschutzerklärung:https://policies.google.com/privacy
Marketing
Um Werbeanzeigen besser auf Sie und Ihre Interessen zuschneiden zu können,
sammeln sogenannte Marketing-Cookies (von Dritten) Informationen sowohl während Ihres Aufenthaltes auf unser
Website als auch darüber hinaus auf anderen Seiten.
Teilweise werden für diese Cookies auch personenbezogene Daten verarbeitet.
Cookies in sozialen Medien bieten die Möglichkeit, Sie mit Ihren sozialen Netzwerken zu verbinden und
Inhalte unserer Website über soziale Medien zu teilen.
Google Ads Conversion-Tracking
Zweck: Wir nutzen das Online-Werbeprogramm „Google AdWords“ und im Rahmen von Google AdWords das
Conversion-Tracking.
Wenn Sie auf eine von Google geschaltete Anzeige klicken, wird ein Cookie für das Conversion-Tracking auf Ihrem
Rechner abgelegt.
Diese Cookies verlieren nach 30 Tagen ihre Gültigkeit, enthalten keine personenbezogenen Daten und dienen somit
nicht der persönlichen Identifizierung.
Wenn Sie bestimmte Internetseiten unserer Website besuchen und das Cookie noch nicht abgelaufen ist, können Google
und wir erkennen, dass Sie auf die Anzeige geklickt haben und zu dieser Seite weitergeleitet wurden.
Jeder Google AdWords-Kunde erhält ein anderes Cookie. Somit besteht keine Möglichkeit, dass Cookies über die
Websites von AdWords-Kunden nachverfolgt werden können.
Die Informationen, die Mithilfe des Conversion-Cookie eingeholten werden, dienen dazu, Conversion-Statistiken für
AdWords-Kunden zu erstellen, die sich für Conversion-Tracking entschieden haben.
Hierbei erfahren die Kunden die Gesamtanzahl der Nutzer, die auf ihre Anzeige geklickt haben und zu einer mit einem
Conversion-Tracking-Tag versehenen Seite weitergeleitet wurden.
Sie erhalten jedoch keine Informationen, mit denen sich Nutzer persönlich identifizieren lassen.
Wenn Sie nicht am Tracking teilnehmen möchten, können Sie dieser Nutzung widersprechen, indem Sie die Installation
der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser Software verhindern (Deaktivierungsmöglichkeit).
Sie werden sodann nicht in die Conversion-Tracking Statistiken aufgenommen.
Verwendung auf gesetzlicher Grundlage von: Einwilligung Anbieter: Google Ireland Limited Datenschutzerklärung:https://policies.google.com/privacy
Google Ads Conversion Tracking & Google Remarketing
Zweck: Google Ads Conversation Tracking verfolgt die Konversionsrate und den Erfolg von Google
Ads-Kampagnen. Es werden Cookies verwendet, um Nutzer zu unterscheiden und ihr Verhalten auf der Website im Detail
zu verfolgen und diese Daten mit Werbedaten aus dem Google Ads-Werbenetzwerk zu verknüpfen. Darüber hinaus werden
die Daten für das so genannte “Remarketing” verwendet, um Nutzern, die bereits auf eine unserer Anzeigen innerhalb
des Google Ads-Netzwerks geklickt haben, erneut gezielte Werbung anzuzeigen. Diese Daten können mit Daten über
Nutzer verknüpft werden, die sich bei ihren Google-Konten auf google.com oder einer lokalisierten Version von Google
angemeldet haben.
Verwendung auf gesetzlicher Grundlage von: Einwilligung Anbieter: Google Ireland Limited Datenschutzerklärung:https://policies.google.com/privacy
Über den Link Datenschutz / 'Einstellungen' im Fuß der Website können Sie ihre Einstellungen
jederzeit ändern.