Helios Privatklinik Überlingen

Härlenweg 1
88662 Überlingen

Tel.: 077551 - 66606

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vom

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Privatklinik Helios Krankenhaus Überlingen

Sehr gute Rundumbetreuung. Sehr freundliches und kompetentes Personal.

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vom

3,67 Sterne

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Wunderbarer Arzt! Aber Vorsicht bei den Kaufleuten.

Wer sich einen Eindruck von der Unternehmenskultur der Helios Privatkliniken verschaffen will, findet in dem unten wiedergegebenen vollständigen Schriftverkehr ein anschauliches Beispiel. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es eine Mentalitätskluft zwischen medizinischem und kaufmännischem Bereich gibt. Die Ärzte fühlen sich meiner Erfahrung nach vollständig dem Wohl des Patienten verpflichtet. Der gefundene Arzt meines Vertrauens hat mich nicht enttäuscht, sondern mich zur vollsten Zufriedenheit behandelt. Die Kaufleute verfolgen dagegen ihr Gewinninteresse auch mit fragwürdigen Methoden und es ist ratsam, sich die Vertragsunterlagen zur Behandlung ein paar Tage vorher zukommen zu lassen und vor der Unterzeichnung in Ruhe und sorgfältig durchzulesen. Auf keinen Fall sollte man sich dazu hinreißen lassen, die Verträge unter Zeitdruck oder im Vertrauen zu unterschreiben.

Zum Verständnis ist es wichtig zu wissen, dass das "Helios Spital" ein reguläres Krankenhaus mit Ärzten, Zimmern und Notfallaufnahme ist, während die Konzernschwester "Helios Privatklinik" in diesem Krankenhaus ein Stockwerk angemietet hat und in diesem Bereich für Privatpatienten mit entsprechendem Versicherungstarif komfortable Hotel-Sonderleistungen erbringt wie beispielsweise eine Getränke- und Kuchenflatrate.


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Datum: 08. 03. 2018
Von: Thorsten P.
An: Helios Privatklinik Überlingen
Kopie an: Helios Spital Überlingen GmbH
Kopie an: Helios Privatkliniken GmbH, Bad Homburg (Zentrale der Helios Privatkliniken)
Betreff: Beanstandung des Vertragsabschlusses

Sehr geehrte Frau [Kauffrau],

Mitte Januar kam ich mit starken Bauchschmerzen in die Notaufnahme des Helios Spitals in Überlingen, wo sie allmählich wieder nachließen. Der Arzt diagnostizierte eine Gallenkolik und empfahl mir ein Beratungsgespräch mit der Allgemeinchirurgie, das ich Ende Januar wahrnahm. Dort unterhielt ich mich zunächst mit einem Chirurgen, der mir zwar die operative Gallenblasenentfernung empfahl, mich aber in keiner Weise von der Notwendigkeit überzeugen konnte, weshalb ich mich gegen die Operation entschied. Unmittelbar nach diesem Gespräch kam jedoch noch Herr [Arzt] auf mich zu. Er erklärte mir noch einmal richtig, was während der Gallenkolik in meinem Körper passiert war, und zeigte mir nachvollziehbar auf, weshalb die Operation jetzt geboten ist. Er stimmte mich um, wenngleich ich noch Restzweifel hatte. Ich sagte ihm, dass ich mich aber nicht von dem vorherigen Chirurgen operieren lassen werde und fragte ihn, ob er das übernehmen wolle und welche Kosten die Operation haben werde. Über die Kosten konnte er nicht einmal grobe Angaben machen. Er fragte zurück, ob meine Versicherung die Chefarztbehandlung umfasse. Das konnte ich nicht gleich beantworten, weil ich die Versicherung vor vielen Jahren abgeschlossen und mich seitdem nicht mehr damit befasst hatte. Kurzerhand entschloss sich Herr [Arzt] mir zuzusagen, die Operation in jedem Fall zu übernehmen – vermutlich aus Sorge, dass ich meine Entscheidung für die Operation wieder rückgängig machen könnte mit womöglich tödlichen Konsequenzen für mich. Es war diese menschliche Handlung, die mein uneingeschränktes Vertrauen in Herrn [Arzt] herstellte und die mich erst erkennen ließ, welcher Gefahr ich tatsächlich ausgesetzt war. Ich bin ihm dafür sehr dankbar.

