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Beweis, wenn’s kracht? Die rechtliche Lage von Dashcams im Auto

Sogenannte Dashcams versprechen, im Falle eines Unfalls eindeutiges Beweismaterial zu liefern. Bevor Sie eine derartige Kamera jedoch in Ihrem Fahrzeug montieren, sollten Sie sich über die rechtliche Lage informieren.

Das versteht man unter einer Dashcam

Das Wort Dashcam setzt sich aus den englischen Begriffen „dash board“, also Armaturenbrett, und „camera“ zusammen. Eine Dashcam ist eine Kamera, die in der Regel mittels Saugnäpfen auf dem Armaturenbrett oder an der Frontscheibe eines Fahrzeugs befestigt wird. Sie wird über einen Akku oder über ein an den Zigarettenanzünder des Autos angestecktes Kabel betrieben. So können alle Geschehnisse während der Fahrt aufgezeichnet werden. Das Besondere am sogenannten Loop-Aufnahmeverfahren der Dashcam liegt darin, dass pausenlos aufgezeichnet wird. Das bedeutet, dass sobald das Limit des jeweiligen Speichermediums, meist eine SD-Speicherkarte, erreicht ist, alte Aufzeichnungen einfach überschrieben werden. Zahlreiche Modelle verfügen über einen Beschleunigungssensor. Dieser aktiviert im Falle eines Unfalls einen Schreibschutz, der wiederum verhindert, dass jene Videosequenz, die den Unfall enthält, überschrieben wird. So kann anhand der Aufzeichnungen der Unfallhergang rekonstruiert werden. Darüber hinaus liefern auch GPS-Empfänger, die an einigen Dashcams zu finden sind, zusätzliche Daten.

Die technischen Besonderheiten von Dashcams

Dashcams verfügen über zahlreiche technische Besonderheiten, die sie von anderen Kameras unterscheiden. Neben den bereits erwähnten Beschleunigungssensoren und GPS-Empfängern arbeiten einige Dashcams auch mit der aus der Überwachungstechnik bekannten WDR-Technologie. Mithilfe dieser Technik können sich die Kameras besonders schnell unterschiedliche Lichtverhältnisse anpassen sowie auch unter sehr schlechten Lichtverhältnissen noch brauchbare Aufnahmen machen. Höherpreisige Modelle verfügen nicht nur über eine Frontkamera, sondern filmen gleichzeitig auch den Fahrzeuginnenraum.

Das Smartphone als Dashcam

Dashcam-Apps ermöglichen es, das Smartphone als Dashcam zu benutzen. Diese Apps gibt es für kleines Geld oder sogar gratis. Grundsätzlich bringen Smartphones mit Kamera, GPS-Empfänger und Beschleunigungssensor alles Nötige mit, um sie als Dashcam einzusetzen. Im Gegensatz zu richtigen Dashcams verfügen die meisten Smartphones jedoch über eine wesentlich schlechtere Kamera, die weder den Weitwinkel von Dashcams hat noch dazu in der Lage ist, derartig hochaufgelöste Nachtaufnahmen zu machen.

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Der Nutzen einer Dashcam

Der Hauptgrund, der für die Montage einer Dashcam spricht, liegt ganz klar auf der Hand: Im Falle eines Unfalls hat man eindeutiges Beweismaterial in Form von Videoaufnahmen zur Hand. Hochauflösende Aufnahmen in HD-Qualität sowie mit Weitwinkel erlauben eine detaillierte Rekonstruktion der Ereignisse und können einen wichtigen Teil zur Klärung des Unfallhergangs beitragen. Darüber hinaus überzeugen einige Modelle auch mit ihren integrierten Assistenzsystemen. Spurhalteassistent und Abstandswarner findet man in aktuellen Fahrzeugen. Mittels Dashcam halten diese auch Einzug in ältere Autos.

So viel kostet eine Dashcam

Sie können Dashcams ganz regulär im Elektronikfachhandel erwerben. Einsteigermodelle beginnen bei etwa 30 Euro, Highend-Modelle kosten gerne 300 Euro und mehr. Als Speichermedium können Sie herkömmliche SD-Speicherkarten verwenden. Halterungen und Kabel befinden sich meist im Lieferumfang der Kameras.

So sieht die deutsche Rechtsprechung den Einsatz von Dashcams

So verlockend der Einsatz einer Dashcam auch klingen mag, rechtlich befinden Sie sich damit in einer Grauzone. Bislang ist die Verwendung von Dashcams in Deutschland rechtlich nicht eindeutig geklärt. In erster Linie ist umstritten, ob der Einsatz einer Dashcam gegen geltende Datenschutzbestimmungen verstößt. Hier kommt es in erster Linie darauf an, wofür Sie die Dashcam tatsächlich einsetzen.

