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Gesamtbewertung (7 Bewertungen)

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7 Bewertungen im Überblick

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vom

1 Stern

Mehr als 5.000 Euro Schaden

Die Geschäftsinhaberin hat eine nicht erforderliche sowie fachlich falsche und damit völlig unbrauchbare Planungsleistung eines Auftragnehmers voreilig, d. h. noch bevor die Unterlage den Eigentümern zur Kenntnis gegeben wurde, kostenpflichtig abgenommen, wodurch den Eigentümern ein finanzieller Schaden von mehr als 5.000 € entstanden ist.

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vom

1 Stern

Guthaben auch nach 12 Wochen nicht ausgezahlt

Die Abrechnung des Geschäftsjahres 2020 (bis 12/2020) lag am 10.08.2021 vor. Die Bestätigung erfolgte in der ETV am 30.08.2021, und es wurde die Auszahlung der Guthaben beschlossen.
Bereits viermal wurde die Komet-HV erinnert / gemahnt. Leider erfolglos.
Auch nach 12 Wochen ist die Auszahlung des Guthaben in Höhe von ca. 300 € noch nicht erfolgt.

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vom

1 Stern

Chronologie eines seit 16 Monaten unsanierten Wasserschadens - ein von der Komet-HV auf Unterlassung verklagter Kunde informiert -

- Meldung eines Wasserschadens an die Komet-HV am 05.05.2020
- fachliche Expertise vom 02.06.2020: vermutlich ein Leitungsschaden, d. h. versichert
- zweite, dringende Schadensmeldung am 01.11.2020
- Abmahnung der HV durch den Kunden am 13.11.2020
- die HV zeigt am 01.12.2020 einen fiktiven Schaden beim Gebäude­versicherer an
- 03.12.2020 – Ablehnungsbescheid des Versicherers, aber kein Widerspruch seitens der HV
- erste Leckortung durch die HV beauftragt nach dem 14.12.2020 und durchgeführt am 21.12.2020
- Schadensursachen wurden nicht erkannt
- kritische Bewertung der HV: offener Brief zum „Jahrestag“ veröffentlicht am 05.05.2021
- Klage der HV gegen den Kunden wegen kritischer Bewertung am 06.05.2021
- Beschluss des Amtsgerichts vom 17.05.2021 auf Unterlassung (wahrer Aussagen)
- zweite Erkundung durch die HV beauftragt nach dem 17.05.2021 und durchgeführt am 02.07.2021
- im Ergebnisbericht werden mögliche Schadensursachen aufgezeigt
- Angebot liegt vor am - steht per 26.08.2021 noch aus
- Auftrag erteilt am - steht per 26.08.2021 noch aus
- Schaden beseitigt am - steht per 26.08.2021 noch aus
- Folgeschäden beseitigt am - steht per 26.08.2021 noch aus
Seit nunmehr 16 Monaten: Kein Angebot, kein Auftrag, kein Ende in Sicht.
"kompetenz - kostenbewusst - kundenorientiert"  lautet der Komet-Werbeslogan. 
Stimmt doch, oder? Und es hilft auch kein „Not- und Havariedienst außerhalb der Bürozeiten“ .
Komet-Hausverwaltung: „Da werden Sie geholfen?“- Nein, aber: „Da werden Ihnen ...!“
 

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vom

1 Stern

So geht das gar nicht

KennstDuEinen? Ja, aber keinen, den wir empfehlen können sondern den man besser meiden sollte.
Es ist schon sehr bemerkenswert, wie die Geschäftsinhaberin nach unserer anhaltenden Wahrnehmung nicht die Interessen der Eigentümer, die sie bezahlen und die sie eigentlich vertreten müsste, sondern vorrangig ihre eigenen Interessen verfolgt, insbesondere um ihre Nicht- und Fehlleistungen zu verdecken.

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vom

5 Sterne

Kompetenz pur!

Die Komet Hausverwaltung können wir nur empfehlen! Seit wir Frau Stasiak mit der Betreuung unserer Immobilien betreut haben, leben wir bewesentlich ruhiger. Wir können nur einen Wechsel der Hausverwaltung zu Komet hin nur empfehlen. Kostensparend und wertsteigernd. Somit kann ich die vorherigen Beurteilungen absolut nicht verstehen. Vieleicht weil demjenigen das Verständnis für den Eigentümer fehlt. Diese Firma handelt im Sinne des Vermieters. Dafür wird sie auch bezahlt. Als Mieter ist man schließlich Nutzer von Eigentum eines anderen. Dem entsprechend sollte man dies auch behandeln.
Wir können nur positives berichten. Pünktlich, kostensparend, sehr akkurates Handeln.

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vom

1 Stern

unmöglich! !

unmögliche betreuung. inhaberin hat bei besichtigung 35 minuten auf sich warten lassen. keine entschuldigung, stattdessen schippische und vorlaute antworten. kann jedem nur raten, die finger von dieser hausverwaltung zu lassen!

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vom

5 Sterne

Super Zusammenarbeit, sehr korrekt

Super Zusammenarbeit, sehr schnelle und korrekte Arbeit

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Bewertungen 1 bis 7 von 7

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