Die Top 4 Automechaniker Sprüche und Ihre Bedeutung für Ihr Auto
Automechaniker sind für ihre markigen Sprüche bekannt. Was wirklich hinter diesen steckt, erfahren Sie im folgenden Artikel.
Spruch Nummer 1: „Der Kostenvoranschlag war nur ein Richtwert.“
Wahrscheinlich kennen Sie diese Situation: Ihr Auto hat einen Defekt und Sie bringen es in die Werkstatt. Nach einer ersten Fehlersuche erstellt die Werkstatt einen Kostenvoranschlag. Je nachdem, wie hoch oder niedrig dieser ausfällt, sind Sie schon einmal erleichtert. Und vor allem: Sie haben jetzt einen finanziellen Richtwert, an dem Sie sich orientieren können. Aber ist dieser Kostenvoranschlag auch verbindlich?
Nun ja, das lässt sich pauschal nicht beantworten, sondern hängt vom Einzelfall ab. Grundsätzlich, so die Juristen des ADAC, darf die Werkstatt einen herkömmlichen Kostenvoranschlag auch überschreiten. Dies ist durch Paragraf 650 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt. Dabei darf es sich jedoch nicht um eine wesentliche Überschreitung handeln. Von einer solchen spricht man, wenn der Kostenvoranschlag um 15 bis 20 Prozent überschritten wird. In Einzelfällen sind auch 25 Prozent noch tolerierbar, dies ist jedoch die absolute Obergrenze. In diesem Fall haben Sie das Recht, den Vertrag mit der Werkstatt zu kündigen. Die bis dahin durchgeführten Arbeiten müssen Sie jedoch bezahlen.
Tauchen im Zuge der ursprünglich in Auftrag gegebenen Reparatur neue, zu Beginn nicht augenscheinlich erkennbar notwendige Arbeiten auf, muss die Werkstatt Ihre Genehmigung einholen, bevor sie diese in Angriff nimmt. Auch in diesem Fall haben Sie das Recht, den Vertrag mit der Werkstatt zu kündigen. Haben Sie jedoch einen verbindlichen Kostenvoranschlag von der Werkstatt erhalten, muss die Werkstatt diesen auch einhalten. Ein Überschreiten der vereinbarten Kosten ist nicht zulässig. Achten Sie dabei aber unbedingt darauf, dass die Verbindlichkeit des Kostenvoranschlags schriftlich und ausdrücklich festgehalten wird.
Grundsätzlich sollten Sie Ihr Auto stets persönlich in die Werkstatt bringen und alle notwendigen Reparaturen mit dem Werkstattmeister besprechen, bevor auch nur die erste Schraube gelockert wird.
Und: Je genauer die Auftragserteilung ist, umso geringer ist die Wahrscheinlichkeit von Missverständnissen. Zudem können Sie eine Höchstsumme für den erteilten Auftrag vereinbaren. Holen Sie das Fahrzeug aus der Werkstatt ab, sollten Sie unbedingt alle erledigten Reparaturen am Fahrzeug mit dem Werkstattmeister durchgehen. Sind mit dem endgültigen Preis oder auch der Reparatur nicht einverstanden, sollten Sie bei der Bezahlung der Rechnung den schriftlichen Vermerk „unter Vorbehalt“ verlangen. Dies sichert Sie in einem Streitfall ab. Verweigern Sie die Bezahlung der Rechnung, darf die Werkstatt auch die Herausgabe Ihres Autos verweigern.
Spruch Nummer 2: „Dieses Ersatzteil habe ich selbstverständlich hier lagernd.“
Ist eine Autoreparatur fällig, soll es selbstverständlich so schnell wie möglich gehen. Dies hängt zum einen von den freien Kapazitäten der Werkstatt ab und zum anderen von der Verfügbarkeit der benötigten Ersatzteile. Müssen diese nämlich erst bestellt werden, kann sich die Reparatur zum Teil deutlich in die Länge ziehen. Umso besser ist es da natürlich, wenn die benötigten Ersatzteile bereits vor Ort sind und lediglich aus dem Lager geholt werden müssen.
Gerade bei älteren, exotischen oder generell unpopulären Autos kann es hingegen sein, dass bestimmte Ersatzteile überhaupt nicht mehr lieferbar sind. Dies ist auch durchaus gesetzlich gedeckt, denn Hersteller sind nicht dazu verpflichtet, Ersatzteile eine bestimmte Zeit lang vorzuhalten. So kann es durchaus sein, dass sich Autohersteller einige Zeit nach Auslaufen eines Modells dazu entschließen, bestimmte Ersatzteile nicht mehr herzustellen.
In einigen Fällen übernehmen dann jedoch Zulieferer den direkten Vertrieb dieser Ersatzteile. Sollte ein Ersatzteil also direkt beim Fahrzeughersteller nicht mehr erhältlich sein, sollten Sie auf jeden Fall eine Anfrage im Zubehörhandel stellen. Werden Sie auch dort nicht fündig, hilft vielleicht noch der Anruf beim Gebrauchtteilehändler. Oft sind Ersatzteile nämlich auch gebraucht noch in gutem Zustand zu finden. Wird ein Ersatzteil zu spät oder überhaupt nicht geliefert, ist die Werkstatt gesetzlich dazu verpflichtet, die Kosten für dieses zu übernehmen.
