Das Prinzip ist einfach. Eine Firma stellt Arbeitskräfte an, vermittelt diese an andere Firmen und „leiht“ die Arbeiter aus. Ein Dreiecksverhältnis entsteht, denn der Angestellte bekommt Lohn und Arbeitsvertrag von der Zeitarbeitsfirma, erbringt seine bezahlte Leistung jedoch einem anderen Unternehmen, das wiederum eine Art „Leihgebühr“ an die Zeitarbeitsfirma zahlt. Verpflichtungen wie Sozialversicherung und sonstige Abgaben übernimmt die Zeitarbeitsfirma, das Entleihunternehmen muss also keine verwaltungsintensive Buchhaltung übernehmen, sondern zahlt einfach den ausgehandelten Geldbetrag an die Zeitarbeitsfirma. Zum kompletten Beitrag »
Tag: Personaldienstleister
Zeitarbeit – eine Chance?
Geschrieben
von Anne Garske
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