Gleich im Anschluss an dieses Gespräch wurden von der Verwaltung die Formalitäten für die Operation erledigt und der Termin auf den 2. März festgelegt. Als ich Ende Februar zum Narkosegespräch erschien, kam vorab erneut eine Dame der Verwaltung mit Fragen auf mich zu. Sie wollte wissen, ob ich privat versichert sei, was ich bestätigte. Dann, ob die Versicherung das Einbettzimmer umfasse oder ob ich das als Wahlleistung beanspruchen wolle, was ich beides verneinte. Schließlich, ob meine Versicherung die Chefarztbehandlung umfasse. Auch das verneinte ich, ergänzte aber, dass ich auf jeden Fall von Herrn [Arzt] behandelt werden will. Sie fragte, ob ich dann für die Kosten selbst aufkomme. Offenbar war die Zusage von Herrn [Arzt], mich zu behandeln, nicht in der Verwaltung angekommen. Ich fragte nach den Kosten, doch auch diese Dame konnte dazu nicht einmal grobe Angaben machen. Ich überlegte mir, wie hoch sie wohl ausfallen werden und schätzte den Aufpreis für diese relativ einfache Routineoperation auf vielleicht 500 Euro. Ich mochte deshalb die Verwaltung nicht auf die Zusage von Herrn [Arzt] hinweisen, weil ich diesen Betrag gerne für seine Leistung zu zahlen bereit war. Letztlich hätte ich mich wegen dieser Mehrkosten auch nicht auf die Suche nach einer anderen Klinik gemacht, um einen kompetenten und vertrauenswürdigen Arzt zu finden, der mich ohne Aufschlag behandelt. So sagte ich zu, für die Kosten selbst aufzukommen.

Am Freitag, den 2. März kam ich, wie bestellt, kurz vor 7 Uhr in die Klinik, weil die Operation auf 7:30 Uhr terminiert war. Am Empfang wurde mir gesagt, dass ich mich im dritten Stock melden solle, also in Ihrem Bereich der Helios Privatklinik. Dort empfing mich eine Dame, die mir erklärte, dass sie die Verwaltung nur vertretungsweise übernommen habe. Sie hoffe, die Verträge noch rechtzeitig hinzubekommen, andernfalls müsste die Unterzeichnung am Montag nachgeholt werden. Damit war ich einverstanden, eine Verschiebung der Operation wäre auch nicht in meinem Sinne gewesen.

So kam es, dass ich am Montag nach meiner Entlassung um zehn Uhr morgens nach Ihnen fragte und im Gang vor meinem Zimmer auf Sie wartete. Sie kamen kurze Zeit später und erklärten mir sogleich, dass Fehler in der Verwaltung passiert seien, die ich nicht zu vertreten hätte. Ich hätte demnach mit meinem Versicherungstarif eigentlich gar nicht in der Helios Privatklinik (dem dritten Stockwerk) aufgenommen werden dürfen. Sie würden jetzt versuchen, die Fragen der Kostenübernahme mit meiner Versicherung zu klären, woraufhin Sie wieder verschwanden. Mit etwas Verzögerung kam ich Ihnen langsam hinterher gelaufen. Ich hatte eine schlechte Nacht mit Bauchschmerzen und kurzen Schlafenszeiten hinter mir und dieser Montag war noch für jeden erkennbar von Konzentrationsschwächen, Kraftlosigkeit und Restschmerzen geprägt. Mein Vater, der mich abholte, wartete bereits auf mich, wie ich Ihnen mitteilte. In dieser Situation begannen Sie nun, mit mir Verhandlungen aufzunehmen.

