Michael Wiesendorf & W. Geblonsky Immobilien

Buchenweg 19
53721 Siegburg

Tel.: 02241 - 2505840
Fax: 02241 - 25058491

4,98 Sterne

19 KennstDuEinen Bewertungen

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Gesamtbewertung ( 44 Bewertungen)

4,36/5 Sterne

44 Bewertungen im Überblick

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Sehr sachlich wie folgt. Auf das mir im persönlichen Gesp...

Sehr sachlich wie folgt. Auf das mir im persönlichen Gespräch zugesagte Gutachten im Original warte ich heute noch. Nach 3 maligem freundlichen Annahmen einfach keine Rückmeldung mehr. Kompliment, sehr geehrter Herr S.Bender für Ihre qualifizierte Einhaltung von Zusagen. Urteil: Below!

hat diese Bewertung am 16.11.2016 kommentiert:

Sehr geehrter Herr Klein-Winzig, wir versenden grundsätzlich keine Gutachten. Ein Gutachten unterliegt einem Kopierschutz und darf ohne Genehmigung des Gutachters nicht vervielfältigt werden. Gerne stellen wir Ihnen die gewünschten Informationen, soweit sie uns vorliegen, in Form eines Exposés zur Verfügung. Weitere Fragen beantworten wir Ihnen gerne telefonisch. Ihr Wiesendorf & Geblonsky Immobilien Team

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vom

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Unseriös, Zeitverlüst. Erst nach Besichtigung hat uns den...

Unseriös, Zeitverlüst. Erst nach Besichtigung hat uns den Makler informiert, dass Verkauf gegen höhsten Gebot erfolgt (in der Anzeige keine Info). Danach Makler meinte, dass: ''Sie mir als neue Nachbarn auch sehr sympathisch wären, kann ich anbieten bei einem Kaufpreis von ... (115% des Kaufpreises) Ihnen final die Zusage zu geben''. Vielleicht sind wir schon etwas alt geworden, aber wir waren sicher, dass man nicht mitten in Spiel die Regeln ändern kann. Makler von Wiesendorf & Geblonsky wusste selber nicht, was der will.
Und wenn man Immobilien verkaufen möchte, sollte man richtig überlegen ob Interesse des Eigentümers durch W & G überhaupt berügsichtigt werden.

hat diese Bewertung am 24.04.2018 kommentiert:

Sehr geehrte kokoko1x, zunächst einmal wollen wir uns für Ihre offenen Worte bedanken. Leider kann man eine Immobilie immer nur einmal verkaufen, so auch in diesem Fall. Da wir Sie namentlich nicht ganz genau zuordnen können (kokoko1x), lassen Sie uns den Vorgang kurz schildern. Die Immobilie wurde von uns angeboten. Zum ersten Besichtigungstag waren bereits mehrere Parteien hintereinander angemeldet. Es haben danach noch 8 weitere Ortstermine stattgefunden. Binnen kurzer Zeit sind gleichzeitig mehrere Kaufangebote in Höhe des angebotenen Kaufpreises bei uns eingegangen. Wie üblich bei solch einer starken Nachfrage, werden diese dem Verkäufer zur Auswahl vorgelegt. Einige Interessenten kommen deshalb von alleine darauf, dass eigene Kaufangebot selbstständig zu erhöhen. Durch die unterschiedlichen Kaufpreisangebote wird ein Verkäufer verunsichert. Er hinterfragt seine ursprüngliche Kaufpreisvorstellung und will dann natürlich einen höheren Kaufpreis erzielen. Selbstverständlich haben wir die Immobilie nach Eintreffen der ersten Kaufangebote zeitnah aus der Bewerbung genommen. Wir haben kein Mittel gegen die Interessenlage von Käufern, die auf dem derzeit engen Immobilienmarkt agieren und dann höhere Kaufpreise aufrufen. Wir können Ihre Enttäuschung verstehen, aber unseriös sind wir nicht. Freundliche Grüße aus Siegburg Wiesendorf & Geblonsky Immobilien

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vom

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Vermeintlicher Verkauf von Immobilien, welche zur Zwangsv...

Vermeintlicher Verkauf von Immobilien, welche zur Zwangsversteigerung ausstehen. Erwartung an den Interessenten zur Abgabe eines Gebots, ohne eine mögliche Besichtigung. Angabe eine nicht realen "Erstzuschlagpreises", der weder 70% bei einer Erstversteigerung, noch 50% des Verkehrswertes bei einer Zweitversteigerung beträgt. Angeblich die Möglichkeit vor dem Versteigerungstermin herauszukaufen ... "ohne Provision" ... Nach Abgabe eines Gebots heisst es, dass es ja doch nicht möglich sei und man zur Zwangsversteigerung gehen solle. Schön, dass Sie sämtliche Informationen von möglichen Mitbietern gesammelt haben und die natürlich zu 100% provisionsfrei an die Gläubigerparteien weiterreichen... weil man nun weiß, dass ein Kauf vor Versteigerung nicht möglich Ist, weshalb ist/ sind die Anzeigen noch online ... Sehr unseriös

Edit: das was ich schrieb trifft zu 100% auf Ihren Vorgang zu. Das einzig nicht angemessene ist Ihre Antwort, welche unangenehme Teile nicht aufgreift, die ich beschrieb. Unangenehm ich weiß, aber belegbar. Akzeptieren Sie Kritiken schweigend, statt Kenntnisse anderer zu diskreditieren.

