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Drohnen auf dem Vormarsch – Was bei den Fluggeräten für den privaten Gebrauch zu beachten ist

Drohnen sind mehr als nur ein neues, spannendes Gadget für den Privatgebrauch. Bevor Sie Ihre Drohne losschicken, sollten Sie jedoch die gesetzlichen Bestimmungen genau kennen.

Das versteht man unter Drohnen

Eine Drohne ist ein unbemanntes Flugobjekt, das vom Boden aus gesteuert werden kann oder sogar selbstständig, d. h. durch einen Computer gesteuert, fliegt. Eigentlich gelten nur jene Flugobjekte als Drohnen, die kommerziell oder militärisch genutzt werden. Bei der privaten Nutzung spricht man streng genommen von Flugmodellen, jedoch hat sich auch hier zumindest in der Umgangssprache die Bezeichnung Drohne durchgesetzt.

Bei den für den privaten Gebrauch angebotenen Drohnen handelt es sich meist um sogenannte Quadrocopter. Diese verdanken ihren Namen den vier Propellern oder Rotoren, über die sie verfügen. Aufgrund ihrer Konstruktion werden Quadrocopter zu den Hubschraubern gezählt. Genau wie diese können sie senkrecht starten. Als Antrieb fungieren in der Regel Gleichstrommotoren.

Quadrocopter werden in unterschiedlichen Größen angeboten. Einsteigermodelle in Miniaturgröße sind bereits ab rund 30 Euro erhältlich. Für rund 500 Euro erhalten Sie ein aktuelles Topmodell, das bereits eine Full-HD-Kamera an Bord hat und über das Smartphone gesteuert werden kann.

Dafür werden Drohnen eingesetzt

Neben der militärischen und kommerziellen Nutzung werden Drohnen mittlerweile auch privat genutzt. Was auf den ersten Blick vielleicht wie ein harmloser Freizeitspaß aussieht, berührt in Wirklichkeit zahlreiche relevante Gebiete des deutschen Rechts. Aus diesem Grund sollten Sie sich unbedingt folgende Fragen beantworten, bevor Sie Ihre Drohne in die Lüfte steigen lassen:

– Benötige ich eine Genehmigung?
– Was muss ich für die Genehmigung vorweisen und wie viel kostet diese?
– Was versteht man unter gewerblicher und kommerzieller Nutzung?
– Darf jeder eine Drohne steuern?
– Darf meine Drohne überall hinfliegen oder gibt es Beschränkungen?
– Darf ich mit meiner Drohne Fotos und Videos aufnehmen?
– Wer haftet, wenn meine Drohne abstürzt?

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– Benötige ich eine Genehmigung?

Ob Sie eine Genehmigung benötigen, um Ihre Drohne abheben zu lassen, hängt von der Art der Drohne und des Einsatzes ab. Lassen Sie Ihre Drohne zu rein privaten Zwecken aufsteigen und wiegt diese unter 5 Kilogramm, benötigen Sie keine Aufstiegsgenehmigung. Sollten Sie Ihre Drohne aus gewerblichen Gründen wie etwa der Erstellung von Luftbildaufnahmen nutzen, müssen Sie eine Genehmigung bei der zuständigen Landesbehörde einholen.

– Was muss ich für die Genehmigung vorweisen und wie viel kostet diese?

Wie eine Aufstiegsgenehmigung aussieht und wie lange sie gültig ist, unterscheidet sich zurzeit noch stark von Bundesland zu Bundesland. Neben Einzelgenehmigungen gibt es auch Dauergenehmigungen. Letztere sind in der Regel befristet und kosten in Nordrhein-Westfahlen zum Beispiel rund 200 Euro.
Beim Antrag sollten Sie auf jeden Fall die technischen Daten der Drohne, einen Nachweis über Ihre Erfahrungen beim Steuern derartiger Fluggeräte sowie einen Versicherungsnachweis bereithalten. Bei Drohnen, die über 5 Kilogramm wiegen, werden oft Einzelgenehmigungen verlangt. Außerdem kann es sein, dass die Zustimmung des Eigentümers, über dessen Gelände der Aufstieg erfolgen soll, eingeholt werden muss.

– Was versteht man unter gewerblicher und privater Nutzung?

Bei diesem Thema ist besondere Vorsicht geboten, denn gewerblich muss nicht immer gegen Geld bedeuten. Auch wenn Sie unentgeltlich für jemanden Bilder mit Ihrer Drohne aufnehmen, gilt dies als gewerbliche Handlung und ist als solche genehmigungspflichtig.

– Darf jeder eine Drohne steuern?

Da es keine gesetzlichen Beschränkungen gibt, darf jeder eine Drohne zu privaten Zwecken steuern. Aufgrund der möglichen rechtlichen Konsequenzen sollten Sie jedoch davon absehen, Kinder und minderjährige Jugendliche eine Drohne lenken zu lassen.

– Darf meine Drohne überall hinfliegen oder gibt es Beschränkungen?

