Knöllchenschutz für Radfahrer: Überstehen ihr Drahtesel und Ihr Fahrverhalten diese Checkliste?
Sie sind häufig mit dem Rad unterwegs? Das ist gut so! Radfahren schont die Umwelt und fördert die Gesundheit. Doch sind Sie und Ihr Rad wirklich fit für den Straßenverkehr?
Der Gesetzgeber kümmert sich um die Sicherheit und verhängt Bußgelder
Gesetzgebung und Straßenverkehrsordnung machen vor dem Radler nicht halt. Das ist sinnvoll, denn Regeln sind wichtig für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Zwar gibt es keine gesetzliche Führerscheinprüfung für Fahrradfahrer, trotzdem sollten Sie sich zu Ihrer eigenen Sicherheit unbedingt gut mit den Verkehrsregeln vertraut machen, die sich speziell mit dem Radverkehr beschäftigen. Es gibt auch keinen Fahrrad-TÜV, so wie er für Kraftfahrzeuge vorgeschrieben ist. Es gibt aber genaue gesetzliche Anforderungen an die technische Ausstattung des Fahrrads. Nur wenn alle Bedingungen erfüllt sind, ist das Fahrrad für die Benutzung im Straßenverkehr zugelassen. Im Prinzip werden Ordnungswidrigkeiten (d. h. Regelverstöße, die nicht dem Strafrecht unterliegen) von Radfahrern mit dem halben Bußgeldsatz geahndet, der bei vergleichbaren Delikten von Autofahrern erhoben wird. Für Verstöße gegen Verkehrsregeln existiert darüber hinaus für den Fahrradverkehr ein spezieller Bußgeldkatalog. Das Basis-Bußgeld erhöht sich, wenn andere behindert oder gefährdet werden und wenn ein Unfall oder ein Sachschaden Folge des Verstoßes ist. Auch mit Fahrradbußgeldern kann man Punkte in Flensburg sammeln!
Die wichtigsten Verkehrsregeln für Radfahrer
Radwegepflicht
Generell gilt: Der Radfahrer gehört auf die Fahrbahn. Sind allerdings spezielle Radwege vorhanden – das erkennt man an dem runden blauen Schild –, ist deren Benutzung Pflicht. Sie dürfen diesen Radweg nur in der Richtung befahren, die durch das Schild gekennzeichnet ist. Das gilt auch dann, wenn Sie auf der Straße schneller vorankommen könnten. Wenn aber im Winter die Straße geräumt und der Radweg durch Schnee und Eis unpassierbar geworden ist, darf der Radler auf die Straße ausweichen. Der Gehweg bleibt weiterhin tabu. Unerlaubtes Fahren auf dem Gehweg kostet mindestens 15 Euro.
Gehwege, Radwege und Zusatzschilder
Das Fahren auf dem Gehweg ist verboten, außer, wenn es durch spezielle Beschilderung ausdrücklich erlaubt ist. Wenn Rad fahren beispielsweise durch ein Zusatzschild „Radfahrer frei“ auf dem Bürgersteig gestattet ist, müssen Sie dennoch als Radler den Vorrang der Fußgänger beachten. Man macht sich beispielsweise durch Klingeln bemerkbar und hält genügend Abstand beim Überholen ein. Oder man wartet im Zweifelsfall ab, bis ein Fußgänger das Fahrrad bemerkt hat und den Platz freimacht. Wer schneller als Schrittgeschwindigkeit fährt, muss, auch wenn niemand gefährdet ist, 15 Euro Buße entrichten. Lediglich Kinder bis zum Alter von 10 Jahren sind vom Verbot des Fahrens auf Bürgersteigen ausgenommen. Unter 8-Jährige sind sogar verpflichtet, den Gehweg zu benutzen. Dies gilt aber nicht für die sie begleitenden Erwachsenen. Hier kann es zu Konflikten mit der elterlichen Aufsichtspflicht kommen. Wofür Sie sich im Einzelnen entscheiden, für das gemeinsame Fahren auf der Fahrbahn oder das Radeln auf dem Bürgersteig, hängt davon ab, wie Sie selbst Ihr Kind und die Verkehrssituation einschätzen.
Personentransport
Wenn Sie ein Kind auf dem Fahrrad transportieren wollen, ist das auf zugelassenen Systemen bis zu einem Alter von 7 Jahren erlaubt. Wenn Sie zusammen mit einer älteren Person auf einem Fahrrad fahren möchten, benötigen Sie ein sogenanntes Nachziehrad, das an das vordere Rad angekoppelt wird, ein Tandem oder eine Rikscha.
Schutzstreifen?
Schutzstreifen auf der Fahrbahn sind keine Radwege, denn sie sind nicht durch ein entsprechendes Schild gekennzeichnet. In der Regel werden sie durch eine unterbrochene weiße Linie von der Fahrbahn abgeteilt. Sie dürfen bei Bedarf, und wenn kein Radfahrer gefährdet wird, auch von Autos benutzt werden. Als Radfahrer haben Sie hier aber Vorrang.
Rechts fahren!