Mit freundlichem Gruß

hat diese Bewertung am 17.09.2018 kommentiert:

Sehr geehrter Herr oder Frau Stepa, vielen Dank für Ihren Kommentar, auch wenn er nicht angemessen und mit wenig Kenntnis zur Sache geschrieben wurde. Wir stehen bei dem angesprochenen Vorgang im Auftrag von den jeweiligen Hauptgläubigern in einem laufenden Zwangsversteigerungsverfahren. Wie das Wort schon sagt wird hier zwangsweise und meist gegen den Willen der Bewohner der betroffenen Immobilie durch das örtliche Amtsgericht versteigert. Unsere Aufgabe, eben im Auftrage der Gläubiger, ist es potentielle Interessenten auf regelmäßig problematische Vorgänge hinzuweisen und über das Zwangsversteigerungsverfahren hin zu begleiten. Mal lassen sich Immobilien im Vorfeld verkaufen, mal muss der Erwerb über den Zwangsversteigerungstermin erfolgen. Ja es gibt die angesprochenen Wertgrenzen, die aber nichts mit Zuschlag für 70% im ersten und 50% im zweiten Zwangsversteigerungstermin zu tun haben, sondern lediglich ein Schutzfunktion haben. Dies hier aber auszuführen würde den Rahmen sprengen. Im Übrigen honoriert wird unsere Arbeit mit einer Aufwandspauschale vom Gläubiger, Interessenten und auch die Ersteher der Immobilie zahlen nichts an uns, alles andere wäre tatsächlich unseriös, was wir nicht sind.

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vom

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Wir haben am 28.01.2020 eine Immobilie der "Wiesendorf & ...

Wir haben am 28.01.2020 eine Immobilie der "Wiesendorf & Geblonsky Immobilien GmbH" besichtigt (ID XXXX03), meinen persönlichen Eindruck möchte ich offen und ehrlich nun hier schildern.

Das freistehende Einfamilienhaus wird sowohl auf der eigenen Homepage als auch auf den bekannten Immobilienportalen mit einem Kaufpreis in Höhe von XXX festgelegt.
Nach der reibungslosen Kommunikation über den E-Mail-Verkehr, da telefonisch leider kein Makler erreichbar war, haben wir sehr schnell einen Besichtigungstermin erhalten.

Die Hausführung würde ich mit drei Sternen bewerten, sowohl meine Frage zur Stockhöhe als auch zum Internetanschluss konnte der Makler nicht korrekt beantworten, hier hat der Eigentümer korrigieren müssen.
Unabhängig davon war der Immobilienmakler sehr freundlich, zuvorkommend und wirkte darüber hinaus kompetent.

Als sich die Besichtigung dem Ende neigte hat uns dann der Makler unter sechs Augen auf Folgendes aufmerksam gemacht:
- Innerhalb von drei Tagen sollen wir dem Makler mitteilen, was uns die Immobilie wert sei, wenn es ist anscheinend nur fair, wenn derjenige den Zuschlag erhält, ... … … ; er folgte noch der Hinweis, verstehen Sie es bitte nicht als O-Ton "Bieterverfahren".

Das war für uns dann das ausschlaggebende Argument, sich gegen diese Immobilie zu entscheiden, da sowohl nicht explizit in der Immobilienanzeige als auch in dem Schriftverkehr vor der Besichtigung, darauf hingewiesen wurde. Den wortwörtlichen Kaufpreis verstehe ich auch in dem heutigen Immobilienzeitalter immer noch als einen Kaufpreis.

Per E-Mail haben wir letztendlich mitgeteilt, dass wir an dieser Immobilie aufgrund des "Bieterverfahrens" nicht interessiert sind. Es folgte vorbildlich eine rasche Antwort, dass der Eigentümer "auch auf andere Faktoren achtet".

Wirklich schade für mich als Interessent, aber hier nehme ich Abstand.

hat diese Bewertung am 30.01.2020 kommentiert:

Sehr geehrter Herr B., ich möchte mich zuerst für ihr offenes Feedback bedanken und erneut versuchen, das offensichtlich vorliegende Missverständnis auszuräumen. Wie sowohl während der Besichtigung, als auch in einer Mail erläutert, handelt es sich nicht um ein Bietverfahren. Grundsätzlich kann ein Interessent auch ein niedrigeres Kaufangebot abgeben als den Bewerbungspreis. Von Besitzern könnte auch ein niedriger Preis akzeptiert werden, wenn kein Interessent seine ursprüngliche Preisvorstellung teilt oder wenn das Gesamtpaket Kaufpreis plus z. B. zeitnaher Übergabetermin passt. Für seine Entscheidungsfindung benötigt ein Eigentümer daher ein schriftliches Angebot und nur darum wurden Sie gebeten. Freundliche Grüße Ihr Wiesendorf & Geblonsky Team

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Ein nicht vertrauenswürdiger Makler. Vorsicht Dieses Makl...