Diese Aufnahmen sind erlaubt:
– Aufnahmen für den privaten Zweck, wie zum Beispiel Landschaftsaufnahmen, sind nicht verboten. Solange diese nicht veröffentlicht werden, ist es auch irrelevant, ob darauf Gesichter anderer Menschen oder Kfz-Kennzeichen erkennbar sind.
– Die Veröffentlichung der Aufnahmen, etwa im Internet, ist nur dann zulässig, wenn alle auf den Aufnahmen erkennbaren Personen ihr eindeutiges Einverständnis gegeben haben.

Diese Aufnahmen sind nicht erlaubt
– Aufnahmen mit dem Zweck, das Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer anzuzeigen, sind nicht erlaubt. Das Anfertigen von Videoaufnahmen zu diesem Zweck ist in Deutschland nur der Polizei gestattet. Wenn Sie Videoaufnahmen anfertigen, um damit das Fehlverhalten anderer anzuzeigen, machen Sie sich selbst strafbar.
– Die Veröffentlichung der Aufnahmen ohne die Zustimmung aller darauf erkennbaren Personen ist ebenfalls untersagt.

Eine Dashcam-Aufnahme als Beweismittel vor Gericht

Nach wie vor ist es umstritten, ob mit einer Dashcam angefertigte Aufnahmen als Beweismittel vor Gericht zulässig sind. Da es hier keine eindeutige rechtliche Grundlage gibt, gilt es, die Interessen der einzelnen Beteiligten abzuwägen. So sind aus der jüngeren Vergangenheit sowohl Fälle bekannt, bei denen Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel zugelassen wurden, als auch solche, bei denen dies nicht der Fall war. Das Gericht und der zuständige Richter haben im konkreten Fall zu entscheiden, ob das Persönlichkeitsrecht der auf den Aufnahmen abgebildeten Personen oder aber das Recht des Videoeigentümers auf Aufklärung überwiegt.
Diese Entscheidung geschieht nicht willkürlich, sondern basiert auf zahlreichen Faktoren. Ein wichtiger zu berücksichtigender Grund ist zum Beispiel, zu welchem Zwecke die Aufnahmen angefertigt wurden. So entschied etwa das Amtsgericht München in einem Urteil vom 6.6.2013, dass die Anfertigung von Aufnahmen mit einer Dashcam an sich noch keine Verletzung der Persönlichkeitsrechte darstelle. Erst durch deren Veröffentlichung ohne das Einverständnis der darauf erkennbaren Personen sei eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte gegeben. Somit wurden die Aufnahmen im konkreten Fall als Beweismittel zugelassen. Es gibt jedoch durchaus auch andere Fälle, in denen das Persönlichkeitsrecht als schwerwiegender eingestuft wurde und die mit der Dashcam angefertigten Aufnahmen daher als unzulässiges Beweismittel abgelehnt wurden.

Das sagt die Datenschutz-Aufsichtsbehörde

Die Datenschutz-Aufsichtsbehörde erlaubt den Einsatz von Dashcams ausschließlich zu privaten Zwecken und untersagt das Filmen von Personen im öffentlichen Raum, da sie darin eine Verletzung des informationellen Selbstbestimmungsrechts sieht, die im Gegensatz zum deutschen Datenschutzrecht steht. Laut Bundesdatenschutzrecht sind derlei Aufnahmen nur zulässig, wenn sie den berechtigten Interessen konkret festgelegter Ziele dienen und es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen überwiegen. Dies bildet wiederum die Grundlage für die momentane Handhabung vor Gericht, die ein individuelles Abwägen der Interessen von Fall zu Fall vorsieht.

Achtung bei der Verwendung von Dashcams in den Nachbarländern Deutschlands

Wenn Sie eine Dashcam in Ihrem Fahrzeug montiert haben, sollten Sie sich vor Fahrten ins Ausland gründlich über die dortige Rechtslage informieren. So ist die Montage einer Dashcam etwa in Österreich ohne Genehmigung verboten und für Privatpersonen unzulässig. In der Schweiz, in Luxemburg und in Belgien herrschen große datenschutzrechtliche Bedenken, was den Betrieb von Dashcams betrifft. In Frankreich, den Niederlanden und in Dänemark stellen Dashcams rechtlich überhaupt kein Problem dar.

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Fazit

Dashcams sind kleine Hightech-Kameras, die Sie schon für relativ kleines Geld kaufen können. Auf dem Armaturenbrett oder an der Windschutzscheibe Ihres Fahrzeugs montiert, zeichnen sie das Verkehrsgeschehen auf. Der Einsatz dieser Kameras ist in Deutschland jedoch nach wie vor rechtlich umstritten. Zwar mag der Gedanke, im Falle eines Unfalls ein eindeutiges Beweismittel zur Hand zu haben, verlocken sein, jedoch können Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel auch abgelehnt werden. Hier wird von Fall zu Fall entschieden und die Interessen der einzelnen Beteiligten gegeneinander abgewogen. Sie sollten sich also nicht darauf verlassen, mit der Dashcam dem Gericht ein eindeutiges Beweismittel vorlegen zu können. Besondere Vorsicht gilt auch bei Fahrten ins Ausland, denn in einigen Ländern Europas ist der private Einsatz von Dashcams generell untersagt.