Spruch Nummer 3: „In diesem Zustand sollten Sie mit Ihrem Auto keinen Meter mehr fahren!“
Manchmal kündigen sich schwere Defekte schleichend an. Verdächtige Geräusche, hier ein Schleifen, dort ein Klackern – was oft klein beginnt, kann sich unbeachtet zu einem wahren Desaster entwickeln. Und das gilt nicht nur in Hinsicht auf die dann zu erwartenden hohen Reparaturkosten, sondern auch in Hinsicht auf das Sicherheitsrisiko, welches von diesen sich schleichend anbahnenden Defekten ausgeht. Stellen Sie sich bloß vor, die Bremsen Ihres Autos versagen plötzlich während der Fahrt ihren Dienst. Nicht auszumalen, welche Folgen dies hätte. Daher ist es besonders wichtig, dass Sie bereits bei geringen Anzeichen dafür, dass etwas nicht stimmt, eine Werkstatt aufsuchen und Ihren Wagen durchchecken lassen.
Zu den am häufigsten auftretenden Anzeichen für Defekte zählen:
Bremsen
schleifende Geräusche - ein Pulsieren des Bremspedals
der Druckpunkt des Bremspedals ist plötzlich schwächer
Kupplung
die Gänge lassen sich nur sehr schwer oder manchmal gar nicht wechseln
der Druckpunkt der Kupplung ist nur mehr sehr schlecht spürbar
das Kupplungspedal kommt wesentlich weiter heraus als die anderen Pedale
Getriebe
Schleifgeräusche, insbesondere beim Wechseln der Gänge
Gänge springen selbstständig heraus
der Wählhebel zittert oder bewegt sich in anderer Art und Weise
das Schalten der Gänge wird zunehmend schwierig
bestimmte Gänge lassen sich manchmal oder permanent gar nicht einlegen
das Getriebe verliert Öl
Lichtmaschine
die Batterie wird nicht mehr geladen; früher oder später springt das Auto nicht mehr an
Startschwierigkeiten
eine ständig leere Batterie, die aber an sich noch in Ordnung ist
Auspuff
das Auto ist plötzlich lauter, es dröhnt förmlich
während der Fahrt hören Sie klappernde Geräusche, als ob Blech auf Blech schlagen würde
Ihr Auto verbraucht plötzlich mehr Treibstoff
sie bemerken einen Leistungsverlust des Motors
Fahrwerk
das Auto neigt zum Aufsitzen, besonders auf schlechten und unebenen Straßen
das Auto bricht plötzlich aus
der Bremsweg ist auf einmal länger
das Auto federt nicht mehr nach, wenn Sie es an Heck oder Front nach unten drücken
es kommt häufiger zu Aquaplaning
Motor
die Betriebstemperatur wird während der Fahrt plötzlich überschritten
der Kühlwasserstand ist zu niedrig, obwohl kein Kühlwasserverlust erkennbar ist
im Kühlwasser befinden sich Spuren von Motoröl - im Motoröl befinden sich Spuren von Kühlwasser - der Motor verliert augenscheinlich Öl
der Motorölstand ist zu niedrig, obwohl kein Motorölverlust erkennbar ist
der Motor dreht beim Gasgeben schlecht hoch
es dringen metallisch klingende Geräusche aus dem Motor
die Abgase sind bläulich, weiß oder sogar schwarz
der Treibstoffverbrauch ist plötzlich deutlich erhöht
Spruch Nummer 4: „Das fällt leider nicht unter Kulanz.“
Unter Kulanz versteht man eine freiwillige Leistung einer Werkstatt oder des Fahrzeugherstellers. Diese kommt in der Regel nach Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistungspflicht sowie der herstellerspezifischen Garantie zum Tragen. Grundsätzlich haben Sie keinen Anspruch auf Kulanz, Sie dürfen lediglich darauf hoffen, dass sie Ihnen gewährt wird.
Ob dies der Fall ist, lässt sich pauschal kaum beantworten und hängt von zahlreichen verschiedenen Faktoren ab. Handelt es sich um ein relativ junges Fahrzeug mit niedrigem Kilometerstand, dessen Garantie gerade eben erst abgelaufen ist, stehen die Chancen nicht schlecht, dass der Hersteller zumindest einen Teil der Reparaturkosten übernimmt.
Voraussetzung hierfür ist jedoch auch, dass Sie stets alle Wartungsarbeiten nach Vorschrift durchführen haben lassen. Andernfalls kann die Ursache für den aufgetretenen Defekt rasch der mangelhaften Wartung zugeschrieben werden.
Fazit
Autowerkstätten sind eine Welt für sich, in der man sich erst einmal zurecht finden muss. Dabei sind die Kenntnisse aller Rechte eines Autofahrers und Kunden von unschätzbarem Vorteil. Denn nur, wenn Sie wissen, was Ihnen zusteht, können Sie sich gegen unfaires und unseriöses Vorgehen auch zur Wehr setzen. Darüber hinaus sollten Sie jedoch auch Ihre Pflichten kennen. Diese sind vor allem dann wichtig, wenn Sie Garantieleistungen oder Kulanz in Anspruch nehmen möchten. Ob Ihnen diese gewährt werden, hängt nämlich nicht zuletzt auch davon ab, ob Sie alle daran gebundenen Auflagen wie etwa eine regelmäßig durchgeführte Wartung des Fahrzeugs erfüllt haben.
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