Grundsätzlich dürfen Sie Ihre Drohne nicht außerhalb Ihrer Sichtweite fliegen. Dies schließt den Einsatz von optischen Hilfsmitteln ein. Somit beschränkt sich die Flugweite auf etwa 300 Meter. Auch was die Flughöhe betrifft, gibt es Einschränkungen: Je nach Bundesland liegt die maximale Flughöhe für Drohnen zwischen 30 und 100 Metern.

Es gibt Bereiche, die grundsätzlich nicht mir Drohnen überflogen werden dürfen. Zu diesen zählen das Regierungsviertel in Berlin, Atomkraftwerke und Unfallstellen. Darüber hinaus ist das Steuern von Drohnen in der Nähe von Flughäfen im Umkreis von 1,5 Kilometern verboten.

Auch wenn Sie Privatgrundstücke überfliegen möchten, gibt es Beschränkungen. So kann der Eigentümer das Überfliegen seines Grundstücks gerichtlich untersagen lassen. Gerade, wenn Ihre Drohne auch über eine Kamera verfügt, kann aus einem einfachen Flugmanöver über das Grundstück rasch eine Beeinträchtigung von Privatsphäre und Eigentum werden.

– Darf ich mit meiner Drohne Fotos und Videos aufnehmen?

Solange Sie Fotos und Videos von Gebäuden zu privaten Zwecken machen, ist dies rechtlich unbedenklich. Das heißt, dass Sie Bilder und Videos aufnehmen, selbst ansehen sowie im privaten Rahmen Familienmitgliedern und Freunden zeigen dürfen.

Möchten Sie die Aufnahmen veröffentlichen, darf darauf nur jene Ansicht des Gebäudes abgebildet sein, die auch von der Straße aus sichtbar ist. Dies nennt man die sogenannte Panoramafreiheit. Das bedeutet für Sie konkret: Sie dürfen die Bilder nicht veröffentlichen, wenn darauf andere Ansichten, etwa des Innenhofs oder des Gebäudes zu sehen sind. Ausnahmen gelten nur dann, wenn Sie sich dafür die Einwilligung desjenigen, der die Rechte am abgebildeten Gebäude hat, einholen.

Absolut verboten ist die Erstellung von Aufnahmen von militärisch relevanten Geräten und Bereichen. Hier drohen Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren.

Bei der Aufnahme von Personen kommt das Recht am eigenen Bild zu tragen. Möchten Sie die erstellten Aufnahmen veröffentlichen oder Dritten zeigen, müssen Sie hierfür die Einwilligung der abgebildeten Personen einholen. Sind die Personen auf den Bildern jedoch nicht erkennbar, benötigen Sie diese Einwilligung nicht.

Vom Überfliegen von Veranstaltungen wird aufgrund des hohen Unfallrisikos sowie des rechtlichen Streitpotenzials grundsätzlich abgeraten. Grundsätzlich gilt, dass Aufnahmen dann angefertigt werden dürfen, wenn es sich bei den abgebildeten Personen nicht um das Hauptmotiv handelt.

Wenn Sie Aufnahmen von Personen auf deren Privatgrundstück machen, kann dies rasch als Eindringen in die Privatsphäre gewertet werden. Das heißt, dass nicht nur die Veröffentlichung und Verbreitung der Bilder untersagt ist, sondern bereits die Aufnahme an sich. Als Intimsphäre gelten Bereiche, die gegen Blicke von außen geschützt sind. Dazu zählen etwa Wohnräume und eingezäunte Gärten.

– Wer haftet, wenn meine Drohne abstürzt?

Für Schäden, die während des Flugs durch eine Drohne verursacht wurden, haftet immer derjenige, der die Drohne zum fraglichen Zeitpunkt gesteuert hat. Dabei dürfen Sie nicht vergessen, dass es durch Drohnen nicht nur zu Sachschäden, sondern auch zu Personenschäden kommen kann. Aus diesem Grund ist eine spezielle Versicherung dringend ratsam. Herkömmliche Haftpflichtversicherungen übernehmen durch Drohnen verursachte Schäden in der Regel nicht. Jedoch bieten Modellflugverbände spezielle Versicherungen für Drohnen und ähnliche Luftfahrzeuge an. Der Abschluss einer solchen Versicherung ist übrigens auch eine der Voraussetzungen, um eine Aufstiegsgenehmigung für die Drohne zu erhalten.

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Fazit

Drohnen für den privaten Gebrauch sind eine interessante Erfindung mit viel praktischem Potenzial. Was Sie mit Ihrer Drohne dürfen und was nicht, ist eindeutig rechtlich geregelt. Daher sollten Sie sich unbedingt mit den juristischen Rahmenbedingungen auseinandersetzen, bevor Sie Ihre Drohne das erste Mal aufsteigen lassen. So verhindern Sie unangenehme Situationen wie etwa Nachbarschaftsstreitigkeiten und auch rechtliche Schwierigkeiten.

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