Sie stellten fest, dass drei in Anspruch genommene Wahlleistungen nicht durch meinen Versicherungstarif gedeckt waren:
1. die Aufnahme in die Helios Privatklinik mit ihrem Komfort und ihren Sonderleistungen
2. das Zweibettzimmer
3. die Chefarztbehandlung
Zum ersten Punkt hatten Sie bereits meine Versicherung kontaktiert und die mündliche Zusage erhalten, dass die Kosten übernommen werden. Sie sagten mir, dass Sie allerdings noch Zweifel hätten, ob es wirklich dabei bleibt. Zu den beiden anderen Punkten erklärte ich Ihnen gleich, dass ich bereit bin, die Kosten der Chefarztbehandlung zu übernehmen, während ich den Preis für das Zweibettzimmer nicht zahlen will, weil ich dieses nicht genommen hätte, wenn ich gewusst hätte, dass es mit Mehrkosten verbunden ist. Die aufschlagfreien Dreibettzimmer waren mir gar nicht erst angeboten worden, weil es die nur im Helios Spital und nicht in der Helios Privatklinik gibt. Durch die Nutzung des Zweibettzimmers sind Ihnen weder Kosten entstanden noch Erlöse entgangen (das zweite Bett war die ganze Zeit frei, Ihre Kapazitäten waren also nicht ausgelastet und Sie mussten keinem anderen Kunden meinetwegen absagen). Mir den Preis für das Zweibettzimmer in Rechnung zu stellen hieße folglich, auf meine Kosten einen Gewinn zu realisieren, den Sie bei regulärem Ablauf ohne Verwaltungsfehler nicht gemacht hätten.

Im weiteren Verlauf erfuhr ich erstmalig die groben Kosten der ganzen Angelegenheit. Die Kosten des Zweibettzimmers belaufen sich auf knapp dreihundert Euro. Der Preis für die Chefarztbehandlung beträgt zwei bis zweieinhalb Tausend Euro, also das vier- bis fünffache des von mir angenommenen Betrags. Obwohl ich innerlich zerknirscht war, hielt ich weiterhin an meiner Zusage fest.

Sie nahmen dann ein weiteres Telefonat mit einem mir unbekannten Dritten vor und teilten mir anschließend mit: „Die Kosten für Chefarztbehandlung werden Ihnen erlassen, aber die Kosten für das Zweibettzimmer müssen Sie zahlen. “ Überrascht fragte ich nach, wie das komme, und sie antworteten: „Wir wissen ja gar nicht, ob Sie einen so hohen Betrag überhaupt zahlen können. “ Ich fragte noch einmal, ob ich das wirklich annehmen könne und nur noch ein großes Dankeschön sagen müsse. Daraufhin antworteten Sie: „Sagen Sie jetzt einfach gar nichts. “ Mit innerlichem Fragezeichen, aber großer Erleichterung über Ihr Entgegenkommen unterschrieb ich im Folgenden die Verträge, wobei ich Sie bat, sie jeweils für mich zusammenzufassen, weil ich noch nicht die Konzentration hatte, sie selbst zu lesen. Sogar das Unterschreiben fiel mir schwer und ich entschuldigte mich, dass ich beim letzten Vertrag einen zweiten Anlauf zum Unterschreiben nehmen musste, nachdem die erste Unterschrift mangels Kraft daneben ging. Ich war selbstverständlich damit einverstanden, dass wir die Verträge auf den Freitag zurückdatieren.