Für Fahrradfahrer gilt wie für Autofahrer das Rechtsfahrgebot auf den Verkehrswegen. Wenn es nicht anders gekennzeichnet ist, dürfen Sie auch einen Radweg, der parallel zur Straße verläuft, nur in der entsprechenden Richtung benutzen. Befahren des Radwegs in der falschen Richtung kostet 20 Euro. Manchmal ist das Radeln im Gegenverkehr auf einem Radweg durch ein Zusatzschild erlaubt. Dann ist es besonders wichtig, an Ausfahrten auf abbiegende Autos zu achten. Oftmals blicken die Fahrer nämlich nur nach links. Dabei können sie leicht den Fahrradfahrer übersehen, der Vorfahrt hat.
Am Zebrastreifen
Auch als Radfahrer sind Sie verpflichtet, Fußgängern am Zebrastreifen den Vorrang zu gewähren. Wenn Sie das vergessen sollten und dabei erwischt werden, kann das 40 Euro kosten.
Abbiegen
Beim Abbiegen, auch auf dem Radweg, soll der Fahrer dies deutlich anzeigen. Dabei muss er den vorderen und rückwärtigen Verkehr im Auge behalten. Beim Linksabbiegen muss dabei der Radweg meistens verlassen werden. An einer Autoschlange darf der Radler, wenn genug Platz vorhanden ist, rechts vorbeifahren. Falls keine speziellen Radverkehrsampeln vorhanden sind, gilt die allgemeine Ampel – nicht die Fußgängerampel. Die Missachtung des Rotlichts kostet 60 bis 180 Euro.
Zum Thema Alkohol
Wenn Sie zu einer Weinprobe verabredet sind, lassen Sie das Auto stehen und fahren lieber mit dem Rad? Ist das eine gute Entscheidung? Die Antwort darauf ist ein klares „Jein“. Die eingeschränkte Wahrnehmungs- und Steuerungsfähigkeit nach Alkoholgenuss wirkt sich natürlich auch auf die Sicherheit beim Fahrradfahren aus. Allerdings ist das Auto schneller und damit gefährlicher für andere Verkehrsteilnehmer als ein Fahrrad. Besser ist es, Sie gehen zu Fuß oder benutzen öffentliche Verkehrsmittel. Wer als Radfahrer mit Alkohol im Blut an einem Unfall beteiligt ist, gilt in der Regel als mitschuldig. Aber auch ohne Unfall machen Sie sich ab 1,6 Promille strafbar. Das kann mit einem Radfahrverbot geahndet werden und den Führerschein kosten.
Übrigens…
Auch Fahrradfahrer dürfen während der Fahrt nicht ohne Freisprecheinrichtung telefonieren. Das Bußgeld bei diesem Vergehen beträgt 25 Euro. Und Einbahnstraßen können Sie nur dann legal in der Gegenrichtung befahren, wenn dies durch ein Zusatzschild gekennzeichnet ist. In diesem Fall haben Sie bei Engstellen sogar Vorrang gegenüber dem entgegenkommenden KFZ. Nebeneinander zu radeln ist erlaubt, wenn dadurch niemand behindert wird. Ansonsten müssen Sie auch hier mit einem Bußgeld von 20 oder 25 Euro rechnen.
So sieht ein verkehrssicheres Fahrrad aus
Jeder Radfahrer möchte sich auf sein Gefährt verlassen können. Deshalb wird er Bremsen und Licht regelmäßig selbst kontrollieren oder das Rad regelmäßig zur Wartung bringen. Wenn Sie sich selbst nicht ausreichend auskennen oder nicht ausreichend Zeit für die Kontrolle Ihres Fahrrads haben, sollten Sie den Weg zum Fachbetrieb nicht scheuen – zu Ihrer eigenen Sicherheit und der der anderen Verkehrsteilnehmer. Der Gesetzgeber hat Vorschriften erlassen, die die passive und aktive Sicherheit betreffen. So sind zwei unabhängige Bremssysteme Pflicht. Damit der Radfahrer im Verkehr gut wahrgenommen wird, müssen ein weißer Frontscheinwerfer und ein rotes Rücklicht installiert sein. Dazu sind Rückstrahler nach vorn und hinten, an den Rädern und den Pedalen vorgeschrieben. Nicht funktionierende oder fehlende Beleuchtungselemente schlagen mit 20 Euro Buße zu Buche. Auch eine helltönende Klingel ist Pflicht – ihr Fehlen kostet Sie 15 Euro.
Fazit
Wer Fahrrad fährt, ist oftmals in der Situation des langsameren und schwächeren Verkehrsteilnehmers, häufig ist er aber auch der Schnellere oder „Stärkere“. Um sicher zu fahren, ist es bei allen Konstellationen wichtig, sich stets umsichtig zu verhalten. Dazu gehört auch, dass das Fahrrad technisch in Ordnung ist. Paragraph 1 der Straßenverkehrsordnung fordert „ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht“. Dazu gehört ein Verhalten, bei dem „kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“ Wer dies berücksichtigt und sich an die Gesetze hält, trägt viel zu einem guten Miteinander bei. Und er kann sich das Bußgeld sparen.
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