Ein nicht vertrauenswürdiger Makler. Vorsicht
Dieses Maklerbüro wurde von meiner Bank beauftragt mein Haus zu verkaufen. Nach Anfrage von mir mit der Bitte den Kaufpreis richtig zu stellen kam nur eine sehr unfreundliche Antwort. Darauf habe ich verlangt das Angebot zu entfernen worauf man mir antwortete das nur der Auftraggeber dieses verlangen kann. In der Zwischenzeit habe ich einen seriösen Makler mit dem Verkauf beauftragt wobei dann auch Interessenten die das Angebot von Wiesendorf gesehen haben bei uns über meinen Makler eine Besichtigung machten. Dabei wurde uns mitgeteilt dass Wiesendorf behauptet mein Makler würde seine Kunden abwerben. Aber genau das Gegenteil war der Fall. Wiesendorf versuchte Interessenten so zu beeinflussen die Immobilie nur über sie zu kaufen.
Diese Vorfälle habe ich dann auch der Bank gemeldet. Da die Immobilie inzwischen über meinen Makler erfolgreich verkauft wurde habe ich nun verlangt das Expose zu entfernen da dieses ja nicht mehr der Wahrheit entspricht. Auch wurde ein Foto veröffentlich welches von mir nicht zur Veröffentlichung freigegeben wurde.

hat diese Bewertung am 18.02.2020 kommentiert:

Sehr geehrter Herr Steinfeld, bei dem von Ihrer Bank an uns gegeben Auftrag handelte es sich um eine Verwertung im Rahmen eines laufenden Zwangsversteigerungsverfahrens. Eine Beauftragung durch Sie benötigten wir nicht, da die Gläubiger in einem solchen Fall eigene Verwertungsmaßnahmen durchführen dürfen. Hierfür sind wir Spezialisten und seit mehr als 30 Jahren in diesem Themenbereich am Markt tätig. Das ein Eigentümer, sehr geehrter Herr Steinfeld nicht mit einer zwangsweisen Abwicklung seiner Immobilie einverstanden ist, können wir gut verstehen. Natürlich konnten auch Sie eigene Verkaufsbemühungen anstellen, aber auch hierzu benötigten Sie für die erfolgreiche Durchführung des Kaufvertrages die Zustimmung Ihrer Gläubiger. Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt hatten kann eine Rücknahme unseres Verwertungsauftrages, nur von Ihrer Gläubigerbank die das Zwangsversteigerungsverfahren betreibt zurück genommen werden. Generell gilt bei uns, sollte ein Ersteher im Zwangsversteigerungsverfahren oder vorher freihändig über uns erwerben wäre dieser Erwerb für den Käufer provisionsfrei.

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5 Sterne

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Zunächst einmal möchte ich mich für diese späte Bewertung...

Zunächst einmal möchte ich mich für diese späte Bewertung entschuldigen,
denn ein Umzug ist ohnehin sehr stressig ganz zu schweigen während eines Corona-Lockdowns.
Ich war höchst zufrieden mit der gesamten Beratung, Besichtigung und Abwicklung.
Ein großes Dankeschön an Herrn Bender und dem gesamten Team Wiesendorf&Geblonsky.
Ich kann dieses Unternehmen wärmstens weiterempfehlen!

hat diese Bewertung am 31.08.2020 kommentiert:

Unser gesamtes Team sagt Dankeschön und wünscht Ihnen alles Gute in Ihrem neuen 🏡 Zuhause. Bleiben Sie Gesund! Wiesendorf & Geblonsky Immobilien GmbH

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5 Sterne

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Sehr geehrter Herr Wiesendorf, ich möchte mich bei Ihnen ...

Sehr geehrter Herr Wiesendorf,
ich möchte mich bei Ihnen für die professionelle Abwicklung des Verkaufs unserer Immobilie recht herzlich bedanken. Ich schätze ihre kompetente Beratung, die Zusammenarbeit und professionelle Unterstützung beim Abschluss des Kaufvertrages. Ich werde Sie gerne weiterempfehlen.

Vielen Dank.

hat diese Bewertung am 04.06.2020 kommentiert:

Sehr geehrter Herr Blinzler, vielen Dank für Ihre netten Worte, auch uns aht es Spaß gemacht Sie bestmöglich zu beraten. Ihr W&G Immobilien Team

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Sehr schneller Informationsfluss vom Makler. Sogar am Woc...

Sehr schneller Informationsfluss vom Makler. Sogar am Wochenende erreichbar. Immer freundlich und zuvorkommend. Weiter so!

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Wir hatten uns für eine von Wiesendorf & Geblonsky Immobi...

Wir hatten uns für eine von Wiesendorf & Geblonsky Immobilien angebotene Mietwohnung interessiert. Der Mitarbeiter Herr Rott hat uns sehr kompetent, zuverlässig, engagiert, freundlich und verbindlich beraten.
Weiter so ............. und vielen Dank.

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