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Selbstbestimmt bis zum Schluss: Was in eine Patientenverfügung gehört

Schicksalsschläge führen schnell dazu, dass Betroffene nicht mehr in der Lage sind, ihren eigenen Willen rechtskräftig zu erklären. Patientenverfügungen lösen dieses Problem, wenn sie bestimmte Inhalte abdecken.

Eine Patientenverfügung: Was ist das?

Bei einer Patientenverfügung handelt es sich um eine von Volljährigen verfasste Vorausverfügung, die in schriftlicher Form vorzuliegen hat. Gemäß seinem Zweck fertigen Sie dieses Dokument für den Fall an, dass Sie durch einen Unfall oder eine Krankheit nicht mehr in der Lage sind, Ihren Willen darzulegen, also entscheidungsunfähig sind. Generell nimmt eine solche Verfügung Bezug auf die ärztliche Behandlung, beispielsweise im Falle eines Komas.

Ob lebensverlängernde Maßnahmen auszuführen sind, steht als Frage im Zentrum der Erklärung. Sie bezieht sich demnach auf die durchzuführenden oder zu unterlassenden Handlungen, allerdings nicht auf die Personen, die gewisse Entscheidungen zu treffen haben. Letzteres regeln nämlich Betreuungsverfügungen und Vorsorgevollmachen. Das Verfassen einer Patientenverfügung ist freiwillig und für jene Menschen gedacht, die gerne sichergehen, dass ihr Wille auch zum Schluss vollständig Beachtung findet.

Konkret statt allgemein formulieren

Es ist unmöglich, in einer Patientenverfügung alle denkbaren Situationen zu thematisieren. Dies ist allerdings auch gar nicht vonnöten, wenn Sie das Dokument so ausführlich wie möglich anfertigen. Verzichten Sie auf allgemeine Formulierungen, die zwar für Sie deutlich, für die behandelnden Ärzte allerdings schwer definierbar sind.

So ist beispielsweise die Formulierung Aussicht auf ein würdevolles Leben für viele Menschen wahrscheinlich unmissverständlich, wenn es sich um ihr eigenes Leben handelt. Die behandelnden Ärzte wissen aber nicht, was Sie sich exakt unter einem Leben in Würde vorstellen. Die Definition eines würdevollen Lebens ist nämlich häufig von Mensch zu Mensch unterschiedlich.

Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie in der Patientenverfügung ausführlich erklären, was in Ihren Augen ein würdevolles Leben auszeichnet. Da es auch in vielen anderen Formulierungen möglicherweise zu Missverständnissen kommt, lassen Sie sich am besten im Vorhinein professionell beraten. So finden Sie leichter die passenden Formulierungen und gehen möglichen Widersprüchlichkeiten aus dem Weg.

Der ideale Aufbau einer Patientenverfügung

In einer Patientenverfügung sind einige Elemente obligatorisch, andere hingegen fakultativ – Sie haben also die Option, diese wegzulassen. Mit einer Eingangsformel leiten Sie das Schriftstück ein, indem Sie Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum und Ihren Wohnort nennen. Wichtig sind die Situationen, in denen die Verfügung später ihre Gültigkeit erhält. Hierbei sind Sie frei, mehrere Beispiele aufzulisten, anhand derer sich Ärzte später ein genaues Bild machen.

Die Verweise auf eine tödliche Erkrankung im Endstadium oder Hirnschäden sind möglich. Sie haben hier des Weiteren die Möglichkeit, detaillierte Beschreibungen hinzuzufügen. In eine Patientenverfügung gehören weiterhin die Festlegungen zu den ärztlichen oder pflegerischen Maßnahmen. Dabei beschreiben Sie exakt, in welchem Maße Sie das Durchführen lebenserhaltender Handlungen wünschen und wie Ihre Schmerz- und Symptombehandlung auszusehen hat.

Des Weiteren machen Sie Angaben zum künstlichen Ernähren und zur Zufuhr von Flüssigkeit, zum künstlichen Beatmen, zum Behandeln mit Antibiotika, zur Dialyse, zur Gabe von Blut beziehungsweise dessen Bestandteilen sowie zum Wiederbeleben. Eine Schlussformel inklusive Festlegen auf Verzicht ärztlicher Aufklärung sowie das Datum und die eigene Unterschrift sind weitere notwendige Bestandteile einer Patientenverfügung. Sie gehören somit auf jeden Fall in diese hinein.