Erst am nächsten Tag, nachdem sich mein Zustand verbessert und ich mir die Verträge durchgelesen hatte, begriff ich, was abgelaufen war. Von den drei Wahlleistungen betrafen nur die ersten beiden Ihren Verantwortungsbereich, die Helios Privatklinik. Die Chefarztbehandlung dagegen betraf das Helios Spital und eine Bezahlung meinerseits hätte Ihnen überhaupt nichts gebracht, da sie an das andere Konzernunternehmen abzuführen gewesen wäre. Sie hatten durch das zwischenzeitliche Telefonat wohl erfahren, dass das Helios Spital auf die Bezahlung dieser Wahlleistung verzichtet – offenbar hatte Herr [Arzt] die Verwaltung inzwischen über sein ursprüngliches großzügiges Angebot an mich informiert. Bei Ihrem Vorschlag zur gütlichen Regelung handelte es sich also nicht um ein Entgegenkommen Ihrerseits aus Sorge um meine Solvenz – und ein Rest von Anstand verbat es Ihnen, dafür auch noch meinen Dank entgegen zu nehmen. Entgegen Ihrer Darstellung war die Zahlung des Zweibettzimmers gerade nicht Voraussetzung für den Erlass der Kosten der Chefarztbehandlung. Sie nutzten einfach nur meine Dankbarkeit gegenüber einem Dritten für Ihren eigenen Vorteil aus, indem Sie so taten, als stamme das Entgegenkommen des Dritten von Ihnen selbst.

Beim Abschied forderte ich Sie dann noch auf, für den Fall, dass meine Versicherung entgegen ihrer mündlichen Zusage doch nicht für die Kosten der Unterbringung in der Helios Privatklinik aufkommen sollte, einfach nochmal auf mich zuzukommen. Dieses Angebot meinerseits, gegebenenfalls auch hier eine gütliche Einigung zu finden, quittierten Sie mit einem kurzen Ja, wohl wissend, dass Sie mich bereits unterschreiben hatten lassen, dass ich in diesem Fall vollumfänglich für die Kosten aufkommen werde. Sie ließen mich darüber kurzerhand im Dunkeln.

Frau [Kauffrau], mit dem Juraschwerpunkt in Ihrem Studium werden Sie wohl am besten selbst beurteilen können, ob bei den oben geschilderten Sachverhalten die Voraussetzungen für den Tatbestand der arglistigen Täuschung erfüllt sind. Ich habe mich jetzt jedenfalls entschieden, weder die Kosten des Zweibettzimmers noch eventuell ungedeckte Kosten der Unterbringung zu übernehmen und die Verträge über diese beiden Wahlleistungen erforderlichenfalls anzufechten. Im übrigen bin ich aber bereit, fünfhundert Euro für die Chefarztbehandlung zu zahlen, so wie es meinem ganz zu Anfang bekundeten Willen entspricht. Mein Geld soll in der Leistungsbilanz von Herrn [Arzt] verbucht werden und nicht in Ihrer. Ich bestehe darauf und habe diesen langen Brief verfasst, weil es mein Herzensanliegen ist, dass sich Charaktere Ihres Schlages nicht zulasten hochanständiger Menschen profilieren.

Mit freundlichen Grüßen
Thorsten P.


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Datum: 21. 03. 2018
Von: Thorsten P.
An: Helios Privatkliniken Regionalleitung
Betreff: unser heutiges Telefonat

Sehr geehrter Herr [Privatkliniken Regionalleiter],

vielen Dank für das ausführliche Gespräch heute Nachmittag. Ich habe soeben die Banküberweisung in Auftrag gegeben und fasse unser Telefonat kurz zusammen:

1. Meine Briefe an die Helios Privatkliniken GmbH in Bad Homburg und an das Helios Spital Überlingen GmbH wurden an Sie weitergereicht zur Klärung der Angelegenheit.
2. Für die Aufnahme in der Helios Privatklinik kommt meine Krankenversicherung auf.
3. Eine Pauschalrechnung über 500 Euro für Chefarztbehandlung kann nicht ausgestellt werden.
4. Die von mir angenommene Trennung zwischen Spital und Privatklinik besteht nicht in der von mir angenommenen Schärfe. Eine Bezahlung des Zweibettzimmers anstatt einer Teilzahlung für Chefarztbehandlung ist daher auch im Sinne der Helios Spital Überlingen GmbH.
5. Die Bezahlung des Zweibettzimmers wirkt sich im übrigen auch auf die Leistungsbilanz von Herrn [Arzt] aus, weil eine Zimmerbuchung immer im Zusammenhang mit der ärztlichen Behandlung betrachtet wird. Mit der Bezahlung kann ich mich mithin ein wenig bei Herrn L für die kostenlose Chefarztbehandlung bedanken. Ich sagte daraufhin die Zahlung zu.
6. Die Aussage von Frau [Kauffrau] war nicht in Ordnung, dass mir die Kosten der Chefarztbehandlung erlassen werden, wenn ich die Kosten für das Zweibettzimmer übernehme. Korrekt wäre es gewesen zu sagen, dass ich für die Kosten der Chefarztbehandlung nicht aufkommen muss. Danach wäre die Frage möglich gewesen, ob ich mich durch Bezahlung des Zweibettzimmers für die kostenlose Chefarztbehandlung bedanken wolle.

Passt das so?

Mit freundlichen Grüßen
Thorsten P.


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Datum: 26. 03. 2018
Von: Thorsten P.
An: Helios Privatkliniken Regionalleitung
Betreff: Fwd: unser heutiges Telefonat

Ist meine Email unten eigentlich angekommen?


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Datum: 29. 03. 2018
Von: Thorsten P.
An: Helios Konzernzentrale
Betreff: Bitte um Stellungnahme

Sehr geehrter Herr [Konzernleiter],

nachdem ich einen Beschwerdebrief über einen Vorfall bei der Helios Privatklinik in Überlingen abgeschickt hatte (s. erste Anlage), bekam ich einen Anruf vom Regionalleiter Süd, Herrn [Privatkliniken Regionalleiter], und der Vorfall konnte geregelt werden. Ich fasste die besprochenen Inhalte zusammen und schickte sie ihm zur Bestätigung an seine offizielle Email-Adresse (s. zweite Anlage). Nachdem ich darauf aber keine Antwort erhalte, kommen mir Zweifel, ob Auskunft und Regelung korrekt waren. Deshalb wende ich mich heute an Sie, mit der Bitte, sich den Fall noch einmal anzusehen und mir eine abschließende Stellungnahme (und diesmal bitte gleich schriftlich) zukommen zu lassen.

Besten Dank im Voraus und freundliche Grüße
Thorsten P.


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Datum: 29. 03. 2018
Von: Helios Privatkliniken Regionalleitung
An: Thorsten P.
Betreff: Re: Fwd: unser heutiges Telefonat

Sehr geehrter Herr P. ,

Zu 1. Ja.

Zu 2. Wenn Sie wie angegeben versichert sind, sollte dem so sein. Frau [Kauffrau] hat bei Ihrer Versicherung angefragt und diese hatte dies uns so mitgeteilt.

Zu 3. Nein.

Zu 4. Beide Leistungen sowohl die des Zimmers als auch die Chefarztleistung werden durch die Privatklinik abgerechnet. Das entsprechende Angebot in Ihrem Fall habe ich Ihnen bereits erläutert. Auch mit Herrn [Arzt] habe ich dazu wie bereits mitgeteilt gesprochen.

Zu 5. Alle Leistungen werden als ein Fall geführt. Wie bereits erläutert.

zu 6. Wie bereits ausgiebig besprochen und wir festgehalten haben, hat Frau [Kauffrau] das Angebot an Sie nicht richtig formuliert. Wir haben das bereits intern geklärt.

Ich hoffe wir konnten die Angelegenheit nun auch in Ihrem Interesse abschließend klären.

Über Ihre E-Mail an die Zentrale, in Person an Herrn [Konzernleiter], wurde ich informiert. Wir hoffen, dass mit meiner Rückmeldung alle Ihre Bedenken nun endgültig ausgeräumt sind.

Viele Grüße,
[Privatkliniken Regionalleiter]

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