Patientenverfgung mit Ordner Brille und Fller

Sinnvolle ergänzende Aussagen

Zusätzlich zu den genannten Aspekten liefern Sie den Ärzten weitere wichtige Informationen, durch die Sie das korrekte Ausführen Ihres Willens sicherstellen. Treffen Sie etwa Aussagen über den Beistand sowie den Ort der Behandlung, bestimmen Sie, in welcher Umgebung Sie zu sterben beabsichtigen. Ein Krankenhaus, die eigene Wohnung oder ein Hospiz sind die wahrscheinlichsten Möglichkeiten.

Im Zusammenhang mit Ihrem Wunsch nach Beistand durch eine bestimmte Person haben Sie zudem die Wahl, ob Sie den Sie behandelnden Arzt von dessen Schweigepflicht entbinden. Auf diese Weise erhalten von Ihnen festgelegte Menschen alle nötigen Informationen über Ihren gesundheitlichen Zustand. Missverständnissen beugen Sie vor, indem Sie Aussagen treffen zum Auslegen, Durchsetzen, der Verbindlichkeit und zum Widerruf der Verfügung. Von Ärzten missachtete Äußerungen Ihrerseits in der Patientenverfügung, unklare Situationen hinsichtlich des Geltens der Verfügung oder auch mögliche Abweichungen Ihres schriftlich geäußerten Willens durch Blicke, Gesten sowie ähnliche Äußerungen (nach dem für Ihre Entscheidungsunfähigkeit verantwortlichen Zwischenfall) thematisieren Sie unter diesem Punkt.

Haben Sie weitere Dokumente wie eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung erstellt, weisen Sie in der Patientenverfügung darauf hin. Ebenfalls ratsam sind Aussagen zu einer eventuellen Organspende und auch Erläuterungen zur Interpretationshilfe der Patientenverfügung sind als Unterpunkt möglich. Dabei handelt es sich um Ihre eigenen Wertvorstellungen, die Sie am besten ausführlich darlegen. Schlussbemerkungen wie das Bestätigen, dass Sie beim Verfassen der Verfügung im Vollbesitz Ihrer geistigen und körperlichen Kräfte sind, sowie Hinweise zu Aktualisierungen ergänzen das Dokument.

Persönliche Wertvorstellungen – darum sind sie so wichtig

Ihre Wertvorstellungen gehören zwar nicht zwangsläufig in eine Patientenverfügung. Sie einzubauen, schadet aber nicht. Schließlich fungieren sie als Interpretationshilfe, wenn trotz einer ausführlichen Darlegung zahlreicher Situationen gewisse Unklarheiten beim Auslegen bestehen. Die Sie behandelnden Ärzte sowie weitere Bevollmächtigte sind besser in der Lage, Ihre Wünsche und Ängste nachzuvollziehen und eine Entscheidung gemäß Ihrem Willen zu treffen, wenn sie bestimmte Dinge über Sie wissen.

Dabei handelt es sich beispielsweise um Ihre religiösen Ansichten. Doch auch Ihre Gedanken zu einem Leben mit Behinderung, Ihre Zufriedenheit mit Ihrem bisherigen Leben sowie Ihre Erwartungen an die Zukunft sind möglicherweise nützliche Hilfen für die Entscheidungsträger. Indem Sie über diese und ähnliche Aspekte nachdenken, finden Sie eventuell grundlegende Antworten, die sogar manche Aussagen in Ihrer Patientenverfügung grundlegend verändern.

Übrigens: Änderungen sind zu jeder Zeit möglich, sodass das Verfassen einer derartigen Verfügung niemals für immer bindend ist. Sie haben sogar die Option, die Patientenverfügung ohne Weiteres zu widerrufen oder neu zu verfassen.

gemeinsam Hand in Hand Kleeblatt Glck

Fazit: so detailliert wie möglich

Um Schwierigkeiten beim Auslegen und sogar Entscheidungen gegen Ihren eigentlichen Willen zu vermeiden, verfassen Sie eine Patientenverfügung so ausführlich wie möglich. Überlegen Sie genau, welche Aspekte Ihnen besonders wichtig sind, und arbeiten Sie diese auf jeden Fall in das Dokument mit ein. Um Ihre Patientenverfügung bestmöglich zu verfassen, lassen Sie sich idealerweise professionell beraten.

Ärzte und entsprechende Organisationen wie Caritas oder die Stiftung Patientenschutz sind gute Anlaufstellen. Das Bundesjustizministerium stellt ebenfalls mit einer Broschüre ausführliche Informationen zur Verfügung, um Menschen zu helfen, bis zum Schuss selbstbestimmt durchs Leben zu gehen.

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